Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Förderungen, Beihilfen und Subventionen Fehler und Fallen beim Ausgeben von Fördermitteln 16.01.2013 in Melle
Aufbau für Fehler und Fallen Sanktionen 2
Stadt Bauauftrag 100 % Kommunale Bau GmbH Darlehen Bank Planungs- und Bauaufträge Planungs- und Bauunternehmen 3
Stadt Einredeverzicht Bauauftrag 100 % Kommunale Bau GmbH Forfaitierung Bank Planungs- und Bauaufträge Planungs- und Bauunternehmen 4
Beihilfetatbestand? Freistellung von der Anmeldepflicht?? Genehmigung der EU-Kommission? 5
Beihilfetatbestand Begünstigung staatlich oder aus staatlichen Mitteln bestimmtes Unternehmen oder Produktionszweig Wettbewerbsverfälschung beeinträchtigt den Handel zwischen Mitgliedsstaaten 6
als Beihilfe die Tochter keine finanziellen Probleme hat die nach Transaktion, Höhe (80%) und Laufzeit beschränkt ist nicht wenn die Tochter auch ohne Kredite aufnehmen könnte eine marktübliche Avalprovision gezahlt wird 7
Freistellung der von der Anmeldepflicht möglich, wenn De-minimis -Beihilfe 8
De-minimis-Beihilfen < 200.000 über 3 Jahre für sogenanntes Subventionsäquivalent = 0,5 % des verbürgten Kreditvolumens = Kreditvolumen: 20 Mio. 9
Genehmigung durch EU-Kommission nur ausnahmsweise, zum Beispiel zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung oder der Kultur 10
Gemeinde X verkauft Weinberg nach Veröffentlichung an Unternehmer aus Nachbardorf 11
unzulässige Beihilfe? Begünstigung? Wettbewerb? Marktpreis? 12
Stadtwerke-Verkauf Anteilsverkauf Stadt Strategischer Partner 51 % 49 % Stadtwerke GmbH 13
Preisermittlung Gutachten über Unternehmenswert nach IdW-Methoden oder Verhandlungen mit einem Interessenten oder Wettbewerb / Vergabeverfahren 14
Beispiel RWW 600 Mio. DM 300 Mio. DM 200 Mio. DM Gutachten Exklusiv- Verhandlungen Wettbewerb 15
Begünstigung liegt vor, wenn auf Wettbewerb verzichtet wird Verkäufer begünstigt Käufer, der unter Marktpreis erwirbt Vergleichsfälle: weitere Probleme: - - Wohnungsgesellschaften - Dienstleistungskonzession - SPNV - Vergaberecht - Kommunalrecht - EG-Vertrag 16
Verfahren Vergabeverfahren oder Investorenwettbewerb EU-Kommission: jedenfalls offen, transparent und diskriminierungsfrei 17
Verfahrensschritte Vergabeverfahren Bekanntmachung Teilnahmewettbewerb Vergabeunterlagen Indikative Angebote Verhandlungen Überarbeitete Angebote Zuschlag Investorenwettbewerb Veröffentlichung Interessenbekundungen Prospekt Indikative Angebote Verhandlungen Überarbeitete Angebote Vertragsschluss 18
an kommunale Unternehmen Stadt Auftrag mit Entgelten über Marktpreisen 100 % private private Kunden Kunden Grünpflege GmbH Angebote unter Marktpreisen 19
sind unzulässige Beihilfen, wenn Beihilfetatbestand erfüllt keine Freistellung keine Genehmigung +, wenn über Marktpreisen KMU? De-minimis? nicht zu erwarten 20
z. B. im ÖPNV nach VO (EG) 1370/07 nur dann keine unzulässige Beihilfe, wenn: Vergabe im wettbewerblichen Verfahren oder Direktvergabe exakter Ausgleich der Mehrkosten Ausgleich Kosten Berechnung nach Anhang zur Verordnung, Art. 6 Abs. 1 S. 2 VO (EG) 1370/07 schon Wettbewerb verhindert Überkompensation 21
z. B. im ÖPNV Berechnung der Ausgleichsleistung gemäß Anhang der VO (EG) 1370/07 Kosten durch gemeinwirtschaftliche Verpflichtung - positive finanzielle Auswirkungen - Erzielte Einnahmen durch Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung + angemessener Gewinn = Ergebnis: finanzieller Nettogewinn Ausgleichsleistung finanzieller Nettoeffekt 22
Pflichtinhalt aller Dienstleistungsaufträge Gemeinschaftliche Verpflichtung Standard und Qualität der Leistung Möglichkeit der Vergabe von + + + Unteraufträgen Dienstleistungsauftrag legt Aufteilung der Kosten und Einnahmen fest Vermeidung der Überkompensation Geographischer Geltungsbereich 23
Pflichtinhalt aller Dienstleistungsaufträge verbindliche Handlungspflicht des Betreibers objektive, transparente Ausgleichsparameter Aufteilung der Kosten nach Risiken Zulässigkeit von Subunternehmern Informationen an Aufgabenträger Laufzeit 24
Konsequenzen für Beihilferecht kein pauschaler im Nachhinein mehr nach 1370/07 Wettbewerb oder Zahlung nach Anhang der VO Querverbund fraglich Verkehrsverträge zwingend Aufwändige Benchmark-Berechnungen für marktorientierte Direktvergabe bzw. Anhang 1370/07 oder Wettbewerb 25
von Zuwendungen bei schwerem Vergabeverstoß Bewilligungsbehörde der Zuwendung Empfänger/ öffentlicher Auftraggeber Auftrag schwerer Vergabeverstoß Auftragnehmer 26
Verstoß gegen Anmeldepflicht, vgl. 108 AEUV Beihilfe / kommunale Gewährleistung zivilrechtlich nichtig Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot, 134 BGB gilt auch bei privat-rechtlich getroffenen, z. B. Kommunalbürgschaften 27
der Verträge Beihilfegeber Vertrag Beihilfeempfänger unzulässige Beihilfe Art. 107 Abs. 1 AEUV Durchführungsverbot, Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV ist Verbotgesetz i. S. d. 134 BGB Vertrag nichtig 28
Nebenbestimmungen zu Förderbescheiden Rückzahlung (dazu zuletzt OVG NW 20.04.2012) Vergaberecht beachten bei Mißachtung 29
Strafzahlungen bei Beihilfenverstoß Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH EuGH stellt Beihilfenverstoß fest, Art.107 Abs.1 AEUV EuGH legt Maßnahmen zur Beendigung des Verstoßes fest Mitgliedstaat triff Maßnahmen nicht Sog. Zweites Vertragsverletzungsverfahren EU-Kommission ruft EuGH an und schlägt Pauschalbetrag / Zwangsgeld vor EuGH kann Pauschalbetrag / Zwangsgeld verhängen 30
Pflicht des Vorstandes/Bürgermeisters/Geschäftsführers Gelder sind rechtskonform auszugeben bei oder Persönliche Haftung der handelnden Personen 31
Ansprüche des Wettbewerbs gegen Beihilfe durch privatrechtlichen Vertrag Anspruch auf Schadenersatz ( + ) Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung ( + ) Wettbewerbsrechtliche Ansprüche aus UWG ( + ) BGH: Durchführungsverbot, Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV ist Schutzgesetz, 823 Abs. 2 BGB Marktverhaltensregelung, 4 Nr. 11 UWG 32
Vielen Dank für Ihr Interesse! Rechtsanwältin Dr. Ute Jasper Assistentin Yvonne Möller Telefon + 49 (211) 60055-326 Telefax + 49 (211) 60055-320 E-Mail y.moeller@heuking.de Georg-Glock-Straße 4 D-40474 Düsseldorf www.heuking.de 33