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N i e d e r s c h r i f t über die 6. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Schopp in der Legislaturperiode 2004/2009 am 11. Mai 2005 im Rathaus in Schopp um 19.30 Uhr. Teilnehmer: Vorsitzende: Ortsbürgermeisterin Dr. Petra Heid Ortsbeigeordnete: Aloys Edrich Gottfried Müller Ratsmitglieder: Bachmann Harry Brämer Markus Cornelius Emmy Fitting Ralf Knapp Hermann Koch Ralf Meyer Dietmar Mohrhardt Axel Müller Gottfried Schaefers, Dr. Udo Seibert Edgar Vetter-Gundacker Willi Widmaier-Jagielski Marika Wildmoser, Dr. Lothar Entschuldigte Ratsmitglieder: Jung Emil Mohrhardt Willi Schriftführerin: VGA Manuela Barkanowitz - 1-6. NS GR Schopp 11.05.2005.doc

Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragestunde 2. Nachwahl von Ausschussmitgliedern 3. Überplanmäßige Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2004 4. Haushaltssatzung 2005 4.1 Haushaltsplan mit Anlagen 4.2 Investitionsprogramm 5. Verlängerung des Stromrahmenvertrages mit den Pfalzwerken 6. Unterrichtung über Verträge gemäß 33 GemO für das Kalenderjahr 2004 7. Grabaushub durch gewerbliche Unternehmen 8. Informationen, Verschiedenes Nichtöffentlicher Teil: 9. Grundstücksangelegenheiten (vorsorglich) 10. Bauanträge (vorsorglich) Die Einladung ist schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung am 02.05.2005 erfolgt. Bekanntmachung: Amtsblatt Nr. 18 vom 05.05.2005. Beschlussfähigkeit gemäß Gemeindeordnung lag vor. Die Vorsitzende eröffnete die Sitzung um 19.40 Uhr und begrüßte die anwesenden Ratsmitglieder und Zuschauer. Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde Frau Marika Widmaier-Jagielski als neues Ratsmitglied verpflichtet. Die Niederschrift über die Verpflichtung liegt dieser Niederschrift als Anlage Nr. 1 bei. Ratsmitglied Meyer bemängelte, dass bei der Versendung der Niederschrift aus der letzten Sitzung die Anlagen fehlten. Diese sollen von der Verwaltung nachgereicht werden. Außerdem soll der Antrag der Fraktionen von CDU und FWG zu TOP 8 dieser Sitzung an die Ratsmitglieder verteilt werden. Herr Meyer wies darauf hin, dass in der Niederschrift bei TOP 11 der Beschluss nicht richtig wiedergegeben ist. Der Rat hatte beschlossen, den Planungsauftrag nicht zu vergeben. Dies ist in der Niederschrift nicht vermerkt. Öffentlicher Teil: TOP 1: Einwohnerfragestunde Es gab keine Wortmeldungen. - 2-6. NS GR Schopp 11.05.2005.doc

TOP 2: Nachwahl von Ausschussmitgliedern Herr Aloys Edrich hat sein Mandat als Ratsmitglied niedergelegt, was auch gleichzeitig ein Ausscheiden aus den Ausschüssen bedeutet. Herr Edrich war Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss sowie stellvertretendes Mitglied im Bauausschuss und Forstausschuss. Es ist daher ein neues Ratsmitglied in diesen Ausschüssen nachzuwählen. Herr Edrich gehörte der CDU-Fraktion an. Diese hat daher das Vorschlagsrecht. Da Wahlen grundsätzlich in geheimer Abstimmung erfolgen, muss zuvor darüber abgestimmt werden, ob die Nachwahl per Akklamation erfolgen soll. Im übrigen richtet sich die Wahl nach 45 i.v.m. 40 GemO. Das Stimmrecht der Vorsitzenden ruht gem. 36 Abs. 3 GemO bei Wahlen. Die nachfolgende Wahl wird per Akklamation durchgeführt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Nach Vorschlag der CDU-Fraktion wird folgende Person als Ersatz für Aloys Edrich gewählt: Zum Mitglied in den Haupt- und Finanzausschuss (stellvertretendes Mitglied ist Herr Emil Jung) wird Frau Marika Widmaier-Jagielski gewählt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. Herr Edrich bleibt stellvertretendes Mitglied im Bauausschuss und im Forstausschuss. TOP 3: Überplanmäßige Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2004 - Bewirtschaftung Fernwärmeversorgung - Die Bewirtschaftung der Holzhackschnitzelanlage erfolgt seit 2003 zentral im neuen Unterabschnitt 8160 (Fernwärmeversorgung). Grundlage zur Ermittlung des Ansatzes für die Bewirtschaftung war der durchschnittliche Heizölverbrauch aller Objekte, die durch die Anlage versorgt werden. Insofern wurde ein Bedarf in Höhe von 13.000 ermittelt. Da zum Ende des Jahres 2003 noch nicht alle Kosten bekannt waren, wurde der Ansatz auch für das Haushaltsjahr 2004 angenommen. - 3-6. NS GR Schopp 11.05.2005.doc

Im Laufe des Jahres 2004 bekannt gewordene Nachberechnungen für das Jahr 2003 belasteten wegen des Kassenwirksamkeitsprinzips den Ansatz des Haushaltsjahres 2004. Im Deckungskreis der Unterabschnittes 8160 waren für Bewirtschaftung und Unterhaltung zusammen 15.000 vorgesehen. Dem stehen tatsächliche Ausgaben von 38.209,59 gegenüber. Im Deckungskreis sind damit 23.209,59 überplanmäßig angefallen. Davon betreffen rund 5.524 Lieferungen des Jahres 2003. Nachfolgende Aufstellung gibt einen Überblick über die bei der Bewirtschaftung angefallenen Kosten: Kosten 2003 2004 Stromgebühren Abr. Vorjahr u. VZ lfd. Jahr 1.589,05 3.912,36 Versicherungen 221,00 160,90 Lieferung Hackschnitzel 8.587,59 20.754,83 Freigabe Feuerungsanlage 157,39 0,00 Heizkesselreinigung 363,72 0,00 Umlagern Hackschnitzel 1.566,00 0,00 Mehraufwand Holztransport außerhalb 5-km-Zone 311,40 0,00 Lieferung Heizöl für Stützheizung 0,00 3.764,46 Kehr- und Prüfgebühr 0,00 173,88 Bereitstellung Schwachholz (innere Verrechnung) 0,00 7.418,10 Kleinmaterial (Filtersäcke, etc.) 0,00 31,64 Behebung Defekt Fördereinrichtung 0,00 348,00 Summe 12.796,15 36.564,17 Gemäß 100 Abs. 1 GemO sind die überplanmäßigen Ausgaben erheblich. Sie bedürfen der Zustimmung des Gemeinderates. Der über die Planansätze hinausgehende Bedarf wäre ebenfalls im Wege innerer Verrechnungen mit anderen Aufgabenbereichen (Rathaus, Mehrzweckhalle, Kindergarten, Mietwohngebäude, etc.) und der Erstattung von Kosten durch die Verbandsgemeinde im Rahmen der Bewirtschaftung der Grundschule Schopp umzulegen. Unabhängig davon gehen die Mehrausgaben im wesentlichen zu Lasten des Haushaltes der Ortsgemeinde. Ein Deckungsvorschlag kann nicht unterbreitet werden. Der Rat diskutierte über die einzelnen Punkte der Mehrausgaben.. Von Seiten der FWG-Fraktion wurde die Planung 2004 bemängelt. Den überplanmäßigen Ausgaben des Deckungskreises im Unterabschnitt 8160 in Höhe von 23.209,59 wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 7 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen Somit wurde der überplanmäßigen Ausgabe nicht zugestimmt - 4-6. NS GR Schopp 11.05.2005.doc

TOP 4: Haushaltssatzung 2005 4.1 Haushaltsplan mit Anlagen 4.2 Investitionsprogramm Die Vorsitzende erläuterte den vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2005 und wies auf die prekäre Haushaltslage der Ortsgemeinde hin. Beim Investitionsprogramm hat die Sanierung der Ring- und Waldstraße sowie der Bebauungsplan Große Flur Priorität. Es folgte eine längere Aussprache im Rat, bei der die Fraktionen Stellung zum Haushaltsplanentwurf nahmen. Sowohl die CDU-Fraktion als auch die FWG- Fraktion verlangten die Vorlage eines Haushaltssicherungskonzeptes vor der Beschlussfassung über den Haushalt. Beide Fraktionen lehnten die Ausgaben für den Neubau einer Halle für die Lagerung der Holzhackschnitzel ab. Von der Verwaltung soll eine Aufstellung über die Pflichtausgaben und die freiwilligen Ausgaben erstellt werden. Die freiwilligen Leistungen sollen auf ein Minimum reduziert werden. Alle Posten im Haushaltsplan sollen auf Einsparmöglichkeiten untersucht werden. Die Vorsitzende wies darauf hin, dass im Vertrag mit dem MBR die Vorhaltung einer Trockenhalle für die Holzhackschnitzel vereinbart wurde und dieser deshalb auf die Gestellung der Halle verzichten müsste. Nach längerer Diskussion wurde über den vorliegenden Haushaltsplanentwurf abgestimmt. Dem Haushaltsplan mit Anlagen wird zugestimmt Abstimmungsergebnis: 7 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen Somit wurde dem Haushaltsplan 2005 nicht zugestimmt. Dem Investitionsprogramm 2005 wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 7 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen Somit wurde dem Investitionsprogramm 2005 nicht zugestimmt. TOP 5: Verlängerung des Stromrahmenvertrages mit den Pfalzwerken Der bereits gültige Stromlieferungsvertrag mit den Pfalzwerken hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2005. Die Pfalzwerke haben jedoch ein Angebot zur Verlängerung des Rahmenvertrages vorgelegt, dass wie folgt aussieht: - 5-6. NS GR Schopp 11.05.2005.doc

Laufzeit 2 Jahre 3 Jahre - Anpassung für 2006 +3,9 % +3,9 % - Anpassung für 2007 +2,5 % +2,2 % - Anpassung für 2008 +1,9 % Auch der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz nahm hierzu wie folgt Stellung: Was die rechtliche Beurteilung angeht weisen sie darauf hin, dass eine Verlängerung eines Rahmenvertrages grundsätzlich nicht freihändig erfolgen kann. Er ist öffentlich auszuschreiben. Zur wirtschaftlichen Einschätzung der Strompreiserhöhungen wurde von seitens des Gemeinde- und Städtebundes das Ingenieurbüro switch.on mit einer Analyse der Preise beauftragt. Das Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen: - Insgesamt betrachtet könnte man für 2006 nach jetzigem Stand die Preise gemäß Allgemeinen Tarifen und die Lieferpreise der LichtBlick für Tarif- Abnahmestellen als etwa gleichwertig ansehen. - Der Kommunal-Sondervertrag 2002 ist unter Berücksichtigung der Preissteigerung für 2006 i.h. von 3,9 % im Mittel um rd. 3% günstiger als die Lieferpreise der LichtBlick. Die Fortsetzung der Rahmenvereinbarung mit den angebotenen Anpassungen ist somit für den Lieferzeitraum 2006-2008 für Tarif-Abnahmestellen auch unter Berücksichtigung der weiteren Preisanpassungen in den Jahren 2007 und ggf. 2008 günstiger, als das Angebot der LichtBlick im Rahmen des Verhandlungsverfahrens. Nach Empfehlung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz wird der Rahmenvertrag mit den Pfalzwerken bezogen auf die Objekte der Ortsgemeinde Schopp bis 2008 verlängert. Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 6: Bericht über Verträge gemäß 33 Gemo f.d. Kalenderjahr 2004 Nach 33 der Gemeindeordnung ist der Gemeinderat jährlich einmal vom Ortsbürgermeister in öffentlicher Sitzung über Verträge der Gemeinde mit Rats- und Ausschussmitgliedern sowie mit Bediensteten der Gemeinde, die im vorangegangenen Kalenderjahr abgeschlossen wurden, zu unterrichten. Ortsbürgermeister und Ortsbeigeordnete unterliegen auch der Unterrichtungspflicht. Nicht zu berichten ist über Verträge, soweit es sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt, sowie Dienst- und Arbeitsverträge und sonstige damit zusammenhängende Verträge mit Gemeindebediensteten. - 6-6. NS GR Schopp 11.05.2005.doc

Für das Kalenderjahr 2004 liegt folgender berichtspflichtiger Vertrag vor: Kaufvertrag v. 09.06.2004 mit Willi Mohrhardt Grundstückstausch im Bereich Bahnhofstraße Kaufpreis 312,00 Der Rat nahm die Unterrichtung zur Kenntnis. TOP 7: Grabaushub durch gewerbliche Unternehmen Der Grabaushub in der Gemeinde Schopp ist momentan vom Gemeindearbeiter als auch von gewerblichen Unternehmen möglich. Da die Gemeinde Schopp nur über einen Gemeindearbeiter verfügt, der Grabaushub aus Sicherheitsgründen aber von 2 Arbeitern erfolgen muss, soll künftig das Ausheben und Schließen der Grabstätten nur noch von gewerblichen Unternehmen vorgenommen werden. Um die Kosten hierfür so gering wie möglich zu halten, muss eine Preisanfrage bei verschiedenen Firmen durchgeführt werden. Anschließend muss die Friedhofssatzung geändert und angepasst werden. Das Öffnen und Schließen von Grabstätten wird künftig nur noch von gewerblichen Unternehmen durchgeführt. Die Ausschreibung der Vergabe an ein Unternehmen soll im Bauausschuss vorbereitet werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 8: Informationen, Verschiedenes Frau Dr. Heid schlug vor, eine Bauausschusssitzung mit Ortstermin an der Kindertagesstätte anzuberaumen, bei der sich der Ausschuss mit der Problematik des Außengeländes Kita befassen solle. Zu der Sitzung sollen der Planer, der Träger sowie Mitglieder der neu gegründeten Elterninitiative eingeladen werden. Der Vorschlag wurde von allen Ratsmitgliedern angenommen. Als Termin für die Bauausschusssitzung wurde der 23. Mai 2005, 19.00 Uhr, einstimmig festgelegt. Die Vorsitzende schlug vor, die Tagesordnung um den Punkt Entscheidung über Sachkosten 2002 für die Prot. Kindertagesstätte zu erweitern Nach Feststellung der Dringlichkeit wurde einstimmig beschlossen, den Tagesordnungspunkt Entscheidung über Sachkosten 2002 für die Prot. Kinder- - 7-6. NS GR Schopp 11.05.2005.doc

tagesstätte Schopp nach dem TOP 8, Verschiedenes, in die Tagesordnung aufzunehmen. Ratsmitglied Meyer wies nochmals auf die Notwendigkeit eines Telefonanschlusses in der Turnhalle hin. Die Vorsitzende teilte mit, dass es in der Angelegenheit Schließung Post keine neuen Erkenntnisse gibt. Frau Widmaier-Jagielski bittet um Prüfung, ob der Fußweg ab Verlängerung Flurstraße nicht durch eine Absperrung für Fahrzeuge unzugänglich gemacht werden kann, da ihr dort schon des öfteren Autos begegnet sind. Herr Müller hat an der neuen Friedhofsmauer Schäden festgestellt, und wies darauf hin, dass die Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Ratsmitglied Seibert bot an, die gefällten Bäume in der Grünanlage Waldstraße/Ringstraße zu entsorgen. Die Vorsitzende erklärte, dass dies bereits durch den Förster veranlasst wurde. Ratsmitglied Bachmann schlug vor, die Einnahmesituation des Forsthaushaltes durch privaten Holzschlag zu verbessern. Ratsmitglied Meyer wies darauf hin, dass die Stufen am Büchereieingang lose sind. Der Rat stimmte zu, sich bei einem Schlauchbootrennen beim Schwimmbadfest Trippstadt zu beteiligen. TOP 9: Sachkosten 2002 für Prot. Kindertagesstätte Schopp Frau Dr. Heid teilte dem Rat mit, dass die protestantische Kirchengemeinde im Oktober 2004 die Verwendungsnachweise für die Sachkosten der Jahre 2002 und 2003 der Kindertagesstätte vorgelegt hat. Termin für die Abgabe ist jeweils der 31. Mai des Folgejahres. Zu den Verwendungsnachweisen ist anzumerken, dass die Sachkosten 2003 bereits als Vorauszahlung in Höhe von insgesamt 3.930,00 geleistet wurden. Für das Jahr 2002 wurden keine Zahlungen geleistet, da die Haushaltsmittel hierfür bereits im Haushaltsjahr 2003 bereitgestellt waren und deshalb im Jahr 2004 nicht mehr erbracht werden konnten. Die Kirchengemeinde bittet deshalb, die Sachkosten für das Jahr 2002 in Höhe von 4.090,66 rückwirkend zu erstatten. Da die Leistung von Sachkosten bisher von der Ortsgemeinde sehr großzügig erfolgt ist und die Gemeinde bereits alle Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten der Kindertagesstätte trägt, ist zu überlegen, ob die Gemeinde angesichts der angespannten Haushaltslage bereit ist, die verspätet beantragten Sachkosten 2002 noch nachträglich zu zahlen. - 8-6. NS GR Schopp 11.05.2005.doc

Die rückwirkende Zahlung der Sachkosten 2002 an die Prot. Kindertagesstätte Schopp wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 9-6. NS GR Schopp 11.05.2005.doc