Das Ziel: Ostholstein, erlebbar für alle

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Transkript:

Aktionsplan Inklusion Ostholstein, erlebbar für alle Informationsveranstaltung für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Amtsvorsteher der Städte, Ämter und Gemeinden 18.3.2016 in Eutin Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag, Kreisverband Ostholstein und Kreis Ostholstein

Das Ziel: Ostholstein, erlebbar für alle Ostholstein soll eine Region werden, in der alle Menschen in ihrer Vielfalt als Bürgerinnen und Bürger, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Gäste oder Kundinnen und Kunden willkommen sind und selbstverständlich ohne Barrieren am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Das ist Inklusion!.

Artikel 7: Inklusion Inklusion wird als Staatsziel aufgenommen: "Das Land setzt sich für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und ihre gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe ein."

Grundlagen UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein Ziel ist es die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen Übereinkommen konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen Definition wichtiger Begriffe wie Diskriminierung aufgrund von Behinderung, Kommunikation, universelles Design und angemessene Vorkehrungen (Art. 2) Konkretisierung von Rechten z.b. auf Barrierefreiheit (Art. 9), unabhängige Lebensführung und Inklusion in der Gemeinschaft (Art. 19), persönliche Mobilität (Art. 20), auf Zugang zu inklusiver Bildung (Art. 24), Gesundheit (Art. 25), das Recht auf Zugang zur Arbeitswelt (Art. 27), Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben (Art. 29), kulturellem Leben sowie an Erholung, Freizeit, Sport (Art. 30), Bewusstseinsbildung als Querschnittsaufgabe (Art. 8) jeweils konkrete Maßnahmen und Ziele zur Umsetzung von Chancengleichheit Fakultativprotokoll regelt einen unabhängigen Überprüfungs- und Beschwerdemechanismus durch eine Monitoringstelle, in Deutschland durch das Institut für Menschenrechte in Berlin Erste Staatenprüfung von Deutschland durch die UN 26.-27.März 2015 in Genf Verabschiedung am 13.12.2006 durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen in New York, seit dem 26. März 2009 in Deutschland rechtlich verbindlich Die UN-Konvention ist mittlerweile von 162 Staaten der Welt unterzeichnet und ratifiziert worden.

Die Konvention hat das Leitbild der sogenannten Inklusion. Das bedeutet: Nicht der Mensch mit Behinderung muss sich anpassen, um dabei sein zu können, sondern alle gesellschaftlichen Bereiche müssen seinen Bedürfnissen entsprechend angepasst und geöffnet werden. Niemand darf ausgegrenzt werden. Rat der Stadt Salzgitter, Beschluss zur Erstellung eines Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK, 2012

Wen bindet die UN-BRK? Nach Art. 4 Abs. 5 der UN-BRK gelten die Bestimmungen ohne Einschränkungen und Ausnahmen für alle Teile eines Bundesstaates, also auch für Länder und Kommunen. Behörden und Gerichte müssen alle Bestimmungen einhalten, die unmittelbar anwendbar sind (self excecuting). Aus der UN-BRK lassen sich keine direkten Leistungsansprüche ableiten. Verwaltung und Gerichte müssen aber bei Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe oder bei Ermessensentscheidungen das Recht im Sinne der UN-BRK auslegen und anwenden 7

Aktionsplan

Handlungsprogramm Kreis Ostholstein Ausgangslage Handlungs -bedarf Ziele und Maßnahmen Zuständigkeit und zeitl. Rahmen Auswertung und Weiterentwicklung transparenter und partizipativer Arbeitsprozess, der öffentlich zugänglich ist

www.inklusion.rlp.de Vision Ziele Maßnahmen Beispiel: Handlungsfeld Kultur, Freizeit, Sport Ostholstein Vision: In Rheinland-Pfalz sind behinderte Menschen aktive Mitglieder in Vereinen, sie nehmen an kulturellen Veranstaltungen teil und nutzen Freizeitund Sportangebote. Sie sind als Bereicherung des gesellschaftlichen Lebens selbstverständlich einbezogen und respektiert.

Ziel (u. a.): Der barrierefreie Ausbau der Tourismusangebote in Ostholstein ist ebenso Ziel wie die Einbeziehung behinderter Menschen in Sportvereine. Maßnahme (u. a.): Informationssystem Radwegenetz: Infos zur Barrierefreiheit ausbauen; Tourenvorschläge für E-Mobile, Handbikes entwickeln Alle ansässigen Sportvereine werden zu einer Informationsveranstaltung eingeladen

Bearbeitung der Themenbereiche 1. Bildung und Arbeit 2. Öffentliche Räume und Mobilität 3. Bauen, Wohnen, Gesundheit, Pflege 4. Kultur, Freizeit, Tourismus in sinnvoll geschnittenen thematischen Foren ggf. zeitlich begrenzte Ad-Hoc-Arbeitsgruppen Zielgruppenspezifische Querschnittsveranstaltungen (z.b. Aktionstag Inklusion Kreisverwaltung, Kommunen) 12

Prozesszirkel zur Planung eines inklusiven Gemeinwesens Aktivregion Wagrien- Fehmarn 2010 Beschluss Kreistag 19.3. 2013 3. Inklusionskonferenz Ende 2017/ Anfang 2018 Erste Umsetzung 2016-17 2. Inklusionskonferenz 24.11.2016 Inklusionsprojekt 2012-13 Entwurf Aktionsplan Inklusion Sommer 2016 Eckpunkte Hauptausschuss 26.8.2014 Inklusionskommission 3.12.14 1. Inklusionskonferenz 23.2.15 Steuerungskreis 8.1.15 Aktionstag Inklusion Verwaltung 19.3.15 Kreistag 4.10.2016 6 Foren 2015-16 Rohrmann, A.; Schädler, J.: Inklusive Gemeinwesen planen. Eine Arbeitshilfe. Hrsg. Vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales, Düsseldorf 2014, 13 S.47

Inhaltliche Foren 1. Forum Wirklich alles inklusive? Schulische Inklusion in Ostholstein des Schulamtes Ostholstein mit geladenen Vertretern der verschiedenen Gruppen zur Bestandsaufnahme 5.03.2015 in Pönitz 2. Forum Barrierefreie Infrastruktur (Öffentliche Räume, Mobilität, Kommunikation) 21.05.2015 in Oldenburg. 3. Forum Barrierefrei Wohnen im Ort mit inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten (Assistenz, Pflege, Gesundheit) 03.09.2015 4. Forum Inklusion im Bereich Arbeit - Übergang Schule-Beruf 26.11.2015 in Oldenburg 5. Forum Inklusion und Barrierefreiheit im Freizeit-, Kultur-, und Sportbereich sowie Tourismus 28.01.2016 in Heiligenhafen 6. Forum Inklusive Gestaltung von Bildungseinrichtungen (Krippe, Kita, Schule, OGS, berufliche Bildung, VHS, Familienbildung, Weiterbildung) 10.03.2016 in Lensahn 14

U-Prozess Aktionsplan Inklusion Innehalten Hinsehen mit neuem Blick Bestandsaufnahmen Erkundende Gespräche Sensibilisierung Inklusionskommission, Foren Neue Möglichkeiten erkunden Recherchen Experten einladen Lernreisen Erkundung die Wahrnehmung verändern - Bestandsaufnahmen und Zielfindung 2014-16 Downloading herunterladen Loslassen Öffnung des Denkens Öffnung des Herzens Öffnung des Willens Aktionsplan Inklusion Beschluss Kreistag Herbst 2016 Wo wollen wir in Zukunft sein? Institutionalisieren das Neue aufnehmen Erproben im Tun entdecken Hervorbringen Herauskristallisieren Verdichten Kommen lassen Performing in die Welt bringen Prototypen entwickeln und erproben Vision konkretisieren, Prioritäten setzen Realisieren - verändernde Aktionen 2016-2018 Nach Otto Scharmer: Theorie U Presencing Institute

Planungsprinzipien Planung als offener Beteiligungsprozess unter Einbeziehung aller gesellschaftlichen Kräfte Partizipation von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen Nichts über uns ohne uns, enge Zusammenarbeit mit dem Beirat Koordination von Aktivitäten verschiedener Akteure im Kreis Bewusstseinsbildung als gemeinsame Aufgabe, Beteiligung an der Kampagne Ostholstein, erlebbar für alle Kooperation mit ähnlichen Projekten und Initiativen wie z.b. Ostholstein, erlebbar für alle, Barrierefreier Tourismus Politischer Prozess und Querschnittsaufgabe Begleitung der Planung und ersten Umsetzung des Aktionsplanes Aktionsplan Inklusion als dynamisches Dokument Prioritätensetzung aufgrund von begrenzten Ressourcen Internetseite zum Aktionsplan Inklusion zur Herstellung von Transparenz http://www.kreis-oh.de/inklusion 16

Kreisweiter Aktionsplan Inklusion Ostholstein, erlebbar für alle im Zusammenhang mit anderen Aktionsplänen In Entwicklung: Kommunale Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK, z.b. in Ratekau, Heiligenhafen, Oldenburg Landesweiter Aktionsplan Schleswig-Holstein Kabinettsbeschluss 1.3.16, Geplante Dialogforen: 27. Mai, Kiel, musiculum 8.Juni, Rendsburg, Hohes Arsenal 17. Juni, Lübeck, Media Docks Möglichkeit für Bürger schriftliche Rückmeldungen zu geben: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Referat 25 - UN-BRK - Postfach 7061, 24170 Kiel Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung 2.0

Koordinationsstelle Dr. Stefan Doose Kreis Ostholstein Der Landrat Koordinierungsstelle Aktionsplan Inklusion Ostholstein, erlebbar für alle Lübecker Straße 41 23701 Eutin Tel.: 0176 43029495 (AB) Fax: 04521 788-96553 E-Mail: s.doose@kreis-oh.de Internet: http://www.kreis-oh.de/inklusion/ 18