Niederschrift über die Sitzung

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Transkript:

Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Raisting buch Seite 01 Tag und Ort Mittwoch, den 31.01.2018 in Raisting Vorsitzender Schriftführer Eröffnung der Sitzung Martin Höck, Erster Bürgermeister Tanja Braun Der Vorsitzende erklärte die öffentliche Sitzung um 19:30 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art.52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekannt gemacht worden sind. Von den 15 Mitgliedern (einschl. Vorsitzender) des Gemeinderates sind um 19:30 Uhr 14 Mitglieder anwesend. Der Vorsitzende stellte fest, dass der Gemeinderat somit nach Art. 47 Abs. 2 GO beschlussfähig ist. Genehmigung Die letzte Sitzungsniederschrift wurde der letzten Sitzungsnieder- X ohne Einwendungen genehmigt, schrift folgende Einwendungen.

Sitzungsniederschrift (öffentlich Seite 02) vom 31.01.2018 TOP 1: Bauantrag: Anbau einer Pergola mit Glasdach, Fl. Nr. 1554/30, Pähler Straße 42 : Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. TOP 2: Bauantrag: Erweiterung des bestehenden Windfangs sowie Abbruch und Neuerrichtung des bestehenden Wintergartens, Fl. Nr. 1553/15, Pähler Straße 32 : Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. TOP 3: Bauantrag: Erweiterung einer Reithalle und Anbau eines Pferdestalles, Fl. Nr. 2029, Harthof 1 : Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die Privilegierung des Bauvorhabens im Außenbereich ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu prüfen. TOP 4: Beratung und über die Anpassung der Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen im Jahr 2018 Sachvortrag: Wie bereits in den letzten 3 Jahren, sollen die Elternbeiträge der Kindertageseinrichtungen auch 2018 angehoben werden. Die neuen Beiträge sollen ab 01.03.2018 gelten. Steigende Löhne und Gehälter, aber auch die Steigerung der Sachkosten müssen durch die moderate Anhebung der Elternbeiträge ausgeglichen werden. Eine Anpassung der Elternbeiträge wurde auch von den Trägern der Einrichtungen angeregt. : Der Gemeinderat beschließt die Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre im Kindergarten und für Kinder im Kinderhort um 5 % zu erhöhen. Die Elternbeiträge für Kinder unter drei Jahren im

Sitzungsniederschrift (öffentlich Seite 03) vom 31.01.2018 Kindergarten und Kinder in der Krippe werden um 3 % erhöht. Bei den Gebühren für den Kinderhort ist das Spielgeld in den jeweiligen Beiträgen mit eingerechnet. Kindergarten bisher neu bis 4 h 71,40 75,00 bis 5 h 80,90 84,90 bis 6 h 90,30 94,80 bis 7 h 99,80 104,80 bis 8 h 108,20 113,60 bis 9 h 115,30 121,10 Krippe und Kinder unter 3 Jahren bis 4 h 136,50 140,60 bis 5 h 153,80 158,40 bis 6 h 171,70 176,90 bis 7 h 189,50 195,20 bis 8 h 205,80 212,00 bis 9 h 219,50 226,10 Hort (incl. 5 Spielgeld) bis 2 h 52,30 54,90 bis 3 h 64,90 68,10 bis 4 h 76,40 80,20 bis 5 h 85,90 90,20 bis 6 h 95,30 100,10 bis 7h 104,80 110,00 bis 8 h 113,20 118,90 bis 9 h 120,50 126,50 TOP 5: Änderung der Gebührensatzung für den Kinderhort zum 01.03.2018 : 5 Abs. 1 erhält mit Wirkung zum 01.03.2018 folgende Fassung:

Sitzungsniederschrift (öffentlich Seite 04) vom 31.01.2018 5 Gebührensatz (1) Für den Besuch des Kinderhortes sind Besuchsgebühren in folgender Höhe zu entrichten: durchschnittliche tägliche Buchungszeit: bis zu 2 Stunden 54,90 Euro monatlich, bis zu 3 Stunden 68,10 Euro monatlich, bis zu 4 Stunden 80,20 Euro monatlich, bis zu 5 Stunden 90,20 Euro monatlich, bis zu 6 Stunden 100,10 Euro monatlich, bis zu 7 Stunden 110,00 Euro monatlich, bis zu 8 Stunden 118,90 Euro monatlich, bis zu 9 Stunden 126,50 Euro monatlich. TOP 6: Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes: Beratung und über Ergänzungen für den Planentwurf Sachvortrag: Die Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs.1BauGB wurde bereits im Jahr 2016 durchgeführt. Teil B - Inhalt / Auswertung der abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde in der GR-Sitzung am 03.02.2016 beschlossen. Teil C -Inhalt / Auswertung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurde in der GR-Sitzung am 24.02.2016 beschlossen. Da sich seit dieser Zeit durch die Aufstellungsverfahren für verschiedene Bebauungspläne Änderungen ergaben, sind diese noch einzuarbeiten. Hierzu hat die Verwaltung noch entsprechende Stellungnahmen (Teil D) abgegeben. D Stellungnahme der Verwaltung 1. Umwidmung Grünfläche in Mischgebiet/Dorfgebiet im Bereich Fl.Nr. 709/3 und 709/2

Sitzungsniederschrift (öffentlich Seite 05) vom 31.01.2018 Die Eigentümer der Grundstücke Fl.Nr. 709/3 und 709/2 haben den Antrag gestellt, die im aktuellen Entwurf des FNP als Grünfläche ausgewiesenen Grundstücke künftig als Flächen im Gewerbe-/Mischgebiet aufzunehmen. Sie planen eine Bebauung für Wohnen und/oder Gewerbe. Abwägung: Die geplante Nutzung darf den ansässigen Zimmereibetrieb nicht gefährden. Sollte dieser Betrieb in das neue Gewerbegebiet an der Kreisstraße umziehen wollen, gibt es aus planerischer Sicht kaum Gründe eine gewerbliche Baufläche langfristig im Ortszentrum festzusetzen und das Gebiet könnte zu einem dorftypischen M umgewidmet werden. Bleibt die Zimmerei dagegen langfristig an Ort und Stelle, ist über eine schalltechnische Untersuchung zu klären, unter welchen Bedingungen auf den umgebenden Grundstücken 712, 709/3 und 709/2 Misch- und Gewerbenutzung (Gewerbenutzung mit ländlichem Wohnen) festgesetzt und auch umgesetzt werden kann. Es wird daher vorgeschlagen, Grundstück Fl.Nr. 709/3 als gewerbliche Baufläche aufzunehmen und Fl.Nr. 709/2 als Mischbaufläche auszuweisen. vorschlag: Die Innenentwicklung auf den beantragten Flächen in einem Teilbereich nördlich der Pähler Straße und südlich der Schule wird seitens der Gemeinde aktiv und im Rahmen der immissionsschutzfachlichen Möglichkeiten unterstützt. Die Plandarstellung und Begründung sowie der Umweltbericht sind entsprechend der Abwägung zu ändern. 2. Burger Wiagn Das Plangebiet westlich der Sölber Straße erfüllt die Voraussetzungen für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13 a BauGB und soll den westlich angrenzenden

Sitzungsniederschrift (öffentlich Seite 06) vom 31.01.2018 Wohnbauflächen zugeschlagen werden. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde am 09.02.2017 gefasst. Der FNP ist in diesem Bereich zu berichtigen. vorschlag: Kein erforderlich. Der FNP ist hier lediglich zu berichtigen. 3. Hauptabwasserleitung Eine Anpassung der Symbologie an die Fließrichtung der Hauptabwasserleitung vornehmen. vorschlag: Der FNP ist entsprechend zu berichtigen. 4. Ausgleichsfläche im Süden des Gemeindegebietes Die im Vorentwurf dargestellte Ausgleichsfläche auf Fl.Nr. 2471 entspricht nicht dem gemeindlichen Ökokonto und ist aus dem Plan herauszunehmen. vorschlag: Der FNP ist entsprechend zu berichtigen. 5. Einbeziehung Fl.Nr. 633 in die angrenzende Wohnbaufläche Das mit Spielplatzsignatur gekennzeichnete Grundstück Fl.Nr. 633 soll unter Beibehaltung der bestehenden Ortsrandeingrünung dem Wohngebiet zugeschlagen werden. Ein Spielplatz existiert nicht und entspricht hier auch nicht dem Planungsziel der Gemeinde.

Sitzungsniederschrift (öffentlich Seite 07) vom 31.01.2018 vorschlag: Der FNP ist entsprechend anzupassen, die Fläche von Grünfläche zu Wohnbaufläche umzuwidmen. Gehölzdarstellungen bleiben beibehalten. 6. Fl.Nr. 938/2 und Teilfläche Fl.Nr. 938 als Mischgebiet / Dorfgebiet Die Grundstücke Fl.Nr. 938/2 und die Teilfläche Fl.Nr. 938 grenzen direkt an das Mischgebiet an. vorschlag: Die Grundstücke Fl.Nr. 938/2 und die Teilfläche Fl.Nr. 938 sollen unter Berücksichtigung der umliegenden Bebauung als Mischgebiet / Dorfgebiet mit aufgenommen werden. 7. Fl.Nr. 1616 im Entwurf des BBP Gewerbegebiet Süd I Für das Grundstück Fl.Nr. 1616 wird aktuell der Bebauungsplan Gewerbegebiet Süd I aufgestellt. In diesem wird das gesamte Grundstück als Gewerbegebiet festgesetzt. Diese Tatsache soll so in den Flächennutzungsplan übernommen werden.

Sitzungsniederschrift (öffentlich Seite 08) vom 31.01.2018 vorschlag: Der FNP ist entsprechend anzupassen, die Fl.Nr. 1616 wird komplett als Gewerbegebiet G ausgewiesen : Der Gemeinderat beschließt die vor genannten Inhalte der Stellungnahme der Verwaltung (Teil D) im Rahmen der Abwägung, als Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, in den Entwurf des Flächennutzungsplanes (Stand 31.01.2018) aufzunehmen. TOP 7: Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes: Beratung und Billigung zum Entwurf des Flächennutzungsplanes; Auftrag zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB : Der Gemeinderat beschließt den Entwurf des Flächennutzungsplanes vom 31.01.2018 zu billigen. Der Umweltbericht ist gemäß Abwägung zu ergänzen. Die Verwaltung wird beauftragt, im Anschluss daran die Öffentlichkeit und die Behörden und Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und den Entwurf gem. 3 Abs. 2 i.v.m. 4 Abs. 2 BauGB auszulegen. TOP 8: Antrag auf nordseitigen Gehweg an der Pähler Straße zwischen Sölber Straße und Quellenweg Sachvortrag: Von Anliegern wurde ein Antrag auf einen nordseitigen Gehweg entlang der Pähler Straße, zwischen Sölber Str. und Quellenweg, gestellt, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger in diesem Bereich zu verbessern. Zur Vorbereitung fand eine Verkehrsschau, an der Vertreter des Landratsamtes, des staatlichen Bauamtes und der Polizei, sowie der Gemeinde Raisting anwesend waren, statt. Ergebnis dieser Besprechung: Die Gemeinde Raisting kann auf eigene Kosten bzw. durch Straßenausbaubeiträge eine Planung, und nach entsprechender Abstimmung, auch den Bau eines Gehweges durchführen. Um den Umfang einer solchen Maßnahme zu ermitteln fand ein Ortstermin mit einem Straßenplaner statt. Hierzu wurden die voraussichtlichen Kosten für folgende Varianten ermittelt: Variante I: Anbau eines Gehweges mit 1,80 m bzw. 1,50 m im Norden mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 74.375 incl. Nebenkosten und MWSt.

Sitzungsniederschrift (öffentlich Seite 09) vom 31.01.2018 Variante II: Anbau eines Gehweges im Norden und Versatz der Fahrbahn um ca. 0,5 m nach Süden mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 108.290 incl. Nebenkosten und MWSt. In diesem Zusammenhang stimmte der Gemeinderat über die Worterteilung an den Anwohner Dr. Daniel Braun ab. Abstimmungsergebnis 14 : 0 für die Worterteilung Herr Dr. Braun findet die aktuelle Situation gefährlich. Die Verkehrsbelastung hat deutlich zugenommen und auch die Fahrtgeschwindigkeiten der Autofahrer. Bei der Verkehrsschau war er auch anwesend. Die meisten Autofahrer fahren nach seiner Einschätzung schneller als 50 km/h. Er als Anlieger hat Angst um seine Kinder, die diese Strecke als Schulweg haben. Der Grünstreifen vor ihrem Haus wird sogar benutzt um schneller Vorbeizufahren. Es ist eine sehr gefährliche Situation. Der Gehweg an der Südseite geht so nicht. Selbst an der engsten Stelle, im Bereich zwischen Pähler Str. 22 und 31, wird 52 km/h gefahren, ansonsten deutlich mehr. Eine abschnittsweise Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h wäre gut, aber dies ist wohl nicht möglich, weil die Kriterien hierfür nicht erfüllt sind und es sich nur um einen Sportplatz und keine Schule handelt. Ein Gehweg würde aber dafür sorgen, dass die Geschwindigkeit angepasst wird. Eine Planung mit 1,80 m (Variante 1) könnte aus seiner Sicht auch mit 1,20 m bzw. 1 m ausreichend sein, Platz wäre auf dem Grünstreifen hierfür. Eine Verschiebung der Straße wäre nicht notwendig nach seiner Ansicht. Durch die Erweiterung des Gewerbegebietes wird das Verkehrsaufkommen vermutlich sogar noch zunehmen, da der Quellenweg bis zur Leonhardstraße das Gewerbegebiet anbindet. Der Fußballplatz wird von vielen Kindern genutzt und besucht. Er will seine Tochter und seine weiteren Kindern dieser Gefahr nicht aussetzen. Sein Vorschlag wäre, dass der Grünstreifen befestigt wird. Dies wäre auch sicherlich eine kostengünstigere Alternative und würde zumindest eine Abgrenzung darstellen, die dann respektiert wird, so dass auch die 50 km/h vielleicht eingehalten werden. Eine Begrenzung muss in jedem Fall, zur Sicherheit der Kinder, sein, vor allem da man die Kurven nicht einsehen kann. Der Gemeinderat gibt zu bedenken, dass dann auch ein entsprechender Hochbord gesetzt werden muss, was aber eher die Situation verschärfen könnte. Zudem kann man nicht jede Fahrbahn verengen, da das Problem im Ort sicher auch an anderen Stellen ist. Die Kosten für dieses Teilstück stehen zudem nicht im Verhältnis. Herr Dr. Braun stimmt dem nicht zu, seiner Meinung nach sorgt diese Maßnahme auf jeden Fall für die notwendige Geschwindigkeitssenkung. : Der Antrag auf nordseitigen Gehweg an der Pähler Straße zwischen Sölber Straße und Quellenweg wird vom Gemeinderat aufgenommen und eine entsprechende Planung soll in Auftrag gegeben werden. Abstimmungsergebnis 0 : 14 (Antrag ist damit abgelehnt)

Sitzungsniederschrift (öffentlich Seite 10) vom 31.01.2018 TOP 9: Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Kompostieranlage an der Raistinger Straße und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren, Gemeinde Pähl : Die Gemeinde Raisting erhebt keine Einwände. Sollten sich im Verlauf des Verfahrens keine bedeutenden Änderungen ergeben, kann auf eine Beteiligung der Gemeinde Raisting im weiteren Verlauf des Verfahrens verzichtet werden. TOP 10: Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB zur 2. Änderung und Neufassung des Bebauungsplanes Haunshofen Ortskern, Gemeinde Wielenbach : Die Gemeinde Raisting erhebt keine Einwände. Sollten sich im Verlauf des Verfahrens keine bedeutenden Änderungen ergeben, kann auf eine Beteiligung der Gemeinde Raisting im weiteren Verlauf des Verfahrens verzichtet werden. TOP 11: Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Wielenbach Nord, Gemeinde Wielenbach : Die Gemeinde Raisting erhebt keine Einwände. Sollten sich im Verlauf des Verfahrens keine bedeutenden Änderungen ergeben, kann auf eine Beteiligung der Gemeinde Raisting im weiteren Verlauf des Verfahrens verzichtet werden. TOP 12: Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Gemeinde Wielenbach

Sitzungsniederschrift (öffentlich Seite 11) vom 31.01.2018 : Die Gemeinde Raisting erhebt keine Einwände. Sollten sich im Verlauf des Verfahrens keine bedeutenden Änderungen ergeben, kann auf eine Beteiligung der Gemeinde Raisting im weiteren Verlauf des Verfahrens verzichtet werden. Information: Im Sommer 2018 werden die Grabmäler am Raistinger Friedhof überprüft. Bei Beanstandungen werden die betroffenen Bürger entsprechend informiert. Nächste Sitzung: 21.02.2018 Martin Höck Erster Bürgermeister Tanja Braun Protokollführerin Gemeinderatsmitglieder: