Dokument ist urherberrechtlich. Steuergestaltung. (3) Unternehmenskauf und -verkauf. Christoph Juhn LL.M./StB

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Transkript:

Steuergestaltung (3) Unternehmenskauf und -verkauf Christoph Juhn LL.M./StB

Vorstellung Christoph Juhn LL.M./StB Kurzvita Station 1 (2007-2010): Studium zum Bachelor of Arts (Steuerrecht) an der FOM Station 2 (2010-2011): Studium zum Master of Laws (Unternehmensteuerrecht) an der Universität zu Köln Kontakt Christoph Juhn Im Zollhafen 24, 50678 Köln Mobil +49 175 41 833 24 Telefon +49 221 999 832-12 Telefax +49 221 999 832-20 E-Mail Internet Christoph.Juhn@fom-net.de www.juhn-klebula.de Station 3 (2010-2011): Flick Gocke Schaumburg, Bonn Station 4 (2011-2014): Ebner Stolz (Prokurist), Bonn Kompetenzzentrum KapG / UmwStR Station 5 (seit 2015): JUHN KLEBULA, Köln An der FOM seit 2013 (Studienzentren Bonn/Aachen) 2

Steuergestaltung beim Unternehmenskauf und -verkauf Modulgliederung Heute: 1 Grundlagen 2 Optimierung der Verkäuferstruktur 3 Optimierung der Akquisitionsstruktur 4 Sonderthemen 4.1 Sicherung des Verlustvortrages 4.2 Nachträgliche FK-Optimierung 4.3 50-Prozent-Erwerb 4.4 Atypisch stille Beteiligung 4.5 Verkauf von Auslandsvermögen 3

1. Grundlagen 4

1. Grundlagen KapG-Verkauf: Share-Deal : Veräußerungspreis 200 Anschaffungskosten - 100 Veräußerungsnebenkosten - 0 Veräußerungsgewinn 100 Steuerfrei (40 %) - 40 Steuerpflichtig 60 Einkommensteuer (42 %) -25 Solidaritätszuschlag (5,5 %) - 1 ggf. Kirchensteuer (9 %) - 2 Gesamtsteuerbelastung -28 Nettogewinn 72 (Netto-) Liquiditätsgewinn 172 AK: 100 Verkauf (200) Darlehen (200) EK: 0 : Anschaffungskosten: 200 Keine planmäßige Abschreibung auf Geschäftsanteile. Hohe Anschaffungskosten wirken sich erst im Veräußerungszeitpunkt steuermindernd aus. Zinsaufwendungen nur zu 60 % abzugsfähig. 5

1. Grundlagen KapG-Verkauf: Asset-Deal : Veräußerungspreis 200 Buchwert (EK) - 0 Veräußerungsnebenkosten - 0 Veräußerungsgewinn 200 Körperschaftsteuer (15 %) - 30 Solidaritätszuschlag (5,5 %) - 2 Gewerbesteuer (15 %) -30 Gesamtsteuerlast KapG - 62 Nettogewinn/Ausschüttung 138 Steuerfrei (40 %) - 55 Steuerpflichtig 83 Einkommensteuer (42 %) - 35 Solidaritätszuschlag (5,5 %) - 2 ggf. Kirchensteuer (9 %) - 4 Gesamtsteuerbelastung G ter - 41 Nettodividende 97 (Netto-) Liquiditätsgewinn 97 : Anschaffungskosten der Assets: 200 Planmäßige Abschreibung der erworbenen Assets bzw. des erworbenen Firmenwertes durch NewCo. Zinsaufwendungen nur zu abzugsfähig. AK: 100 EK: 0 Verkauf (200) NewCo Darlehen (200) 6

1. Grundlagen PersG-Verkauf: Share-Deal : Veräußerungspreis 200 Buchwert/Kapitalkonto - 100 Veräußerungsnebenkosten 0 Veräußerungsgewinn 100 Steuerfrei 0 Steuerpflichtig 100 Einkommensteuer (42 %) -42 Solidaritätszuschlag (5,5 %) -2 ggf. Kirchensteuer (9 %) - 4 Gesamtsteuerbelastung - 48 Nettogewinn 52 (Netto-) Liquiditätsgewinn 152 PersG Verkauf (200) Kapitalkonto: 100 Darlehen (200) : Kapitalkonto: 200 Planmäßige Abschreibung der erworbenen Assets bzw. des erworbenen Firmenwertes Zinsaufwendungen zu abzugsfähig. 7

1. Grundlagen PersG-Verkauf: Asset-Deal : wie oben : wie oben => Bei dem Verkauf von PersG/EU/BS ist der Asset-Deal für steuerliche Zwecke ebenso zu behandeln, wie der Share-Deal. Kapitalkonto: 100 EU/ PersG NewCo Darlehen (200) Verkauf (200) 8

1. Grundlagen Übersicht Kapitalgesellschaft Personengesellschaft Verkauf Geschäftsanteile Verkauf WG Verkauf Gesellschaftsanteile Verkauf WG Zivilrechtlich Share-Deal Asset-Deal Share-Deal Asset-Deal Steuerrechtlich Share-Deal Asset-Deal Asset-Deal Asset-Deal Gesamtrechtsnachfolge Ja - Ja - Steuerbegünstigung Steuerbegünstigung 40 prozentige Freistellung - FK-Abzug: 60 % - FK-Abzug: Freibetrag Fünftel-Regelung Halber -Steuersatz FK-Abzug: Freibetrag Fünftel-Regelung Halber -Steuersatz Abschreibungspotential Abschreibungspotential Abschreibungspotential FK-Abzug: 9

2. Optimierung der Verkäuferstruktur 10

2. Optimierung der Verkäuferstruktur Schaffung einer Holding Struktur Schritt 1: Einbringung/Formwechsel der BS/EU/PersG in KapG Einbringung zu Buchwerten möglich. Forderung 100 => Achtung: Sperrfrist von 7 Jahren KapK: 100 AK: 0 PersG Einbringung/ Formwechsel 11

2. Optimierung der Verkäuferstruktur Schaffung einer Holding Struktur Schritt 2: Einbringung der Geschäftsanteile an der in eine Holding GmbH. Anteilstausch zu Buchwerten möglich. Zurückbehaltung einer Forderung in Höhe des Kapitalkontos (100) gegen die Holding-GmbH. Forderung 100 => Achtung: Sperrfrist von 7 Jahren (beide Sperrfristen laufen parallel keine Verdoppelung) AK: 100 AK: 0 Holding- GmbH AK: 100 12

2. Optimierung der Verkäuferstruktur Schaffung einer Holding Struktur Schritt 3: Verkauf nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist Veräußerungspreis 200 Anschaffungskosten - 100 Veräußerungsnebenkosten - 0 Veräußerungsgewinn 100 Steuerfrei (95 %) - 95 Steuerpflichtig 5 Körperschaftsteuer (15 %) - 0,7 Solidaritätszuschlag (5,5 %) - 0,1 Gewerbesteuer (15 %) -0,7 Gesamtsteuerlast KapG - 1,5 Nettogewinn 198,5 Forderung 100 AK: 0 Holding- GmbH AK: 100 Verkauf (200) 13

3. Optimierung der Akquisitionsstruktur 14

3. Optimierung der Akquisitionsstruktur Schaffung einer Holding Struktur Gründung einer Holding-GmbH. Diese gründet wiederum eine AkquiCo. Die AcquiCo erwirbt das Target () und finanziert den Kaufpreis bei der Bank. Holding- GmbH AquiCo Darlehen (200) Erwerb (200) 15

3. Optimierung der Akquisitionsstruktur Gestaltungsvariante 1: Organschaft Abschluss eines EAV zwischen AquiCo und Folge: Der Gewinn der wird an die AquiCo abgeführt und kann dort mit Zinsaufwendungen verrechnet werden. Holding- GmbH EAV AquiCo Darlehen (200) 16

3. Optimierung der Akquisitionsstruktur Gestaltungsvariante 2: Fremdfinanzierte Ausschüttung schüttet ihren Gewinnvortrag an die AquiCo aus. Die liquiden Mittel finanziert sie fremd. Die AquiCo kann sodann ihre Verbindlichkeiten tilgen. Holding- GmbH Schritt 3: Rückzahlung AquiCo Darlehen (200) Schritt 2: Ausschüttung Schritt 1: Darlehen (200) 17

3. Optimierung der Akquisitionsstruktur Gestaltungsvariante 3: Verschmelzung Auf- oder Abwärtsverschmelzung der AquiCo und der. Verschmelzung ist grds. zu Buchwerten möglich. Folge: Vermögensgegenstände und Schulden befinden sich in derselben Gesellschaft. Laufende Gewinne können mit Fremdkapitalkosten verrechnet werden. Holding- GmbH AquiCo Darlehen (200) Verschmelzung 18

4. Sonderthemen 19

4.1 Sicherung des Verlustvortrags Ausgangssituation Die Zielgesellschaft verfügt über körperschaftund gewerbesteuerliche Verlustvorträge. Die Geschäftsanteile an der Zielgesellschaft sollen auf den übertragen werden. Folge gem. 8c KStG, 10a GewStG: Anteilsübertragung >25%: antlg. Verlustuntergang Anteilsübertragung >50%: vollständ. Verlustuntergang Verkauf Anteile + Ford. Forderung 100 AV 50 SK 25 UV 20 VV - 50 Bank 5 Verbl. 100 20

4.1 Sicherung des Verlustvortrags Gestaltungsvariante 1: Forderungsverzicht mit Besserungsschein Der verzichtet auf 50 % der Forderung gegen Besserungsschein. Folgen bei werthaltiger Forderung (verdeckte Einlage): : Erhöhung Anschaffungskosten bzw. Verringerung Veräußerungsgewinn : Steuerfreie verdeckte Einlage => Kein Vorteil Verkauf Anteile + Ford. Folgen bei nichtwerthaltiger Forderung: : Vermögensminderung (ggf. 60 % Verlustberücksichtigung) : Steuerpflichtiger Ertrag in Höhe von 50 (Aufrechnung mit VV im Rahmen der Mindestbesteuerung) Forderung 100-50 = 50 AV 50 SK 25 UV 20 VV +/- 0 Bank 5 Verbl. 50 21

4.1 Sicherung des Verlustvortrags Gestaltungsvariante 1: Forderungsverzicht mit Besserungsschein Nach dem Verkauf verbessert sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Die Forderung/Verbindlichkeit wird wieder werthaltig. Zuschreibung der Verbindlichkeit auf 100 führt zu einem steuerwirksamen Aufwand von 50. => Der Verlustvortrag lebt beim wieder auf! vgl. BFH (Az. I R 23/11) Forderung 50+50 = 100 AV 50 SK 25 UV 20 VV - 50 Bank 5 Verbl. 100 22

4.1 Sicherung des Verlustvortrags Gestaltungsvariante 2: Der Darlehensgeber stellt die Forderung zinsfrei Der Darlehensgeber () stellt die Forderung zinsfrei. Folgen: : grds. keine : Abzinsung gem. 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG mit 5,5 % Der Abzinsungszeitraum richtet sich nach der Darlehenslaufzeit bzw. nach der Dauer der Zinsfreistellung => Gestaltungsspielraum! Verkauf Anteile + Ford. Bei unbefristeter zinsloser Darlehensgewährung erfolgt die Abzinsung in analoger Anwendung zu 13 Abs. 2 BewG über 9,3 Jahren: Forderung 100 100 x 50,3 % = 50,3 Folglich sind 49,7 als Ertrag zu erfassen. AV 50 SK 25 UV 20 VV - 0,3 Bank 5 Verbl. 50,3 23

4.1 Sicherung des Verlustvortrags Gestaltungsvariante 2: Der Darlehensgeber stellt die Forderung zinsfrei Nach der Transaktion: stellt der die Forderung wieder verzinslich (Achtung: Zinsvorbehalt in Vereinbarung erforderlich, Gestaltungsmissbrauch beachten) oder durch gesetzlich vorgesehene Aufzinsung wird der Verlust laufend generiert. => Der Verlustvortrag lebt beim wieder auf! Forderung 100 AV 50 SK 25 UV 20 VV - 50 Bank 5 Verbl. 100 24

4.2 Nachträgliche FK-Optimierung Ausgangssituation hat eine Kapitalgesellschaft ohne entsprechende Akquisitionsstruktur erworben. Problem: FK-Kosten sind nur zu 60 % steuerlich abzugsfähig. Darlehen (200) AK: 200 25

4.2 Nachträgliche FK-Optimierung Gestaltungsvariante: Anteilstausch Schritt 1: überträgt die Geschäftsanteile an der auf die Holding-GmbH mit zeitgleicher Übernahme der Verbindlichkeiten (200) durch die Holding- GmbH. Schritt 2: Debt-Push-Down Organschaft Fremdfinanzierte Ausschüttung Auf- oder Abwärtsverschmelzung AK: 0 Holding- GmbH Darlehen (200) AK: 200 26

4.3 50-Prozent-Erwerb Ausgangsituation Der hat vor Jahren eine 100- prozentige GmbH Beteiligung zum Kaufpreis von 200 erworben. Durch eine Wertsteigerung beträgt der Verkehrswert der Beteiligung nunmehr 400. Der Verkauf von 50 Prozent der Anteile zu 200 würde zu folgender Steuerbelastung führen: Veräußerungspreis 200 Anschaffungskosten (anteilig) -100 Veräußerungsnebenkosten - 0 Veräußerungsgewinn 100 Steuerfrei (40 %) -40 Steuerpflichtig 60 Einkommensteuer (42 %) - 25 Solidaritätszuschlag (5,5 %) - 1 ggf. Kirchensteuer (9 %) - 2 Gesamtsteuerbelastung G ter -28 Nettozufluss 172 Würde der die Geschäftsanteile unmittelbar erwerben, könnte er die FK- Kosten nur zu 60 Prozent abziehen. AK: 200 WG 0 EK 0 27

4.3 50-Prozent-Erwerb Schritt 1: Gründung einer Holding Im ersten Schritt gründen der und der eine gemeinsame Holding- GmbH Einlagen: : Anteile an der unter Zurückbehalt einer Forderung in Höhe seiner Anschaffungskosten (200). Damit wird die Holding GmbH um 200 bereichert (Verkehrswert 400./. Forderung 200). : Bareinlage von 200 in die Kapitalrücklage / steuerliche Einlagekonto nach 27 KStG Forderung 200 50 % AK: 0 Holding- GmbH 50 % AK: 200 Beteiligung 200 SK 0 Bank 200 KapRL 200 200 Verbl. 200 WG 0 EK 0 28

4.3 50-Prozent-Erwerb Schritt 2: Begleichung der Forderung Im zweiten Schritt werden die liquiden Mittel der Holding-GmbH genutzt, um die Forderung des s zu begleichen. Die Forderungsbegleichung ist steuerfrei. Steuervorteil: 28 200 50 % AK: 0 50 % AK: 200 Holding- GmbH Beteiligung 200 SK 0 Bank 200 KapRL 200 Verbl. 200 WG 0 EK 0 29

4.3 50-Prozent-Erwerb Schritt 3: Verschmelzung Im dritten Schritt werden die und die Holding GmbH verschmolzen. Die Verschmelzung kann grds. zu Buchwerten erfolgen. Anschließende Gewinne werden an den und den im Verhältnis 50 zu 50 ausgeschüttet: : Übliche Besteuerung mit 25 % KapESt : Steuerfreie Rückzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto. Steuervorteil: 25 200 50 % AK: 0 Holding- GmbH 50 % AK: 200 WG der 0 SK 0 Verschmelzungsverlust -200 KapRL 200 30

4.4 Atypisch stille Beteiligung Ausgangssituation Aktionär hält 100 Prozent der Anteilen an der T-AG. Investor möchte sich mit 25 Prozent am Vermögen und am Gewinn der T-AG beteiligen. Aktionär Investor Wert: 300 T-AG 31

4.4 Atypisch stille Beteiligung Zielstruktur Vorteile Atypisch stille Gesellschaft gilt steuerlich als Mitunternehmerschaft Aktionär Investor Das Bankdarlehen ist beim Investor als Sonderbetriebsvermögen auszuweisen -> Folglich FK-Abzug zu 100 Prozent. Darlehen (100) Abschreibungspotential für Investor Kein Veräußerungsgewinn bei Alt-Aktionär Kein Veräußerungsgewinn bei T-AG Zusätzliche liquide Mittel bei T-AG Wert: 300 T-AG Einlage Stille Gesellschaft Nachteile Höheres Investment erforderlich als für den reinen Erwerb der Aktien. Aktionär fließen (zunächst) keine liquiden Mittel zu. 100 Unternehmenswert (bisher) 300 Barvermögen 100 Unternehmenswert (neu) 400 - Beteiligung Aktionär 300 75 % - Beteiligung Investor 100 25 % 32

4.5 Verkauf von Auslandsvermögen Ausgangssituation Variante 1: Natürliche Person ist an deutscher T-AG beteiligt. Die ausländische PersG/BS soll veräußert werden. Variante 1 Variante 2 Variante 2: Natürliche Person ist an ausländischer PersG beteiligt bzw. unterhält dort ein Einzelunternehmen. Die PersG bzw. das EU soll veräußert werden. Der Buchwert des ausländischen Vermögens soll nach deutschem und ausländischem Steuerrecht EUR 0 betragen, der Verkehrswert hingegen EUR 100 (stille Reserven somit EUR 100). Gem. Art. 13 Abs. 2 DBA hat grds. das Ausland das Besteuerungsrecht für den Veräußerungsgewinn. DE USA T-AG PersG/ BS EU/ PersG Veräußerungspreis 100 100 Buchwert - 0-0 Veräußerungsgewinn 100 100 USA-KSt (35 %) - 35 USA-ESt (40 %) - 40 Nettogewinn 65 60 Ausschüttungsbetrag 65 KapESt (25 %) - 16 Netto-Liquidität 49 60 33

4.5 Verkauf von Auslandsvermögen Einbringung der PersG/BS in eine KapG Das ausländische Vermögen wird nach ausländischem Gesellschafts- und Steuerrecht in eine KapG eingebracht bzw. formgewechselt. Variante 1 Variante 2 Die meisten ausländischen Steuersysteme erlauben eine steuerneutrale Einbringung bzw. einen steuerneutralen Formwechsel (in den USA bspw. nach Sec. 351 IRC) Bei Vermögen außerhalb der USA findet das UmwStG in der Regel keine Anwendung (vgl. 1 Abs. 3 Nr. 4, Abs. 4, Abs. 2 UmwStG). Aus deutscher Sicht stellt die Einbringung folglich einen Tausch und damit eine fiktive Veräußerung dar. Gem. Art. 13 Abs. 2 DBA hat Deutschland hierfür in der Regel jedoch kein Besteuerungsrecht, sodass in Deutschland eine Besteuerung unterbleibt. DE USA T-AG US Inc. formgewechselt AK: 100 AK: 100 US Inc. formgewechselt Folge: Die Anschaffungskosten der erhaltenen Anteile entsprechen dem Verkehrswert der Anteile. Nach der Einbringung hat i.d.r. Deutschland das Besteuerungsrecht (vgl. Art. 13 Abs. 5 DBA). 50d Abs. 9 EStG? Veräußerungspreis 100 100 Anschaffungskosten - 100-100 Veräußerungsgewinn 0 0 DE-KSt/GewSt (30 %) - 0 DE-ESt (45 %) - 0 Liquiditätszufluss 100 100 Ausschüttungsbetrag 100 KapESt (25 %) - 25 Netto-Liquidität 75 100 34

4.5 Verkauf von Auslandsvermögen Zwischenschaltung von Holding-KG und Abschluss EAV Verbleibende Steuerbelastung (25 % KapESt) soll vermieden werden. Zwischenschaltung einer KG Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages (EAV) EAV Variante 1 Variante 2 PersG DE T-AG USA US Inc. formgewechselt AK: 100 AK: 100 US Inc. formgewechselt Veräußerungspreis 100 100 Anschaffungskosten - 100-100 Veräußerungsgewinn 0 0 DE-KSt/GewSt (30 %) - 0 DE-ESt (45 %) - 0 Liquiditätszufluss 100 100 Ergebnisabführung 100 Netto-Liquidität 100 100 35