Stadt Wolfratshausen Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen

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Transkript:

Gemeinde Stadt Wolfratshausen Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen Bebauungsplan Nr. 78 Gemeinbedarfsfläche Bauhof, Wertstoffhof und Feuerwehr Grünordnung Planfertiger Tietz & Partner GmbH, Büro für Landschafts- und Ortsplanung Margarethe Waubke, Dipl. Ing. Landschaftsarchitektin Stöberlstraße 33 in 80687 München PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen Rechts Arnulfstraße 60, 3. OG, 80335 München Tel. +49 (0)89 53 98 02-0, Fax +49 (0)89 53 28 389 pvm@pv-muenchen.de www.pv-muenchen.de Aktenzeichen WOH 2-11 Bearbeiter: Prells Plandatum 12.09.2018 (Entwurf) Satzung Die Stadt Wolfratshausen erlässt aufgrund 2, 3, 4, 9 und 10 Baugesetzbuch BauGB, Art. 81 Bayerische Bauordnung BayBO und Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern GO diesen Bebauungsplan als Satzung.

Lageplan Flächennutzungsplan 3. Änderung, 16.09.2014, ohne Maßstab, Geltungsbereich Bebauungsplan orange umgrenzt PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München WOH 2-11 Seite 2/11

576.26 1 576.67 576.76 576.62 576.55 Stadt Wolfratshausen Bebauungsplan Nr.78 Gemeinbedarfsfläche Bauhof, Wertstoffhof und Feuerwehr 576.54 576.45 ENTWURF 576.73 576.85 576.75 576.74 576.94 1213/2 576.57 576.61 576.48 576.26 1213/1 576.00 576.02 596.28 596.28 596.19 596.28 596.26 596.27 596.25 596.26 596.25 594.27 596.26 596.21 594.28 596.24 594.27 Schutzzone 20kV- Bau- und Pflanzbeschränkungen sverlauf 575.73 575.89 575.94 575.55 575.83 1213 576.23 575.79 575.55 575.36 575.64 576.36 576.26 575.93 575.98 575.86 577.85 576.25 5,0 576.68 576.56 576.21 576.81 576.68 10,0 30,0 5,0 5,0 21,0 576.50 576.75 576.50 576.79 576.44 576.78 576.69 576.63 54,4 Bauhof einschließlich Lagerflächen GR 2.090 576.39 576.16 8,0 576.24 576.50 WH 4,0 H 0,0 575.36 576.58 5,0 5,0 588.76 576.25 588.74 588.72 shöhe über Gelände 12.47m-12.51m shöhe über Gelände 13.67m 589.73 589.72 576.06 589.72 8,0 576.00 575.37 576.40 577.91 575.75 8,0 575.50 575.87 575.73 576.11 575.64 575.69 576.19 Schutzzone 20kV- Bau- und Pflanzbeschränkungen 5,0 575.50 Bewuchs 576.22 575.43 7,5 576.03 575.32 575.40 577.14 575.85 575.55 575.98 2,0 575.38 575.52 GR 2.100 575.75 575.78 15,0 575.47 Wertstoffhof 9,2 15,0 30,0 1215/1 H 7,5 H 3,0 1215 1 575.52 575.57575.53 575.60 575.68 575.71 575.86 212/4 212/4 212 212/ 575.83 57 576.13 576.04 575.96 576.11 576.20 576.28 575.90 576.28 576.41 576.51 577.85 577.85 576.86 576.68 577.51 576.33 578.51 5,0 5,0 5,0 Übungsgelände 576.79 577.47 shöhe über Gelände 9.77m-9.80m 587.39 587.40 577.62 587.42 Schutzzone 20kV- Bau- und Pflanzbeschränkungen Feuerwehr- 578.02 577.75 576.75 GR 1.180 577.00 577.25 578.00 H 7,5 H 0,0 H 0,0 H 3,5 578.25 577.94 578.50 578.54 578.75 577.50 579.00 579.15 577.24 Schutzzone 20kV- Bau- und Pflanzbeschränkungen 16,0 578.15 575.47 576.92 575.24 2,0 5,0 578.20 578.67 578.87 578.83 579.38 575.35 575.46 575.52 575.62 575.44 575.28 575.44 578.08 575.22 575.26 7,5 13,3 575.81 575.59 575.68 580.68 580.39 580.67 H 3,0 H 7,5 575.75 576.25 576.75 577.25 577.75 35,0 578.25 578.75 579.25 579.75 580.25 580.75 576.24 576.41 581.26 575.78 577.38 577.44 581.60 NOR DEN 581.01 M = 1:500 0 5 10 15 20 25 m Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München - Geschäftsstelle - Az. 610-41/2-11 12.09.2018

A Festsetzungen 1 Geltungsbereich 1.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs 1.2 Abgrenzungen von Teilbereichen unterschiedlicher Nutzung 2 Art der baulichen Nutzung/ Gemeinbedarfsflächen 2.1 Flächen für den Gemeinbedarf Zweckbestimmung: 2.1.1 Feuerwehr-Übungsanlage mit Fahrzeugunterstand 2.1.2 Bauhof Bauhof mit offenen und geschlossenen Lagerflächen 2.1.3 Wertstoffhof Wertstoffhof mit Grüngutannahme Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln sowie zum Verwenden oder zum Umschlagen wassergefährdender Stoffe, sowie zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften sowie von vergleichbaren in der Landwirtschaft anfallenden Stoffen sind nicht zulässig. 3 Maß der baulichen Nutzung 3.1 GR 1.180 zulässige Grundfläche in Quadratmeter, z.b. 1.180 qm 3.2 Die zulässige Grundfläche gemäß Festsetzung 3.1 wird jeweils als Summenmaß festgesetzt für die mit Planzeichen nach Festsetzung 1.2 abgegrenzten Teilbereiche. 3.3 Die zulässige Grundfläche gemäß Festsetzung 3.1 darf durch die Grundflächen der Anlagen gemäß 19 Abs. 4 S.1 BauNVO bis zu einer GRZ von maximal 0,8 überschritten werden. 3.4 WH 4,0 maximale Wandhöhe in Meter, ermittelt nach Art. 6 Abs. 4 S. 2 BayBO, z.b. 4,0 m 3.5 H 7,5 maximale Gesamthöhe in Meter, z.b. 7,5 m Die Gesamthöhe wird gemessen von der Geländeoberfläche bis zum höchsten Punkt der baulichen Anlage. PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München WOH 2-11 Seite 4/11

4 überbaubare Grundstücksfläche 4.1 Baugrenze 4.2 Abgrenzungen von Teilbereichen mit differenzierten Festsetzungen gem. 3.4 bzw. 3.5 5 Grünordnung 5.1 zu erhaltender Baum 5.2 Fläche mit Bindung für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (Wiese, Offenland) 5.3 Flächen mit Bindung zum Anpflanzen von standortheimischen Sträuchern und Bäumen (s. Artenliste B 4): die so festgelegte Fläche in einer Breite von 5 m ist mit einer 2-reihigen Wildgehölzhecke zu bepflanzen; Reihenabstand 1,5m; Abstand der Pflanzen innerhalb der Reihe: 1,5 m. Zusätzlich ist je angefangene 50 qm Fläche 1 Baum zu pflanzen. 5.4 zu pflanzender Baum (s. Artenliste B 4; Standortfestsetzung, Abweichungen bis 3 m sind zulässig) 5.5 Die nach Festsetzung 5.1 und 5.2 zu erhaltenden, ebenso wie die nach den Festsetzungen 5.3 und 5.4 zu pflanzenden Bäume/ Sträucher sind dauerhaft zu pflegen und bei Ausfall gleichwertig nachzupflanzen. 5.6 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft: Ausgleichsflächen Die Kompensation des Eingriffs in den Naturhaushalt erfolgt durch Maßnahmen auf einer ca. 2.636 qm großen Teilfläche der Flurstücke Fl.Nr. 1213 und 1213/2. Die ökologische Aufwertung der Flächen erfolgt gemäß den Ausführungen im Umweltbericht und durch folgende Maßnahmen: A1: Anlage eines feucht / wechselfeucht geprägten Bereiches. A2: Entwicklungsziel ist die Herstellung eines Eidechsenhabitats. A3: Anlage einer Wildgehölzpflanzung und A4: Pflanzung einzelner Gehölze. 5.7 Die Maßnahmen gem. Festsetzung 5.6 sind mit Grundlage eines Ausgleichsflächenplanes vor Beginn der Bauarbeiten gemäß den Ausführungen des artenschutzrechtlichen Fachgutachtens vom 24.01.2018 (Dipl. Biol. Andrea Hildenbrand) herzustellen. PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München WOH 2-11 Seite 5/11

5.8 Park- und Stellplätze sowie Lagerflächen für nicht wassergefährdende Stoffe sind außerhalb des Wertstoffhofes als befestigte Vegetationsflächen (Schotterrasen, Pflasterrasen, Rasengittersteine etc.) oder mit versickerungsfähigen Pflasterdecken auszuführen. 6 Verkehrsflächen 6.1 Straßenbegrenzungslinie 6.2 öffentliche Verkehrsfläche 7 Einfriedungen 7.1 Einfriedungen sind nur in Form von Stabgitterzäunen und nur bis zu einer Höhe von 3,0 m über Gelände mit 10 cm Bodenfreiheit zur Durchlässigkeit für Kleintiere zulässig. 8 Vermaßung 8.1 Maßzahl in Metern, z.b. 16 m PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München WOH 2-11 Seite 6/11

B Nachrichtliche Übernahmen, Hinweise 1 Planzeichen bestehende Grundstücksgrenze 1215/1 Flurstücksnummer, z. B. 1215/1 vermessene Geländehöhe (Bezugshöhe) Vorhandene Gebäude Hochspannungsfreileitung, dinglich gesichert, mit Schutzzone (s. B 5), Maststandort Baumstandort/ Gehölzpflanzung (Vorschlag) 2 Denkmalschutz, Bodenschutz 2.1 Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, auf Grund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit. Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. (Art. 8 DSchG) 2.2 Sollten bei Aushub- bzw. Erdbewegungsmaßnahmen optische oder geruchliche Auffälligkeiten des Bodenmaterials ersichtlich werden, ist unverzüglich das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen zu benachrichtigen. 3 Wasserwirtschaft: Niederschlagswasser, Grundwasser 3.1 Der Versiegelung des Bodens ist entgegenzuwirken. Anfallendes unverschmutztes Niederschlagswasser ist bevorzugt oberflächig über die belebten Bodenzone zu versickern. Bei Bau und Betrieb der Versickerungsanlagen sind die Merkblätter DWA M 153 und DWA-A 138 zu beachten. Die Anforderungen an das erlaubnisfreie schadlose Versickern von Niederschlagswasser sind der NWFreiV und den dazugehörigen technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) zu entnehmen. PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München WOH 2-11 Seite 7/11

Für die Lager- und Umschlagflächen des Wertstoffhofes ist die NWFreiV nicht anwendbar. Die Lager- bzw. Umschlag-flächen sind wasserundurchlässig zu befestigen und das anfallende Niederschlagswasser ist zu sammeln und gesichert zu entsorgen. Die Anlagen zur Sammlung und Entsorgung bedürfen der wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 15 BayWG. 4 Grünordnung, Artenschutz Für die Baumpflanzgebote (Festsetzungen A 5.2, 5.3 und 5.4) gilt folgende Artenliste: Stiel-Eiche, Trauben-Eiche, Berg-Ahorn, Spitz-Ahorn, Rot-Buche, Hainbuche, Birke, Esche, Winter-Linde, Schwarzerle, Vogelkirsche, Traubenkirsche, Hainbuche. Pflanzqualität Hochstamm, 3-4 mal verpflanzte Baumschulware, Stammumfang mind. 18 bis 20 cm. Rodungen, Gehölzrückschnitte bzw. auf den Stock setzen von Gehölzen sowie Baufeldräumungen sind nur außerhalb der Brutzeit von Vögeln (01.10. 28.02.) zulässig. Vermeidung von unnötigem Streulicht durch die Anpassung des Beleuchtungskonzeptes (Abschirmung nach oben). Verwendung von Leuchtmitteln mit geringer Attraktionswirkung auf Insekten im Außenbereich (warme LED). Kleintiersichere Gestaltung von eventuell geplanten Lichtschächten / Entwässerungsschächten auf dem Gelände, um eine Tötung artenschutzrechtlich relevanter Arten zu vermeiden (v.a. Reptilien). Größere Glasflächen (> 4 m²) so sind fachgerecht gegen Vogelschlag zu sichern. 5 Abstände zu Hochspannungsfreileitungen Der Geltungsbereich wird von einer 20 kv-freileitung gekreuzt. Innerhalb der durch Grunddienstbarkeit gesicherten Schutzzone gelten Nutzungseinschränkungen. Bauund Bepflanzungsmaßnahmen unterliegen Höhenbeschränkungen. Pläne für Bauund Bepflanzungsvorhaben jeder Art innerhalb der Schutzzonen sind mit dem Eigentümer der abzustimmen. 6 Immissionsschutz Im Bereich des Feuerwehr-Übungsgeländes finden keine geräuschintensiven Übungen während der Nachtzeit statt. PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München WOH 2-11 Seite 8/11

Kartengrundlage Maßentnahme Digitale Flurkarte der Bayer. Vermessungsverwaltung. Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet. Planzeichnung zur Maßentnahme nur bedingt geeignet; keine Gewähr für Maßhaltigkeit. Bei der Vermessung sind etwaige Differenzen auszugleichen. Planfertiger München, den...... PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Gemeinde Stadt Wolfratshausen, den...... (Klaus Heilinglechner, Erster Bürgermeister) PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München WOH 2-11 Seite 9/11

Verfahrensvermerke 1. 2. 3. 4. 5. 6. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans wurde vom Stadtrat am 18.10.2011 gefasst und am... ortsüblich bekannt gemacht ( 2 Abs. 1 BauGB). Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Unterrichtung und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung über den Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 25.03.2014 hat in der Zeit vom 16.06.2014 bis 18.07.2014 stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung gemäß 4 Abs. 1 BauGB gebeten, sich bis zum 01.08.2014 zum Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 25.03.2014 zu äußern. Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 12.09.2018 (gebilligt mit Beschluss des Stadtrates vom 12.09.2018) wurde mit der Begründung gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom.. bis.. öffentlich ausgelegt. Zu dem Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 12.09.2018 (gebilligt mit Beschluss des Stadtrates vom 12.09.2018) wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom.. bis.. beteiligt. Die Stadt Wolfratshausen hat mit Beschluss des Stadtates vom.. den Bebauungsplan in der Fassung vom.. gemäß 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Stadt Wolfratshausen, den... (Siegel)... (Klaus Heilinglechner, Erster Bürgermeister) 7. Ausgefertigt Stadt Wolfratshausen, den... (Siegel)... (Klaus Heilinglechner, Erster Bürgermeister) PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München WOH 2-11 Seite 10/11

8. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan wurde am. gemäß 10 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan mit Begründung wird seit diesem Tag zu den üblichen Dienststunden in der Stadt zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über dessen Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben. Der Bebauungsplan ist damit in Kraft getreten. Auf die Rechtsfolgen des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und die 214 und 215 BauGB wird hingewiesen. Stadt Wolfratshausen, den... (Siegel)... (Klaus Heilinglechner, Erster Bürgermeister) PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München WOH 2-11 Seite 11/11