Die EU-Beitrittsstaaten stellen sich vor Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 2 2. Estland... 4 3. Lettland... 5 4. Litauen... 6 5. Malta... 7 6. Polen... 8 7. Slowakei... 9 8. Slowenien... 10 9. Tschechien... 11 10. Ungarn... 12 11. Zypern... 13 12. Anmerkungen... 14 13. Quellen und weiterführende Literatur:... 14
2 1. Einleitung 1. Einleitung Am 1. Mai 2004 vergrößert sich die Europäische Union (EU) um zehn weitere Mitgliedstaaten: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Doch mit welchen Chancen und Risiken ist die Erweiterung der EU insbesondere für Deutschland verbunden? Kommt es tatsächlich zu einer Abwanderung der heimischen Industrie in die neuen Mitgliedstaaten, die Investoren mit niedrigen Steuersätzen locken? Auch der ohnehin schon schwache wirtschaftliche Aufbau Ostdeutschlands scheint gefährdet, da die Arbeitskosten in Ostdeutschland im Vergleich zu den neuen Mitgliedstaaten zu hoch sind, um konkurrenzfähig zu sein. Aufgrund des Lohngefälles, so wird vielerorts befürchtet, werden deutsche und internationale Investoren ihre Produktionsstätten vorzugsweise in den osteuropäischen Ländern ansiedeln - die Löhne in Tschechien oder Polen betragen beispielsweise nur ein Fünftel von denen in Ostdeutschland. Oder profitiert die deutsche Wirtschaft von dem liberalisierten Handel mit den EU- Beitrittsländern und das Handelsvolumen der heimischen Industrie verdoppelt sich gar? Ist Deutschland nicht dringend angewiesen auf gut ausgebildete Arbeitskräfte aus den Beitrittsländern, um beispielsweise den Personalbedarf im sozialen Bereich zu decken? Welche Szenarien Experten auch immer entwerfen, fest steht, dass durch den Beitritt der zehn Staaten zum 1. Mai 2004 zahlreiche Veränderungen auf die Bundesbürger zukommen werden hierzu eine kleine Auswahl: Grenzkontrollen Prinzipiell können sich EU-Bürger in der Union frei bewegen, allerdings wird für eine Reise in die neuen Mitgliedstaaten ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt. Da die Beitrittsländer noch nicht dem Schengener Abkommen beigetreten sind, werden weiterhin Personenkontrollen an den Grenzen durchgeführt. Die EU entscheidet über die zukünftige Abschaffung der Grenzkontrollen und macht diese von der Sicherheit der EU-Außengrenzen abhängig. Erst wenn diese dem geforderten Sicherheitsstandard entspricht, können die neuen Mitgliedstaaten dem Schengener Abkommen beitreten. Zoll Aufgrund ihres Beitritts gehören die neuen EU-Mitgliedstaaten zum EU-Binnenmarkt, d.h. Warenkontrollen z.b. an der Grenze zwischen Deutschland und Tschechien entfallen ab dem 1. Mai 2004. Allerdings gelten weiterhin Einfuhrverbote und -beschränkungen, beispielsweise für Waffen, Betäubungsmittel und Tabak, die der Zoll durch sog. Mobile Kontrollgruppen in Deutschland überprüft. Diese Kontrollgruppen führen im Inland, insbesondere an Autobahnen in der Nähe zur Ostgrenze, in Verdachtsfällen Kontrollen durch. Arbeitsmarkt EU-Bürger können den Ort ihres Arbeitsplatzes frei wählen. Die Zuwanderung der Arbeitskräfte aus den Beitrittsländern kann jedoch von den bisherigen Mitgliedstaaten für maximal sieben Jahre durch die Vergabe bzw. Nichtvergabe von Arbeitserlaubnissen begrenzt werden. Diese Regelung gilt nicht für die Bürger Maltas und Zyperns, die ohne Übergangsregelung gleich den Bürgern der bisherigen EU-Mitgliedstaaten behandelt werden. Währung Bis auf weiteres behalten die Beitrittsländer ihre nationalen Währungen bei. Die Einführung des Euros ist erst mit der Erfüllung der Maastrichter Kriterien möglich.
1. Einleitung 3 Unter anderem müssen die neuen Mitgliedstaaten hierzu mindestens zwei Jahre einen festen Wechselkurs einhalten (vgl. auch 12). Im Folgenden sind die unter steuerlichen Gesichtspunkten wichtigsten Eckdaten zu den Beitrittsländern zusammengestellt:
4 2. Estland 2. Estland Estland - Fakten Fläche: 45.227 km 2 1,4 Mio. Tallinn Parlamentarische Demokratie Unabhängigkeit seit 1991 Estnische Krone (EEK) 1 EEK = 0,0639 Euro Zweigniederlassung/Repräsentanz: Offene und geschlossene Aktiengesellschaft (AS): Mindestkapital: 400.000 EEK Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OÜ): Mindestkapital: 40.000 EEK Ein-Mann-Gesellschaft: möglich, bis zu einem Jahresumsatz von 250.000 EEK Offene Handelsgesellschaft (TÜ): Kommanditgesellschaft (UÜ): (filiaal): Einkommensteuer: 26 % Pauschalsatz mit Steuerfreibetrag von 1.000 EEK (schrittweise Reduzierung auf 20 % geplant) Körperschaftsteuer: 26 % (schrittweise Senkung auf 22 % (2006) und 20 % (2007) geplant); 0 % (bis 2009) für einbehaltene und reinvestierte Gewinne Umsatzsteuer: 18 % ermäßigt: 5 % für Bücher und Artikel zur medizinischen Versorgung; 0 % für Nebenkosten wie Wasser und Strom Arbeitnehmeranteil: 0 % auf Dividenden 10 % auf Zinsen 33 % der Lohnsumme, ohne Bemessungsgrenze keine Sozialabgaben
3. Lettland 5 3. Lettland Lettland - Fakten Fläche: 64.589 km 2 2,4 Mio. Riga Parlamentarische Demokratie Unabhängigkeit seit 1991 Lettischer Lats (LVL) 1 LVL = 1,5396 EUR Aktiengesellschaft (a/s): Mindestkapital: 25.000 LVL Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SIA) : Mindestkapital: 2.000 LVL Ein-Mann-Gesellschaft Partnerschaft: Kommanditgesellschaft: Zweigniederlassung/Repräsentanz: Einkommensteuer: 25 % Pauschalsatz (seit 1.1.2004) Körperschaftsteuer: 15 % Pauschalsatz (seit 1.1.2004) Umsatzsteuer: 18 % ermäßigt: 9 % im Bereich Tourismus und Medizin 5 % auf Dividenden 10 % auf Zinsen 24,09 % der Lohnsumme } Bemessungsgrenze: 19.900 LVL Arbeitnehmeranteil: 9 % der Lohnsumme
6 4. Litauen 4. Litauen Litauen Fakten Fläche: 65.301 km 2 3, 5 Mio. Vilnius seit 1991 parlamentarische Republik mit einer Verfassung aus dem Jahr 1992 Litas ( LTL) 1 LTL = 0,2896 EUR Zweigniederlassung/ Repräsentanz: Offene Aktiengesellschaft (entspricht deutscher AG): Mindestkapital: 150.000 LTL Geschlossene Aktiengesellschaft (entspricht weitgehend der GmbH, die als Rechtsform nicht existiert): Mindestkapital: 10.000 LTL Ein-Mann-Gesellschaft Offene Handelsgesellschaft: Kommanditgesellschaft (UÜ): Einkommensteuer: 33 % Pauschalsatz Körperschaftsteuer: 15 % Pauschalsatz ermäßigt: 13 % für kleinere und mittlere Unternehmen Umsatzsteuer: 18 % ermäßigt: 5 %; 9 % für Energieversorgung von Privathaushalten bis 30.4.2004 0 % für Dividenden 10 % für Zinsen 31 % der Lohnsumme } Arbeitnehmeranteil: 3 % der Lohnsumme ohne Bemessungsgrenze
5. Malta 7 5. Malta Malta - Fakten Fläche: 315,6 km 2 392.000 Valletta Parlamentarische Republik seit 1964 unabhängig von Großbritannien, seit 1974 eigenständige Republik Maltesisches Pfund (Lm) 1 Lm = 2,4 EUR Private und börsennotierte Aktiengesellschaft (INVCO und SICAV), Mindestkapital: 20.000 Lm Kapitalgesellschaft (einer deutschen GmbH nachempfunden), Mindestkapital: 500 Lm Allgemeine vergleichbar mit OHG und KG Zweigniederlassung/Repräsentanz: Einkommensteuer: Körperschaftsteuer: 15 % - 35 % progressiver Tarif 35 % Pauschalsatz Umsatzsteuer: 15 % (seit 1.1.2004) ermäßigt: 5 %; Nullsteuersatz für Nahrungsmittel und Medikamente (bis 31.12.2009) 0 % auf Dividenden 0 % auf Zinsen 10 % der Lohnsumme } Arbeitnehmeranteil: 10 % der Lohnsumme ohne Bemessungsgrenze
8 6. Polen 6. Polen Polen - Fakten Fläche: 312.685 km 2 38,6 Mio. Warschau Parlamentarische Demokratie mit freien Wahlen seit 1989 Zloty (PLN) 1 PLN = 0,21 EUR Zweigniederlassung: Repräsentanz: Einkommensteuer: Aktiengesellschaft (S.A.): Mindestkapital: 500.000 PLN Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sp.zo.o.): Mindestkapital: 50.000 PLN Ein-Mann-Gesellschaft Offene Handelsgesellschaft (Sp.j.): Kommanditgesellschaft (Sp.k.): Kommanditgesellschaft auf Aktien (S.K.A.): Mindestkapital: 50.000 PLN Partnergesellschaft (Sp.p) Personengesellschaft, vergleichbar einer GmbH & Co. KG nach deutschem Recht für eigentliche Geschäftstätigkeit eines ausländischen Unternehmens möglich beschränkt auf Marktbeobachtung und Marketing 19 %, 30 %, 40 % - Stufentarif Körperschaftsteuer: 19 % (seit 1.1.2004) Umsatzsteuer: 22 % ermäßigt: 7% für landwirtsch. Maschinen u.ä., 3 % für landwirtsch.. Produkte 5 % auf Dividenden 0 % auf Zinsen 19,83 22,72 % Arbeitnehmeranteil: 18,71 % } Bemessungsgrenze: 65.850 PLN
7. Slowakei 9 7. Slowakei Slowakei Fakten Fläche: 49.033 km 2 5,4 Mio. Bratislava Parlamentarische Demokratie 1992: Unabhängigkeit, seit 1.1.2003 Slowakische Republik Slowakische Krone (SKK) 1 SKK = 0,025 EUR Zweigniederlassung, Repräsentanz: Aktiengesellschaft (a.s.): Mindestkapital: 1 Mio. SKK Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s.r.o.): Mindestkapital: 200.000 SKK Ein-Mann-Gesellschaft Offene Handelsgesellschaft (v.a.s.): Kommanditgesellschaft (k.s.): Mindestkapital des Kommanditisten: 5.000 SKK Einkommensteuer: 19 % Pauschalsatz (seit 1.1.2004) Körperschaftsteuer: 19 % Pauschalsatz (seit 1.1.2004) Umsatzsteuer: 19 % 0 % auf Dividenden 0 % auf Zinsen 34,7 % 36,5 % } mit jeweils unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen Arbeitnehmeranteil: 13,4 %
10 8. Slowenien 8. Slowenien Slowenien - Fakten Fläche: 20.273 km 2 2 Mio. Ljublijana Parlamentarische Demokratie Unabhängigkeit seit 1991 Tolar (SIT) 1 SIT = 0,004278 EUR Aktiengesellschaft (d.d.): Mindestkapital: 6 Mio. SIT Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d.o.o.): Mindestkapital: 2,1 Mio. SIT Ein-Mann-Gesellschaft Personengesellschaft mit unbeschränkter Haftung (d.n.o.) Kommanditgesellschaft (k.d.): Kommanditgesellschaft auf Aktien (k.d.d.): Stammkapital mind. 4,1 Mio. SIT Stille Gesellschaft (t.d.) Zweigniederlassung: Repräsentanz: nur per Spezialgesetz, z. B. für Fluglinien Einkommensteuer: 17 %, 35 %, 37 %, 40 %, 45 % und 50 % - Stufentarif Körperschaftsteuer: 25 % Umsatzsteuer: 20 % ermäßigt: 8,5 %, bspw. für Hotels 15 % auf Dividenden 0 % auf Zinsen 16,1 % der Lohnsumme Arbeitnehmeranteil: 22,1 % der Lohnsumme } ohne Bemessungsgrenze
9. Tschechien 11 9. Tschechien Tschechien - Fakten Fläche: 78.866 km 2 10,3 Mio. Prag Parlamentarische Demokratie seit 1993 selbständige Tschechische Republik Tschechische Krone (CZK) 1 CZK = 0,031 EUR Aktiengesellschaft (a.s.): Mindestkapital: 2 Mio. CZK Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s.r.o.): Mindestkapital: 200.000 CZK Offene Handelsgesellschaft (v.s.o.): Kommanditgesellschaft (k.s.): Mindesteinlage eines Kommanditisten: 5.000 CZK Personengesellschaft vergleichbar einer GmbH & Co. KG nach deutschem Recht Zweigniederlassung/ Repräsentanz: Einkommensteuer: 15 %, 20 %, 25 %, 32 % - Stufentarif Körperschaftsteuer: 28 % (seit 1.1.2004; ab 1.1.2005: 26 %; ab 1.1.2006: 24 %) Umsatzsteuer: 22 % ermäßigt: 5 %, umsatzsteuerliche Registrierung erforderlich ab 1.5.2004 5 % bzw. 0 % auf Dividenden, soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden 0 % auf Zinsen 35 % der Lohnsumme Arbeitnehmeranteil: 12,5 % der Lohnsumme } ohne Bemessungsgrenze
12 10. Ungarn 10. Ungarn Ungarn - Fakten Fläche: 93.030 km 2 10,2 Mio. Budapest Parlamentarische Demokratie Seit 1989 Republik, 1990 erste freie Parlamentswahlen Forint (HUF) 1 HUF = 0,004021 EUR Aktiengesellschaft (Rt): Mindestkapital: 20 Mio. HUF Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Kft): Mindestkapital: 3 Mio. HUF Ein-Mann-Gesellschaft Offene Handelsgesellschaft (Kkt.): Kommanditgesellschaft (Bt.): GmbH & Co. KG Zweigniederlassung/Repräsentanz: Einkommensteuer: 18 %, 26 %, 38 % - Stufentarif Körperschaftsteuer: 16 % (seit 1.1.2004) Umsatzsteuer: 25 % Ermäßigt: 15 %; 5 % für Pharmazeutik und Bücher Gewerbesteuer 5 % auf Dividenden 0 % auf Zinsen max. 2 % vom Rohaufschlag, gemeindeabhängig 33,5 % der Lohnsumme Arbeitnehmeranteil: 13,5 % der Lohnsumme } ohne Bemessungsgrenze
11. Zypern 13 11. Zypern Zypern Fakten*** Fläche insgesamt: 9.251 km 2 Einwohner insgesamt: 761.000 Nikosia Präsidialrepublik; seit 1974 geteilt; Süden: Republik Zypern - Griechisch Norden: Türkische Republik Nordzypern: nur von der Türkei anerkannt Zypern-Pfund (CYP) 1 CYP = 1,72 Euro Aktiengesellschaft Mindestkapital: 5.000 CYP Gesellschaft mit beschränkter Haftung Offshore Company: Stammkapital: ab 1.000 CYP Offene Handelsgesellschaft: Kommanditgesellschaft: Niederlassung/Repräsentanz: Einkommensteuer: Körperschaftsteuer: 20 %, 25 %, 30 % - Stufentarif 10 % für Unternehmen mit einem Einkommen über 1.000.000. CYP: 15 % für die Jahre 2003 und 2004 Umsatzsteuer: 15 % ermäßigt: 5 % für Hotels, Restaurants etc.; 0 % für Medikamente, Nahrungsmittel und Restaurationsarbeiten bis 31.12.2007 0 % auf Dividenden 0 % auf Zinsen 6,3 % der Lohnsumme Arbeitnehmeranteil: 6,3 % der Lohnsumme } ohne Bemessungsgrenze
14 12. Anmerkungen 12. Anmerkungen Euro-Einführung*: Der Beitritt in die Europäische Gemeinschaft verpflichtet die neuen Mitgliedstaaten den Euro als Währung zu übernehmen, sobald sie die Maastrichter Konvergenzkriterien erfüllen. Aufgrund der unterschiedlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten in den einzelnen Beitrittsländern wird die Euro-Einführung nicht zum selben Zeitpunkt erfolgen. Die Anforderung des Maastrichter Konvergenzkriteriums sieht im Anschluss an den EU-Beitritt eine zweijährige störungsfreie Teilnahme am Europäischen Wechselkursmechanismus II (WKM II) vor. Somit ist eine Übernahme des Euro als Gemeinschaftswährung vor dem Jahr 2006 ausgeschlossen. Estland, Lettland und Litauen sowie Slowenien und Zypern gehören dabei zu den Ländern, welche die Euroeinführung bis Ende 2007/Anfang 2008 geplant haben. Hingegen ist mit der Einführung des Euro in Polen, Ungarn, Tschechien und Slowakei sowie Malta nicht vor 2008/2009 zu rechnen. Die angegebene Höhe der Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen in den Beitrittsländern ergibt sich aus den mit Deutschland geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen der jeweiligen Länder. Die Einbehaltung der Quellensteuer wird allerdings durch die Übernahme der Mutter-/Tochterrichtlinie (insb. Art. 5 Mutter-/Tochterrichtlinie) spätestens ab dem 1.1.2005 entfallen. Sonderfall Zypern***: Am 26.4.2004 wurde auf Zypern entsprechend einem Uno-Plan über die Wiedervereinigung der seit 30 Jahren geteilten Insel abgestimmt. Hierbei votierten 76 % der griechischen Zyprer gegen eine Wiedervereinigung, 65 % der türkischen Zyprer stimmten für eine Wiedervereinigung. Da laut dem Uno-Plan die Zustimmung beider Volksgruppen erforderlich gewesen wäre, verbleibt es somit bei der Teilung des Landes. Dies hat zur Konsequenz, dass nur der griechische Teil der Insel EU-Mitglied wird. EU-Beitrittskandidaten: Bulgarien und Rumänien streben einen EU-Beitritt zum 1.1.2007 an. Der Zeitpunkt des immer wieder in der Diskussion stehenden Beitritts der Türkei in die Europäische Gemeinschaft ist dagegen noch ungewiss. Darüber hinaus bemüht sich auch Kroatien um einen Beitritt zur EU. 13. Quellen und weiterführende Literatur: Quellen Ernst & Young: 1. Studie: Investieren in Mittel- und Osteuropa von Günter Spielmann und Marta Filip (2003) 2. EU + 10 Tax Accession News 8, Schwerpunkt: Polen (November 2003) 3. EU + 10 Tax Accession News 9, Schwerpunkt: Litauen (Dezember 2003/Januar 2004) 4. EU + 10 Tax Accession News 10, Schwerpunkt: Slowenien (Februar 2004) 5. EU + 10 Tax Accession News 11, Schwerpunkt: Republik Tschechien (März 2004) 6. Steuernachrichten aus Tschechien und Slowakei (November 2003)
13. Quellen und weiterführende Literatur: 15 7. Studie von Ernst & Young und dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW): Company Taxation in the New EU Member States (November 2003) 8. Ernst & Young Worldwide Coporate Tax Guide (2002) : http://www.ey.com/global/download.nsf/argentina/worldwcorporatetaxguide/$file/ WHOLE_FILE.pdf Externe Quellen: 1. Bundesministerium der Finanzen: Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich (Ausgabe 2003) 2. HypoVereinsbank - Broschüre: Polen Slowenien Slowakei Tschechien Ungarn (März 2004) 3. IHK - Broschüre: Faktor Außenwirtschaft Heft Nr. 5 (April 2004) 4. RRB/C Memo: Rahmenbedingungen für Investitionen in Lettland (Dezember 2002) 5. coface intercredit Broschüre: Lettland Leitfaden für Investoren und Exporteure (Dezember 2003) 6. Spiegel Jahrbuch 2003 unter : http://www.spiegel.de/jahrbuch/ 7. Deutsche Bank Research: EU-Monitor. Beiträge zur europäischen Integration (19.3.2004) Impressum: Copyright 2004, Ernst & Young AG / Deutschland Alle Rechte vorbehalten. Die Wiedergabe, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Bearbeitung sämtlicher Inhalte und Darstellungen des Beitrages ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Ernst & Young AG untersagt. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte und Darstellungen übernommen. Stand der Ausführungen: 29. April 2004 Autoren: Brigitte Schiegl, Rechtsanwältin, Steuerberaterin Marion Wagner, Diplom-Ökonomin Ernst & Young AG Grundsatzabteilung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Ulrike Höreth Mittlerer Pfad 15 Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht 70499 Stuttgart Telefon +49 (711) 9881 15572 http://www.de.ey.com Fax +49 (711) 9881 14950 E-Mail steuern-transparent@de.ey.com