N I E D E R S C H R I F T über die Sitzung des Gemeinderates Aicha vorm Wald Sitzungstag: 16.09.2010 Sitzungsort: Aicha vorm Wald Anwesend: Abwesend: Abwesenheitsgrund: 1. Bürgermeister und Vorsitzender: Schuster Theodor Gemeinderäte: Blöchl Martha Bürgermeister Rudolf Bürgermeister Siegfried Dichtl Johann Günthner Manfred Hatzesberger Georg Kerndl Josef Kölbl Georg Preis Michael Ragaller Elfriede Resch Martin Stauder Martin Sterner Josef Zettl Johanna Schriftführer: Ragaller Josef Außerdem waren anwesend: Frau Kuhnt, PNP 9 Zuhörer Der Vorsitzende erklärte die anberaumte Sitzung für eröffnet und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderats fest. Der Vorsitzende stellte weiter fest, daß die Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderats anwesend und stimmberechtigt ist. Der Gemeinderat ist daher beschlußfähig (Art. 47 GO). Die Niederschrift der letzten Sitzung des Gemeinderats wurde den Mitgliedern zugestellt. Einwendungen sind nicht erhoben worden. Die Niederschrift gilt daher als genehmigt.
- 2 - TAGESORDNUNG zur Gemeinderatssitzung am 16.09.2010 Öffentlicher Teil 01) Bauantrag des Herrn Martin Bumberger, Niederham 5, 94529 Aicha vorm Wald, für die Erweiterung eines Milchviehstalles, Umbau eines bestehenden Stalles und Errichtung eines Güllebehälters 02) Antrag des Herrn Martin Bumberger, Niederham 5, 94529 Aicha vorm Wald, für den Abbruch eines Stallgebäudes 03) Bauantrag der Ehegatten Frieda und Franz Gsottberger, Fickenhof 2, 94529 Aicha vorm Wald, für den Anbau eines Treppenhauses am bestehenden Wohnhaus 04) Antrag des Herrn Erich Brust, Passau, für die Verlängerung der bestehenden Baugenehmigung zwecks Errichtung eines Wohnhauses in Nußbaummühle 05) Antrag der Ohe-Tal-Schützen Aicha vorm Wald e.v. auf Gestattung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Bogensporthalle 06) Antrag der Ohe-Tal-Schützen Aicha vorm Wald e.v. auf Nutzung der Veranstaltungshalle zum Bogenschießen 07) Abschluss eines Straßenbenutzungsvertrages mit dem Landkreis Passau 08) Ergänzung der Finanzsoftware CIPCOM mit zusätzlichen Modul anlässlich Neuorganisierung der Finanzverwaltung Nichtöffentlicher Teil Hier wurden 7 weitere Tagesordnungspunkte behandelt.
- 4 - Öffentlicher Teil 93) Eingangs stellte der 1. Bürgermeister fest, dass zur Tagesordnung der Bauantrag des Herrn Robert Günthner, Dorfweg 6, 94529 Aicha vorm Wald, für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, der Bauantrag der Ehegatten Robert und Agathe Weinzierl, Mötzling 15, 94529 Aicha vorm Wald, für den Anbau eines Bades und Eingangs an das bestehende Wohnhaus in Mötzling, sowie der Bauantrag des Herrn Markus Aicher, Schilding 10, 94529 Aicha vorm Wald, für die Instandsetzung des bestehenden Nebengebäudes durch Erneuerung des Mauerwerkes im OG vorgelegt wurden. Der 1. Bürgermeister beantragte deshalb beim Gemeinderat, die Tagesordnung für diese Gemeinderatssitzung um die vorgenannten Bauanträge zu ergänzen. Dieser Antrag wurde mit Stimmen genehmigt. 94) Den Bauantrag des Herrn Martin Bumberger, Niederham 5, 94529 Aicha vorm Wald, für die Erweiterung eines Milchviehstalles und Umbau eines bestehenden Stalles und Errichtung eines Güllebehälters auf den Grundstücken Fl.Nr. 2090, 2090/1 und 2013, Gemarkung Rathsmannsdorf, hat der Gemeinderat zur Kenntnis genommen und seine Zustimmung erteilt. sichergestellt. Der Kanal- und Wasseranschluss wird durch die öffentlichen Verbzw. Entsorgungseinrichtungen gewährleistet. 95) Die Beseitigungsanzeige des Herrn Martin Bumberger, Niederham 5, 94529 Aicha vorm Wald, für den Abbruch eines Stallgebäudes (umbauter Raum ca. 918 m³) auf dem Grundstück Fl.Nr. 2090, Gemarkung Rathsmannsdorf, hat der Gemeinderat zur Kenntnis genommen und seine Zustimmung erteilt. 96) Den Bauantrag der Ehegatten Franz und Frieda Gsottberger, Fickenhof 2, 94529 Aicha vorm Wald, für den Anbau einer Aussentreppe mit Flur und Garderobe auf dem Grundstück Fl.Nr. 263, Gemarkung Aicha vorm Wald, hat der Gemeinderat zur Kenntnis genommen und seine Zustimmung erteilt.
- 5-97) Den Antrag des Herrn Erich Brust, Bischof-Wolfger-Str. 7 a, 94032 Passau, vom 08.08.2010 auf Verlängerung der Geltungsdauer der bestehenden Baugenehmigung nach Art. 77 Abs. 2 Bayer. Bauordnung um weitere zwei Jahre für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2368, Gemarkung Aicha vorm Wald, hat der Gemeinderat zur Kenntnis genommen und seine Zustimmung erteilt. Im Übrigen gelten die Auflagen, welche sich aus dem Baugenehmigungsbescheid des Landratsamtes Passau vom 20.09.2006 ergeben. 14 : 1 98) Der Verein Ohe-Tal-Schützen Aicha vorm Wald e. V., vertreten durch den 1. Schützenmeister, Herrn Bernhard Zettl, beantragt mit Schreiben vom 01.09.2010 die Gestattung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Bedachung der Vereinshütte und auf dem Unterstand an der Schusslinie der Bogenschützen. Nachdem dieses betroffene Grundstück im Eigentum der Gemeinde Aicha vorm Wald steht, ist die Genehmigung für das Anbringen der geplanten Photovoltaikanlage seitens der Gemeinde Aicha vorm Wald notwendig. Die Photovoltaikanlage würde auf Rechnung und Kosten des Vereins errichtet und betrieben werden. Nach den Ausführungen des Antragstellers wäre mit den geplanten Modulen eine Leistung von ca. 14 kw zu erzielen. Die Finanzierung würde über ein KfW-Darlehen, vermittelt durch die Raiffeisenbank Ortenburg-Kirchberg v.w., erfolgen. Als Sicherheit für den Darlehensbetrag würde die PV-Anlage an die Raiffeisenbank sicherheitsübereignet. Weiterhin ist erforderlich, dass seitens des Grundstückseigentümers dem Kreditinstitut ein Betretungsrecht eingeräumt wird. Der Gemeinderat hat den Antrag der Ohe-Tal- Schützen vom 01.09.2010 zur Kenntnis genommen, genehmigt diesen und erteilt seine Zustimmung, wenn das geplante Vorhaben mit einem entsprechenden Nutzungsvertrag geregelt wird. 99) Der Gemeinderat hat den Antrag der Ohe-Tal-Schützen e.v. vom 01.09.2010 auf Nutzung der Veranstaltungshalle an der Ohe zum Bogenschießen zur Kenntnis genommen. Nachdem als gemeinnützig anerkannte Vereine der Gemeinde Aicha vorm Wald bisher die Veranstaltungshalle kostenlos benutzen können, soll diese kommunale Regelung analog auch für den Antragsteller zur Anwendung kommen.
- 6 - Der Gemeinderat beschließt nach Kenntnisnahme des Sachstandes, dass dem o. g. Antrag stattgegeben wird und der Verein Ohe-Tal-Schützen Aicha vorm Wald e.v. die Veranstaltungshalle an der Ohe für den Trainingsbetrieb der Bogenschießsparte in der Wintersaison nutzen darf. Benutzungsgebühren hierfür werden seitens der Gemeinde Aicha vorm Wald nicht erhoben. Die Benutzung der Halle ist jedoch in den Monaten Februar, März und April mit der Theatergruppe mündlich abzustimmen. Der Antragsteller hat für die wöchentliche Reinigung der Halle nach jeder Nutzung auf eigene Kosten selbst Sorge zu tragen. Ferner ist ein eventuell erforderlicher winterlicher Räum- und Streudienst vom Verein selbst zu erledigen. 14 : 1 100) Das Landratsamt Passau (Kreisstraßenbauverwaltung) hat mit Schreiben vom 16.08.2010 einen Straßenbenutzungsvertrag für die Kreisstraße PA 26 vorgelegt. Für den Abwasser-Hausanschluss des neu erbauten Anwesens Reinhard und Beatrix Kuffner auf dem Grundstück Fl.Nr. 140/5, Gemarkung Aicha vorm Wald, hat die Gemeinde Aicha vorm Wald ca. 1 m in den Bereich der Kreisstraße PA 26 hinein Aufgrabungen durchgeführt, um den notwendigen Kanalhausanschluss auszuführen. Hinsichtlich der Benutzung des Straßenstückes verlangt nun das Landratsamt Passau Kreisstraßenbauverwaltung einen entsprechenden Straßenbenutzungsvertrag. Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes genehmigt der Gemeinderat den Abschluss dieses Straßenbenutzungsvertrages. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, diesen Vertrag zu unterzeichnen. 101) Nachdem im Herbst 2010 aufgrund einer Anweisung der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Passau eine Neuorganisation der Finanzverwaltung im Rathaus erfolgen muss (siehe letzten Rechnungsprüfungsbericht), ist die Ergänzung der kommunalen Finanzsoftware um das zusätzliche Modul CIP-Archiv erforderlich. Hier wird die Trennung zwischen Anordnung und Buchung mittels Erstellung einer separaten Auszahlungs- bzw. Annahmeanordnung mit Barcode und zusätzlicher Archivierung der Rechnungsbelege bzw. Quittungen ermöglicht. Zudem werden mit dem Zahlungsmodul in Zukunft sämtliche Belege bei den jeweiligen Buchungen (Haushaltsstellen) hinterlegt und können von allen Mitarbeitern durch Suchfunktion abgerufen werden, was eine wesentliche Erleichterung beim Wiederauffinden von Rechnungsbelegen darstellt.
- 7 - Dies ist durch einfache Eingabe von bekannten Kriterien, wie z. B. Firmenname, Zeitraum oder auch Betragshöhe (Bereich von z. B. 1.000,00 1.500,00 ) möglich. Dies heißt wiederum, auch Rathausmitarbeiter, welche außerhalb der Finanzverwaltung Belege abrufen müssen, können sich ohne Kenntnisse der Haushaltsstellen die entsprechenden Rechnungsbelege ohne Probleme abrufen und sich zusätzlich die entsprechende Verknüpfung mit der Haushaltsstelle. Ein hervorragend ausgearbeitetes Zusatzmodul der Firma Komuna, Altdorf, was unserer Verwaltung in jeder Hinsicht eine erhebliche Verbesserung in der Finanzverwaltung, aber auch darüber hinaus ermöglicht. Haushaltsmittel (Rathaus-Anbau) sind noch vorhanden. Derzeitige Ist-Ausgaben für den Rathausbau (14.09.2010) ist 67.905,14. Der Haushaltsansatz beträgt 80.000,00. Lt. Geschäftsleiter Ragaller sind bis auf die Spenglerarbeiten (ca. 1.800,00 ) alle Schlussrechnungen eingegangen und bezahlt. Nach Kenntnisnahme dieses Sachverhaltes beschließt der Gemeinderat zur vorhandenen Finanzsoftware der Firma Kommuna in Altdorf, das Zusatzmodul (CIP-Archiv) zur besseren Koordinierung der Finanzverwaltung, wie von der Rechtsaufsichtbehörde gefordert, hinzu zu erwerben. Die Kosten betragen 3.594,00 netto, zuzüglich der nötigen Kosten für die Installation, je nach Aufwand (110,00 pro Stunde netto). 102) Den Bauantrag des Herrn Robert Günthner, Dorfweg 6, 94529 Aicha vorm Wald, für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2109/1, Gemarkung Aicha vorm Wald, hat der Gemeinderat zur Kenntnis genommen und seine Zustimmung erteilt. sichergestellt. Das Bauvorhaben ist an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage anzuschließen. 14 : 0 (Abstimmung erfolgte ohne Gemeinderat Manfred Günthner wegen Verwandtschaftsverhältnis zum Antragsteller)
- 8-103) Den Bauantrag der Ehegatten Robert und Agathe Weinzierl, Mötzling 15, 94529 Aicha vorm Wald, für den Anbau eines Bades und eines Eingangs an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1307, Gemarkung Aicha vorm Wald, hat der Gemeinderat zur Kenntnis genommen und seine Zustimmung erteilt. sichergestellt. Das Bauvorhaben ist an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage anzuschließen. 104) Den Bauantrag des Herrn Markus Aicher, Schilding 10, 94529 Aicha vorm Wald, für die Instandsetzung des bestehenden Nebengebäudes durch Erneuerung des Mauerwerkes im ersten Obergeschoss auf den Grundstück Fl.Nr. 1694, Gemarkung Aicha vorm Wald, hat der Gemeinderat zur Kenntnis genommen und seine Zustimmung erteilt. sichergestellt. Die Ver- und Entsorgung wird durch die öffentliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Aicha vorm Wald gewährleistet... Schuster, 1. Bürgermeister.. Josef Ragaller, Schriftführer