Ehegattenversorgung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Rente für Ehegatte (fast) zum Nulltarif Dipl.- Kfm. Ralf Dellert Spezialist für betriebliche Altersversorgung Tel.: 06182-290960 Fax: 06182-290959 Mobil: 0163-7222322 E-Mail: dellert@investment-professional.de Kontakt
Ehegattenversorgung Rechtliche Grundlage Allgemeine Beschreibung Personenkreis Berechnungsbeispiel
Steuerrecht Ehegattenarbeitsverhältnis (I) BFH Urteil v. 10.06.2008 Az.: VIII R 68/06 Berücksichtigung von Beiträgen im Ehegattenarbeitsverhältniss Urteilsfall streitig war im zu Grunde liegenden Sachverhalt, ob Aufwendungen für eine Direktversicherung, die im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses geleistet wurden, in vollem Umfang als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind oder ob Überversorgung anzunehmen ist BFH hat entschieden, dass die Beiträge betrieblich veranlasst und regelmäßig ohne Prüfung einer sog. Überversorgung als Betriebsausgabe zu berücksichtigen sind, wenn ein Teil des bis dahin bestehenden angemessenen Lohnanspruchs in Beiträge umgewandelt wird, ohne eine sonstige Veränderung des Arbeitsverhältnisses
Steuerrecht Ehegattenarbeitsverhältnis (II) BFH Urteil v. 10.06.2008 Az.: VIII R 68/06 Berücksichtigung von Beiträgen im Ehegattenarbeitsverhältnis Hintergrund nach Meinung des BFH ist Voraussetzung für einen BA-Abzug, dass das Arbeitsverhältnis steuerlich anerkannt ist und die Aufwendungen für die Alterssicherung nicht auf privaten Erwägungen beruhen die zusätzliche Prüfung auf Überversorgung ist nicht erforderlich, weil bei einer echten Barlohnumwandlung die betriebliche Altersversorgung aus eigenen Gehaltsanteilen des Begünstigten aufgebaut wird
Personenkreis Zielgruppen in Anwendung des Urteils kommen zur Versorgung im Rahmen der bav alle Personengruppen in Frage, die aufgrund Ihrer Stellung ggf. keine Möglichkeit hätten, eine Versorgungszusage zu erhalten Ehepartner der/des GGF, wenn ein steuerrechtlich anzuerkennendes Arbeitsverhältnis vorliegt Ehepartner von Inhabern von Personengesellschaften und Einzelunternehmen, insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Apotheker Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater sonstige selbständige/freiberufliche Dienstleister
Zielgruppe Einzelunternehmer und Freiberufler (1) Familieneinkommen als Beratungsansatz Ehegattenversorgung erhöht das Familieneinkommen durch Betriebsausgabenabzug Nutzung von steuerlichen Vorteilen durch entsprechende Gestaltung Zeigen Sie Ihrem Gegenüber in den Grundzügen, wie Sie ihm helfen können, Betriebsvermögen in betriebliche Anwartschaften zu übertragen die steuerliche Betrachtung (siehe Handout) wurde von einem Kunden ausgearbeitet
Zielgruppe Einzelunternehmer und Freiberufler (2) Kernpunkt Der Fiskus beteiligt sich an der Ehegattenversorgung Je nach Fallgestaltung kommen in Frage: Direktversicherung im ersten Dienstverhältnis Unterstützungskasse im ersten oder zweiten Dienstverhältnis ggf. Gehaltserhöhung auf übliches Maß (weg vom Minijob!) Achtung: Noch mehr Möglichkeiten durch Erhöhung der Entgeltgrenze im Minijob bereits zum 1.1.2013 auf EUR 450 p.m.
Ehegattenversorgung im Überblick (wohl) nur Vorteile Beiträge zur Entgeltumwandlung sind als Betriebsausgabe in voller Höhe absetzbar bis zu 88% des Geldes bleibt in der Familie angesammeltes Vermögen ist gesetzlich geschützt keine Anrechnung im Rahmen der Grundsicherung (Hartz IV) und Insolvenzschutz durch Pfandrecht an der Versorgung (im Rahmen einer UK-Versorgung) Bezugsrecht (im Rahmen einer Direktversicherung, Achtung: bei Privatinsolvenz kann Bezugsrecht gepfändet werden BGH-Urteil v. 2.12.2009, Az. IV ZR 65/09 ) Ehepartner erhält einen eigenen Versorgungsanspruch für das Alter
Rechenbeispiel Ausgangssituation Ehepartner im eigenen Unternehmen angestellt mit 450,00 Euro im Monat Versteuerung erfolgt so: 450,00 Euro Bruttolohn 135,00 Euro (Arbeitgeber pauschale Lohnnebenkosten von 28% für RV, KV, PV, 2%pauschale LSt.) 585,00 Euro Betriebsausgaben
Rechenbeispiel Erhöhung des Familieneinkommens (I) Ehegattenversorgung durch Entgeltumwandlung Monatsbetrachtung 450,00 Euro Bruttolohn Ehepartner - 232,00 Euro Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt Zwischenergebnis: 218,00 Euro Barlohn für den Ehepartner 232,00 Euro Versorgungslohn Arbeitgeberbetrachtung 65,40 Euro pauschale Lohnnebenkosten von 28% - RV, KV, PV, 2% pauschale LSt. zzgl. U1, U2) + 232,00 Euro Entgeltumwandlung ist Betriebsausgabe + 218,00 Euro Barlohn für den Ehepartner 515,40 Euro (Betriebsausgaben zzgl. der Umlage U1 und U2)
Rechenbeispiel Erhöhung des Familieneinkommens (II) Ehegattenversorgung durch Entgeltumwandlung Jahresbetrachtung 515,40 Euro x 12 Monate = 6.184,80 Euro sind als Betriebsausgabe absetzbar, davon werden aus 232,00 Euro x 12 Monate = 2.784,00 Euro Entgeltumwandlung wird Versorgungslohn im Rahmen einer Anwartschaft auf bav für den/die Ehegatten/in 218,00 Euro x 12 Monate = 2.616,00 Euro Barlohn für den Ehegatten Gesamtergebnis 5.400,- Euro oder 87,3% fließen als Lohn und bav-anwartschaft in das Familieneinkommen
Rechenbeispiel Erhöhung des Familieneinkommens (III) Ehegattenversorgung durch Entgeltumwandlung (Optimierung) Monatsbetrachtung 682,00 Euro Bruttolohn Ehepartner - 232,00 Euro Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt Zwischenergebnis: 450,00 Euro Barlohn für den Ehepartner 232,00 Euro Versorgungslohn Arbeitgeberbetrachtung 135,00 Euro pauschale Lohnnebenkosten von 28% RV, KV, PV - 2% pauschale LSt. zzgl. U1, U2) + 232,00 Euro Entgeltumwandlung ist Betriebsausgabe + 450,00 Euro Barlohn für den Ehepartner 817,00 Euro (Betriebsausgaben zzgl. der Umlage U1 und U2)
Rechenbeispiel Erhöhung des Familieneinkommens (IV) Ehegattenversorgung durch Entgeltumwandlung (Optimierung) Jahresbetrachtung 817,00 Euro x 12 Monate = 9.804,00 Euro sind als Betriebsausgabe absetzbar, davon werden aus 232,00 Euro x 12 Monate = 2.784,00 Euro Entgeltumwandlung wird Versorgungslohn im Rahmen einer Anwartschaft auf bav für den/die Ehegatten/in 450,00 Euro x 12 Monate = 5.400,00 Euro Barlohn für den Ehegatten Gesamtergebnis 8.184,00 Euro oder 83,4% fließen als Lohn und bav-anwartschaft in das Familieneinkommen
Fazit Vorteile der Ehegattenversorgung Beiträge zur Entgeltumwandlung als Betriebsausgabe voll absetzbar Anrechnung der geleisteten Beiträge auf Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung bis zu 88% des Geldes bleibt in der Familie hoher Insolvenzschutz angesammelte Sparbeträge sind Hartz IV- und pfändungssicher eigener Versorgungsanspruch des Ehepartners für das Alter
Vielen Dank für Ihr Interesse Wandeln auch Sie jetzt Betriebsvermögen in Familienvermögen um! Dipl.- Kfm. Ralf Dellert Spezialist für betriebliche Altersvorsorge Veröffentlichung und Weitergabe der gesamten Präsentation oder auszugsweise nur mit schriftlicher Genehmigung der Beratungsunternehmung Dellert Financial Services. Bei den Handlungsempfehlungen handelt es sich nicht um eine zivilrechtliche oder steuerrechtliche Beratung. Diese ist ausschließlich Berufsträgern vorbehalten. Dipl.- Kfm. Ralf Dellert Spezialist für betriebliche Altersvorsorge Copyright Ralf Dellert, Spezialist bav 2013 Alle Angaben ohne Gewähr