Was ist eigentlich 13b UStG? Wie funktioniert die Umkehr der Steuerschuld und betrifft mich das:
Was ist 13b UStG Übergang der Steuerschuldnerschaft? Grundsätzlich schuldet der Unternehmer, der eine Lieferung oder eine sonstige Leistung erbringt, die gesetzliche Umsatzsteuer. Hiervon gibt es die Ausnahme, dass der Leistungsempfänger die gesetzliche Umsatzsteuer nach 13b Umsatzsteuergesetz (UStG) an das Finanzamt abzuführen hat. Warum gibt es 13b UStG? 13b UStG wurde aus zwei Gründen eingeführt: Zum einen erleichtert diese Regelung die umsatzsteuerliche Abwicklungen bei Leistungen im Ausland, sonst müsste jeder Unternehmer, der für einen ausländischen Unternehmer tätig wird, im Ausland eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Durch 13b UStG geht diese Erklärungspflicht auf den Leistungsempfänger über, der ohnehin im Empfängerland steuerlich erfasst ist. Zum anderen wurde 13b UStG als Sicherungsmaßnahme gegen Umsatzsteuerhinterziehungen eingeführt. In der Vergangenheit wurden oft Vorsteuern aus Rechnungen von ausländischen Subunternehmen oder im Rahmen von Karussellgeschäften gezogen; die Umsatzsteuer wurde jedoch von diesen Subunternehmern oder den Missing Tradern nie abgeführt. Die Verfolgung gestaltete sich oft schwierig, da diese Unternehmer meist das Land schon wieder verlassen hatten oder nicht belangt werden konnten. 2 MHP
Wann entsteht diese Ausnahme? Für einen Übergang der Steuerschuldnerschaft (reversecharge) gibt es 10 Fallkonstellationen: 1. Ein Unternehmer mit Sitz im EU-Ausland oder aus dem sonstigen Ausland (Drittland) erbringt eine Werklieferung oder sonstige Leistung an ihr Unternehmen. Der Leistungsort richtet sich nach 3a Abs. 2 UStG. Beispiel: Ein französischer Rechtsanwalt berät einen deutschen Unternehmer Steuerschuldner wird der deutsche Unternehmer, nicht der Rechtsanwalt oder ein schweizer Ingenieur erstellt ein Gutachten für einen deutschen Maschinenbauer Steuerschuldner wird der deutsche Maschinenbauer. Ob der leistende Unternehmer ein in- oder ausländischer Unternehmer ist, kann rechtssicher durch eine Bescheinigung (Vordruck USt 1 TS) nachgewiesen werden. 2. Ein Unternehmen verkauft ein Betriebsgrundstück an einen anderen Unternehmer unter Verzicht auf die Steuerbefreiung (Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen). Beispiel: Eine Spedition verkauft eine nicht mehr benötigte Lagerhalle an eine benachbarte Produktionsfirma Steuerschuldner wird die Produktionsfirma, nicht die Spedition. 3. Werklieferungen und sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen (ausgenommen sind Planungs- und Überwachungsleistungen) wenn der Leistungsempfänger selbst Bauleistungen ausführt. Beispiel: Ein Maler wird von einem Baugeschäft beauftragt die Fassade zu verputzen Steuerschuldner ist das Baugeschäft, nicht der Maler. MHP 3
4. Reinigen von Gebäuden und Gebäudeteilen für Unternehmer, welche selbst Gebäude reinigen. Beispiel: Eine selbstständige Reinigungskraft putzt auch für eine Gebäudereinigungsfirma als Subunternehmerin Steuerschuldnerin ist die Gebäudereinigungsfirma, nicht die Reinigungskraft. 5. Lieferung von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen lt. Anlage 3 zum UStG an einen Unternehmer (z. B. Eisenspäne aus Produktionsabfällen werden von einem Recyclingunternehmer zum Schrottpreis vergütet). 6. Die Lieferung von Gold mit einem Feingehalt von 325 Tausendstel an einen Unternehmer. 7. Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens. 8. Der Emissionshandel durch Übertragung von Berechtigungen nach 3 Abs. 4 des Treibhaus Emissionshandelsgesetzes. 9. Die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte eines im Ausland ansässigen Unternehmens unter den Bedingungen des 3g UStG. 10. Die Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen, wie Microprozessoren und Zentraleinheiten vor Einbau in ein Endgerät, wenn das Entgelt für die Lieferung mehr als 5.000 EUR beträgt. 4 MHP
Ausnahmen von den Ausnahmen: Die Steuerschuldnerschaft geht nicht auf den Leistungsempfänger über, wenn es sich bei der Leistung des im Ausland ansässigen Unternehmers - um die Einräumungen von Eintrittsberechtigungen auf Messen, Ausstellungen und Kongressen handelt. - um eine sonstige Leistung einer Durchführungsgesellschaft an im Ausland ansässige Unternehmer handelt, soweit diese Leistung im Zusammenhang mit Veranstaltungen und Messen steht. - um eine Personenbeförderung handelt (Einzelbesteuerung, Schiffe, Eisenbahn oder Taxi). - um eine grenzüberschreitende Personenbeförderung im Luftverkehr handelt. - der Leistungsort nicht Deutschland ist bei: a) Vermietung von Beförderungsmitteln b) Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück c) Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen (z. B. Auto) d) Restaurationsleistungen e) Reiseleistungen nach 25 UStG f ) Messestandflächen g) Veranstaltungen sportlicher oder kultureller Art. MHP 5
Was passiert mit der 13b-Steuer? Ein Unternehmer, der zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und als Leistungsempfänger Steuerschuldner ist, kann die abzuführende Umsatzsteuer im gleichen Zeitpunkt als Vorsteuer auf die Umsatzsteuer anrechnen. Er ist somit nicht belastet. Achtung 13b UStG-Fallen: Bei allen Fällen handelt es sich um Leistungsbeziehungen zwischen Unternehmern. Ein Unternehmer ist immer mit allen Tätigkeiten unternehmerisch tätig. Die Gefahr lauert immer dort, wo kein Vorsteuerabzug gegeben ist. Sogar die Renovierung einer privat vermieteten Wohnung stellt eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes dar. Jedoch hat der Unternehmer aus diesen Leistungen keinen Vorsteuerabzug, so dass es zu einer Steuerbelastung beim Leistungsempfänger trotz Nettorechnung kommt. 1. Fallbeispiel (Privatbereich): Der selbstständige Malermeister beauftragt einen Dachdeckermeister mit der Neueindeckung seines Daches an seinem privaten Wohnhaus: Der Dachdeckermeister muss eine Nettorechnung erstellen. Der Malermeister hat die Umsatzsteuer abzuführen, aber keinen Vorsteuerabzug, da die Leistung für den privaten Bereich erbracht wurde. 6 MHP
2. Fallbeispiel (kein Vorsteuerabzug): Ein Arzt, welcher nur umsatzsteuerfreie Leistungen ausführt, muss ebenfalls die Umsatzsteuer abführen und hat keinen Vorsteuerabzug. Er zahlt somit effektiv die Umsatzsteuer. Wann ist eine Registrierung nötig? Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob bei Leistungsbeziehungen außerhalb der EU eine entsprechende Regelung analog des deutschen 13b UStG im jeweiligen Empfängerstaat (z. B. Schweiz) vorhanden ist. Ansonsten muss sich der leistende Unternehmer im Ausland für steuerliche Zwecke registrieren lassen, er benötigt somit eine ausländische Steuernummer und muss im Ausland Steuererklärungen abgeben. Wie schreibe ich eine 13b UStG-Rechnung? Neben den üblichen Angaben in einer Rechnung (vgl. unser Flyer Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?) empfehlen wir diesen Hinweis auf eine Steuerbefreiung nach 13b UStG: Nach 13b UStG sind Sie als Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer. Bei englischen Rechnungen: The Recipient of the service is liable for VAT according reverse charge mechanism. MHP 7
Wann liegt eine Bau-/Reinigungsleistung vor? Eine Bauleistung wird nur zur 13b UStG Leistung, wenn diese zwischen zwei Bauunternehmern ausgeführt wird. Im Zweifel gibt es einen Leistungskatalog. Bei Reinigungsleistungen fällt auch nur die Leistungsbeziehung zwischen zwei Reinigungsunternehmern, sogenannter Subunternehmer, als 13b UStG-Leistung an. Ob jemand Bauleister ist, kann durch die Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugsteuer nach 48b EStG nachgewiesen werden. Die Eigenschaft Reinigungsspezialist bescheinigt das Finanzamt mittels eines speziellen Vordrucks. Nach Abschnitt 13b.1 (9) UStAE fallen u. a. Wartungs- und Reparaturleistungen erst ab einem Nettoentgelt von 500 EUR unter die Regelungen der Bauleistung des 13b UStG. Was passiert, wenn ich 13b UStG nicht beachte? Wird über eine 13b UStG Leistung eine Rechnung mit normalen Umsatzsteuerausweis geschrieben (Bruttorechnung), so schuldet der Aussteller die ausgewiesene Umsatzsteuer. Zusätzlich muss der Leistungsempfänger nochmals die Umsatzsteuer abführen. Dieser führt somit die Umsatzsteuer ein zweites Mal ab. Ein Vorsteuerabzug aus der falsch gestellten Rechnung des Leistenden wird ihm aber verwährt. Unternehmer, wie z. B. Ärzte, Physiotherapeuten, Banken, welche sonst keine Berührungen mit der Umsatzsteuer haben, müssen nun durch eine entsprechende Eingangsleistung die Umsatzsteuer anmelden, da diese sonst die Steuer hinterziehen würden. Des Weiteren entsteht die Steuer automatisch einen Monat nach Erbringung der Leistung, auch wenn vom Leistenden noch keine Rechnung vorliegt. Für Sie erreichbar: Maisenbacher Hort & Partner Rintheimer Str. 63a I 76131 Karlsruhe I Tel: 07 21 / 96 33-0 Quettigstr. 12 I 76530 Baden-Baden I Tel: 072 21 / 50 48 48-0 Südring 6 I 76829 Landau/Pfalz I Tel: 0 63 41 / 9274-0 www.mhp-kanzlei.de Verantwortlich i. S. d. 55 Abs. 2 RStV: Steuerberater Steffen Hort, Rintheimer Str. 63a, 76131 Karlsruhe. 8 MHP