Schleswig-Holstein Der echte Norden Windenergie in Schleswig-Holstein Teilfortschreibung der Regionalpläne Informations- und Diskussionsveranstaltung 12. Januar 2016
Norbert Schlick Die Konsequenzen aus dem OVG-Urteil vom Januar 2015
Urteile des OVG Analyse Wesentliche Kritikpunkte des OVG: - Fehlende dritte Anhörung nach Planänderung - Kein gesamträumliches Plankonzept auf der Basis harter und weicher Tabukriterien - Windkraftflächen nicht abschließend abgewogen; Windkraft muss sich dort durchsetzen - Substantieller Raum für Windenergie als Folge der bundesrechtlichen Privilegierung - Keine Vorfestlegung vor korrekter Abwägung! Bloßer Gemeindewillen nicht maßgeblich, Berücksichtigung nur in Form konkreter, abwägungsrelevanter Belange Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 3
keine Genehmigungen Was bisher geschah Die wichtigen Veränderungen vom OVG-Urteil im Januar 2015 bis heute OVG-Urteil Urteil aus der mündlichen Verhandlung 20.01.2015 Schriftliche Urteilsbegründung am 11.03.2015 Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht am 09.05.2015 Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde am 29.06.2015 Veröffentlichung der Entscheidung im Amtsblatt am 20.07.2015 Änderung LaplaG Landtagsbefassung 20.-22.05.2015 in Kraft am 05.06.2015 Beratungsrundschreiben Planungserlass vom 23.06.2015 alte Regionalpläne Fortgeltung bis zum Inkrafttreten des Gesetzes Genehmigungen können auf Basis der Teilfortschreibungen von 2012 weiter erteilt werden bis Inkrafttreten des Gesetzes nur noch i.v.m. Ausnahmezulassung nach 18a Abs. 2 LaplaG versandt am 23.02.2015 versandt am 26.08.2015 Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 4
die Grundlagen sind geschaffen Änderung des Landesplanungsgesetzes in Kraft seit 05.06.2015: - Windkraftanlagen bis 05.06.2017 befristet unzulässig - Auftrag zur unverzüglichen Aufstellung von Regionalplänen - Planungsprozessabhängige Ausnahmemöglichkeiten Erlass vom 23.06.2015 mit Bekanntgabe der Planungsabsichten - Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 Sachthema Windenergie und Teilaufstellung Regionalpläne I bis III (neu) - Geplant sind Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung - Harte und weiche Tabukriterien und Abwägungskriterien Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 5
Wesentliche Ergebnisse dreier Windgipfel Erfolgreiche Umsetzung der Energiewende in Schleswig-Holstein geht weiter Ausbau und gleichzeitige Akzeptanz sind unverzichtbar Nur räumliche Windenergieplanung bringt geordnete Entwicklung statt Wildwuchs Planungssicherheit für Windkraft, Planungssicherheit für Bürgerinteressen Ausnahmen nur in Abhängigkeit zum Planungsfortschritt Transparente Verfahren und offener Dialog Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 6
Künftige räumliche Planung Wie geht es weiter Formales Verfahren Schritte in 2016 - Erarbeitung der Planentwürfe bis Mitte des Jahres - Landesplanungsrat, anschließend Kabinettsentscheidung - Beginn des Beteiligungsverfahrens im August 2016 - Anschließend Auswertung der Planauslegung und Überarbeitung der Planentwürfe Zusätzlich begleitende informelle Schritte : - Öffentliche Regionalveranstaltungen in der ersten Märzhälfte 2016 in den Planungsräumen - Vierter Windgipfel vor dem Landesplanungsrat - Webauftritt der Landesplanung mit Informationen und allen Dokumenten -.. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 7
Ulrich Tasch hart weich Abwägung Die Systematik des Kriterienkataloges
Der Planungsauftrag 18 a Abs. 1 Satz 1 LaplaG Erlass vom 23.06.2015 Ankündigung der Planung Formulierung in Aufstellung befindlicher Ziele in Form von Tabuzonen und Abwägungskriterien Veröffentlichung von Karten mit Abwägungsbereichen am 04.11.2015 Gutachtenauftrag zur Definition und Abgrenzung von charakteristischen Landschaftsräumen (Ergebnisse: Ende Januar 2016) Beauftragung einer Agentur für die inhaltliche und organisatorische Unterstützung im Planaufstellungsprozess (erfolgte im Dezember 2015) Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 9
Schema der raumordnerischen Konzentrationsflächenplanung bei Unsicherheit über den harten Charakter Einordnung als weiches Kriterium. Ermittlung harter Tabuzonen Gebiete, in denen die Windenergienutzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen schlechthin ausgeschlossen ist. 1. Ermittlung weicher Tabuzonen Windenergienutzung aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen zwar generell möglich, soll aber nach dem Gestaltungswillen des Plangebers nach für den gesamten Planungsraum einheitlich anzuwendenden Kriterien vorsorglich ausgeschlossen sein. 2. Nicht substanziell Raum verschafft? Weiche Kriterien reduzieren. Abwägung innerhalb Potenzialflächen Belange und Nutzungen sind Flächen bezogen mit dem Anliegen abzuwägen, der Windenergienutzung an geeigneten Standorten Raum zu geben. 3. Überprüfung des Ergebnisses Prämisse: der Windenergienutzung muss hinreichend substanziell Raum verschafft werden. 4. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 10
Beispiele für Tabu- und Abwägungskriterien Harte Tabuzonen / -kriterien Im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Siedlungen Naturschutzgebiete Anbauverbotszonen an Straßen Weiche Tabuzonen 400 m Abstand zu Wohnlagen im Außenbereich, 800 m Abstand zu Siedlungsflächen des Innenbereiches. Abstandszonen um Schutzgebiete und Brutplätze geschützter Großvögel Wälder Abwägungskriterien Belange des Denkmalschutzes Hauptachsen des überregionalen Vogelzuges Umzingelungswirkung, Riegelbildung Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 11
Beispiele für Tabu- und Abwägungskriterien Warum unterschiedliche Abstände im Innen- und Außenbereich? Unterscheidung kommt aus dem Baurecht Hintergrund: Leitbild einer gesteuerten Siedlungsentwicklung Innenbereich ( 30 und 34 BauGB) Bereiche, in denen eine durch Planung gesteuerte Siedlungsentwicklung stattfinden kann und soll z.b. reine Wohngebiete, allgemeine Wohngebiete, Mischgebiete, Dorfgebiete Erhöhter Schutz für Wohngebiete gegenüber emittierenden Nutzungen wie Gewerbebetrieben (TA Lärm) Außenbereich ( 35 BauGB) Bereiche, in denen nur Vorhaben zulässig sind, die wegen ihrer nachteiligen Wirkung auf oder besonderen Anforderungen an die Umgebung, oder aufgrund einer besonderen Zweckbestimmung nur dort umgesetzt werden sollen. Keine planmäßigen Wohn- oder Gewerbeansiedlungen! z.b. landwirtschaftliche Betriebe, Kiesabbau, Umspannwerke, Windkraftanlagen Gegenseitige Duldung der zulässigen Nutzungen bei gleichzeitiger gegenseitiger Rücksichtnahme (bei WKA: 3 x Gesamthöhe Mindestabstand) Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 12
Beispiele für Tabu- und Abwägungskriterien Was wird aus den charakteristischen Landschaftsräumen? Neubewertung und Neudefinition ist erforderlich Schwerpunkt jetzt mehr auf Aspekten des Landschaftsbildes und der Kulturlandschaft Bisheriger Schwerpunkt Arten- und Naturschutz ist durch andere Kriterien bereits erfasst Beauftragtes Gutachten wird Ende Januar / Anfang Februar vorliegen Ziel: charakteristische Landschaftsräume als weiches Tabu behandeln, ggf. mit Pufferbereichen, die Abwägungskriterium sind. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 13
Johannes Pick Vom Kriterienkatalog zur Karte: Wie wurden die Potenzialflächen ermittelt?
Ermittlung der Potentialflächen Grundlagen: - Harte Tabukriterien sind gesetzt und nicht variabel - Regionalplanerischer Handlungsspielraum besteht bei der Definition von weichen Tabuzonen bzw. der Einstufung von Fachbelangen zu Tabuzonen oder zum Abwägungsbereich - Geltender rechtlicher und planerischer Rahmen: Privilegierung der Windkraftnutzung, Steuerung durch Raumordnung, substanziell Raum, schlüssiges gesamträumliches Konzept, Eingriff in Eigentumsrechte - Unterschiedliche Schutzwürdigkeit von Nutzungen - Vielzahl an Schutzgütern (Mensch, Natur, Kultur etc.) ist zu berücksichtigen Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 15
Varianten der Flächenermittlung Weiche Tabuzonen Weiche Tabukriterien mit einem Anteil von über 5 % an der Landesfläche Kriterium Abstandspuffer von 400 m (Einzelhäuser und Splittersiedlungen) Abstandspuffer von 800 m um Siedlungsbereiche Abdeckung der Landesfläche in % 56,61 51,48 Wälder mit einem Schutzbereich von 30 m 14,47 Umgebungsbereich bei Naturschutzgebieten, dem Nationalpark sowie FFH-Gebieten 11,26 Wiesenvogel-Brutgebiete 8,89 FFH-Gebiete 8,08 EU-Vogelschutzgebiete 7,23 - Abstandspuffer um Wohnnutzungen bzw. Siedlungen erzeugen den größten freizuhaltenden Flächenanteil - Dahinter folgen Waldbereiche sowie natur- und artenschutzrechtliche Kriterien - Bei der Variantenprüfung sind daher insbesondere die Siedlungsabstände von Bedeutung Dichtezentrum für Seeadlervorkommen 5,59 Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 16
Varianten der Flächenermittlung Siedlungsabstände - Der Abstandsgestaltung sind Grenzen gesetzt - Zu große Abstände reduzieren die Suchraumkulisse zu stark; die Erfüllung der gesetzlichen und landespolitischen Aufträge würde in Frage gestellt werden - Ein zu großer Abstand zu Einzelhäusern / Siedlungssplitter im Außenbereich verhindert ausreichend Raum für die Windenergienutzung - Gleiches gilt für Abstände über 1000 m zu Siedlungen - Vor diesem Hintergrund erscheinen die bereits 2012 angewandten Siedlungsabstände sachgerecht - Dennoch werden im weiteren Planungsprozess auch die Siedlungsabstände in die Szenarienprüfung einbezogen Verbleibende Landesfläche in Prozent Einzelhäuser /Splittersiedlungen im Außenbereich Ist-Zustand Abstand zu Innenbereich, Siedlungsbereiche mit Wohn- oder Erholungsfunktion 7,8 400 800 Varianten 5,8 500 800 4,3 600 800 2,2 800 800 5,4 400 1000 4,0 500 1000 0,8 1000 1000 1,7 400 1500 1,2 500 1500 0,04 1500 1500 0,5 400 2000 0,3 500 2000 0,001 2000 2000 Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 17
Daniel Möller Ausnahmsweise Wie wird der Windkraftausbau derzeit gesteuert?
Das Ausnahmeverfahren 18 a Abs. 2 LaplaG Grundlage Errichtung raumbedeutsamer Windkraftanlagen vorläufig unzulässig Befristet bis 05.06.2017 mit der Option einer Verlängerung um ein weiteres Jahr Ausnahmen möglich Internes Verwaltungsverfahren Ziel des Ausnahmeverfahrens Härtefallregelung, Sicherung der Regionalplanung, Verhinderung von Wildwuchs Ausnahmezulassung darf die Schaffung einer rechtlich haltbaren Basis für Regionalpläne nicht beeinträchtigen. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 19
Das Ausnahmeverfahren 18 a Abs. 2 LaplaG Ablauf des Ausnahmeverfahrens Wesentlich ist der Stand des Regionalplanungsprozesses. Prüfung, ob Antrag innerhalb harter/ weicher Tabuzonen gemäß Erlass vom 23.06.2015 gelegen ist Bei Betroffenheit: keine Ausnahme Prüfung der betroffenen Abwägungsbelange gemäß Erlass vom 23.06.2015 Bei Betroffenheit: keine Ausnahme Zulassung einer Ausnahme nur, wenn alle betroffenen Belange überwunden werden können Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 20
Das Ausnahmeverfahren 18 a Abs. 2 LaplaG Derzeitiges Vorgehen gemäß VG-Beschluss vom 10.09.2015 Bis zum ersten Regionalplanentwurf und der ersten Anhörung werden von neuen BImschG-Anträgen vorrangig nur die auf Ausnahmefähigkeit überprüft, die in den 2012 ausgewiesenen und heute nicht von Tabukriterien betroffenen Eignungsgebieten liegen. Alle sonstigen Neuanträge werden zunächst zurückgestellt und erst nach einem ersten Regionalplanentwurf vertieft geprüft. Gefahr: Das Abwägungsergebnis eines schlüssigen räumlichen Gesamtkonzeptes würde in unzulässiger Weise präjudiziert werden. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 21
Das Ausnahmeverfahren 18 a Abs. 2 LaplaG Verfahrensstand Alt-Anträge (bis 05.06.2015) Neu-Anträge (nach 05.06.2015) Ausnahme zugelassen 58 4 Ausnahme ggf. möglich 90 80 Zurückstellung 42 77 Ausnahme nicht zugelassen 85 21 Ausnahme nicht möglich 33 21 anderweitig erledigt 23 0 Anzahl 331 203 Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 22
Axel Hilker Von der Potenzialfläche zu den Vorranggebieten
Potenzialflächen für Windenergie 15.800 Quadratkilometer Landesfläche 11 harte, 30 weiche Tabukriterien 1230 Quadratkilometer bzw. 7,79 Prozent der Landesfläche, die nicht von Tabukriterien überstrichen werden 4871 Potenzial-Einzelflächen Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 24
Karten der Abwägungsbereiche GeoBasis-DE/LVermGeo SH Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 25
Spannungsverhältnis im Abwägungsprozess substanziell Raum verschaffen energiepolitische Ziele (Klimaschutz) Schutzbedürfnisse, die Windkraft ausschließen Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 26
Abwägungsschritte 1. Runde: Vorauswahl Abwägungskriterien hochstufen? Weiche Tabukriterien herunterstufen? 2. Runde: Einzelabwägung übrige Flächen Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 27
Szenarien Kleinflächen (20 ha) 1746 verbleibende Flächen 7,27 % Landschaftsschutzgebiete 1621 verbleibende Flächen 6,74 % Regionale Grünzüge 1599 verbleibende Flächen 6,62 % Freiflächen um Funkfeuer 1603 verbleibende Flächen 6,68 % Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 28
Szenarien in der Überlagerung Kleinstflächen + Regionale Grünzüge + Landschaftsschutzgebiete + Funkfeuer + Großvogelhorste + Hochwasserschutz Beispiel! Es verbleiben rund 770 Potenzial-Einzelflächen Suchraum für Einzelabwägung: 5 % Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 29
Externe Unterstützung Konsortium aus drei Planungsbüros: - Trüper, Gondesen und Partner (Lübeck) - Bosch & Partner (Hannover / Berlin) - Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten (Herford) Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 30
Zukünftige Vorranggebiete Hypothetisches Beispiel GeoBasis-DE/LVermGeo SH Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 31
Flächenziel X Verluste Genehmigungsverfahren Flächenreserve für Repowering Energiepolitische Ziele Substanziell Raum Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 32
Silke Nowotny Hat das Repowering außerhalb der zukünftigen Vorranggebiete eine Zukunft?
Aspekte des Repowering Ersetzen kleinerer, älterer Windkraftanlagen durch größere, leistungsstärkere Gleichbleibende oder sogar höhere Stromerzeugungsleistung mit einer geringeren Anzahl von Windkraftanlagen Kann der Einsammlung von Altanlagen und der Konzentration von Windkraftanlagen dienen, Planfehler der Vergangenheit können somit behoben werden Es wird uneinheitlich beurteilt, ob ein Repowering zu einer erheblichen Reduzierung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und/oder der Immissionsbelastungen führt. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 34
Repowering Alte und neue Rechtslage Früher Ausnahmeregelung im LEP: Ersatz von Altanlagen durch deutlich kleinere Anzahl neuer Anlagen in der Nähe Derzeit Repowering-Anlagen werden bei der Ausnahmeprüfung nach 18 a Abs. 2 LaplaG wie Neuanlagen behandelt Abbau von Altanlagen im Gegenzug für die Errichtung einer neuen Anlage für diese Prüfung unerheblich Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 35
Repowering außerhalb der zukünftigen Vorranggebiete Ziel: kein Wildwuchs, deshalb künftig Ausweisung von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung Voraussetzung dafür: schlüssiges gesamträumliches Konzept Ausschlusswirkung ist unvereinbar mit einer Sonderregelung für Repowering außerhalb der Vorranggebiete Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 36
Repowering außerhalb der zukünftigen Vorranggebiete Repowering-Interesse ist in Abwägung zu berücksichtigen ABER berechtigtes öffentliches Interesse, die Windenergienutzung zu kanalisieren und Fehlentwicklungen entgegenzusteuern Vorranggebiete müssen nicht an Bestand ausgerichtet werden. Ansonsten kann Ziel nicht erreicht werden. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 37
Repowering außerhalb der zukünftigen Vorranggebiete Insbesondere aufgrund der Abstandspuffer zur Wohnbebauung werden viele WKA zukünftig nicht in einem Vorranggebiet liegen. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 38
Repowering Und nun? Berücksichtigung der Interessen der Altanlagenbetreiber Altanlagen außerhalb der Vorranggebiete genießen Bestandsschutz. Vorranggebiete werden soweit rechtlich möglich in erster Linie dort ausgewiesen, wo bereits Altanlagen vorhanden sind. Denkmodell: Reservierung von Vorranggebieten für das Repowering von Altanlagen außerhalb der Vorranggebiete: Umzugsmöglichkeit für Altanlagen außerhalb der Vorranggebiete. Bestandsanalyse zur Ermittlung des Repowering-Potenzials Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 39
Norbert Schlick Möglichkeiten der Beteiligung im Planaufstellungsverfahren
Was können Bürgerinnen und Bürger tun? Beteiligungsverfahren - Einbeziehung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Regionalplanentwürfe bei den Kreisen, kreisfreien Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden - Zusätzlich Bereitstellung im Internet - Auf die Auslegung bzw. die Internetveröffentlichung der Entwürfe wird rechtzeitig hingewiesen - Jeder kann sich mit Stellungnahmen einbringen Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 41
Berücksichtigung der Bürgerinteressen Verarbeitung der Stellungnahmen im formalen Verfahren - Ermittlung der in Stellungnahmen dargelegten Belange - Prüfung auf Abwägungserheblichkeit also nicht nur ja oder nein zu Flächen - Einbeziehung aller relevanten Sachbelange in die Abwägung Umgang mit Gemeindevertreterbeschlüssen/Bürgerentscheiden/Resolutionen - Gemäß OVG-Rechtsprechung sind bloße Bekundungen unbeachtlich - Die Landesplanung wird solche Bekundungen aber zum Anlass einer vertieften Nachprüfung von möglicherweise dort gegebenen Sachbelangen nehmen Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 42