Hartz IV München. Die Umsetzung des neuen SBG II



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Transkript:

Hartz IV München Die Umsetzung des neuen SBG II

Ziel der Gesetzesreform Abbau der Arbeitslosigkeit nachhaltig beschleunigen durch: Fördern und Fordern : Eigeninitiative fördern - Eigenverantwortlichkeit fordern: darauf liegt der Focus der Neuregelung Einheitliche Leistung: Grundsicherung für Arbeitssuchende Zusammenführung der aktivierenden und passiven Leistungen der bisherigen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige und deren Angehörige in einem steuerfinanzierten, einheitlichen Leistungssystem. Hilfe aus einer Hand: Fallmanager/-in Gewährleistung aller notwendigen Maßnahmen für den Erhalt oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit. Kooperation der Träger: Kommunen und Arbeitsämter erbringen gemeinsam die Leistung

Umsetzung in München Eckpunkte der Leistungserbringung: * dezentral * auf Basis der Sozialbürgerhäuser * in Kooperation zwischen Arbeitsamt und Sozialreferat Projektarbeit: Die dauerhafte Struktur der Leistungserbringung wird in einem Projekt erarbeitet. Bis 31.12.2004 muss ein Konzept fertiggestellt sein. Besetzung der Projektgruppe * Sechs Mitarbeiter des Arbeitsamtes München, fünf Mitarbeiter/-innen des Sozialreferates und ein Mitarbeiter des RAW * gemeinsame Projektleitung * POR als Projektbegleitung * nach Bedarf Mitarbeiter/-innen der jeweiligen Linienorganisationen

Themenfelder Themenfeld I: Entwicklung des Modells der dauerhaften Struktur Themenfeld II: Beschäftigungspolitik

Meilensteine Dauerhafte Struktur Aufgabenverteilung und Kooperationsform festlegen (Februar bis April) Personal-, Raum- und Standortplanung (parallel bis Ende Dezember) Klärung der Strukturen und Prozesse (für Übergangszeit und dauerhaft) (März bis Juli) Festlegungen zur Steuerung der Leistungserbringung treffen (Juni bis September) Gesamtkonzept erstellen (Juni bis September) Entscheidung Lenkungsgremium: 24.3., 18.5. 18.05. 21.07. 22.09.. 19.10.

Meilensteine Beschäftigungspolitik Rechtliche Grundlagen klären (bis Anfang Februar) Bestandsaufnahme (bis Ende Feb.) Strategische Ausrichtung der Beschäftigungspolitik (bis Mitte Mai) Operationalisierung der strategischen Ausrichtung und Umsetzungskonzept (bis Mitte Oktober) Gesamtkonzept (bis Mitte Oktober) Entscheidung Lenkungsgremium: 18.05.2004 19.10.2004

Wesentliche Neuerungen? Zuständigkeiten, Kooperationsform Leistungsberechtigte Regelsätze, Sozialversicherung, Wohnkosten Arbeitsfähigkeit, Zumutbarkeit Inkrafttreten des Gesetzes: 01.01.2005

Organisationsform Arbeitsgemeinschaften gem. 44 b SGB II für die Zusammenarbeit Agentur für Arbeit und Kommune: Arbeitsamt Alg I Transferleistung Alg I Eingliederungsleistungen Alg II Transferleistung Alg II Eingliederungsleistungen Alg II Arbeitsgelegenheiten Alg II Einstiegsgeld Jobcenter AG AA/LHM Kommune Grundsicherung, SGB XII, soziale Sicherung, Wohnen, Jugendhilfe Alg II Unterkunft und Heizung Alg II Schuldnerberatung Alg II Suchtberatung Alg II psychosoziale Beratung Alg II Betreuung minderjähriger Kinder Alg II häusl. Pflege von Angehörigen Alg II Erstausstattung Wohnung + Kleidung, Klassenfahrten

Leistungsberechtigte Leistungsberechtigte: Alle Erwerbsfähigen zwischen 15 und 65 sowie deren Angehörige. Erwerbsfähigkeit: Als erwerbsfähig gilt, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig zu sein. Zumutbarkeit: Prinzipiell jede legale Arbeit. Entgelt darf unterhalb des maßgebenden tariflichen Arbeitsentgelts oder der ortsüblichen Entlohnung liegen.

Musterberechnung Transferleistung Musterrechnung 1 (Sozialhilfe und Alg II/Sozialgeld für vierköpfige Familie, Eltern arbeitslos, Kinder 7 und 12 Jahre alt) Sozialhilfe AlG II RS für Haushaltsvorstand 316,-- 311,-- Pauschalbetrag 29,-- RS für Ehefrau 253,-- 311,-- Pauschalbetrag 29,-- RS für Kind (7 Jahre) 205,-- 207,-- Pauschalbetrag 30,-- RS für Kind (12 Jahre) 205,-- 207,-- Pauschalbetrag 30,-- Miete (incl. Hzg Durchschnitt 611,38 611,38 2002 + 5 %) Bedarf 1.708,38 1.647,38 abzüglich Kindergeld 287,50 308,-- (2x 154,-- - 20,50 ) mögliche Sozialhilfe/AlG II 1.420,88 1.339,38 Differenz - 81,50

Musterberechnung Transferleistung Musterrechnung 2 (Sozialhilfe und Alg II/Sozialgeld für Alleinerziehende mit vierjähriger Tochter und vierzehnjährigem Sohn) Sozialhilfe AlG II RS für Haushaltsvorstand 316,-- 345,-- Pauschalbetrag 29,-- Mehrbedarf für Alleinerziehung 126,40 124,20 RS für Tochter (4 Jahre) 174,-- 207,-- Pauschalbetrag 28,-- RS für Sohn (14 Jahre) 284,-- 276,-- Pauschalbetrag 32,-- Miete (incl. Hzg Durchschnitt 427,50 427,50 2002 + 5 %) Bedarf 1.416,90 1.376,25 abzüglich Kindergeld 287,50 308,-- (2x 154,-- - 20,50 ) mögliche Sozialhilfe/AlG II 1.129,40 1.071,70 Differenz - 57,70

Musterberechnung Transferleistung Musterrechnung 3: Sozialhilfe und ALG II für einen 1-Personen-Haushalt Sozialhilfe ALG II RS für Haushaltsvorstand Pauschalbetrag Miete inkl. Heizung (Durchschnitt 2002 zzgl. 5 %) 316,00 345,00 29,00 375,80 375,80 mögliche Sozialhilfe/ALG II 720,80 720,80

Wie viele Menschen sind betroffen? Hilfeberechtigte: ca. 41.000 Menschen im Sozialhilfebezug ca. 14.000 Menschen plus deren Angehörige, die im Moment Arbeitslosenhilfe beziehen Personal: 397,5 MA im Sozialreferat (einschl. Führungs-, Stabskräfte und HzA) 50 MA im Arbeitsamt (ohne Arbeitsberatungund -vermittlung) Stand der Daten: 31.12.2003

Welches Kostenvolumen? Transferleistungen: ca. 160 Mio. HzL ca. 38 Mio. aktivierende Leistungen Stadt ca. 127 Mio. Arbeitslosenhilfe ca. 48 Mio. aktivierende Leistungen Arbeitsamt Personal- und Sachkosten: Sozialreferat: ca. 31 Mio. Arbeitsamt: ca. 2,6 Mio. (nur Leistungsgewährung) Gesamt: ca. 373 Mio. Gesamt: ca. 33,6 Mio. Stand der Daten: 31.12.2003