Präsentation. Münchner Unternehmerkreis IT 21.06.2012. 21.06.2012 asolco Holding AG



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Transkript:

Präsentation Münchner Unternehmerkreis IT 21.06.2012 21.06.2012 asolco Holding AG 1

Aktuelle Herausforderungen Schnelllebige Märkte und wechselnde Rahmenbedingungen Rasante Technologieentwicklungen Wechselnde Kundenbedürfnisse Starker Wettbewerb und Transparenz Konjunkturelle und projektabhängige Schwankungen Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit zunehmend von flexiblen Kostenstrukturen abhängig Schaffung von Variabilität durch Nutzung externer Beschaffungsmärkte Großer und stetig wachsender Pool an freiberuflichen IT Experten Rechtliche und finanzielle Risiken erschweren dem Auftraggeber den Zugang zum Freelancer-Markt (Stichwort: Scheinselbstständigkeit ) 21.06.2012 asolco Holding AG 2

Unsere Lösungsbausteine Innovative Einkaufsstrategien als Grundstein für die notwendige Flexibilität und Sicherheit Freelancing Sicherheit Konsolidierung Outplacement Vermittlung qualifizierter IT- Experten Bereitstellung selbstständiger IT-Experten Ein zentraler Vertragspartner Selbstständigkeit als Ergänzung zu Outsourcing und Outplacement Zugriff auf den großen Pool an Freiberuflern Rechtssicherheit bzgl. Scheinselbstständigkeit Einheitliche Prozesse und Rechnungsstellung Gemeinsames Angebot für betroffene Mitarbeiter Sofort und einfach umsetzbar, unverbindlich und flexibel Transparentes, attraktives Pricing Erweiterte Qualitätssicherung Transparentes, attraktives Pricing Ein Ansprechpartner und Kümmerer Überführung bestehender Freelancer in das sicherere Franchisingmodell Geförderter Weg in eine erfolgreiche Zukunft als Unternehmer 21.06.2012 asolco Holding AG 3

Scheinselbstständigkeit? Die Risiken einer Scheinselbstständigkeit trägt der Auftraggeber Arbeitsrecht Auftraggeber wird zum Arbeitgeber (festes Angestelltenverhältnis) Arbeitgebereigenschaft gilt ab Aufnahme der Tätigkeit (rückwirkend!) Einstufung Scheinselbstständiger als illegale Beschäftigung ( 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV, derzeitige Rechtsprechung Landesozialgerichte) Sozialversicherung Steuerrecht Nachforderung aller Sozialversicherungsbeiträge Rückwirkend für bis zu 4 Jahren, bei Vorsatz bis zu 30 Jahren Haftung gesamtschuldnerisch Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelten ( 266a StGB) Nachforderung der einbehaltenen Vorsteuer Unrichtige USt.-Vor-anmeldungen und Jahreserklärungen gesamtschuldnerische Haftung Lohnsteuer ggf. Tatbestand der Steuerhinterziehung ( 370 Abs.1 Nr.1 AO, 38, 41 EstG & 14 Abs. 3 UStG) Die Risiken können vertraglich nicht eingeschränkt werden In 2010 ergab 1/3 aller Statusfeststellungsverfahren eine abhängige Beschäftigung (Scheinselbstständigkeit) Zeit Online 03/2011 21.06.2012 asolco Holding AG 4

Haftungsrisiken Auftraggeber Einstufung Scheinselbstständiger als illegale Beschäftigung gem. 14 Abs. 2, Satz 2 SGB IV (Vergütung wird als Nettolohn gewertet Soz.Vers.Beiträge auf hochgerechneten Bruttolohn) Steuerhinterziehung gem. 370 AO Nichtentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen gem. 266a StGB 21.06.2012 asolco Holding AG 5

Konsequenzen I Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen Arbeitgeber: Zukünftig sind SV-Beiträge abzuführen Rückwirkende SV-Beitragszahlung bis zu 4 Kal.-Jahren als Gesamtschuldner (AN + AG-Beiträge!) Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen Arbeitnehmer: Unterliegt künftig der Sozialversicherungspflicht Rückwirkende AN-Beiträge sind für maximal drei Monate zu leisten (Ausnahme: AN hat schuldhaft gehandelt) Bei vorsätzlichem Handeln erhöht sich die Pflicht auf 30 Jahre 21.06.2012 asolco Holding AG 6

Konsequenzen II Lohnsteuerrechtliche Konsequenzen Arbeitgeber: Auftraggeber wird zu Arbeitgeber Arbeitgebereigenschaft gilt ab Aufnahme der Tätigkeit (rückwirkend!) Lohnsteuerrechtliche Konsequenzen Arbeitnehmer: Ab Aufnahme der Tätigkeit gilt Auftragnehmer als Arbeitnehmer Lohnsteuerabzug nach 41c Abs. 1 EStG Anzeige des Arbeitgebers nach 41c Abs. 4 EStG Arbeitgeber haftet für Abführung der Lohnsteuer (kann rückwirkend beim Arbeitnehmer Regress genommen werden?) 21.06.2012 asolco Holding AG 7

Konsequenzen III Umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen Arbeitgeber: Auftraggeber wird zu Arbeitgeber Umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen Arbeitnehmer: Auftragnehmer wird zu Arbeitnehmer Versagung des bisherigen Vorsteuerabzugs ( 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG) Versagung des bisherigen Vorsteuerabzugs ( 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG) Unrichtige USt.-Voranmeldungen und Jahreserklärungen Unrichtige USt.-Voranmeldungen und Jahreserklärungen 21.06.2012 asolco Holding AG 8

Unsere Leistungen Recruiting und Bereitstellung externer IT-Spezialisten Nutzung von externem Know-How und Kapazitäten Größere Flexibilität bei Einsatzzeiten, Spezialwissen und Kostenstrukturen Flexibel, schnell und sicher alles über einen Vertragspartner Web-Portal für direkten Zugang zu Freelancern Einstellung neuer IT-Projekte, direkte Freelancer-Suche, Crowdsourcing, etc. Schnelle und schlanke Abwicklung Direkter Kontakt, ohne Zwischenschaltung weiterer Vermittler Ein Vertragspartner und Abrechnungsweg, volle Transparenz Outsourcing/Outplacement asolco-konzept unterstützt den Schritt in die Selbstständigkeit Konzept bietet gute Diskussionsbasis mit Arbeitnehmervertretern Minimierung der Risiken bezüglich Scheinselbstständigkeit 21.06.2012 asolco Holding AG 9

Kontakt asolco Gruppe Curiestr. 2 D-70563 Stuttgart Michael Bodlée Thomas Höring Tel: +49-711 460 53 75-2 Tel: +49-711 460 53 75-1 E-Mail: michael.bodlee@asolco.de E-Mail: thomas.hoering@asolco.de 21.06.2012 asolco Holding AG 10