Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung 4 Nr. 1b UStG 6a UStG BMF, Schreiben vom 06.01.2009 IV B 9 - S 7141/08/10001 1. Identitätsprüfung Qualifiziertes Bestätigungsverfahren. Die Internetadresse lautet: www.bzst.bund.de 2. EU-Rechnung 3. Verbringungsnachweis 17a UStDV 4. Checkliste und Buchnachweis 5. Nachträglich erstellte Empfangsbestätigung 1
Download - ZM Vordruck Bestellung von ZM Vordrucken Bestätigung der Gültigkeit von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern gem. 18e Nr.1 Umsatzsteuergesetz eigene deutsche USt- IdNr. DE 12345678 Aufbau USt-IdNr. Bestätigungsabfrage einfache und qualifizierte WDDX-Schnittstelle zur USt-IdNr. Abfrage abzufragende ausländische USt-IdNr. einfache Abfrage Länderkennzeichenweitere Stellen Frankreich FR 0987654321 starten ZM-Datenimport Weitere Informationen zum Bestätigungsverfahren Technische Hinweise zur Online- Bestätigungsabfrage Qualifizierte Anfrage: Datum: 24.02.2005 Uhrzeit: 11:36:12 Eigene UStId-Nr.: Die angefragte UStId FR09876543210 ist gültig. DE123456789 Der Ausdruck dieser Webseite mit den sen stellte keine amtliche Bestätigungsmitteilung dar. Sollten Sie eine amtliche Mitteilung benötigen, klicken Sie bitte auf den entsprechenden Anforderungs-Button. Name* Mustermann Rechtsform* société anonyme - SA Ort* stimmt Musterhausen Postleitzahl stimmt 88700 Strasse / Hausnummer stimmt Musterstraße stimmt * Diese Felder müssen zwingend gefüllt werden. qualifizierte Abfrage starten schriftliche Bestätigungsmitteilung anfordern 2
EU - Musterrechnung Beispiel für eine Musterrechnung Firma Mustermann Schwarzwalduhren Schwarzwaldstr. 15 Groß- und Einzelhandel D-79007 Freiburg St.-Nr. 65345/455667 DE 123456789 Freiburg, den xx.xx.xxxx Firma Clock & Compagnion Rue de Hour F 75084 Paris Betreff: Bestellung vom xx.xx.xxxx; Lieferung vom xx.xx.xxxx Lieferschein Nr. L 2009 / 1324 Rechnung Nr. Re. 2009 / 1324 Bestellnummer Kuck 234 100 Uhren Stückpreis 550 55.000 Bestellnummer Kuck 367 100 Uhren Stückpreis 580 58.000 Transportkosten, Versicherung 2.000 Nettowert 115.000 + USt/Tax/TVA (steuerfrei gem. 4 Nr. 1b UStG; 6a UStG) 0 zu zahlen 115.000 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung i. S. des 6a UStG durch Firma Mustermann, Deutschland, USt-ID-Nr. DE 123456789 an Firma Clock & Compagnion, Frankreich, USt-ID-Nr. FR 11122233344 Die Erwerber sind für die Versteuerung in ihrem Heimatland zuständig. 3
3. Verbringungsnachweis 17a UStDV Belegnachweis - Verbringungsnachweis Beförderungslieferung Versendungslieferung Abhollieferung Lieferschein mit Angaben über den Ort der Warenübergabe Rechnung des Spediteurs mit Angaben über den Ort der Warenübergabe Lieferschein mit Versicherung über die Verbringung der Ware in das übrige EU Gemeinschaftsgebiet 3.1. Beförderungslieferung L i e f e r s c h e i n Hiermit bestätige ich den Erhalt der oben genannten Waren. Datum der Warenübergabe:... Ort der Warenübergabe:...(übriges EU-Gemeinschaftsgebiet)... Unterschrift:...(lesbare Unterschrift des Leistungsempfängers)..... und Firmenstempel Beratungshinweis Der Verbringungsnachweis sollte zusammen mit dem Rechnungsdoppel aufbewahrt werden. 4
3.2. Versendungslieferung CMR-Frachtbrief ohne Unterschrift des Frachtführers ist kein ordnungsgemäßer Verbringungsnachweis BFH, Urteil vom 08.08.2006 VII R 20/05 Besonders wichtig sind die Felder 22 bis 24. Ohne eine Bestätigung des Leistungsempfängers in Feld 24, dass er die Ware tatsächlich erhalten hat, ist das CMR-Papier wertlos. 5
3.3. Abhollieferung Wird der Liefergegenstand nicht durch den Kunden selbst, sondern durch einen vom Kun - den beauftragten Dritten abgeholt, so sollte der inländische Unternehmer aus Rechtssicherheitsgründen auf eine Abholvollmacht bestehen. Handelt es sich um eine Lieferung mit hohem Umsatzvolumen, sollte der Unternehmer darauf bestehen, dass der Ku nde die zur Abholung bevollmächtigte Person vor der Warenübergabe ankündigt und namentlich benennt. Aus dem Lieferschein muss sich eindeutig ergeben, dass der Kunde die Ware unverzüglich in das übrige EU-Gemeinschaftsgebiet transportiert. A b h o l a u f t r a g Firma:...(Leistungsempfänger... bevollmächtigt Firma.bzw/ Herrn......(Name, Anschrift des Abholers... mit der Abholung folgender Ware:......... Firmenstempel: Datum und Unterschrift: des Leistungsempfängers Dem Abholauftrag ist eine Fotokopie des Reisepass des Abholers beizufügen. Das Passbild und die Unterschrift des Abholers muss klar zu erkennen sein. Bzw. Benennung der Spedition. L i e f e r s c h e i n und A b h o l b e s t ä t i g u n g Hiermit bestätigt der/die von der Firma... bevollmächtigte Abholer/in:...... den Erhalt folgender Ware:......... Datum der Warenübergabe:... Ort der Warenübergabe:... (Inland)... Es wird versichert, dass die oben genannte Ware durch den Leistungsempfänger unverzüglich nach... (genaue Bezeichnung des übrigen EU Gemeinschaftsgebiets) befördert oder versendet wird! Unterschrift:... (Unterschrift des bevollmächtigten Abholers)... Der Reisepass des Abholers ist zu fotokopieren. Die Unterschrift des Abholers auf dem Lieferschein muss identisch sein mit der Unterschrift im Reisepass. 6
4. Checkliste und Buchnachweis Checkliste Folgende Aufzeichnungen bzw. Belege erfordert eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung wofür der Gutglaubensschutz des 6a Abs. 4 UStG gre ift: Überprüfung der Identität des bestellenden Unternehmers 1. Qualifizierte Bestätigungsabfrage 18e UStG i.v. mit Abschn. 245i Abs. 3 UStR im Zeitpunkt der Geschäftsaufnahme. 1.1. Bei Risikoware ist im Zeitpunkt der Lieferung die qualifizierte Bestätigungsabfrage zu wiederholen (Problem des rückwirkenden Widerrufs einer erteilten USt-ID-Nr.) 2.1 Ausdruck der im Internet veröffentlichen Homepage des Bestellers (lt. Gesetz nicht zwingend). 2.2. Aufbewahrung von Anschreiben, Fax, E-Mail und sonstigen Unterlagen (Handelsregisterauszug u.s.w.) aus welchen zu schließen ist, dass es sich um einen existierenden Unternehmer handelt. (lt. Gesetz nicht zwingend aber im Streitfall ein wichtiger Indiz.) 2.3 Überprüfung der Telefon, Fax und E-Mail-Adressen über Auskunft oder Suchmaschinen und Internet-Homepage (lt. Gesetz nicht zwingend). Ordnungsgemäße Belegnachweise 3. Ordnungsgemäße Rechnung i.s. des 14 und 14a UStG. 4. Qualifizierte Bestätigungsabfrage 18e UStG i.v. mit Abschn. 245i Abs. 2 UStR am Tag der Lieferung. 5. Ordnungsgemäßer Verbringungsnachweis i.s. des 6a Abs. 3 UStG i.v. mit Abschn. 17a UStR. 5.1. Bei Abholung; eindeutiger Abholauftrag durch den bestellenden Unternehmer. Ordnungsgemäßer Buchnachweis 17c UStDV 6. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ( 6a Abs. 1 und 2 des Gesetzes ) muss der Unternehmer im Geltungsbereich dieser Verordnung die Voraussetzungen der Steuerbefreiung einschließlich Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers buchmäßig nachweisen. Die Voraussetzungen müssen eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein Der Unternehmer soll regelmäßig Folgendes aufzeichnen: 1. den Namen und die Anschrift des Abnehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Beauftragten des Abnehmers bei einer Lieferung, die im Einzelhandel oder in einer für den Einzelhandel gebräuchlichen Art und Weise erfolgt; 3. den Gewerbezweig oder Beruf des Abnehmers; 4. die handelsübliche Bezeichnung und die Menge des Gegenstands der Lieferung oder die Art und den Umfang der einer Lieferung gleichgestellten sonstigen Leistung auf Grund eines Werkvertrags; 5. den Tag der Lieferung oder der einer Lieferung gleichgestellten sonstigen Leistung auf Grund eines Werkvertrags; 6. das vereinbarte Entgelt oder bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten das vereinnahmte Entgelt und den Tag der Vereinnahmung; 7. die Art und den Umfang einer Bearbeitung oder Verarbeitung vor der Beförderung oder der Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet 8. die Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet; 9. den Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet 7
5. Nachträgliche erstellte Empfangsbestätigung bzw. nachträglich erstellter Verbringungsnachweis Der Verbringungsnachweis kann bis zur mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht nachgereicht werden. Es genügt somit, dass der EU-Kunde bestätigt, dass er zum damaligen Zeitpunkt die betreffende Ware in einem fremden EU-Land erhalten hat oder dass er die Ware im Inland erhalten hat und danach die Ware in ein fremdes EU-Land verbracht hat. Die Bestätigung, dass die Ware im fremden EU-Land der Erwerbsbesteuerung unterworfen wurde ist rechtlich nicht notwendig. In Problemfällen ist diese Aussage jedoch als positiv zu bewerten. Es sind auch Fälle bekannt, in welchen die ausländische Finanzbehörde dem Unternehmer bestätigt, dass der betreffende innergemeinschaftliche Erwerb tatsächlich durchgeführt worden ist. Empfangs- und Besteuerungsbestätigung Hiermit bestätigt Firma... den tatsächlichen Erhalt folgender Ware:... Die Ware wurde nach...fremdes EU-Land...verbracht. Die Firma... bestätigt, dass für die oben genannte Ware im Land... Finanzamt... Steuernummer... die Erwerbsbesteuerung durchgeführt wird bzw. worden ist Unterschrift des Bevollmächtigten und Firmenstempel 8