Die Gleichbehandlung von Mann und Frau im Europäischen Gemeinschaftsrecht



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Transkript:

Dr. Christine Langenfeld Die Gleichbehandlung von Mann und Frau im Europäischen Gemeinschaftsrecht Wo JDFisfische der Technischen Hochschu!ö Darmstadt Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden

Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 Einleitung 17 1. Kapitel: Historischer Rückblick 23 I. Die legislative und exekutivische Ebene 23 II. Die judikative Ebene 27 III. Die internationale Ebene 27 2. Kapitel: Die allgemeinen rechtlichen Grundlagen für die Gleichbehandlung von Mann und Frau im Europäischen Gemeinschaftsrecht 29 1. Abschnitt: Das primäre Gemeinschaftsrecht zur Gleichbehandlung von Mann und Frau 29 I. Art. 119 EWG-Vertrag 29 1) Vorbemerkung 29 2) Zielsetzung und Hintergrund 30 a) Situation in den Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses 31 aa) Die Lohngleichheit 31 (1) Bundesrepublik Deutschland, 31 Italien, Frankreich (2) Die Benelux-Staaten 33 bb) Bezahlter Urlaub 33 cc) Arbeitsdauer und Überstundenvergütung 33 b) Wege zur Angleichung 34 c) Analyse der Beweggründe zur Schaffung des Art. 119 EWG-Vertrag 36 d) Zielsetzung heute 40 3) Anwendungsbereich des Art. 119 EWG-Vertrag 43 a) Personeller Anwendungsbereich 43 aa) Erfordernis der Gemeinschaftszugehörigkeit 43 bb) Erstreckung auf die Gemeinschaftsbediensteten 45 cc) Öffentlicher Dienst und Privatbetrieb 49 b) Sachlicher Anwendungsbereich: Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit 49 aa) Beschränkung auf die Entgeltgleichheit 49 bb) Erstreckung auf die gleichwertige Arbeit 51 cc) Erstreckung auf die höherwertige Arbeit 55 4) Umsetzung des Grundsatzes des gleichen Entgelts 56 a) Die Empfehlung der Kommission vom 28. Juli 1960 56 b) Die Entschließung der Mitgliedstaaten zur 58 Lohngleichheit von Mann und Frau vom 30. Dezember 1961 c) Die Richtlinien 59 aa) Die Entgeltrichtlinie 59 bb) Die Richtlinien zu den gesetzlichen bzw. 60 betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit cc) Die Gleichbehandlungsrichtlinie 62

d) Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten 62 aa) Die Verstoßverfahren gegen Luxemburg, 62 das Vereinigte Königreich und Nordirland und Dänemark bb) Würdigung 68 e) Umsetzungsüberwachung 71 5) Die unmittelbare subjektive Wirkung 74 des Art. 119 EWG-Vertrag im innerstaatlichen Rechtsraum a) Begriffsklärung 74 b) Voraussetzungen für die unmittelbare subjektive 78 Wirkung im allgemeinen c) Die unmittelbare subjektive Wirkung 79 des Art. 119 EWG-Vertrag aa) Argumentation des EuGH 79 bb) Unterscheidung zwischen der unmittelbaren 82 offenen und der mittelbaren versteckten Diskriminierung cc) Horizontale und vertikale unmittelbare Wirkung 86 dd) Einschränkung der Geltendmachung der 89 unmittelbaren Wirkung des Art. 119 EWG-Vertrag in zeitlicher Hinsicht 6) Teilnahme des Art. 119 EWG-Vertrag am Vorrang des 96 Gemeinschaftsrechts 7) Rechtslage im Falle des Konflikts 99 zwischen Art. 119 EWG-Vertrag und innerstaatlichem Recht a) Bei unmittelbarer (subjektiver/objektiver) Wirkung 99 des Art. 119 EWG-Vertrag b) Der Grundsatz der gemeinschaftskonformen Auslegung 100 als Instrument zur Konfliktlösung 8) Zuständigkeitsverteilung zwischen der Gemeinschaft und 103 den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Art. 119 EWG-Vertrag II. Der allgemeine Rechtsgrundsatz der Gleichbehandlung von Mann 105 und Frau im Europäischen Gemeinschaftsrecht 1) Die allgemeinen Rechtsgrundsätze des Europäischen Gemein 105 Schaftsrechts im allgemeinen a) Das Problem und die diesbezügliche Rechtsprechung 106 des EuGH b) Nachweis eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes 107 aa) Billigkeit 108 bb) Die nationalen'rechtsordnungen 108 cc) Völkerrechtliche Quellen 109 dd) Synthese 111 c) Rang der allgemeinen Rechtsgrundsätze in der 113 Hierarchie des Gemeinschaftsrechts d) Die Rechtswirkungen der allgemeinen Rechtsgrundsätze 114 2) Der allgemeine Rechtsgrundsatz der Gleichbehandlung 116 von Mann und Frau im Europäischen Gemeinschaftsrecht a) Der Nachweis 116 aa) Hinweise im Gemeinschaftsrecht 116 bb) Die nationalen Rechtsordnungen und die 118 Gleichbehandlung von Mann und Frau cc) Die internationalen Abkommen 120 dd) Würdigung 121 b) Überblick über die Rechtsprechung des EuGH 124 zum allgemeinen Rechtsgrundsatz der Gleichbehandlung von Mann und Frau

c) Der Rang des allgemeinen Rechtsgrundsatzes 129 der Gleichbehandlung von Mann und Frau in der Hierarchie des Gemeinschaftsrechts d) Die Rechtswirkungen des allgemeinen Rechts- 132 grundsatzes der Gleichbehandlung von Mann und Frau aa) Für die Gemeinschaftsorgane 132 bb) Im innerstaatlichen Rechtsraum 132 (1) Bindung der Mitgliedstaaten 132 (2) Die Rechtswirkung gegenüber 133 dem einzelnen im Verhältnis Mitgliedstaat - Bürger (vertikale Wirkung) (3) Die Rechtswirkungen im Verhältnis 134 Bürger - Bürger (horizontale Wirkung) e) Grundrechtseffektivierung durch Richtliniengebung 135 2. Abschnitt: Gemeinschaftsrechtliche Maßnahmen im Bereich der Gleichbehandlung von Mann und Frau 136 I. Der Inhalt der gemeinschaftlichen Rechtsakte zur Gleichbehandlung von Mann und Frau 136 1) Die Entgeltrichtlinie 136 2) Die Gleichbehandlungsrichtlinie 137 3) Die Richtlinien zur sozialen Sicherheit 138 a) Die Richtlinie zu den gesetzlichen Systemen der sozialen Sicherheit 138 b) Die Richtlinie zu den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit 138 4) Die Richtlinie 86/613/EWG 139 5) Die Empfehlung des Rates zur Förderung positiver Maßnahmen für Frauen 140 6) Die Empfehlung der Kommission zur beruflichen Bildung von Frauen 140 II. Das Aktionsfeld der Gemeinschaft im Bereich der Gleichbehandlung von Mann und Frau 140 1) Bestandsaufnahme der gemeinschaftlichen Sozialund Gesellschaftspolitik 141 a) Im tatsächlichen Bereich 141 b) Rechtliche Grundlagen 143 2) Standort und Grenzen einer gemeinschaftlichen Gleichstellungspolitik (Folgerungen für eine eigenständige gemeinschaftliche Gleichstellungspolitik) 146 3) Die gemeinschaftsrechtliche Kompetenzwahrnehmung im Bereich der Gleichstellungspolitik 150 a) Die Kooperationskompetenz des Art. 118 EWG-Vertrag 150 b) Die Kompetenzen der Kommission nach Art. 155 EWG-Vertrag 152 c) Die Rechtsangleichungskompetenz nach Art. 1.00 EWG-Vertrag 152 aa) Art. 100 EWG-Vertrag als Instrument zur Beseitigung sozio-ökonomischer Interdependenzprobleme 152 bb) Die Auslegung von Art. 100 EWG-Vertrag in Abkehr vom Prinzip der ökonomischen Funktionsfähigkeit 155 cc) Erforderlichkeit der Angleichung i.s.d. Art. 100 EWG-Vertrag 157

d) Art. 235 EWG-Vertrag 158 aa) Die Gleichbehandlung von Mann und Frau als Ziel der Gemeinschaft 158 bb) Erforderlichkeit der Zielverwirklichung im Rahmen des Gemeinsamen Marktes 159 cc) Subsidiarität des Art. 235 EWG-Vertrag - das Verhältnis zu Art. 100 EWG-Vertrag 161 dd) Rechtsfolgen des Art. 235 EWG-Vertrag 164 (1) Ermessen oder Bindung der Gemeinschaftsorgane? 164 (2) Die geeigneten Vorschriften i.s.d. Art. 235 EWG-Vertrag 164 e) Implied Powers 166 III. Die Wirkung der Richtlinien zur Gleichbehandlung von Mann und Frau gegenüber den Mitgliedstaaten und im innerstaatlichen Rechtsraum 167 1) Die Richtlinie als Rechtsakt i.s.d. Art. 189 EWG-Vertrag 168 a) Begriff und Wesen 168 b) Abgrenzung zur Verordnung 169 2) Die Gleichbehandlungsrichtlinien 171 a) Die Wirkung der Gleichbehandlungsrichtlinien gegenüber den Mitgliedstaaten: Anforderungen an die Umsetzung - die Rechtssachen 14 und 79/83 171 aa) Die Sachverhalte 171 bb) Die Urteile 173 cc) Schlußfolgerungen hinsichtlich der Anforderungen an die Umsetzung von Richtlinien 174 b) Die Wirkung der Gleichbehandlungsrichtlinien im innerstaatlichen Rechtsraum 180 aa) Unmittelbare subjektive Wirkung der Gleichbehandlungsrichtlinien 180 (1) Begriff und Kriterien für die unmittelbare Wirkung von Richtlinien 180 a) Begriff 180 ß) Kriterien 181 y) Vorrangproblematik 183 (2) Rechtsprechung des EuGH zur unmittelbaren Wirkung der Gleichbehandlungsrichtlinien im einzelnen 184 oc) Die Entgeltrichtlinie.. 184 ß) Die Gleichbehandlungsrichtlinie 188 Y) Die Richtlinie zu den gesetzlichen Systemen der sozialen Sicherheit 191 5) Die Richtlinien 86/378/EWG und 86/613/EWG 192 (3) Würdigung 192 a) Die unmittelbare vertikale Wirkung 192 ß) Die unmittelbare horizontale Wirkung 196 bb) Bei fehlender unmittelbarer subjektiver Wirkung im innerstaatlichen Rechtsraum 201 (1) Vorbemerkung 201 (2) Die Umsetzungsproblematik 202 3) Die Richtlinie als geeignetes Rechtsinstrument zur Durchsetzung der Gleichbehandlung von Mann und Frau 207 10

3. Kapitel: Klärung von Einzelfragen der Geschlechtergleichbehandlung unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des EuGH 211 I. Das Diskriminierungsverbot - Begriff, Ausnahmen und Regelung der Beweislast' 211 1) Allgemeine Begriffsbestimmung 211 2) Die unmittelbare Diskriminierung 212 3) Die mittelbare Diskriminierung 212 a) Begriff 212 b) Begriffsmerkmale im einzelnen 214 aa) Geschlechtsunspezifische Ausgestaltung 214 bb) Stärkere Betroffenheit der Angehörigen des einen Geschlechts 215 cc) Benachteiligung wegen des Geschlechts 215 dd) Objektive Rechtfertigung der ergriffenen Maßnahmen 216 (1) Wirkliches Bedürfnis des Unternehmens 216 (2) Geeignetheit und Erforderlichkeit 218 4) Ausnahmen vom Diskriminierungsverbot 219 a) Geschlecht als unabdingbare Voraussetzung für die Berufsausübung - Art. 2 Abs. 2 der Gleichbehandlungsrichtlinie 219 aa) bb) cc) Geschlecht als unabdingbare Voraussetzung aus natürlichen und rechtlichen Gründen 220 Geschlecht als unabdingbare Voraussetzung aus anderen Gründen 220 Sonderproblem: Vorbehalt der öffentlichen Sicherheit und das Diskriminierungsverbot 225 b) Schutzvorschriften als Ausnahmen vom Diskriminierungsverbot - Art. 2 Abs. 3 der Gleichbehandlungsrichtlinie 226 c) Positive Aktion zugunsten von Frauen - Art. 2 Abs. 4 der Gleichbehandlungsrichtlinie 229 5) Sonderproblem: Diskriminierung unter Bezugnahme auf den Ehe- und Familienstand sowie auf Schwangerbzw. Mutterschaft 233 6) Beweislast bei der gerichtlichen Feststellung von Geschlechtsdiskriminierungen 234 II. Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit 239 1) Gleiches Entgelt 239 a) Art. 119 Abs. 2 EWG-Vertrag 239 b) Art. 119 Abs. 3 EWG-Vertrag 246 2) Gleiche und gleichwertige Arbeit 248 a) Versuch einer Definition 248 b) Entgeltgleichheit und Teilzeitarbeit 249 c) Feststellung gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit 252 aa) Der direkte Vergleich der ausgeübten Tätigkeiten 252 (1) Erfordernis der Gleichzeitigkeit 252 (2) Vergleich tatsächlicher Arbeitsleistungen 253 (3) Betriebs- und branchenübergreifender Vergleich 254 bb) Berufliche Einstufungssysteme 256 (1) Die Rechtssache 61/81 256 (2) Anforderungen an ein System beruflicher Einstufung - die Rechtssache 237/85 257 11

a) Erste Vorlagefrage 257 ß) Zweite und dritte Vorlagefrage 258 III. Sanktionen bei Geschlechtsdiskriminierungen im Arbeitsleben 259 IV. Soziale Sicherung 262 1) Vorbemerkung 262 2) Die Richtlinie zu den gesetzlichen Systemen der sozialen Sicherheit 263 a) Inhalt und Geltung 263 b) Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgebot, insbesondere beim Rentenalter 265 3) Die Richtlinie zu den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit 266 4) Die Richtlinie 86/613/EWG 267 Zusammenfassung 269 Literaturverzeichnis 275 Anhang I: Richtlinien und Empfehlungen 283 Anhang II: Anhang III: Die derzeit vorliegenden Richtlinienvorschläge, welche die Gleichbehandlung von Mann und Frau betreffen 318 Die Rechtsprechung des EuGH zur Gleichbehandlung von Mann und Frau (Stand Dezember 1989) 319 12