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Transkript:

LIT Marc-Andre Neumann Die Zulässigkeit der Verwendung von Sammelbezeichnungen im Rahmen der Forderungspfändung am Beispiel der Pfändung von Ansprüchen auf Rückgewähr von Kreditsicherheiten

VI Inhaltsverzeichnis - 1.TEIL: EINFÜHRUNG 1 A. Problemaufriß 1 B. Das Verfahren der Forderungspfändung 4 I. Der Antrag des Vollstreckungsgläubigers 5 II. Der Pfändungsbeschluß 6 III. Der Überweisungsbeschluß 8 IV. Die Überweisung an Zahlungs Statt 8 V. Die Überweisung zur Einziehung 9 C. Der Anspruch auf Rückgewähr von Kreditsicherheiten. 9 I. Die Rechtsnatur des Rückgewähranspruches 11 II. Das Interesse des Vollstreckungsgläubigers an der Pfändung von RUckgewähransprüchen 14 III. Der Rückgewähranspruch nach Verwertung der Kreditsicherheit durch den Sicherungsnehiner 15 IV. Die Pfändung des Rückgewähranspruches 16 1. Die Rückgewähr beweglicher Sachen 16 2. Die Rückgewähr abgetretener Forderungen 18 3. Die Rückgewähr von Grundschulden 19 V. Die Stellung des Sicherungsnehmers als Drittschuldner 21 D. Überblick über die einschlägige Rechtsprechung und Literatur 22 I. Die Bezeichnung der zu pfändenden Forderung im allgemeinen 22 II. Die Zulässigkeit der Pfändung..sämtlicher Ansprüche auf Rückgewähr aller Kreditsicherheiten" 24 III. Stellungnahme 26 2. TEIL: DIE ZULÄSSIGKEIT DER VERWENDUNG VON SAMMELBEZEICHNUNGEN IM RAHMEN DER FORDERUNGSPFÄNDUNG 28 A. Die Zulässigkeil der Verwendung von Sammelbezeichnungen im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz 28 I. Der Begriff des Bestimmtheitsgrundsatzes 28 II. Der Geltungsbereich des Bestimmtheitsgrundsatzes 29 III. Die Geltung des Bestimmtheitsgrundsatzes im Rahmen der Forderungspfändung 30 IV. Konkretisierung der im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz zu stellenden Anforderungen 30 1. Anforderungen bei der Pfändung einer einzelnen Forderung 31 2. Anforderungen bei der Pfändung mehrerer Forderungen unter Verwendung einer Sammelbezeichnung 32

VII a) Bestimmtheitsanforderungen bei der Abtretung von Forderungsmehrheiten 33 b) Vergleich der Bestimmtheitsanforderungen bei der Abtretung und der Forderungspfändung 35 c) Bestimmtheitsanforderungen bei der Übereignung von Sachgesamtheiten 39 d) Stellungnahme 40 e) Vergleich der Bestimmtheitsanforderungen bei der Übereignung und der Forderungspfändung 43 V. Ergebnis 43 VI. Kritische Auseinandersetzung mit einzelnen Entscheidungen in diesem Zusammenhang 44 VII. Die Zulässigkeit der Pfändung sämtlicher Ansprüche auf Rückgewähr aller Kreditsicherheiten" im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz 46 B. Die Zulässigkeit der Verwendung von Sammelbezeichnungen im Hinblick auf den Publizitätsgrundsatz 48 I. Der Publizitätsgrundsatz 48 II. Geltung im Zwangsvollstreckungsrecht 48 III. Geltung des Publizitätsgrundsatzes im Rahmen der Forderungspfändung 50 1. Die Forderung als relatives Recht 50 2. Das Erfordernis eines Publizitätsaktes im Rahmen der Forderungspfändung 51 3. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß als gerichtlicher Hoheitsakt 52 IV. Konkretisierung der im Hinblick auf den Publizitätsgrundsatz zu stellenden Anforderungen 53 1. Publizitätsanforderung bei der Pfändung einer einzelnen Geldforderung 53 2. Publizitätsanforderungen bei der Pfändung einer Mehrheit von Geldforderungen unter Verwendung einer Sammelbezeichnung 55 3. Besonderheiten bei der Pfändung von Ansprüchen auf Leistung oder Herausgabe von Gegenständen 57 a) Besonderheiten bei der Pfändung von Ansprüchen auf Leistung oder Herausgabe beweglicher Sachen 57 b) Publizitätsanforderungen bei der Pfändung von Ansprüchen auf Leistung oder Herausgabe von körperlichen Sachen oder Rechten 59 aa) Publizitätsanforderungen bei der Pfändung eines einzelnen Anspruches auf Leistung oder Herausgabe von körperlichen Sachen oder Rechten 59 bb) Publizitätsanforderungen bei der Pfändung einer Mehrheit von Ansprüchen auf Leistung oder Herausgabe körperlicher Sachen oder Rechte 60 V. Ergebnis 60 VI. Übertragung dieser Grundsätze auf die Pfändung sämtlicher Ansprüche auf Rückgewähr aller Kreditsicherheiten" 61 C. Die Zulässigkeit der Verwendung von Sammelbezeichnungen im Hinblick auf das Verbot der Überpfändung gem. 803 I 2 ZPO 63 I. Geltung des Verbotes der Überpfändung bei der Pfändung einer einzelnen Geldforderung63 II. Geltung bei der Pfändung einer Forderungsmehrheit unter Verwendung einer Sammelbezeichnung 67 III. Geltung bei der Pfändung von Ansprüchen auf Rückgewähr von Kreditsicherheiten 68

VIII IV. Ergebnis 72 D. Die Zulässigkeit der Verwendung von Sammelbezeichnungen im Hinblick auf die Pflichten des Drittschuldners gem. 829 11,840 I ZPO 73 I. Das Arrestatorium" gem. 829 I 1 ZPO 73 II. Die Drittschuldnererklärung gem. 840 I ZPO 74 1. Der Umfang der Verpflichtung des Drittschuldners gem. 8401 ZPO 74 2. Die rechtliche Qualifikation der Drittschuldnererklärung 75 III. Vereinbarkeit der Verwendung von Sammelbezeichnungen mit den Pflichten des Drittschuldners gem. 8291 1,840 ZPO 76 1. Gründe gegen eine Ausdehnung der Ermittlungspflichten des Drittschuldners bei der Verwendung von Sammelbezeichnungen 76 2. Gründe für eine Erweiterung der Ermittlungspflichten des Drittschuldners bei der Verwendung von Sammelbezeichnungen 79 3. Stellungnahme 80 a) Pfändung aller Forderungen aus sämtlichen Rechtsgründen 81 b) Pfändung aller Ansprüche aus abstrakt bezeichneten Rechtsgründen 83 4. Ergebnis 85 5. Übertragung dieser Grundsätze auf die Pfändung sämtlicher Ansprüche auf Rückgewähr aller Kreditsicherheiten" 86 E. Die Zulässigkeit der Verwendung von Sammelbezeichnungen im Hinblick auf den Auskunftsanspruch gegen den Vollstreckungsschuldner gem. 836 III1 ZPO 87 I. Der Auskunftsanspruch gem. S 836 III 1 ZPO 87 II. Die Rechtslage nach der Änderung des 836 III 2 ZPO 89 HI. Der vollstreckungsfähige Inhalt der Auskunftspflicht gem. 836 III 1 ZPO 91 IV. Die Vereinbarkeit von Sammelbezeichnungen mit dem Auskunftsanspruch gem. 836 III 1 ZPO 93 V.Ergebnis 100 F. Die Zulässigkeit der Verwendung von Sammelbezeichnungen im Hinblick auf eine möglicherweise unzulässige Ausforschungs- oder Verdachtspfändung 100 I. Das Verfahren der eidesstattlichen Versicherung gem. 5 807 ZPO 101 II. Ausforschungs- und Verdachtspfändungen 102 1. Die Pfändung von Forderungen gegen mehrere Drittschuldner 105 a) Ansichten in Rechtsprechung und Literatur 105 b) Stellungnahme 107 2. Die Pfändung sämtlicher Ansprüche aus abstrakt bestimmten Rechtsgründen 112 a) Ansichten in der Rechtsprechung 112 b) Stellungnahme 114 III. Ergebnis 117 G. Praktische Konsequenzen der Verwendung von Sammelbezeichnungen im Rahmen der Forderungspfändung 118 I. Umfassende und flächendeckende Pfändungen 118 II. Belastung der Drittschuldner 119

IX 3. TEIL: WEITERGEHENDE EINSCHRÄNKUNG DER ZULÄSSIGKEIT VON SAMMELBEZEICHNUNGEN IM RAHMEN DER FORDERUNGSPFÄNDUNG 121 A. Anforderungen an einen hinreichend substantiierten Tatsachenvortrag bei der Verwendung von Sammelbezeichnungen 121 I. Der Vortrag konkreter Anhaltspunkte 123 II. Der Geschäftsbetrieb des Vollstreckungsschuldners 126 III. Der Geschäftsbetrieb des Drittschuldners 128 IV. Ergebnis 132 B. Anforderungen an einen hinreichend substantiierten Tatsachenvortrag bei der Plandung von Ansprüchen auf Rückgewähr von Kreditsicherheiten 133 I. Die Pfändung sämtlicher Ansprüche auf Rückgewähr aller Kreditsicherheiten" 133 II. Substantiierung des Tatsachenvortrages durch konkrete Zusätze 135 1. Die Angabe der gesicherten Forderung oder des bezogenen Kontos 136 2. Die Angabe der gesicherten Forderung oder des bezogenen Kontos und eine zumindest umrißhafte Bezeichnung der zurück zu gewährenden Kreditsicherheiten 139 3. Die Angabe einer konkreten Kreditsicherheit 141 III. Besonderheiten bei der Rückgewähr von Grundschulden 142 IV. Ergebnis 145 4. TEIL: ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE 147 A. Die Zulässigkeit der Verwendung von Sammelbezeichnungen im Rahmen der Forderungspfändung 147 I. Problemstellung 147 II. Der Bestimmtheitsgrundsatz 147 III. Der Publizitätsgrundsatz 148 IV. Das Verbot der Überpfändung 150 V. Die Pflichten des Drittschuldners gem. 829 I 1, 840 I ZPO 151 VI. Die Auskunftspflicht des Vollstreckungsschuldners gem. $ 836 III 1 ZPO 152 VII. Ausforschungs- und Verdachtspfändungen 154 VIII. Hinreichend substantiierter Tatsachenvortrag 155 B. Die Zulässigkeit der Verwendung von Sammelbezeichnungen bei der Pfändung von Ansprüchen auf Rückgewähr von Kreditsicherheiten 157