Genehmigungsrechtliche Anforderungen an den Bau von Biogasanlagen



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Transkript:

Genehmigungsrechtliche Anforderungen an den Bau von Biogasanlagen von RA Johannes Bohl Fachanwalt für Verwaltungsrecht 30.03.2006 1

0. Gliederung 1. Einführung 2. Genehmigungsverfahren 3. Materielle Genehmigungsvoraussetzungen Immissionsschutz (u.a. Gerüche) Bauplanungs- und Bauordnungsrecht 4. Rechtsschutz des Anlagenbetreibers 5. Rechtsschutz betroffener Anwohner 30.03.2006 2

1. Einführung Motive: Klimaschutz durch CO 2 -Reduktion Übergang von Nahrungsmittelproduktion zu Energiewirtschaft Landwirt Energiewirt Hohe Gewinnmöglichkeiten durch Einspeisevergütung nach 8 EEG 30.03.2006 3

1. Einführung 30.03.2006 4

2. Genehmigungsverfahren 2.1 Verfahrensrechtliche Einordnung 30.03.2006 5

2. Genehmigungsverfahren 2.2 Umweltverträglichkeitsprüfung 30.03.2006 6

2. Genehmigungsverfahren 2.3 Verfahrensdauer Für BImSchG-Genehmigung Genehmigung 10 Abs. 6a: maximal 7 Monate aber: leicht verlängerbar keine Rechtsfolge bei Fristüberschreitung Für Baugenehmigungsverfahren: keine Regelung! 30.03.2006 7

2. Genehmigungsverfahren 2.3.1 Beschleunigungsmöglichkeiten Informelles Vorverfahren (Scoping( Scoping) ) zur Festlegung des Prüfungsrahmens Festlegung der Parameter der Anlage (Typ, Standort, Kapazität etc.) Mehrfertigung v. Antrag/Gutachten ( Sternverfahren ) aktive Begleitung der Beteiligung der Fachbehörden und TöB 30.03.2006 8

2. Genehmigungsverfahren 2.3.2 Verfahrenshemmnisse Hohe Zahl der zu beteiligenden Fachbehörden und TöB Neuartigkeit der Technik Fehlende Behördenpraxis bei Anwendung der GIRL Versagung des Einvernehmens der Gemeinde ( 36 BauGB) 30.03.2006 9

3. Materielle Genehmigungsanforderungen 3.1 Immissionsschutzrechtliche Anforderungen 1. BImSchV (FeuerungsanlagenV( FeuerungsanlagenV) Ziff. 5.4.1.3 der TA Luft Schutzprinzip 5 Abs. 1 Ziff. 1 oder 22 Abs. 1 BImSchG Vorsorgeprinzip 5 Abs. 1 Ziff. 2 BImSchG 30.03.2006 10

3. Materielle Genehmigungsanforderungen 3.1 Immissionsschutzrechtliche Anforderungen Geruchsimmissionen Problem: Anwendung der GIRL? Keime (bisher keine Bewertungskriterien) Abstand zur nächsten Wohnbebauung (teilweise Abstandserlasse) 30.03.2006 11

3. Materielle Genehmigungsanforderungen 3.2 Bauplanungsrechtliche Anforderungen 30.03.2006 12

3. Materielle Genehmigungsanforderungen 3.2 Bauplanungsrechtliche Anforderungen Zulässigkeit als nichtprivilegierte Anlage nach 35 Abs. 2 BauGB? Errichtung von Großanlagen innerhalb B-Plan? 30.03.2006 13

3. Materielle Genehmigungsanforderungen 3.3 Bauordnungsrechtliche Anforderungen Insbesondere Feuer- und Explosionsschutz! 3.4 Energierechtliche Anforderungen Nicht Gegenstand der Genehmigungsverfahren! 30.03.2006 14

3. Materielle Genehmigungsanforderungen 3.5 Abfallrechtliche Anforderungen 5 Abs. 1 Ziff. 4 BImSchG 22 Abs. 1 Ziff. 3 BImSchG Problem: Einsatzstoffe als Abfälle zur Verwertung nach KrW-/AbfG AbfG? 3.6 Wasserrechtliche und bodenschutzrechtliche Anforderungen 30.03.2006 15

3. Materielle Genehmigungsanforderungen 3.7 Landwirtschaftsrechtliche Anforderungen Prüfung nur, soweit für Privilegierung nach 35 Abs. 1 Ziff. 6 BauGB von Bedeutung! 3.8 Naturschutzrechtliche Anforderungen Eingriff in Natur und Landschaft nicht unerheblich! 30.03.2006 16

4. Rechtsschutz des Anlagenbetreibers Klage auf Erteilung der Genehmigung Verfahrensdauer teilweise sehr lang! Vor Urteil kein Baubeginn möglich! Bei Erfolg ggf. Amtshaftungsanspruch wegen Verzögerungsschaden (z.b. entgangene Vergütung nach 8 EEG) Klage gegen Nebenbestimmungen 30.03.2006 17

5. Rechtsschutz betroffener Anwohner Schutzprinzip nach 5 Abs. 1 Ziff. 1 BImSchG drittschützend tzend Geruchsimmissionen nach GIRL Lärmimmissionen nach TA Lärm Fehlen der Privilegierungsvoraussetzungen? Vorsorgeprinzip nach 5 Abs. 1 Ziff. 2 BImSchG nicht drittschützend tzend z.b. Mißachtung d. Abstandserlasse Klagerecht wegen fehlender oder mangelhafter UVP? offen! 30.03.2006 18

Bohl & Coll. Büro Würzburg Franz-Ludwig-Straße 9 97072 Würzburg Telefon: +49 (931) 79645-0 Telefax: +49 (931) 70645-99 E-Mail: wuerzburg@ra-bohl.de Büro Fulda Dr.-Weinzierl-Straße 13 36043 Fulda Telefon: +49 (661) 9336306 Telefax: +49 (661) 9336356 E-Mail: fulda@ra-bohl.de Internet: www.ra-bohl.de E-Mail: info@ra-bohl.de 30.03.2006 19