Geisteswissenschaft Anonym Integration - ein hehres Ziel Studienarbeit
Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 2 2. Grundlagen zur Thematisierung und Behandlung von Menschen mit Behinderung... 3 2.1 Definition von Behinderung... 3 2.2 Ursachen über die Entstehung von Behinderung... 5 2.3 Rechtliche Grundlagen zu den Rechten von Menschen mit Behinderung... 7 2.4 Schulische Implikationen... 9 3. Aktuelle Situation von Menschen mit Behinderung an bayerischen Schulen... 10 4. Soziale Integration als fächerübergreifende Aufgabe... 13 4.1 Begründung... 13 4.2 Möglichkeiten soziale Integration zu unterstützen... 14 4.3 Lehren und Lernen von Menschen mit geistiger Behinderung didaktische Implikationen... 16 5. Chancen und Gelegenheiten zur Integrationsförderung im Religionsunterricht... 17 5.1 Theologische Begründungslinien... 17 5.2 Integrative Elemente in modernen religionsdidaktischen Konzeptionen... 18 5.3 Prinzipien einer integrativen Religionsdidaktik... 19 5.4 Methodische Konkretionen... 20 5.5 Weitere Anregungen... 21 6. Inklusion als bessere Sichtweise... 22 7. Kritische Anmerkungen zur praktischen Umsetzung... 23 8. Fazit... 23 9. Schluss... 24 Literaturverzeichnis... 25
1. Einleitung Alle Menschen sind gleich so lautet ein häufig genutztes und plakatives Statement, das nicht nur von Menschenrechtsorganisationen und sozialen Hilfseinrichtungen gewählt wird, sondern auch der deutschen Gesetzgebung und internationalem Recht entspricht. Dabei wird allerdings häufig gleich mit gleichwertig verwechselt, was bei radikaler Fortführung der Gleichheitsidee zu gravierenden Problemen geführt hat und weiter führen wird, so wie es beispielsweise der Kommunismus gezeigt hat. In dieser Arbeit ist allerdings nicht die Idee der Gleichheit wissenschaftlicher Gegenstand, sondern die Verpflichtung integrativen bzw. inklusorischen Unterrichts auf Grund der nationalen und internationalen Bestimmungen, die auf Chancengleichheit bzw. Chancengerechtigkeit abzielen. Anders formuliert: Wie kann die Gleichwertigkeit eines Menschen bei gleichzeitiger individueller Andersartigkeit in der Schule umgesetzt werden und wie kann trotz oder gerade wegen ausgesprochener Heterogenität gemeinsam gelernt und gelehrt werden, um eine fruchtbares und bereicherndes gesellschaftliches Zusammenleben zu ermöglichen? Diese hochkomplexe Thematik lässt sich allerdings nicht in wenigen Seiten fassen, so dass in diesem Werk nur die Grundzüge, ideeller und pragmatischer Natur, dargestellt werden können. Da es hier bei Integration um die Eingliederung und die Eröffnung von Partizipationsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung geht, ist es erforderlich heilpädagogische Grundlagen zu erörtern und die rechtliche Situation darzustellen. Um die Praxisfähigkeit dieser Arbeit zu gewährleisten ist es im Folgenden erforderlich, schulische Implikationen sowie die aktuelle Situation an bayerischen Schulen aufzuzeigen. Ferner bezieht sich Integration nicht auf ein spezielles Fach, sondern ist als fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgabe zu verstehen, die bestimmte Möglichkeiten bietet, aber auch ihre Grenzen hat. Der Religionsunterricht bietet vielfältige Chancen und Gelegenheiten erfolgreich Integration umzusetzen, was ausgiebig erläutert werden wird. Daran anschließend soll geklärt werden, ob es angebrachter ist von Integration oder Inklusion zu sprechen bzw. es soll herausgearbeitet werden, wo die Unterschiede genau liegen. Abschließend erfolgen eine kritische Auseinandersetzung zur schulischen Umsetzung sowie ein zusammenfassendes Fazit. 2
2. Grundlagen zur Thematisierung und Behandlung von Menschen mit Behinderung Menschen mit Behinderungen haben in der geschichtlichen Entwicklung häufig Nachteile in Form von Ausgrenzung und Stigmatisierung erfahren müssen und sie sind auch heute nicht davor gefeit, auf Grund von ihren individuellen Besonderheiten isoliert zu werden. Dies hängt zum einen von systemischen und strukturellen Rahmenbedingungen ab (z.b. Sonderschulwesen, zweiter Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung, spezialisierte Wohnstätten etc.) und zum anderen von soziologischen Aspekten (z.b.: wenig Erfahrung und Kontakt von Menschen ohne Behinderung zu Menschen mit Behinderung führt zu Unsicherheit im richtigen Handeln, da entsprechende Muster nicht bekannt sind; Situation der Begegnung werden vermieden um falsches Handeln zu verhindern). Aber was bedeutet es eigentlich behindert zu sein? Ab wann gilt man als behindert? Welche Faktoren spielen eine Rolle? Diese und weitere Fragen sollen in diesem Punkt geklärt werden. 2.1 Definition von Behinderung Bisher gibt es keine eindeutige und unumstrittene Definition von Behinderung, da der Gegenstand sehr komplex ist und viele Facetten beinhaltet wie z.b. Einschränkungen der - physischen Fähigkeiten (körperliche Behinderung) - kognitiven Fähigkeiten (geistige Behinderung) - psychisch-emotionalen Fähigkeiten (seelische Behinderung) - sozialen Fähigkeiten (soziale Behinderung) - Sinneswahrnehmung (Sinnesbehinderung). Auch ist es sehr strittig festzulegen, ab wann eine Beeinträchtigung als Behinderung einzustufen ist (vgl. Gradwanderung Sinnesbehinderung Sehschwäche Blindheit). Da aber mit Behinderungen auch rechtliche Implikationen berücksichtigt werden müssen und in der BRD im Regelfall spezifische soziale Leistungen verbunden sind (vgl. dazu: SGB IX 1 ), werden Behinderungen auch klassifiziert (insbesondere ICD-10/international classification of diseases 2 ) und es erfolgen Einteilungen nach eindeutig festgelegten 1 http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/ ; aufgerufen am 18.11.2011 2 http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/ ; aufgerufen am 18.11.2011 3