WENIGER BRUTTO MEHR NETTO Lohnkostenmanagement
Beratungsschwerpunkte Lohnerhöhungen Neueinstellungen Optimierung bestehender Vergütungssysteme Optimierung von Einmalzahlungen Alternative Vergütungsmodelle
Vorteile für Arbeitgeber Reduzierung der Abgabenlast Mitarbeitermotivation Gewinnung neuer Mitarbeiter Flexible Vergütungsstrukturen Höhere Liquidität
NETTO ist er arme Verwandte vom BRUTTO Warum bleibt so wenig Netto vom Brutto? Hohe Sozialabgaben Kalte Progression Steuer- und SV-begünstigte Lohnkomponenten werden nicht genutzt
Lohnbausteine Anmietung von Werbeflächen Erholungsbeihilfe Internetzuschuss Mankogeld Rabattfreibetrag Rufbereitschaft SFN-Zuschläge Fahrten Whg./Arbeitsstätte Sachbezug Kinderbetreuungskosten Restaurantschecks Werkzeuggeld Wäschegeld Verpflegungsmehraufwand
Eine normale Lohnerhöhung 50 Netto 110,52 AG-Aufwand 4,54 Umlage & BG 17,13 AG-SV 17,93 AN-SV 20,92 Lohnsteuer 50 Netto *Grundlage: 1.800 Brutto, LSt.Kl I oder IV, nicht kinderlos, keine Kirchensteuer, Unternehmen ist U1-pflichtig
Eine optimierte Lohnerhöhung 50 Netto 50 AG- Aufwand 110,52 AG- Aufwand 4,54 Umlage & BG Ersparnis: 60,52 17,13 AG-SV 17,93 AN-SV 50 Netto 20,92 LSt 50 Netto *Grundlage: 1.800 Brutto, LSt.Kl I oder IV, nicht kinderlos, keine Kirchensteuer, Unternehmen ist U1-pflichtig
Ergebnis GE 50 Netto Einsparung pro Jahr für 25 ArbN Nettolohnerhöhung AN = 15.000 Gesamteinsparung 18.126 - Honorar 20 % 3.625 = Einsparung für das Unternehmen 14.501 *Grundlage: 1800 Brutto, LSt.Kl I oder IV, nicht kinderlos, keine Kirchensteuer, Unternehmen ist U1-pflichtig
Ergebnis GE 50 Netto Einsparung pro Jahr für 25 ArbN Nettolohnerhöhung AN = 15.000 Gesamteinsparung 18.156 - Honorar 20 % 3.631 - Versorgungsausgleich 6.000 = Liquidität für das Unternehmen 8.525 *Grundlage: 1800 Brutto, LSt.Kl I oder IV, nicht kinderlos, keine Kirchensteuer, Unternehmen ist U1-pflichtig (60,52 *25AN*12M) (20 *25AN*12M)
Musterberechnungen (GO 1.800 Brutto) *Grundlage: 1800 Brutto, LSt.Kl I oder IV, nicht kinderlos, keine Kirchensteuer, Unternehmen ist U1-pflichtig
Musterberechnungen (GO 1.800 Brutto)
Musterberechnungen (GO 1.800 )
Musterberechnungen (GO 1.800 )
Ergebnis GO 1.800 Brutto Einsparung pro Jahr für 25 ArbN + Gesamteinsparung 52.368 - Honorar 20 % 10.474 - Versorgungsausgleich 7.200 = Liquidität für das Unternehmen 34.694 - Nettovorteil AN 19.080 = Einsparung AG 15.614 *Grundlage: 1800 Brutto, LSt.Kl I oder IV, nicht kinderlos, keine Kirchensteuer, Unternehmen ist U1-pflichtig
Warum mit uns? Alles aus einer Hand Rechtssicherheit durch Anrufungsauskunft Begleitung bei Betriebsprüfungen (Steuer- und SV-Recht) Bereitstellung der arbeitsvertraglichen Unterlagen und Nachweise Intensive Betreuung, z.b. Beratung der Mitarbeiter vor Ort Eigene innovative Softwarelösung Erfolgsabhängiges Honorar
Anrufungsauskunft
Referenzen
STATUSFESTSTELLUNG DER SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHT Gründe für eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung 1. Ohne bestandskräftigen Bescheid keine Sicherheit, Leistungen vom SV Träger zu erhalten. 2. Die alleineige Entrichtung von SV-Beiträgen begründet keinen Anspruch auf spätere Leistungen (Urteil BSG).
Welche Leistungen werden verweigert? 1. Arbeitslosengeld ( 118 SGB III) 2. Insolvenzgeld ( 183 DGB III) 3. Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente (241 SGB VI) 4. Rente wegen Erwerbsminderung ( SGB VI) 5. Reha-Maßnahmen 6. Kindererziehungszeiten 7. Vorgezogene Altersruhegelder ( 11,57 SGB VI)
Checkliste SV-Statusverfahren
FAZIT: Sicherheit bringt nur ein Feststellungsverfahren mit rechtswirksamem Verwaltungsakt, denn erst beim Eintritt eines Leistungsfalls wird die Sozialversicherungspflicht vom Leistungsträger verbindlich geprüft.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!