Landkreis Kassel Der Kreisausschuss

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Transkript:

Landkreis Kassel Der Kreisausschuss Absender: Beteiligungsmanagement Vorlage-Nr.: 2009/1468 Veranlasser / Verursacher Datum: 24.04.2009 Grüne Aktenzeichen: Berichtsvorlage!Titel! Berichtsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.02.2009 betr. Antrag Nr. 1 Nachfragen zum Thema: Akteneinsichtsausschuss Beteiligungen des Landkreises Kassel an der Flughafen GmbH Kassel- Calden!Titel! Beratungsfolge: Gremium am Top Status Kreistag 20.05.2009 7 öffentlich Der Bericht des Kreisausschusses zum Berichtsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.02.2009 betr. Antrag Nr. 1 Nachfragen zum Thema: Akteneinsichtsausschuss Beteiligungen des Landkreises Kassel an der Flughafen GmbH Kassel-Calden wird zur Kenntnis genommen. Sachverhalt: Frage 1) Gibt es Genehmigungen der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde, die zur Erfüllung des 104, 121 und 122 der HGO im Zusammenhang mit dem Gesellschaftervertrag, der Absichtserklärung vom 28.04.04 und der Beteiligung an der Flughafen GmbH beitragen? Das Land Hessen ist Gesellschafter der Flughafen GmbH Kassel. Bei dem Gesellschaftsvertrag und der Absichtserklärung ist das Land Hessen als Aufsichtsbehörde

Seite 2 von 8 Vertragspartner. Bei der Haushaltsgenehmigung 2008 und 2009 wurde die Beteiligung an den Investitionskosten gemäß der vertraglichen Vereinbarungen von der Kommunalaufsicht genehmigt. Damit ist unzweifelhaft klargestellt, dass die Kommunalaufsicht die wirtschaftliche Beteiligung des Landkreises an der Flughafen GmbH Kassel nicht nur genehmigt, sondern maßgeblich unterstützt. Bürgschaften ( 104 HGO) gegenüber der Gesellschaft bestehen nicht. Frage 2) Welche Unterlagen in Bezug auf die Beteiligung und Investitionen an der Flughafen GmbH erfüllen die gesetzlichen Vorschriften der GemHVO? Wie schätzt der KA die Erfüllung der 12 und 14 der GemHVO im Zusammenhang mit den Investitionen für den Flughafenneubau ein? Bei allen Investitionen, die der Landkreis tätigt oder Zuschüsse erteilt, muss bei Vorlage mehrer Varianten, die wirtschaftlichste gewählt werden. Dafür wurde ein Bewertungsgutachten über die wirtschaftlichen Auswirkungen des Flughafens Kassel Calden erstellt, das der Kreistag in seiner Sitzung am 25.06.1999 positiv zur Kenntnis genommen hat. Weiterhin wurde am 23.09.1999 der Grundsatzbeschluss im Kreistag zum Bau des Flughafens gefasst. Mit der Beantragung des Planfeststellungsbeschlusses am 08.07.2004 hat sich der Kreistag ausführlich mit dem Ausbau des Flughafens beschäftigt. Im Raumordnungsverfahren wurden zuvor die möglichen Varianten überprüft, mit der Festlegung auf die Variante C, die dann Grundlage für das Planfeststellungsverfahren wurde. Im Planfeststellungsverfahren wurden ebenso die wirtschaftliche Begründung als auch die verschiedenen Standortalternativen überprüft. In 14 GemHVO wird die Kosten- und Leistungsrechnung angesprochen, die die zukünftige Wirtschaftlichkeit der bereits getätigten Investitionen überprüfen soll und daher für den Flughafen bisher noch keine Anwendung findet. Frage 3) In der Ausbaukostendarstellung vom 10.03.2004 ist die Erweiterung der Kläranlage Calden nicht aufgeführt. Dies wurde vom KA bestätigt. Laut dem HNA Bericht vom 5.11.08 trägt die Flughafen GmbH die Investitionen von 4,9 Mio. für die Erweiterung der Kläranlage in Calden. Heißt das, dass die Kostenschätzung von 151 Mio sich um den Betrag der Kläranlagenerweiterung von 4,9 Mio erhöht? Wer von den Anteilseignern übernimmt die Mehrkosten, bzw in welchen Bereichen wurden Einsparmaßnahmen getätigt, um die 4,9 Mio auszugleichen? Wurde der KA darüber vom Vertreter des Landkreises im Aufsichtsrat informiert? Die Kostenschätzung von 151 Mio. enthält nicht die Kosten der Kläranlage. Zur Zeit werden über die Verteilung der Kosten mit der Gemeinde Calden und der Flughafen GmbH Kassel Gespräche geführt. Frage 4)

Seite 3 von 8 Wie ist der aktuelle Stand der Lage, zu den im Managementvertrag vereinbarten Leistungen, die organisatorischen Voraussetzungen für den operativen Betrieb ab der Planfeststellungsphase durch eine Tochtergesellschaft der Fraport AG zu schaffen? Wer prüft die Einhaltung der Verträge? Alle im Managementvertrag festgelegten Aufgaben werden laufend bearbeitet. Das politische Ziel, die Fraport für die Betriebsführung zu gewinnen besteht nach wie vor. Allerdings müssen auch die Regeln des europäischen Wettbewerbs berücksichtigt werden. Auf der operativen Ebene wird die Einhaltung des Vertrages durch die beiden Geschäftsführer Hedderich und Spengler überwacht, auf der Gesellschafterebene vom Aufsichtsrat. Frage 5) Wann wurde das Notifizierungsverfahren beantragt. Wann wurde wegen des Notifizierungsverfahrens die Entwurfsplanung gestoppt? Nach der Übergabe des Planfestellungsbeschlusses wurde mit der Erstellung der Unterlagen für das Notifizierungsverfahren in enger Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministeriums begonnen. Die Beantragung erfolgte am 29.02.2008 durch die Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Kommission. Seit dieser Zeit wurden wegen des Durchführungsverbotes nach Europäischem Recht die weiteren Planungen eingestellt. Frage 5 a) Warum werden weiterhin Zahlungen vom Landkreis für die Planungs- und Projektsteuerung getätigt? Die Zahlungen des Landkreises Kassel beziehen sich immer nur auf Leistungen der Gesellschaft, die nicht unter das Durchführungsverbot fallen. Frage 5b) Welche Planungs- und Projektplanungskosten sind seit dem Planfeststellungsbeschluss am 17.07.07 von der Flughafen GmbH für den Landkreis in Rechnung gestellt wurden? Für welche speziellen Leistungen? Ingesamt wurden bisher 371.376,19 für Planungs- und Projektsteuerungskosten vom Landkreis Kassel geleistet. Die Leistungen werden von der Flughafen GmbH Kassel beauftragt. Nach Ausführung werden die erbrachten Leistungen sowie die Rechnungslegung der Auftragnehmer seitens der Flughafen GmbH Kassel überprüft. Erst dann werden die Mittel von den Gesellschaftern in Form von Abschlagszahlungen abgerufen. Die abgerufenen Mittel sind untergliedert in Grunderwerb, Planungs- und Projektsteuerungskosten sowie vorgezogene Investitionen. Um die Liquidität der Gesellschaft nicht zu belasten, erfolgt der Ausgleich möglichst zeitnah. Frage 5c)

Seite 4 von 8 Gibt es Belege? Wer hat die Belege auf die fachtechnische, sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft? Wie schon oben beschrieben, befinden sich die Belege im Zuständigkeitsbereich der Flughafen GmbH Kassel. Die Rechnungen werden von dieser auf fachtechnische und sachliche Richtigkeit geprüft. Die Flughafen GmbH Kassel wird zudem von den jeweils bestellten Wirtschaftsprüfern geprüft. Frage 6) Zahlreiche verausgabte Mittel für den Flughafenneubau (vorgezogene Investitonen, Grunderwerb, Bauneben- und Planungskosten, Rechtsberatung, Verfahrenkosten) dürften mittlerweile einen Überblick in die Kostenentwicklung geben. Wie sieht diese aus und wer überprüft diese? Die Kostenentwicklung bewegt sich im Rahmen der Kostenschätzung vom 10.03.2004. Die Feststellung einer Kostenerhöhung liegt derzeit nicht vor. Die Kostenentwicklung wird von der Geschäftsführung der Flughafen GmbH Kassel überwacht sowie von der AG Controlling, die dem Aufsichtsrat berichtet. Frage 7) Ist der KA oder ein anderer Vertreter des Landkreises Kassel über das strenge Kostencontrolling und die Planungsoptimierung informiert, die im Berichtsantrag vom 13.09.07 von der Flughafen GmbH beschrieben wird? Der Aufsichtsrat wird über das Kostencontrolling informiert. Die Fragen 1.1-1.17 wurden von der Flughafen GmbH Kassel wie folgt beantwortet. Frage 1.1) Wie ist die Planungs- und Projektsteuerungsgesellschaft besetzt? Eine Planungsgesellschaft gibt es nicht. Die Projektsteuerung erfolgt durch die ARGE Projektsteuerung Ausbau Verkehrsflughafen Kassel-Calden GbR. Die Arbeitsgemeinschaft wird gebildet durch die Corporate Consult Management-Services GmbH (Alzenau) und die GHT Gesellschaft für Projektmanagement Hessen-Thüringen mbh (Kassel). Frage 1.2) Welche fachlich beteiligten Unternehmen sind bisher mit den Planungen (bis zu welcher Leistungsphase, mit welchen Grundleistungen und besonderen Leistungen) und zu welchen Bedingungen beauftragt worden? Die Planungsleistungen Flughafen, Verkehrswege und Hochbauten werden durch die Planungsgemeinschaft Airport Kassel-Calden (PGT) erbracht. Diese wird gebildet durch

Seite 5 von 8 die Architekturbüros RSE Planungsgemeinschaft mbh, Bieling Architekten GmbH (beide Kassel) und das Ingenieurbüro Obermeyer Planen + Beraten GmbH (München). Die Planungsleistungen wurden bis einschließlich Leistungsphase (Lph) 4 an die PGT vergeben. Frage 1.3) Welche fachlich beteiligten Unternehmen sind bisher und auf welcher vertraglichen Grundlage (Leistungsbild) und zu welchen Bedingungen mit der Projektsteuerung beauftragt worden? Die Projektsteuerung wurde auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrages beauftragt. Frage 1.4) Wann und nach welchen Regeln (öffentliche Ausschreibung, EU-weite Ausschreibung) erfolgt und erfolgte die Vergabe von den Planungs- und Projektsteuerungsleistungen? Die Vergabe der Projektsteuerungs- und Planungsleistungen erfolgte im EU- Vergabeverfahren und auf Grundlage der EG-Sektorenrichtlinie. Frage 1.5) Welche Leistungsphasen, Grundleistungen und besondere Leistungen nach den Honorarordnungen HOAI und AHO wurden bisher ausgeschrieben und vergeben? Die Vergabe der Planungsleistungen der PGT erfolgte bis Leistungsphase 4 (Lph) HOAI. Die AHO kam nicht zur Anwendung. Frage 1.6) Welche Leistungsphasen, Grundleistungen und besondere Leistungen nach HOAI, AHO etc. wurden bisher bereits erfüllt und abgerechnet und welche Leistungsphasen, 1.6. Welche Leistungsphasen, Grundleistungen und besondere Leistungen nach HOAI,AHO etc. wurden bisher bereits erfüllt und abgerechnet und welche Leistungsphasen, Teilbereiche der beauftragten Lph 1-4 wurden abgerechnet. Für die beauftragten Planungsleistungen der PGT ist die Lph 3 abzuschließen und Lph 4 zu beginnen. Frage 1.7) Mit Vorlage des Planfestsstellungsbeschluss im Juli 2007 besteht Baurecht, spätestes jedoch nach abschließender Verhandlung vor dem BVerG in Leipzig. Vorausgesetzt, dieser fällt positiv aus könnte der Baustart erfolgen. Auch wenn die Flughafen GmbH, mangels Rechtsicherheit, das Ausschreibungsverfahren bis zum heutigen Zeitpunkt nicht durchgeführt hat, müssen die HOAI Lph. 5 - Ausführungsplanung und die HOAI Lph 6 -Vorbereitung der Vergabe (Aufstellung von Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen} seit längerem abgeschlossen sein. Wer und auf welcher Beauftragungsgrundlage hat diese HOAI Leistungen, die Voraussetzung für eine Ausschreibung und damit für einen Baubeginn sind, erbracht. Weiche Erkenntnisse gibt es

Seite 6 von 8 aus den Leistungsphasen 5 und 6 in punkto Kostenentwicklung und wie wurde und wird damit umgegangen? Antwort zu Frage 1.7) Ausschließlich für die Planungsleistungen Erdbau, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen Leistungsphasen 5 und folgende wurde ein EU-Vergabeverfahren durchgeführt. Die Vergabe ist noch nicht erfolgt. Frage 1.8) Wie hoch ist die Differenz der Kostenberechnung, nach der HOAI - Leistungsphase 3 - zur Kostenschätzung vom 10.03.04? Die Lph 3 ist noch nicht abgeschlossen, eine umfassende Kostenberechnung liegt somit noch nicht vor. Frage 1.9) Wer und auf welcher Beauftragungsgrundlage hat den in der HOAI, Lph. 3 - Entwurfsplanung vorgegebene Kostenberechnung nach DIN 276 erstellt. Wer und auf welcher Beauftragungsgrundlage hat diese Kostenberechnung überprüft? Wer hat die Kostenberechnung in der Lph. 3 -Entwurfsplanung und wann freigegeben? Wer und auf welcher Beauftragungsgrundlage hat den Vergleich mit der in der HOAI, Lph. 2 - Vorplanung vorgegebenen Kostenschätzung nach DIN 276 durchgeführt?? Wer und auf welcher Beauftragungsgrundlage hat die Kostenschätzung überprüft? Wer hat die Kostenschätzung in der Lph. 2 -Vorplanung und wann freigegeben? Kostenberechnung siehe Antwort zu Frage 1.8. Die Kostenschätzung wurde durch die PGT erstellt, durch die Projektsteuerung überprüft und durch die FGK freigegeben. Frage 1.10) Wie hoch sind die anrechenbaren Kosten, die Grundlage der Honorarabrechnung der beteiligten Unternehmen sind? Grundlage der Honorarvereinbarung der Planungsleistungen PGT bildeten anrechenbare Kosten in Höhe von ca. 84 Mio.. Frage 1.11) Wie ist die ArGe Controlling besetzt? Was sind ihre Aufgaben? In welcher Form und mit welchen Unterlagen wird der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung von der ArGe Controlling informiert? Auf welcher Kostendatengrundlage arbeitet die ArGe Controlling und wer überprüft diese?

Seite 7 von 8 Die AG-Controlling besteht aus Vertretern des Landes Hessen, des Landkreises Kassel, der Stadt Kassel sowie der Gemeinde Calden. Die AG-Controlling steuert die Ausbaukosten und informiert mit Berichten im Aufsichtsrat. Die AG-Controlling ist die oberste Instanz des Kostencontrollings. Kostengrundlage bildet die Kostenschätzung der Gesamtinvestitionskosten in Höhe von 151,55 Mio.. Frage 1.12) Aus der Kostenaufstellung vom 10.03.04 geht heraus vor, dass nach der Feststellung des Gesamtinvestitionsbedarfs von 171.850.000, Einsparungen zur Kostenreduzierung einzelner Positionen geplant wurden. Mit welcher Zielsetzung und auf welcher Grundlage wurde die Kostenreduzierung veranlasst? Wer hat die Kostenreduzierung durchgeführt, welche Planungs- und Projektsteuerungsunternehmen waren beteiligt? Danach liegen uns keine weiteren Unterlagen vor, die das vom Geschäftsführer erwähnte strenge Kostencontrolling und die Planungsoptimierung belegen, obwohl mittlerweile die bereits verausgabten Mittel (vorgezogene Investitionen, Grunderwerb, Bauneben- und Planungskosten, Rechtsberatung, Verfahrenskosten) abgerechnet wurden und einen Überblick in die Kostenentwicklung geben dürften. Wir bitten um Vorlage, bzw Bericht entsprechender Unterlagen, d.h., den kompletten Kostenkontrolllisten. Die Überprüfung der Kostenschätzung in Höhe von 171,85 Mio. erfolgte auf der Grundlage von Neubetrachtungen im Bereich der technischen Gewerke wie z.b. Flugbetriebsflächen, Hochbauten, Parkplätze Betriebsstraßen und technische Ausrüstung. Die Kostenreduzierung wurde von der FGK mit der Zielsetzung veranlasst, ein Business- Case-Szenario für die geplante Flughafenanlage abzubilden. Die Kostenreduzierung erfolgte unter Beteiligung der unter Antwort 1.1 und 1.2 genannten Unternehmen. Das bisher durchgeführte Kostencontrolling bezieht sich auf das Business-Case- Szenario in Höhe von 151,55 Mio.. Frage 1.13) Wurde nach dem 10.03.04, aufgrund der Feststellung einer Erhöhung der Gesamtinvestitionskosten, erneut eine Kostenreduzierung durchgeführt, wenn ja, auf wessen Veranlassung? Eine Feststellung einer Kostenerhöhung liegt nicht vor. Nach dem 10.03.2004 wurden keine weiteren Kostenreduzierungen durchgeführt. Frage 1.14) Sind die Kosten der aus Landesliegenschaften zugesagten Flächen für Ausgleichs- oder Ersatzflächen in den Gesamtinvestitionskosten enthalten? Mit welchen Grundstückswerten werden sie veranschlagt? Ja, die benannten Flächen sind in der Gesamtinvestitionskostenschätzung enthalten. Die Grundstückswerte wurden von dem Kreisgutachterausschuss des Landkreises festgelegt.

Seite 8 von 8 Frage 1.15) Gibt es Anfragen und bekundetes Interesse von Luftfahrtgesellschaften und Passagiercharterfluggesellschaften, die zur Rechtfertigung der Investitionen beitragen können? Ja. Frage 1.16) Gibt es Anfragen, Verhandlungen und Interessenten aus dem Bereich Kurier, Express, Paketdienst (KEP), wie der GLS und DHL oder Anderen, die zur Rechtfertigung der Investitionen beitragen können? Ja. Frage 1.17) Gibt es Anfragen und bekundetes Interesse von zusätzlichen Geschäftskundenfliegern, die auf dem vorhandenen Verkehrslandeplatz nicht abgewickelt werden könnten? Ja. Der Kreisausschuss hat sich in seiner Sitzung am 28.04.2009 (DSNR 2009/1457) mit dieser Thematik befasst. Dr. Schlitzberger Landrat Anlage/n: Beschreibung Berichtsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.02.2009 Nr.1