Mängel bei der Umsetzung des Schallschutzprogrammes am BER

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Herbert Behrens, Dr. Kirsten Tackmann, Eva Bulling-Schröter, Dr. Dagmar Enkelmann, Diana Golze, Dr. Gregor Gysi, Thomas Lutze, Sabine Leidig, Stefan Liebich, Thomas Nord, Petra Pau, Sabine Stüber, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE. Mängel bei der Umsetzung des Schallschutzprogrammes am BER Mitdemam25.April2013ergangenenUrteildesOberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (OVG)wurdedasimRahmendesSchallschutzprogrammeszugewährleistendeSchallschutzniveauimTagschutzgebietinletzterInstanzbestätigt.DasGerichtfolgtederArgumentationderKläger,dassdas streitgegenständlichetagschutzzieldahingehendzuverstehensei,dasstagsüberingeschlossenenwohnräumenundbeiausreichenderbelüftungkeineabewertetenmaximalpegeljenseits55db(a)auftretendürfen (vgl.pressemitteilungdesovg AnspruchvonAnwohnerndesFlughafensBerlinBrandenburg auf uneingeschränkten Schallschutz am Tage 13/13). WiebereitsimJahr2011bekanntwurde,hattedieFlughafengesellschaftBerlin-Brandenburg (FBB)bzw.derenVorgängerinFlughafengesellschaftBerlin- Schönefeld (FBS)denpassivenSchallschutzfürimTagschutzgebietbefindlicheImmobiliennachMaßgabederZulässigkeitvontäglichsechsÜberschreitungendiesesMaximalpegelkriteriumsdimensioniert,ohnedieseAbweichung beiderplanfeststellungsbehördezubeantragenoderihresowohlvomplanfeststellungsbeschluss AusbauVerkehrsflughafenBerlin-Schönefeldvom13.August2004 (PFB)alsauchvonderEntscheidungdesBundesverwaltungsgerichtes (vgl.bverwg,urteilvom16.märz2006 4A ,RN328) abweichendeninterpretationderplanfestgestelltentagschutzzieleeinerjuristischen Überprüfung zuzuführen. VielmehrgehtausdemkürzlichveröffentlichtenErgebnisvermerkeinesGesprächszwischenVertreternderFBSunddemBrandenburgischenVerkehrsministerium (vgl.dertagesspiegelvom19.april2013)hervor,dassdie AbweichungvondenPlanauflagenausreinbetriebswirtschaftlichenErwägungenerfolgte, weilandernfallsdiekostengravierendsteigenwürden (GesprächsvermerkdesMinisteriumsfürInfrastrukturundRaumordnungdesLandesBrandenburg (MIR), BesprechungmitderFBSvom20.November2008 zumthemaschallschutzprogrammbbi,az44; /1/114).wiediesem VermerkdesWeiterenzuentnehmenist,hatdieFBSdabeidenbereitsimNovember2008vonderPlanfeststellungsbehördegegebenenHinweis,Abweichungen vom Planfeststellungsbeschluss nicht zu tolerieren, ignoriert. Nichtzuletztdurchdiese,zumindestgrobfahrlässige,Verfahrensweiseder FBS/FBBmussteimNovember2012einzusätzlicherKapitalbedarfinHöhe von1,2mrd.eurobeidereuropäischenkommissionangemeldetwerden,wobeidasbundesministeriumfürverkehr,bau-undstadtentwicklung (BMVBS)

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode diefürdasnotifizierungsverfahrenerheblichenunterlagenerstellte (vgl.antwortderbundesregierungaufdieschriftlichefrage68,april2013,bundestagsdrucksache 17/13375). NachAngabenderBundesregierungkanndieZustimmungderEuropäischen KommissionzumGesellschafterzuschussandieFBBwiderrufenwerden, wenndereuropäischenkommissionwährenddesverfahrensunrichtigeinformationenübermitteltwurden (AntwortderBundesregierungaufdie Schriftliche Frage 139 auf Bundestagsdrucksache 17/12304). EntgegendervonderBundesregierunggeäußertenEinschätzung,esgäbe keinengrundfürdieannahme,dassdasnotifizierungsverfahrenfehlerbehaftetwar undesdaher (keine)gründefüreinenwiderrufderentscheidungdereuropäischenkommissiongebenkönnte (AntwortderBundesregierung aufeinenachfragezurmündlichenfrage86aufbundestagsdrucksache17/13171),erheben Bürgerinitiativen,allenvoranderBürgervereinBerlin-Brandenburg (BVBB), denvorwurf,diebundesregierunghabedieeuropäischekommissionbewusst getäuscht,umeventuellebeihilferechtlicheeinwändeseitensdereuzuumgehen undsichletztlichdiegenehmigungderstaatlichenzuwendungenandiefbb erschlichenzuhaben (vgl.u.a.briefdesbvbbandenausschussfürverkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages vom 7. Februar 2013). UngereimtheitensindimKontextdesSchallschutzprogrammesnichtnurhinsichtlichdesNotifizierungsverfahrenszukonstatieren.FürdiebetroffenenBürgerinnenundBürgerwarzukeinerZeitabsehbar,dassdieFBBihnenrechtskonformenSchallschutzvorenthieltund,dassimFalleeinerkonsequentenAnwendungdesplanfestgestelltenTagschutzzieles,siekeinenbaulichenSchallschutzerhaltenwürden,sondernmit30ProzentdesVerkehrswertesihrer WohnimmobilienebstGrundstückabgefundenwerdenmüssten.DasIngenieurbüroKrebsundKieferBeratendeIngenieurefürdasBauwesenGmbHkamin seinergutachterlichenstellungnahmevom17.juni2012zudemergebnis,dass 85ProzentallerbetroffenenWohneinheitenentwederausbauphysikalischen oderwirtschaftlichengründennichtdurchmaßnahmenpassivenschallschutzeszuschützensind (vgl.antwortderbundesregierungaufdieschriftliche Frage 117 auf Bundestagsdrucksache 17/10305). DementsprechendhabendiebisherungeklärtenSachverhaltebeiderUmsetzungdesSchallschutzprogrammessowohlbeidendirektbetroffenenBürgerinnenundBürgern,alsauchdenjenigen,diealsSteuerzahlendemittelbarvonden haushalterischenbelastungendurchdiefehlkalkulationbeimschallschutzbetroffen sind, zu großer Verunsicherung geführt. DieBundesrepublikDeutschland,vertretendurchdieBundesregierung,istmit einemanteilvon26prozentgesellschafterinderfbb.zweistaatssekretäre, ausdembundesministeriumderfinanzenunddembmvbs,vertretenalsmitgliederderbundesregierungimaufsichtsratderfbbdieinteressendesgesellschaftersbund.diebundesregierungkonntedemgemäßjederzeiteinfluss aufdasoperativegeschäftderfbbausübenundistsomitinmehrfacherfunktionfürdiemängelbeiderumsetzungdesschallschutzprogrammesunddieirritationen seitens der Bürgerinnen und Bürger mitverantwortlich. Wir fragen die Bundesregierung: 1.WelchesIngenieurbürowurdevonderFBBindenJahren1992,1995,2002 und2003imrahmendesfreiwilligenschallschutzprogrammesmitder bauakustischenbegutachtungvongebäudenimtagschutzgebietbetraut,in dessenrahmenein durchschnittlichesschalldämmmaßdermassivenaußenwändedergebäudeindenbetroffenenortslageninderregelvonmehr als50db (Planfeststellungsbeschluss,S.666)festgestelltwurde,undwie vielewohneinheitenwurdenhierbeieinerbauakustischenprüfungunterzogen (bitte ggf. auf Angaben der FBB zurückgreifen)?

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WurdenseitensderFBBderPlanfeststellungsbehördeweitereGutachten vorgelegt,dieauskunftüberdenbaulichenzustanddergemäßplanfeststellungsbeschlusszuschützendengebäudegabenundletztlichdiefeststellungderplanfeststellungsbehördebegründenkonnten,dass esbautechnischmöglichist,diegebäudezuschützen,planfeststellungsbeschluss, S. 666 (bitte ggf. auf Angaben der FBB zurückgreifen)? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 3.WelchesdurchschnittlicheSchalldämmmaßdermassivenAußenwändein denbetroffenenortslagenwurdeindergutachterlichenstellungnahmedes IngenieurbürosKrebsundKieferBeratendeIngenieurefürdasBauwesen GmbHvom17.Juni2012 (vgl.antwortderbundesregierungaufdie SchriftlicheFrage117aufBundestagsdrucksache17/10305)festgestellt, welchesentgegenderfürdieplanrechtfertigungmaßgeblichenannahme einerbautechnischensicherstellungdesvonderfbbselbstbeantragten TagschutzzieleszudemErgebniskommt,dasseinGroßteilderzuschützendenGebäudenichtodernurmiteinemfinanziellenAufwand,der 30ProzentdesVerkehrswertesdesGebäudes (nebstgrundstück)übersteigt,durchmaßnahmenpassivenschallschutzessoweitbaulichertüchtigt werdenkönnen,dassdasfestgesetztetagschutzzielvon0 55dB(A)zu erreichen ist (bitte ggf. auf Angaben der FBB zurückgreifen)? 4.WelchesdurchschnittlicheresultierendeSchalldämmmaßdesGesamtaußenbauteils (AußenwandmitFenstern,Türenetc.)nachDIN4109wurde imrahmendesfreiwilligenschallschutzprogrammesundindergutachterlichenstellungnahmedesingenieurbüroskrebsundkieferberatendeingenieurefürdasbauwesengmbhvom17.juni2012festgestellt (bitteggf. auf Angaben der FBB zurückgreifen)? 5.WodurchlässtsichnachAuffassungderBundesregierungeineDifferenz zwischendenimkontextdesfreiwilligenschallschutzprogrammesfestgestelltenunddenvomingenieurbürokrebsundkieferberatendeingenieure für das Bauwesen GmbH ermittelten Schalldämmmaßen erklären? 6.WodurchlässtsichnachAuffassungderBundesregierungimFalleeiner KongruenzderjeweilsermitteltenSchalldämmmaßediegegensätzliche SchlussfolgerungbezüglichderRealisierbarkeitbaulichenSchallschutzes erklären? 7.WelcheVerkehrsszenarienlagendemfreiwilligenSchallschutzprogramm sowiedemvomingenieurbürokrebsundkieferberatendeingenieurefür dasbauwesengmbherstelltengutachtenzugrunde (bitteaufangaben derfbbzurückgreifenunddieanzahlderprognostiziertenflugbewegungenwährendderverkehrsreichstensechsmonategestaffeltnachlärmklassen angeben)? 8.WannwurdedasBudgetdesSchallschutzprogrammesinHöhevon139Mio. Euro festgesetzt? 9.Aufwelchen damalsgeltendeneinschlägigenvorschriften hatdiefbb dabei dasschallschutzbudgetfürdieanwohner (gegründet),europäischekommissionc[2012]9469final,s.5 (bitteggf.aufangabender FBB zurückgreifen)? 10.IstnachAuffassungderBundesregierungderPlanfeststellungsbeschluss AusbauVerkehrsflughafenBerlin-Schönefeld die einschlägigevorschrift,aufderdiefbb dasschallschutzbudgetfürdieanwohner hätte gründen müssen?

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Wennja,inwieweitsiehtdieBundesregierungdieBestimmungendesPlanfeststellungsbeschlussesdurchdieUmsetzungspraxisdesSchallschutzprogrammes am BER erfüllt? Wennnein,warumnicht,undwelcheanderen damalsgeltendeneinschlägigenvorschriften genießennachrechtsauffassungderbundesregierung VorrangvordenBestimmungendesPlanfeststellungsbeschlusses (bittebegründen)? 11.HatdieBundesregierung,alsVertreterindesGesellschaftersBund,jemals indergesellschafterversammlungderfbbdaraufhingewirkt,pergesellschafterbeschlusseinegeschäftsanweisungandiegeschäftsführungder FBBzuerlassen,welcheletzterezurabschließendenKlärungvonUnklarheiten hinsichtlich der Interpretation des Tagschutzzieles verpflichtet? Wennja,wann,undwarumhatnachAuffassungderBundesregierungdie InitiativedesGesellschaftersBundinderGesellschafterversammlung keine Mehrheit gefunden? Wennnein,warumnicht,undwarderBundesregierungdasfinanzielleRisikoeinesmitderPlanfeststellungsbehördenichtabgestimmtenVorgehens bei der Umsetzung des Schallschutzprogramms bekannt? 12.IstdasSchallschutzprogrammeine grundsätzlichemaßnahmeimzusammenhangmitaus-undneubaudesflughafensber (Gesellschaftervertrag derfbbi.d.f.vom17.november2011, 13Absatz2Buchstaben)und somit der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung unterworfen? Wennja,wannwurdediekonkreteAusgestaltungdesSchallschutzprogrammesdurchdieGesellschafterversammlungbeschlossen,undwelches TagschutzzielwurdedabeizuGrundegelegt (bittekonkretena-bewerteten Maximalpegelsowieggf.dassichhieraufbeziehendeNAT-Kriteriumangeben)? Wennnein,welchesOrganderFBBhataufwelchergesellschaftsrechtlichenund/odersatzungsrechtlichenGrundlagediemaßgeblichenParameter derausgestaltungdesschallschutzprogrammes (zuvorderstdaszurealisierendetagschutzziel)festgelegt,undwannwurdediesegrundkonzeption desprogrammsdergesellschafterversammlungsowiedemaufsichtsrat zur Kenntnis gegeben? 13.IstdieÜberwachungderanforderungsgerechtenRealisierungdesSchallschutzes Gegenstand der Aufsichtspflicht des Aufsichtsrates der FBB? Wennja,welchesatzungsrechtlichverbürgtenInstrumentestehendem AufsichtsratzurÜberwachungderGeschäftsführungimHinblickaufdie DurchführungdesSchallschutzprogrammesoffen,undwelchedieserMaßnahmen wurden ergriffen? Wennnein,welche MaßnahmenimZusammenhangmitAus-undNeubau desflughafensber sindgegenstandderaufsichtspflichtdesaufsichtsrates,undaufwelchersatzungsrechtlichengrundlageistdasschallschutzprogrammdezidiertkeingegenstandderaufsichtspflichtdesaufsichtsrates? 14.IstdieÜberwachungderRechtskonformitätdesHandelsderGeschäftsführungderFBBGegenstandderAufsichtspflichtdesAufsichtsratesderFBB? Wennja,welchesatzungsrechtlichverbürgtenInstrumentestehendem AufsichtsratzurÜberwachungderRechtskonformitätdesHandelnsder Geschäftsführung offen?

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/13624 Wennnein,weristnachMaßgabedersatzungsgemäßenKompetenzverteilungfürdieKontrollederRechtskonformitätdesHandelnsderGeschäftsführung der FBB zuständig? 15.TeiltdieBundesregierung,alsVertreterindesGesellschaftersBundder FBB,dievomGeschäftsführerderFBB,HartmutMehdorn,getätigteAussage,dassdasdurchdasOVGam25.April2013endgültigbestätigteTagschutzzielvon0 55dB(A) auslärmphysikalischersichtnichtumsetzbar ( BerlinerFlughafenmussLärmschutznachbessern,FAZvom 27. April 2013) ist (bitte begründen)? 16.GibtderBeihilfebescheidderEuropäischenKommission (Europäische KommissionC[2012]9469final),durchwelchenRechtssicherheitinBezugaufdiefinanziellenZuwendungenderGesellschafterandieFBBhergestelltwurde,dieArgumentationdesdieFinanzierungsmaßnahmenzur FertigstellungundInbetriebnahmedesBERAnzeigendenvollumfänglich wieder (bitte begründen und ggf. Abweichungen detailliert aufführen)? 17.ZeichnetdieBundesregierungverantwortlichfürdieErstellungderder EuropäischenKommissionimRahmendesNotifizierungsverfahrens (einschließlichpränotifizierungsverfahren)bezüglichderfinanzierungsmaßnahmenzurfertigstellungundinbetriebnahmedesflughafensberin Höhe von 1,2 Mrd. Euro beigebrachten Unterlagen? Wennja,istsieindiesemZusammenhangauchverantwortlichfürdieVollständigkeit und Korrektheit der in den Unterlagen gemachten Angaben? Wennnein,welcheInstitutionwarfürdieErstellungderUnterlagenverantwortlich? 18.InwieweitwurdedieSoKo-BERindieErstellungderAntragsunterlagen einbezogen? 19.WelcheReferatederBundesministerienfürVerkehr,BauundStadtentwicklung, der Finanzen, für Wirtschaft und Technologie und des Auswärtigen Amts waren an der Erstellung dieser Unterlagen beteiligt? 20.InwieweitwurdenMitarbeiterderFBBbzw.vonderFBBbestellteSachverständigeundRechtsanwälteindieErstellungdieserUnterlageneinbezogen (ggf.mitarbeiterderfbb,sachverständigeundrechtsanwälteangeben)? 21.WannhatdieBundesregierung,alsVertreterindesGesellschaftersBund unddurchzweistaatssekretäreimaufsichtsratderfbbvertreten,erstmals davonerfahren,dassdiefbbbeiderdimensionierungdesbaulichen SchallschutzesnichtdasimPlanfeststellungsbeschlussundvomBundesverwaltungsgerichtam16.März2006bestätigteTagschutzzielvon 0 55dB(A)ingeschlossenenInnenräumenzuGrundelegte,sondernden AnspruchsberechtigteneinmitNAT =6 55dB(A)erheblichschlechteres SchutzniveaugewährteunddamitdieAuflagendesPlanfeststellungsbeschlusses systematischverfehlte,wiedasovginseinerbegründungdes am15.juni2012ergangenenbeschlussesfeststellte (bittedatumdes PosteingangsoderderbetreffendenAufsichtsratssitzungoderGesellschafterversammlung angeben)? 22.HattedieBundesregierung,alsVertreterindesGesellschaftersBundund durchzweistaatssekretäreimaufsichtsratderfbbvertreten,bereitsvor dereinleitungdesimdezember2012beendetennotifizierungsverfahrens Kenntnisvonderam20.November2008stattgefundenBesprechungzwischenVertreterndesdamaligenMinisteriumsfürInfrastrukturundRaumordnungdesLandesBrandenburgmitderFBB (vgl. NeuerKrachbeim Schallschutz,DERTAGESSPIEGELvom19.April2013),inwelcher vonderplanfeststellungsbehördedeutlichgemachtwurde,dasseineab-

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode weichungvomplanfestgestelltentagschutzzielvon0 55dB(A)nichtzu akzeptieren sei? Wennja,wiebegründetedieBundesregierungderimRahmendesNotifizierungsverfahrensgegenüberderEuropäischenKommissiongemachten Feststellung, wederzumzeitpunktdererstellungdesinvestitionsplans fürdenneuenflughafennochzumzeitpunktdeserlassesderentscheidungvon2009hättediefbbvorhersehenkönnen,dasseinzusätzliches BudgetfürüberdiegeltendengesetzlichenStandardshinausgehende Schallschutzmaßnahmennotwendigseinwürde (EuropäischeKommission C[2012] 9469 final, S. 5)? Wennnein,wertetdieBundesregierungdiesalsbewusstesVorenthalten vonwesentlicheninformationendurchdiegeschäftsführungderfbb (bitte begründen)? 23.KanndieBundesregierungausschließen,dassangesichtsderVeröffentlichungdesErgebnisvermerksdesMIR BesprechungmitderFBSvom 20.November2008zumThemaSchallschutzprogrammBBI,inwelchem dieabweichendenpositionenderfbsundderplanfeststellungsbehörde hinsichtlichdestagschutzzielesdokumentiertsindundwelcherdiekenntnisderfbbvondenkostengleichmehrererumsetzungsszenariendes Schallschutzprogrammesbereits zumzeitpunktdeserlassesderentscheidungvon2009 belegt,dieeuropäischekommissionihreentscheidungbezüglichderstaatlichenzuschüsseandiefbbinhöhevon1,2mrd.euro widerruft? Wenn ja, mit welcher Begründung? Wennnein,hatsichdieBundesregierungindieserAngelegenheitbereits mitdereuropäischenkommissionausgetauscht,undwannwärefrühestensmiteinerentscheidungdereuropäischenkommissionhinsichtlich eines Widerrufs zu rechnen? 24.MitwelcheninsolvenzrechtlichenKonsequenzenfürdieFBBrechnetdie BundesregierungimFalleeinesWiderrufsderZustimmungderEuropäischenKommissionzudenstaatlichenZuschüssenandieFBBinHöhevon 1,2 Mrd. Euro? 25.HabendieVertreterdesBundesinderGesellschafterversammlungund/ oderimaufsichtsratderfbbindenjahren2008bis2011aufeineabschließendeklärungdesinterpretationsspielraumesdesplanfeststellungsbeschlussesimhinblickaufdieauslegungdestagschutzzielesbeider Planfeststellungsbehörde hingewirkt? Wenn ja, wann und mit welchen Mitteln? Wenn nein, warum nicht? 26.HattedieBundesregierungzumZeitpunktderNotifizierungderstaatlichen ZuschüsseandieFBBinHöhevon1,2Mrd.EuroKenntnisvondenam 16.März2006ergangenenUrteilendesBundeverwaltungsgerichtes,in welchemeininterpretationsspielraumbezüglichdestagschutzzielesvon 0 55dB(A)weitgehendausgeräumtwurde (vgl.u.a.bverwg,urteil vom 16. März A , RN 328)? Wennja,wiebegründetedieBundesregierunginderSache StaatlicheBeihilfeSA (2012/N) DeutschlandFinanzierungdesFlughafensBerlinBrandenburg dieauffassung, wederzumzeitpunktdererstellungdes InvestitionsplansfürdenneuenFlughafennochzumZeitpunktdesErlasses derentscheidungvon2009hättediefbbvorhersehenkönnen,dassein zusätzlichesbudgetfürüberdiegeltendengesetzlichenstandardshinaus-

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/13624 gehendeschallschutzmaßnahmennotwendigseinwürde (Europäische Kommission C[2012] 9469 final, S. 5)? Wennnein,fürwieerheblichhältdieBundesregierungdieEntscheidung desbundesverwaltungsgerichtsinbezugaufdieinterpretationdestagschutzzieles (bitte begründen)? 27.HattedieBundesregierungzumZeitpunktderNotifizierungderstaatlichen ZuschüsseandieFBBinHöhevon1,2Mrd.EuroKenntnisvonderschriftlichenBegründungdesOVG-Beschlussesvom15.Juni2013,inwelcher diesystematischeverfehlungdestagschutzzielesvon0 55dB(A)moniertundindiesemSinnedezidiertkein neuesschallschutzniveau festgelegt, sondern das planfestgestellte lediglich bestätigt wurde? Wennja,wiebegründetedieBundesregierunginderSache StaatlicheBeihilfeSA (2012/N) DeutschlandFinanzierungdesFlughafensBerlinBrandenburg dieauffassung,dasovgverlangedurcheine einstweiligeanordnungvomjuni2012 ( )einneuesschallschutzniveau (Europäische Kommission C[2012] 9469 final, S. 5)? Wennnein,aufwelcherGrundlagebasiertdiegegenüberderEuropäischen KommissiongemachteAngabe,dasOVGverlangeam15.Juni2012durch eine einstweiligeanordnungvomjuni2012 ( )einneuesschallschutzniveau (ebd.)? 28.WurdederEuropäischenKommissionimKontextdesNotifizierungsverfahrenseineKopiederBegründungdesam15.Juni2012ergangenenBeschlussesdesOVGübermittelt,inwelchemdasplanfestgestellteTagschutzziel von 0 55 db(a) bestätigt wurde (bitte begründen)? Wennnein,warumnicht,undwardiesesDokumentnachAnsichtderBundesregierung für das Notifizierungsverfahren nicht erheblich? 29.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdie einstweiligeanordnungvomjuni2012 ( )jedocheinneuesschallschutzniveau (verlangte), dasimvergleichzudenbeianderenflughäfengesetztenstandards (z.b. fürdüsseldorfundmünchen)beispielloshochist (EuropäischeKommission C[2012] 9469 final, S. 5)? Wennja,inwieweitunterscheidensichnachAuffassungderBundesregierungdiePlanfeststellungsbeschlüssedesFlughafensBERunddesFlughafens München im Hinblick auf das dort festgelegte Tagschutzziel? Wennnein,wurdeimRahmendesNotifizierungsverfahrens (einschließlich Pränotifizierungsverfahren)gegenüberderEuropäischenKommissiondie Angabegemacht,dasSchallschutzniveauamFlughafenBERseiimVergleichzudemamFlughafenMünchengesetztenStandard beispiellos hoch (bitte begründen)? 30.HatdieBundesregierungKenntnisdavon,dassdieFBBinihrerSchallschutzbroschüredas SchutzzielTag dahingehenddefinierte, innerhalb destagschutzgebietesmussgewährleistetsein,dassbeigeschlossenen FensternkeinehöherenA-bewertetenMaximalpegelals55dB(A)auftreten (FBB [Hrsg.]2010:DasSchallschutzprogrammBBIderBerliner Flughäfen,S.36),undwiebewertetdieBundesregierungvordiesemHintergrunddieAussage,dasOVGverlangtedurcheine einstweiligeanordnungvomjuni2012 ( )einneuesschallschutzniveau (Europäische Kommission C[2012] 9469 final, S. 5)? 31.IstdasVerfahrenbezüglichderam15.Januar2013beiderEuropäischen KommissioneingereichtenBeschwerdegegendieNotifizierung (vgl. SachstandsberichtBERvom25.Januar2013)deram19.Dezember2012

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode vondereugenehmigtenzuschüssedergesellschafterandiefbbinhöhe von 1,2 Mrd. Euro bereits beendet? Wennja,mitwelchemErgebnis (bitteeinwanddesbeschwerdeführersangebenunddiebegründungdereuropäischenkommissionfürihreentscheidung ausführen)? Wennnein,welcherUmstandwurdeseitensdesBeschwerdeführersgerügt, undwannwirdmiteinerentscheidungdereuropäischenkommissionzu rechnen sein? 32.WaresnachAnsichtderBundesregierungfürdieRechtssicherheitderGewährungstaatlicherZuschüsseandieFBBinHöhevon1,2Mrd.Euro durchdieeuropäischekommissionvonerheblicherbedeutung, obdie ErhöhungderLärmschutzkostenabsehbargewesensei (Protokollder neunten Sitzung der SoKo BER am 3. Juli 2012)? Wennja,inwiefernwardiesnachAnsichtderBundesregierungvonbeihilferechtlicher Bedeutung (bitte begründen)? Wennnein,auswelchenGründenwurdenachAnsichtderBundesregierungimBeihilfebescheidderEuropäischenKommission (EuropäischeKommissionC[2012]9469final)mehrfachdaraufhingewiesen,dassdiezusätzlichen Schallschutzkosten nicht vorhersehbar waren? 33.InwelcherHöhewurdeimRahmendesNotifizierungsverfahrensgegenüberderEuropäischenKommissionzusätzlicherKapitalbedarfderFBB zur Fertigstellung und Inbetriebnahme des BER für die Maßnahmen a) Schallschutzprogramm für die Anwohner des Flughafens, b)zusätzliche Bauarbeiten und c) mit der verzögerten Eröffnung verbundene Kosten und Risikovorsorge angemeldet (bitte in Mio. Euro angeben)? 34.UmfasstderKostenblock Risikovorsorge aucheventuelleschadenersatzzahlungen an z. B. Airlines oder Ladenmieter? Wenn ja, in welcher Höhe? Wennnein,warumwurdeimNotifizierungsverfahrendasfinanzielleRisiko Schadenersatzzahlungen beiderantragstellungnichtberücksichtigt (bitte begründen)? 35.Inwiefernistdie VerwendungvonMittelnfürSchadensersatzforderungen beihilferechtlich problematisch,undinwiefernkönne einesolche dasganzefinanzierungspaketgefährden (ProtokollderneuntenSitzung der SoKo BER am 3. Juli 2012)? 36.MitwelchenMehrkostenfürdasSchallschutzprogramm,welchebisherauf 305Mio.Eurobeziffertwurden,rechnetdieBundesregierungangesichts dertatsachen,dassdasschallschutzzielvon0 55dB(A)gerichtlichbestätigtwurdeunddieVollzugshinweisedesMIL,welchesfaktischeinTagschutzzielvonNAT =0,49 55dB(A)verfügte,nichtigsind,undaufwelchenBerechnungenbasiertdieAngabederHöhederzusätzlichenSchallschutzkosten? 37.IstdieErhöhungderSchallschutzkosteninfolgedesOVG-Urteilsvom 25.April2013durchdievonderFBBgetroffeneRisikovorsorgeabgedeckt (bitte ggf. auf Angaben der FBB zurückgreifen)? Wennja,wiewirddieseEinschätzungangesichtsderimNovemberletzten JahresbekanntgewordenenNachforderungenseitensderimRahmenvon sog.beschleunigungsmaßnahmenbeauftragtenunternehmeninhöhevon

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ bis200Mio.Euro (vgl. DieZeitfürdenFlughafenläuftab,Berliner Morgenpostvom30.November2012)unddemnochnichtabsehbaren EndedermonatlichenverschiebungsbedingtenBelastungenderFBBdurch Einnahmeausfälleetc.vonbiszu35Mio.Euro (vgl.handelsblattvom 6.Mai 2013) begründet? Wennnein,werdenbereitsVorbereitungenfüreinerneutesNotifizierungsverfahrengetroffen (bittebegründen),undwurdenggf.bereitsgespräche mit der Europäischen Kommission aufgenommen (bitte begründen)? 38.WurdedieEuropäischeKommissionimNotifizierungsverfahrenvonder BundesregierungdavoninKenntnisgesetzt,dassNachforderungenseitens derimrahmenvonsog.beschleunigungsmaßnahmenbeauftragtenunternehmeninhöhevon150bis200mio.euro (vgl. DieZeitfürdenFlughafenläuftab,BerlinerMorgenpostvom30.November2012)zuerwarten sind? Wenn ja, wann? Wennnein,warumnicht,undwardieseInformationnachAnsichtderBundesregierung für das Notifizierungsverfahren nicht erheblich? 39.WelcherEröffnungstermindesBERwurdegegenüberderEuropäischen KommissionimNotifizierungsverfahrenangegeben (bittebegründen),und stelltderderzeit gültigefinanzplanderfbbimmernochdaraufab,dass derberendeoktoberdiesesjahresöffnet,berlinerzeitungvom6.mai 2013 (bitte ggf. auf Angaben der FBB zurückgreifen)? Wennja,warumwirdimFinanzplaneinbereitsabgesagterEröffnungstermin unterstellt? Wennnein,welcherEröffnungsterministinzwischenGrundlagederFinanzplanung der FBB? 40.WirddieFBBnachKenntnisderBundesregierung,alsVertreterindesGesellschaftersBundunddurchzweiStaatssekretäreimAufsichtsratderFBB vertreten,einenichtzulassungsbeschwerdegegendasam25.april2013 ergangeneurteildesovgeinlegen,undwennja,müssengesellschafterversammlungund/oderderaufsichtsratdemeinlegendiesesrechtsmittels zustimmen (bitte begründen)? 41.WirddieFBBnachKenntnisderBundesregierungnachVorlageder schriftlichenbegründungdesovg-urteilsvom25.april2013einenplanänderungsantragbeiderzuständigenbehördeeinreichen,umdasdortgerichtlichbestätigtetagschutzzielzuändern,vgl. MehdornmachtErnst GeheimplanfürBER-Schallschutz,BILDvom15.Mai2013 (bitteggf. auf Angaben der FBB zurückgreifen)? Wennja,mitwelcherBegründung,undmussdieserAntragstellungvonder Gesellschafterversammlungund/oderAufsichtsratzugestimmtwerden (bitte begründen)? 42.WiebewertetdieBundesregierung,alsVertreterindesGesellschafters BundunddurchzweiStaatssekretäreimAufsichtsratderFBBvertreten, die Einleitung eines solchen Planänderungsverfahrens? 43.WirddieBundesregierung,alsVertreterindesGesellschaftersBundinder GesellschafterversammlungderFBB,daraufhinwirken,perGesellschafterbeschlussdieGeschäftsführunganderStellungeinesdasTagschutzziel betreffenden Planänderungsantrages zu hindern? Wennja,wannwirdsichdieBundesregierungdiesbezüglichmitdenanderen Anteilseignern ins Benehmen setzen? Wenn nein, mit welcher Begründung?

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 44.WannundmitwelchemErgebniswurdeinderGesellschafterversammlung sowieimaufsichtsratderfbbüberdenvondergeschäftsführungins Spiel gebrachten Antrag auf Planänderung beraten? 45.AufwelchesSchutzniveausollggf.derförmlicheAntragderFlughafengesellschaftaufPlanänderunggerichtetsein (bitteaufangabenderfbbzurückgreifenunddenangestrebtena-bewertetenmaximalpegelsowieggf. das sich hierauf beziehende NAT-Kriterium angeben)? 46.WelchenEinflusshatnachAnsichtderBundesregierungdieDurchführung einesplanänderungsverfahrensaufdenbeginnderpraktischenumsetzung desschallschutzprogrammesindertagschutzzone (bitteggf.zeitlichen Verzug in Monaten angeben)? 47.KannnachAuffassungderBundesregierunggewährleistetwerden,dass, angesichtsderabschließendenklärungdestagschutzzielesundderaufnahmedesschallschutzprogrammesalswesentlichesmodulindassog. SPRINT-Programm (vgl.dertagesspiegelvom19.april2013),das SchallschutzprogrammnochvorInbetriebnahmedesBERabgeschlossen wird, wie dies Horst Amann in Aussicht stellte (ebd.)? Wennja,mitwelchenkonkretenMaßnahmensolldasSchallschutzprogramm beschleunigt werden? Wennnein,welcheHindernissestehennachAnsichtderBundesregierung einer zügigen Umsetzung des Schallschutzprogrammes im Wege? 48.WannwerdendiebereitserstelltenKostenerstattungsvereinbarungennach MaßgabedesplanfestgestelltenTagschutzzielesvon0 55dB(A)neuberechnetunddenAnspruchsberechtigtenzugeleitet (bitteggf.aufangaben der FBB zurückgreifen)? 49.WievieleAnspruchsberechtigtewerdennunmehrmit30ProzentdesVerkehrswertesderbetreffendenImmobilieabgefunden,undwirdfürjedeeinzelnesichimTagschutzgebietbefindendeImmobilieeinVerkehrswertgutachten erstellt (bitte ggf. auf Angaben der FBB zurückgreifen)? Wennja,wannwirdmitdereinzelfallbezogenenVerkehrswertfeststellung begonnen, und wie wird bei der Ermittlung der Verkehrswerte verfahren? Wennnein,wiesollendieVerkehrswertederbetroffenenImmobilienfestgestelltwerden,undaufwelcherRechtsgrundlagewärenachAnsichtder BundesregierungeinepauschaleVerkehrswertermittlungmöglich (bittebegründen)? 50.BeiwievielenInfrastrukturprojektenmitBundesbeteiligungwarbzw.ist einekappungsgrenzebezüglichderschallschutzkostenbestandteilder Planfeststellung,undaufwelcherRechtsgrundlagekannnachAnsichtder Bundesregierung eine solche Kappungsgrenze planfestgestellt werden? 51.WiebewertetdieBundesregierungdieKappungsgrenzebezüglichder Schallschutzkosten (vgl.planfeststellungsbeschlusss.108)hinsichtlich derenkonsequenzenfürdieamschwerstenvonfluglärmbetroffenen Menschen im Nahbereich des Flughafens? 52.WerdenvondenEigentümernselbstinAuftraggegebeneVerkehrswertgutachtenvonderFBBanerkannt (bitteggf.aufangabenderfbbzurückgreifen)? Wennja,unterwelchenBedingungenwirddieFBBdieKostenfürdieErstellung privat beauftragter Gutachten übernehmen? Wenn nein, warum nicht?

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ WelcherWertermittlungsstichtagwirdbeiderVerkehrsermittlungzuGrunde zu legen sein (bitte begründen)? 54.WannkannderFlughafenBERinBerlin-SchönefelddenBetriebaufnehmen? Berlin, den 17. Mai 2013 Dr. Gregor Gysi und Fraktion

12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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