Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen

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Transkript:

Carsten Hoch Referatsleiter Kältetechnik TÜV SÜD Industrie Service GmbH Ridlerstraße 65, 80339 München Carsten.Hoch@tuev-sued.de Tel. 089/5190-3515

Kälteanlagen Kälteanlagen unterscheiden sich von anderen Anlagen in Gewerbe, Industrie und Haustechnik durch den Einsatz eines Kältemittels (Arbeitsstoff) in einem geschlossenen Kreislauf. Verdampfung des Kältemittels bei niedriger Temperatur Verflüssigung (Kühlung) des Kältemittels bei hoher Temperatur Gefährdungen: - physikalische und chemische Eigenschaften der Kältemittel - in Kältemittelkreisläufen auftretende Drücke und Temperaturen - unzulässige Füllstände Seite 2

Gesetzliche Vorschriften für die Herstellung von Kälteanlagen Für Kälteanlagen / Wärmepumpen sind relevant: Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG (MRL) - 9. ProdSV Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG (DGRL) - 14. ProdSV dazu harmonisierte Norm EN 378-2: Konformitätsvermutung bei sachgerechter Anwendung Konformitätsbewertung nach MRL in eigener Verantwortung des Herstellers Konformitätsbewertung nach DGRL mit Beteiligung einer benannten Stelle ab Kategorie II Außerdem (soweit zutreffend): Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG, EMV-Richtlinie 2004/108/EG, Seite 3

Sicherheitstechnische Anforderungen an Kälteanlagen nach DIN EN 378-2 Ausgehend von den zu berücksichtigenden Faktoren sind die maximal zulässigen Drücke (PS) für die Kälteanlage oder die Anlagenabschnitte (z.b. HD-Seite und ND-Seite) festzulegen. Beispiele für mögliche Faktoren: zu erwartende Umgebungstemperatur, Sonneneinstrahlung interne Wärmeeinwirkung, Abtauverfahren, Kreislaufschaltungen externe Wärmeeinwirkung, Sekundärkreisläufe verfügbare Sicherheitseinrichtungen und deren Einstellung Verschmutzung und andere betriebliche Einflüsse Seite 4

Dokumentation von Kälteanlagen nach DIN EN 378-2 Kennzeichnungsschild der Kälteanlage - Name und Anschrift des Herstellers - Typ, Seriennummer, Herstelljahr - Kältemittel (Kurzzeichen) und Füllmenge - maximal zulässiger Druck für jede Anlagenseite - elektrische Daten Kennzeichnung der Rohrleitungen Betriebsanleitung (Bedienungs-Handbuch) Konformitätserklärung sowie zugehörige Bescheinigungen Kurz-Betriebsanweisung RI-Fließbild nach EN 1861 Elektro-Schaltplan Anlagenprotokoll / Betriebstagebuch Seite 5

Gesetzliche Vorschriften für den Betrieb von Kälteanlagen Warum gibt es spezielle Vorschriften für den Betrieb? Die europäisch einheitlichen Regeln des Binnenmarktes gelten für das Inverkehrbringen von Produkten (Art. 95 des EG-Vertrags). Die Mitgliedsstaaten sind ermächtigt, auf Basis des Art. 135 des EG-Vertrags Vorschriften für einen sicheren Betrieb von Anlagen und für den Schutz von Arbeitsnehmern bei der Arbeit zu erlassen. Bitte beachten: Die Trennung von Beschaffenheitsanforderungen und betrieblichen Anforderungen ist neu und entspricht nicht dem bisherigen nationalen Regelwerk! Seite 6

Gesetzliche Vorschriften für den Betrieb von Kälteanlagen Hierzu gibt es eine Hilfestellung für den Betreiber: VDMA-Einheitsblatt 24020 Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen Teil 1: Ammoniak-Kälteanlagen Teil 2: Kälteanlagen mit nicht brennbaren Kältemitteln (Sicherheitsgruppe A1 gemäß DIN EN 378) Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln (Sicherheitsgruppe A3 gemäß DIN EN 378) [z.zt. Entwurf] Teil 4: Kälteanlagen mit Kohlenstoffdioxid (CO 2 R744) Teil 5: Kälteanlagen mit Kältemitteln geringerer Brennbarkeit (Sicherheitsgruppe A2 gemäß DIN EN 378) in der Erarbeitung Seite 7

Gesetzliche Vorschriften für den Betrieb von Kälteanlagen VDMA-Einheitsblatt 24020 Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen Inhalt der Teile 3 und 4, jeweils auf behandelte Kältemittel bezogen: 1 Anwendungsbereich 2 Normative Verweisungen 3 Begriffe 4 Gefährdungsbeurteilung 5 Prüfungen an Kälteanlagen gemäß arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen 6 Betrieb 7 Gaswarnanlage 8 Formblätter Anhänge / Literaturhinweise Seite 8

VDMA-Einheitsblatt 24020 Teile 3 und 4 4 Gefährdungsbeurteilung Grundlagen: Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, sowie TRBS 1111 als technische Regel - ist durch den Arbeitgeber zu erstellen - alle Maßnahmen für eine sichere Bereitstellung der Arbeitsmittel Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen in der Arbeitsumgebung berücksichtigen - Berücksichtigung der Betriebsanleitung des Herstellers insbesondere Restgefahren (vom Hersteller zu benennen) Seite 9

VDMA-Einheitsblatt 24020 Teile 3 und 4 4 Gefährdungsbeurteilung Mögliche Gefährdungen bei Kälteanlagen: Druck, z.b. bei Versagen der drucktragenden Wandung, Korrosion Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre Mechanische Gefährdung, z.b. drehende Teile, Quetsch- und Schneidgefahr an bewegten Teilen Heiße oder kalte Oberflächen Elektrische Gefährdung Stoff-Freisetzungen Störungen (z.b. Ausfall der Stromversorgung) Lärm Seite 10

VDMA-Einheitsblatt 24020 Teile 3 und 4 5 Prüfungen gemäß arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen Prüfungen vor Inverkehrbringen in Verantwortung des Herstellers Konformitätsbewertungsverfahren DGRL/MRL(/ ) Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung vor Inbetriebnahme nach 14 (1) Wiederkehrende Prüfungen nach 15 - technische und Ordnungsprüfung der Gesamtanlage - Prüfung der Druckbehälter - Prüfung der Rohrleitungen Prüfung nach wesentlicher Veränderung der Anlage nach 14 (1) Prüfung nach Änderung der Anlage nach 14(2) Seite 11

VDMA-Einheitsblatt 24020 Teile 3 und 4 5 Prüfungen gemäß arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung Wiederkehrende Prüfungen nach 15 - Prüfung der Druckbehälter äußere Prüfung entfällt (sofern nicht beheizt ) innere und Festigkeitsprüfung nur zu Instandsetzungsarbeiten - Prüfung der Rohrleitungen nur bei gefährlichen Fluiden (KW) äußere Prüfung Maximalfrist bei ZÜS-Prüfungen alle 5 Jahre PS*DN 2000 befähigte Person - PS*DN>2000 ZÜS Festigkeitsprüfung nur zu Instandsetzungsarbeiten (innere Prüfung für alle Rohrleitungen nicht vorgesehen) - technische und Ordnungsprüfung der Gesamtanlage aktuell keine Vorgabe zu Maximalfrist Seite 12

VDMA-Einheitsblatt 24020 Teil 3 (Kohlenwasserstoffe) 6 Betrieb Stoffdaten und Eigenschaften der brennbaren Kältemittel Betrachtung zum Explosionsschutz - im Inneren des Kältemittelkreislaufs Empfehlung: Kreisläufe mit KW s nur im Überdruck betreiben damit wird (u.a.) gefährliche explosionsfähige Atmosphäre im Inneren des Kältemittelkreislaufs verhindert - in der Umgebung des Kältemittelkreislaufs Empfehlung: ausschließlich auf Dauer technisch dichte Bauteile und Verbindungen einsetzen Bei der Bewertung sind an der Kälteanlage auftretende Einflüsse wie Schwingungen, Pulsationen und externe Einwirkungen (z.b. Beschädigungen) zu berücksichtigen. bei vielen Anlagen dann Gesamtbewertung technisch dicht Seite 13

VDMA-Einheitsblatt 24020 Teil 3 (Kohlenwasserstoffe) 6 Betrieb Betrachtung zum Explosionsschutz - in der Umgebung des Kältemittelkreislaufs bei Gesamtbewertung technisch dicht (typische Maßnahmen) Festlegung von gefährdeten Bereichen / Ex-Zonen Anlagen bis 2,5kg und mit hermetischen Verdichtern keine Ausweisung einer Zone erforderlich nach BGR500 Kap. 2.35 regelmäßige Prüfung der Anlage auf Dichtheit Zwangsbelüftung + Gaswarnanlage (mit entsprechender Schaltung) Achtung bei Ausblasöffnungen von Sicherheitsventilen: hier ist separate Betrachtung zum gefährdeten Bereich notwendig! Seite 14

VDMA-Einheitsblatt 24020 Teil 4 (Kohlendioxid) 6 Betrieb Stoffdaten und Eigenschaften von CO 2 nahezu geruchlos, schwerer als Luft, nicht brennbar in hohen Konzentrationen Erstickungsgefahr Maßnahmen: regelmäßige Dichtheitsprüfungen, Gaswarnanlage, Maschinenraumlüftung in Kältemittelkreisläufen mit CO 2 deutlich höhere Drücke spezielle Auslegung der Komponenten für höhere Festigkeit bei unterkritischen Anlagen (bzw. Anlagenteilen) zusätzliche Absicherung im Stillstand, sofern nicht auf die max. zu erwartende Umgebungstemperatur ausgelegt bei abblasende Sicherheitsventilen: Gefahr der Trockeneisbildung Sicherheitsventile ans Ende der Abblaseleitung setzen Seite 15

VDMA-Einheitsblatt 24020 Teile 3 und 4 6 Betrieb Aufstellbereich nach DIN EN 378-1 auswählen Betriebsanweisung (auch Kurzfassung an der Anlage) Anforderungen an das Betreiberpersonal regelmäßige Unterweisung des Betreiberpersonals Aufbewahrung der Hersteller-Dokumentation Führen und Aufbewahren des Anlagenprotokolls Instandhaltung und Instandsetzung Persönliche Schutzausrüstung Hinweise zur Entsorgung Seite 16

VDMA-Einheitsblatt 24020 Teile 3 und 4 7 Gaswarnanlage Eignung für das eingesetzte Kältemittel regelmäßige Prüfung erforderlich für Kohlenwasserstoffe: Ex-Bauart, Auswahl nach Checkliste im Anhang E Alarmgrenze max. 25% der UEG Kälteanlage in sicheren Zustand überführen Lüftung einschalten und potentielle Zündquellen abschalten für Kohlendioxid Alarmgrenze max. 50% des praktischen Grenzwerts nach DIN EN 378-1 Lüftung einschalten Alarmmeldung akustisch und optisch ist erforderlich Seite 17

VDMA-Einheitsblatt 24020 Teile 3 und 4 8 Formblätter zur Verfügung gestellt von der Bundefachschule Kälte-Klima-Technik Maintal Kurzbetriebsanleitung Unterweisungsnachweis Bescheinigung für die Dichtheitsprüfung sind in den Anhängen wiedegegeben Seite 18

Gesetzliche Vorschriften für den Betrieb von Kälteanlagen Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase ( F-Gase-VO ) + Nationale Umsetzung in D: Chemikalien-Klimaschutzverordnung Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen + Nationale Umsetzung in D: Chemikalien-Ozonschichtverordnung Seite 19

Zusammenfassung Der Betreiber ist für den Betrieb der Kälteanlage in Übereinstimmung mit den zutreffenden Vorschriften verantwortlich. Dazu gibt das VDMA-Einheitsblatt 24020 umfangreiche Hilfestellung. Der Betreiber sollte gegenüber seinem Lieferanten auf Erfüllung aller Grundlegenden Sicherheitsanforderungen bestehen. Von entscheidender Bedeutung für den sicheren Betrieb der Kälteanlage ist die Erarbeitung einer Gefährdungsbeurteilung und die Erstellung eines Prüffristenplans für wiederkehrende Prüfungen. Seite 20

Damit es nicht so endet! Not-Aus- Taster (?) Seite 21

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