Praxisleitfaden Kindesmisshandlung- Vorgehen in der kinder- und jugendärztlichen Praxis

Ähnliche Dokumente
Jugend-RS Nr. 1 /2014 Insoweit erfahrene Fachkraft ( 8a, 8b Abs. 1 SGBVIII und 4 Abs. 2 KKG)

Aktivitäten und Planungen der Fachstelle Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz. Petra Franke, Kinderschutz und Netzwerkkoordination

Medizinischer Kinderschutz

Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien

Leitfaden Kindeswohl. Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Schule

Warum müssen das Gesundheitssystem und die Kinder- und Jugendhilfe zusammenarbeiten?

*Dresden, April 2012

Team Sozialpädiatrie u. Jugendmedizin

Gefördert vom. Medizinische Kinderschutzhotline: Errichtung einer Kinderschutzhotline für ärztliches und heilberufliches Fachpersonal

INHALT 1.EINLEITUNG 2. LEBENSLAGEN VON (WERDENDEN) ELTERN UND FAMILIEN

Das neue Bundeskinderschutzgesetz

Kinderärzte und Frühe Hilfen

beim Jugendamt Umgang mit (anonymen) Hinweisen

Grundsätzliches und Herausforderungen in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes. Cloppenburg, den

Frühe Hilfen in der Flüchtlingsversorgung

Arbeitsgemeinschaft Kindeswohl

Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung bei Kindern und Jugendlichen mit Schmerzen oder lebenslimitierenden Erkrankungen

Bundeskinderschutzgesetz + Frühe Hilfen zur Modernisierung der Jugendhilfe?

3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG

17. Deutscher Präventionstag Sicher leben in Stadt und Land

Kooperation zwischen Gesundheitswesen und Jugendhilfe. Aktuelle Entwicklungen

Kinderschutz im Dialog

Das (neue) Bundeskinderschutzgesetz Kinderschutz in multiprofessioneller Verantwortung

Muster Kooperationsvereinbarung

Kinderschutz im ÖGD am Beispiel des Münchner Modells der Früherkennung und Frühen Hilfen fürpsychosozial

Bundeskinderschutzgesetz Entwicklungsperspektiven für die Frühen Hilfen

Zusammenarbeit im Kinderschutz

Kinderkliniken und Fru he Hilfen

Good practice vor Ort. Aufbau von Beratungsnetzwerken für junge Familien am Beispiel der Netzwerke Frühe Hilfen

KINDERSCHUTZ. PRÄVENTION und INTERVENTION

Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Praxis was tun? Klinikum Görlitz

Fachstelle Kinderschutz im im November Februar

Frühe Hilfen Gesetzlicher Auftrag, Ziele, Leistungen und Strukturen

REGIONALKONFERENZ IN SCHLESWIG-HOLSTEIN SICHERE ORTE SCHAFFEN PRÄVENTION VON SEXUELLEM KINDESMISSBRAUCH

Frühe Hilfen in Hamburg

Kommunikation im Kinderschutz Was darf, soll und muss die Gesundheitshilfe nach dem neuen Bundeskinderschutzgesetz? Dr. iur.

Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz

Erkennen von und professioneller Umgang mit sexuellem Missbrauch

Kinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule

Titelformat zu bearbeiten

Herzlich Willkommen. zum Zertifikatslehrgang für insoweit erfahrene Fachkräfte. am beim SFBB

Dokumentationsbogen bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung (KWG) in der KITA. Alter und Geschlecht des Kindes: (Hier keine Namen nennen!

Bundeskinderschutzgesetz

Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen

Kinderschutz in Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe

HANDLUNGSSCHRITTE IN DEN FRÜHEN HILFEN BEI GEWICHTIGEN ANHALTSPUNKTEN FÜR EINE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG

Kindeswohl und Kindesschutz in der Erziehungsberatung. Rainer Borchert, Erziehungsberatungsstellen Folie 1

Das Bundeskinderschutzgesetz: Chance oder Mehrbelastung für die beteiligten Akteure?

KINDESMISSHANDLUNG AUS ÄRZTLICHER SICHT

Schweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung. Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig

Wie funktioniert. 8a SGB VIII / 4 KKG?

Das Gesundheitswesen als Hinweisgeber auf mögliche Gefährdungen des Kindeswohls

aus der Sicht der Gesundheitshilfe Fachtag

Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014

Echtzeitprotokoll/Ergebnisprotokoll/Dokumentation der Gefährdungseinschätzung nach 8a, 8b SGB VIII und 4 KKG Bundeskinderschutzgesetz

KINDERSCHUTZ ZWISCHEN PRÄVENTION UND INTERVENTION

Bundeskinderschutzgesetz

Wenn Eltern psychisch krank sind: vom Kindeswohl über die Eltern-Kind- Beziehung hin zu Frühen Hilfen und gelingender Kooperation

Die Wiesbadener Vereinbarung

1 Risiken und Folgen für Kinder psychisch kranker Eltern - Zum Stand der Forschung 17

Die Weitervermittlung an das Jugendamt

Inhalte und aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Das Bundeskinderschutzgesetz

Inhalt. Teil I Grundlagen. Einführung 11

Dr. med. Thomas Buck. Obmann der Kinder- und Jugendärzte. Vorstand der Ärztekammer der Region Hannover

Zartbitter e.v. Das ist kein Spiel! Phänomene traumatischen Erlebnissen. Pädagogisches Vorgehen

Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Zum Verfahren der Gefährdungseinschätzung nach 8a SGB VIII

Schwangerschaftsberatung im Kontext Frühe Hilfen

Rahmenbedingungen, Handlungslogiken und gelebte Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule

Rechtsgrundlagen des begleiteten Umgangs. Düsseldorf, den

Gemeinsame Stellungnahme der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Blickpunkt Familie die Verantwortung für ihr Wohlergehen tragen alle

Das (neue) Bundeskinderschutzgesetz Kinderschutz in multiprofessioneller Verantwortung

Vertrauensschutz in der professions- und institutionenübergreifenden Zusammenarbeit

Die insoweit erfahrene Fachkraft

5 Jahre Lokales Netzwerk Kinderschutz und Frühe Hilfen im Salzlandkreis. Fachdienstleiterin Jugend- und Familie Salzlandkreis Frau Christel Wenzel

Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover

Einverständniserklärung

STELLUNGNAHME 16/1033 A04, A01

Kooperationsvereinbarung

Frühe Hilfen - Kooperation von Jugend - und Gesundheitshilfe neu gestalten. Fachtagung 7./ 8. November 2007, Media Docks Lübeck. E. Hoeck/ T.

Kooperationsvereinbarung

Die insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns?

Kindeswohlgefährdung. Ceyda Geiter Dipl. Sozialarbeiterin (FH)

DEN STEIN INS ROLLEN BRINGEN

Kinderschutz im Kontext von Fachberatung, Kommunikation und Informationen

Herzlich Willkommen zum Fachtag. Kinder schützen? Aber klar!

Rechtliche Grundlagen interdisziplinärer Zusammenarbeit. Gila Schindler, Rechtsanwältin, Heidelberg

Workshop Kinderschutz und Schule. Wege gelingender Zusammenarbeit

aus Sicht der Jugendhilfe

Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII

Ä Frühe Hilfen in der aktuellen Jugendhilfediskussion (W. Dreser)

An das Jugendamt per Fax oder Brief: Telefax. betroffenes Kind/ Jugendliche(r):

Bundeskinderschutzgesetz und Jugendarbeit Kinderrechte und die Untiefen gesetzlicher Regelungen

Kinderschutz zwischen Prävention und Intervention

Transkript:

Praxisleitfaden Kindesmisshandlung- Vorgehen in der kinder- und jugendärztlichen Praxis Herbsttagung 2014 des BVKJ-LV SH 8.11.2014 Kiel Prof. Dr. Ute Thyen Universität Lübeck Klinik für Kinder- und Jugendmedizin

Was Sie erwartet Praxisleitfaden der Kommission Kinderschutz der DAKJ Rahmung Bundeskinderschutzgesetz Risikoabschätzung Freiburger Anhaltsbogen Projekt Guter Start in die Familie GuStaF Filmausschnitte

Empfehlungen der DAKJ- Kommission Kinderschutz Praxisleitfaden Kindesmisshandlung ( 01/2014) Der Leitfaden zum Vorgehen in der kinder- und jugendärztlichen Praxis im Verdachtsfall auf Kindesmisshandlung und -vernachlässigung wurde von der Kommission Kinderschutz der DAKJ erarbeitet. Autor: Herbert Grundhewer/Berlin unter Mitarbeit von Sylvester von Bismarck/Berlin, Frank Häßler/Rostock, Bernd Herrmann/Kassel, UteThyen/Lübeck Empfehlungen für Kinderschutz an Kliniken (10/2012) Der Leitfaden für Kliniken zum Vorgehen im Verdachtsfall auf Kindesmisshandlung und -vernachlässigung wurde in Zusammenarbeit der Arbeitsgemeinschaft Kinderschutz in der Medizin (AG KiM) und der Kommission Kinderschutz der DAKJ 2010 erarbeitet und wird kontinuierlich aktualisiert.

Ziele und Aufgaben in der Praxis frühzeitiges Erkennen einer möglichen Gefährdung des Kindes gesundheitliche Versorgung des Kindes, Förderung von gesundem Aufwachsen des Kindes und Unterstützung dessen Entwicklungspotentiale verbindliche Betreuung der Familie und des Kindes: dafür muss unbedingt eine vertrauensvolle Arzt- Patientenbeziehung bestehen und weiter erhalten werden Information der Eltern über die Hilfsmöglichkeiten vor Ort Aktiv geeignete Hilfen einleiten Kontakt zu anderen Institutionen herstellen

Grundsätze Grundsätzlich sollte bei Kindermisshandlung immer (mit dem Wissen und Einverständnis der Eltern) wegen der wahrscheinlichen Komplexität der Problematik eine Kooperation mit anderen Stellen der Jugendhilfe angestrebt werden. Bevor ein Verdacht einer Kindesmisshandlung gegenüber den Eltern geäußert werden darf, muss dieser abgesichert sein- im ärztlich- diagnostischen Sinne, nicht im rechtsmedizinischforensischen! Dann in Eröffnungsgespräch die Sorgen und Hinweise für Misshandlung den Eltern erläutern und Brücken bauen Mögliche Hilfen in der Gemeinde sollten bekannt sein Eine Weitergabe der Informationen ohne Einverständnis der Eltern bedarf gewichtiger Gründe und die Annahme einer Kindeswohlgefährdung, die ohne Mitwirkung der Eltern nicht abgewendet werden kann.

Stufenweises Vorgehen Erstuntersuchung Verlaufsbeobachtung Fachberatung durch insoweit erfahrene Fachkraft, ggf. Kollegen, Rechtsmedizin im Rahmen einer anonymen Beratung Diagnosegespräch und Einwilligung zur Kooperation (KiTa, Jugendamt, Frühe Hilfen)

Persönliche Vorbereitung sich Zeit nehmen für sich, für das Gespräch; den Schreck und Schock bei sich selbst wahrnehmen. Eventuell auch mit Kollegen sprechen; durchatmen. man kann sich in die Situation der Eltern hineindenken: weshalb kommen sie in dieser Situation? Sie suchen Hilfe für ihr verletztes Kind Angst, Schuldgefühle Angst vor weiterer Eskalation des familiären Konfliktes Unbestimmtes Gefühl der akuten Gefährdung Aber auch: Angst vor Aufdeckung und Strafe Ruhiger Raum, keine Störung durch Schwester, Telefon, Rezepte etc., ausreichend Zeit außerhalb des üblichen Praxisbetriebes.

Gesprächsverlauf Kontakt herstellen Zentrale Gesprächsinhalte: Verletzungen und die Symptomatik des Kindes schildern- auch über die möglichen Folgen und die Dauerschäden Sich und Eltern Zeit geben: Betroffenheit über die Verletzungen und deren Folgen ausdrücken lassen - auch Eltern, die ihre Kinder misshandeln, sorgen sich und ihre Kinder und um Folgen! Erklärung der Eltern nicht kommentieren ( Lüge o.ä.) Gegen ihren Widerstand nichts beweisen wollen Auch auf keine abenteuerlichen Diskussionen oder Spekulationen einlassen oder bedrängen der Eltern; diese sind nicht verpflichtet, die Wahrheit zu sagen Nur beschreibende Fragen benutzen: Was Wann Wo Wer; kein Warum! Vertragsphase: Das Ganze ist kein Einzelproblem Ich helfe Ihnen gerne, aber ich kann das nicht allein. Zeit für weitere Gespräche anbieten, Ziele klären

Risikoabschätzung Stationäre Abklärung bei hoher Gefährdung, schweren Verletzungen, prinzipiell immer bei jungen Säuglingen (mit Hämatomen oder anderen Verletzungen). Misshandlungen sind selten einmalige Ereignisse, sie finden über einen langen Zeitraum statt, mit gelegentlicher Eskalation. Gerade diese lange Dauer führt zu den langfristigen Traumatisierungen beim Kind. Bei dem ersten Arztbesuch besteht in der Regel kein unmittelbarer Handlungsbedarf, um eine Gefahr abzuwehren. Bei vagen Befunden: kurzfristige Wiedervorstellungen, Umfeld des Kindes klären, eventuell auch mit Einverständnis der Eltern Kontakt zu anderen Einrichtungen, die das Kind kennen. Bei konkreten Anhaltspunkten: Zeit für ein diagnostisches Gespräch möglichst bald.

Zielperspektiven BKiSchG Aktiver Kinderschutz braucht Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke Handlungs- und Rechtssicherheit verbindliche Standards belastbare Daten Artikelgesetz: Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) 1. (Neues) Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KiKoG) 2. Änderungen im SGB VIII 3. Änderungen in anderen Gesetzen

Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger Konzentration auf Berufsgruppen, die in einem direkten Kontakt zu Kindern/Jugendlichen stehen und grds. zur Erörterung der einschlägigen Problemlagen mit den Eltern befähigt sind Ärzte, Psychologen, Psychotherapeuten und Sozialpädagogen/ Sozialarbeitern Beratung von Eltern, Kindern/ Jugendlichen bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung Anspruch des Geheimnisträgers auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft Befugnis zur Datenweitergabe an das Jugendamt, wenn ein Tätigwerden für dringend erforderlich erachtet wird.

Zusammenhang Entwicklungsstörung - Vernachlässigung/ Misshandlung Manche Entwicklungsstörungen Folge von: Vernachlässigung/ Verwahrlosung/ Gewalt Hintergrund komplexe psychosoziale Belastungssituation: Veränderte Familienstrukturen Innerfamiliäre Konflikte Mangelnde Erziehungskompetenz Substanzmissbrauch Psychische Erkrankungen der Eltern Erschwerter Zugang zu Versorgungsangeboten, (z.b. bei Familien mit Migrationshintergrund)

Präventive Möglichkeiten Früherkennungsuntersuchungen Interaktionsstörungen beobachten, Wachstum und Entwicklung dokumentieren Vermittlung von Materialien und Angeboten, die Eltern in der Erziehungskompetenz stärken Auf psychisch auffällige Befunde reagieren

Freiburger Anhaltsbogen Kontakt: florian.belzer@uniklini k-freiburg.de

Ziegenhain, Gebauer, Ziesel, Künster & Fegert (2010)

Frühe Hilfen: Eintrittspforte Gesundheitswesen Gesundheitswesen Schwangerenvorsorge Geburt, Hebammentätigkeit Früherkennungsuntersuchung für Kinder Schwangerschaftsberatung Kinder- und Jugendhilfe Kinderschutz Frühe Hilfen Frühförderung Eingliederungshilfe

Vorbeugende Beratung: BZgA Elternheft 1 zu den Früherkennungsuntersuchungen U1- U6 Elternheft 2 zu den Früherkennungsuntersuchungen U7- U9 und J1 Infoheft 1: Entwicklungsgrundlagen Infoheft 2: Kindliche Entwicklung Infoheft 3: Entwicklungsförderung Infoheft 4: Entwicklungsauffälligkeiten Infoheft 5: Vorbeugung Infoheft 6: Krankheitswissen Elternbriefe im E-Mail Abo U1 bis U9 - auch in der Kita ein Thema für Erzieher/innen

Projekt Guter Start in die Familie Beispiel Frauenklinik UKSH: ca. 1500 Geburten / Jahr 250 Frühgeburten (< 37. SSW) 60 sehr kleine Frühgeborene < 1.500 g 6-9 drogenabhängige Mütter (etabliertes Kooperationsprojekt) keine Daten von psychisch kranken Müttern pränatalen Versorgung und Nachsorge jugendlicher Mütter Bedarf für Kompetenzen in Erkennen von Hilfebedarf (Feinfühligkeit) und Befähigung zur Netzwerkarbeit.

Einladung Filmvorführung in Lübeck Im Rahmen des Qualitätszirkels Frühe Hilfen 3.12.2014, 13.30 bis 17:00 Uhr Kommunales Kino Lübeck, Mengstrasse 35 Anmeldung: Elsbeth Hoeck unter: 2037387 oder per E mail: fruehehilfen@kinderschutz-zentrumluebeck.de Film bestellen bei BZgA /NZFH http://www.fruehehilfen.de/serviceangebote-des-nzfh/materialien/publikationen/