Anlage zu HOAI-Aufträgen - LpH 1-9. Leistungsstufe 1 Entwurfsunterlage-Bau / Haushaltsunterlage-Bau [1] / Bauunterlage

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Transkript:

Spezifische Leistungspflichten nach RBBau 6 25.09.2013 VM 2/1 Objektbezogen auf Neubau eines Kinderhauses mit fünf Gruppen und Wohnungen für Bedienstete- LPH 5 HOAI 34 Anlage zu HOAI-Aufträgen - LpH 1-9 Leistungsstufe 1 Entwurfsunterlage-Bau / Haushaltsunterlage-Bau [1] / Bauunterlage Grundleistungen der Vorplanung (LPH 2) a) Analysieren der Grundlagen nach 3 des Vertrages, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten b) Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweise auf Zielkonflikte c) Erarbeiten der Vorplanung, untersuchen, darstellen und bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts. d) Klären und erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen unter Verwendung des Musters 7 RBBau (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlichrechtliche) e) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen f) Mitwirkung bei den Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit und Führen von Abstimmungen mit den an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit g) Kostenschätzung nach DIN 276 mindestens gegliedert in die erste Ebene der Kostengliederung unter Verwendung des Musters 6 RBBau, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen h) Erstellen eines Terminplans für alle Gewerke mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs i) Zusammenfassen, erläutern, dokumentieren und übergeben der Ergebnisse, der Kostenvoranmeldung-Bau (KVM-Bau) 1 j) Summe (maximal: 7,0 v.h.) [f] Abzug von 0,15 v.h. erfolgt, da die federführenden Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit durch den Auftraggeber Durchgeführt werden (0,35 statt 0,5); vgl. 6 Nummer 6.1.1 des Vertrages [c] Bei Beauftragung der Vorplanung als Einzelleistung kann der v.-h.-satz gemäß 9 Absatz 1 Nummer 1 HOAI erhöht werden

Spezifische Leistungspflichten nach RBBau 6 25.09.2013 VM 2/1 Grundleistungen der Entwurfsplanung (LPH 3) a) Erarbeiten der Entwurfsplanung unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen nach Abschnitt F 2 RBBau b) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen c) Objektbeschreibung, Erstellen des Erläuterungsberichts unter Verwendung des Musters 7 RBBau mit Anlagen 1 und 2 unter Verwendung der Beiträge anderer fachlich Beteiligter [d] Abzug von 0,65 v.h. erfolgt (0,35 statt 1,0), da die federführenden Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit durch den Auftraggeber erbracht werden; vgl. 6 Nummer 6.1.1 des Vertrages. [a] Bei Beauftragung der Entwurfsplanung als Einzelleistung kann der v.-h.-satz gemäß 9 Absatz 1 Nummer 2 HOAI erhöht werden. d) Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit e) Kostenberechnung nach DIN 276 mindestens gegliedert in die zweite Ebene der Kostengliederung unter Verwendung des Musters 6 RBBau und Vergleich mit der Kostenschätzung; bei mehreren Objekten getrennt und im Ergebnis zusammengefasst. f) Fortschreiben des Terminplans für alle Gewerke g) Zusammenfassen, erläutern und dokumentieren der Ergebnisse; Zusammenfassen der Unterlagen zur Entwurfsunterlage- Bau/Bauunterlage/HU-Bau [1] gemäß RBBau und übergeben in vierfacher Ausfertigung h) Summe (maximal: 15,0 v.h.) Grundleistungen der Genehmigungsplanung (LPH 4) a) Erarbeiten und zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Übergeben dieser Unterlagen in dreifacher Ausfertigung b) Einreichen der Vorlagen einschließlich der noch notwendigen Verhandlungen mit den Behörden c) Ergänzen und anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen Summe (maximal: 3,0 v.h. für ) [b] Abzug von 0,2 v.h. erfolgt (0,05 statt 0,25), da federführend das Einreichen der Vorlagen einschließlich der noch notwendigen Verhandlungen mit den Behörden durch den Auftraggeber durchgeführt werden; vgl. 6 Nummer 6.1.1 des Vertrages.

Spezifische Leistungspflichten nach RBBau 6 25.09.2013 VM 2/1 Grundleistungen der Ausführungsplanung (LPH 5) a) Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- 6,00 und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen b) Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen aller Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung 14,00 aller fachspezifischen Anforderungen gemäß Abschnitt F 3 RBBau c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, Koordination und Integration von deren Leistungen 1,50 d) Fortschreiben des Terminplans für alle Gewerke 0,25 e) Fortschreiben der Ausführungsplanung aufgrund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung 0,75 f) Überprüfen der erforderlichen Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung 2,50 mit der Ausführungsplanung g) Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm) g) Farb-und Materialkonzept h) Planung der durchgehenden Luftdichtigkeitsebene im Grundriss und Schnitt des gesamten Bauwerkes in der Konstruktion und Blower Door Messung <Betreuung und Vorbereitung nach Std. Aufwand mit Vorankündigung Summe (maximal: 25,0 v.h. für ) 25,00 Grundleistungen der Ausführungsplanung (LPH 6) a) Aufstellen eines Vergabeterminplans für alle Gewerke b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, insbesondere unter Beachtung der Allgemeinen Richtlinien Vergabeverfahren des Vergabe- und Vertragshandbuches für die Baumaßnahmen; ermitteln und zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten einschließlich Erarbeiten von Beiträgen zur Erstellung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) und der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen (WBVB) d) Ermitteln der Gesamt-Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse; (auch bei gewerkeweiser Vergabe einheitlich für Gesamtmaßnahme) e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche > zur Vergabe auf Vergabeplattform Summe (maximal: 10,0 v.h. für ) [f] Abzug von 0,2 v.h. erfolgt (0,30 statt 0,50), da das Zusammenstellen der Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber durchgeführt wird; vgl. 6 Nummer 6.3.2 des Vertrages

Spezifische Leistungspflichten nach RBBau 6 25.09.2013 VM 2/1 Grundleistungen für die Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7) a) Koordinieren der Vergaben der Fachplaner b) Einholen von Angeboten c) Prüfen und werten der Angebote (technische und wirtschaftliche Prüfung einschl. Angemessenheit der Preise; eingeschlossen Nebenangebote und Gleichwertigkeit derselben), Prüfen und werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen dem Grunde nach (einschl. Notwendigkeit) und der Preisermittlung nach 2 Abs. 3,5,6,7 und 8 VOB/B und der Angemessenheit der Preise d) Teilnehmen an und auswerten von Aufklärungsgesprächen mit Bietern e) Erstellen der Vergabevorschläge unter Verwendung der VHB-Muster, Dokumentation des Vergabeverfahrens f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder und der Kostenberechnung unter Beachtung der Anforderungen nach Muster 16-17 RBBau; bei mehreren Objekten getrennt und dann im Ergebnis zusammengefasst h) Mitwirken bei der Auftragserteilung Summe (maximal: 4,0 v.h. für ) [] Abzug für LPH 7 zu b) in Höhe von 0,3 v.h. (?) erfolgt, da das Einholen von Angeboten durch den Auftraggeber erfolgt zu c) in Höhe von 0,2 v.h. erfolgt (1,30 statt 1,50 und 0,70 statt 1,00), da die Durchsicht und das Nachrechnen der Angebote, einschließlich Erstellen der Preisspiegel durch den Auftraggeber erfolgt zu d) in Höhe von 0,1 v.h. erfolgt (0,15 statt 0,25), da das Führen der Aufklärungsgespräche mit den Bietern durch den Auftraggeber erfolgt zu f) in Höhe von 0,2 v.h. erfolgt, da das Zusammenstellen der Vertragsunterlagen durch den Auftraggeber erfolgt; vgl. 6 Nummer 6.3.2 des Vertrages

Spezifische Leistungspflichten nach RBBau 6 25.09.2013 VM 2/1 Leistungsstufe 4 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation Grundleistungen der Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation (LPH 8) a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik b) Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis c) Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten d) Aufstellen, fortschreiben und überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm) für alle Gewerke e) Dokumentation des Bauablaufs, Führen des Bautagebuchs gemäß Richtlinie zum Führen des Bautagebuchs (VHB) und unter Verwendung des darin enthaltenen Formblattes f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen jeweils nach Baufortschritt unabhängig von Rechnungszugängen g) Rechnungsprüfung gemäß 6 Nummer 6.4.3 einschließlich prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen, sowie Prüfen von Nachträgen von bauausführenden Firmen gemäß dem Leitfaden für die Vergütung von Nachträgen (VHB) h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen i) Kontinuierliche Kostenkontrolle ab der ersten Zuschlagserteilung durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen j) Kostenfeststellung mindestens gegliedert in die dritte Ebene der Kostengliederung unter Verwendung des Musters 6 RBBau k) Organisation der Abnahme der Bauleistungen und Feststellung gemäß VOB/B nach Baufortschritt, zeitnah nach Fertigstellung der jeweiligen Leistung (eingeschl. Zwischenfeststellungen nach 4 Abs. 10 VOB/B), sowie Teilnahme daran. Fachtechnisches Feststellen der Abnahmereife der Leistungen und des Leistungszustands unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einholen der erforderlichen Unterlagen, wie z.b. Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle, Übereinstimmungsnachweise (vgl. Muster 14 RBBau) Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber, Erstellen der Abnahmeprotokolle gemäß VHB sowie der sonstigen Feststellungsniederschriften l) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran m) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen (letzter Stand der Ausführungs- und Detailpläne) in zweifacher Ausfertigung und digital und rechnerischen Ergebnisse (Kosten, Flächen, Rauminhalte) des Objekts unter Verwendung des Musters 6 RBBau n) Mitwirken bei der Übergabe des Objekts gemäß Abschnitt H RBBau einschließlich Zusammenstellen und übergeben der dafür erforderlichen Unterlagen (vgl. Muster 14 RBBau) o) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche p) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel Summe (maximal: 32,0 v.h. für ) [9] Bei Beauftragung der Objektüberwachung als Einzelleistung kann der v.h.-satz gemäß 9 Absatz 3 HOAI erhöht werden.

Spezifische Leistungspflichten nach RBBau 6 25.09.2013 VM 2/1 Leistungsstufe 5 Objektbetreuung Grundleistungen der Objektbetreuung (LPH 9) a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen Summe (maximal: 2,0 v.h. für ) Besondere Leistungen -Satz / pauschal/ zum Nachweis 1. Bauoberleitung und Baugestaltung 2. Terminplanung und Überwachung 3. 4. 5. 6. > Ergänzung der Standardvorlage durch Stadt Puchheim, Objektbezogen auf Neubau eines Kinderhauses mit fünf Gruppen und Wohnungen für Bedienstete

Spezifische Leistungspflichten nach RBBau 6 25.09.2013 VM 2/1 Nachtragsbearbeitung Empfehlung (modifizierte Leistungsbeschreibung): Begründung zur inhaltlichen Klarstellung Leistungsbild: Gebäude / Freianlage / TA Prüfen und Werten der Angebote (technische und wirtschaftliche Prüfung einschl. Angemessenheit der Preise, eingeschlossen Nebenangebote und Gleichwertigkeit derselben) Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen dem Grunde nach (einschl. Notwendigkeit) und der Preisermittlung nach 2 Abs. 3,5,6,7 und 8 VOB/B und der Angemessenheit der Preise - Angemessenheit auch auf Hauptangebot prüfen - Nebenangebote mit einstellen - Prüfung dem Grunde nach ( ob Änderungs- und Zusatzleistung) - auf vereinbartes Preisniveau beziehen = VOB/B - Angemessenheit im Sinne von sittenwidrig überhöhte EP IBW /VA - ebenso vereinbaren - neben den Grundleistungen in Leistungsbeschreibung