ALPMANN SCHMIDT. Arbeitsrecht

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Inhalt Inhaltsverzeichnis 1. Teil: Allgemeine Lehren... 1 1. Abschnitt: Anwendungsbereich des Arbeitsrechts und Grundbegriffe: Arbeitsvertrag, Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Angestellte und Arbeiter... 1 A. Der vom Arbeitsrecht geregelte Lebenssachverhalt... 1 B. Der Anwendungsbereich des Arbeitsrechts, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis... 4 I. Einleitung... 4 II. Der Begriff des Arbeitnehmers... 4 Fall 1: Kündigung des Orchestermusikers... 4 III. Der Begriff des Arbeitgebers...13 IV. Anwendbarkeit des Arbeitsrechts auf besondere Personengruppen...14 1. Die arbeitnehmerähnlichen Personen...14 Fall 2: Der Reporter...14 2. Die in Heimarbeit Beschäftigten...18 3. Die Organmitglieder juristischer Personen...19 Fall 3: Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers...19 C. Die Einteilung der Arbeitnehmer in Arbeiter und Angestellte; die Rechtsstellung der leitenden Angestellten...24 I. Die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern...24 II. Die Rechtsstellung der leitenden Angestellten...26 n Zusammenfassende Übersicht: Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht (Schutzrecht) der Arbeitnehmer...27 2. Abschnitt: Das Arbeitsrecht im Rechtssystem; die arbeitsrechtlichen Rechtsquellen und Gestaltungsfaktoren...28 A. Das Arbeitsrecht im Rechtssystem...28 I. Die Stellung des Arbeitsrechts in der Rechtsordnung...28 II. Die Gliederung des Arbeitsrechts...28 1. Das Individualarbeitsrecht...29 2. Das kollektive Arbeitsrecht...31 3. Sonstige für das Arbeitsrecht bedeutsame Gesetze...31 B. Die arbeitsrechtlichen Rechtsquellen und Gestaltungsfaktoren sowie deren Rangfolge...32 I. Die arbeitsrechtliche Rechtsquellenlehre...32 1. Die Rangfolge der arbeitsrechtlichen Gestaltungsfaktoren...32 2. Die Rangregeln für die Lösung der Konkurrenz zwischen mehreren Gestaltungsfaktoren...33 II. Die einzelnen arbeitsrechtlichen Gestaltungsfaktoren...34 1. Europäisches Gemeinschaftsrecht und internationales Arbeitsrecht...34 2. Das Verfassungsrecht, insbesondere die Grundrechte...36 Fall 4: Der radikale Bankangestellte...37 3. Die arbeitsrechtlichen Gesetze einschließlich des Gewohnheitsrechts...40 I

Inhalt 4. Der Tarifvertrag... 41 5. Die Betriebsvereinbarung... 51 6. Der Arbeitsvertrag... 58 a) Allgemeine Arbeitsbedingungen... 58 b) Die betriebliche Übung... 67 Fall 5: Weihnachtsgeld ohne Vorbehalt... 67 c) Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz... 71 Fall 6: Gleichbehandlung bei rückwirkender Lohnerhöhung... 71 7. Das dispositive Recht... 75 8. Das Direktionsrecht... 75 Fall 7: Forschung und Gewissen... 75 n Zusammenfassende Übersicht: Einstellung des Arbeitsrechts... 79 3. Abschnitt: Der Rechtsschutz im Arbeitsrecht Arbeitsgerichtsbarkeit... 80 A. Aufgabenbereich der Arbeitsgerichte ( 1 ArbGG: Gerichte für Arbeitssachen )... 80 I. Maßgebliche Zuständigkeitsnormen... 80 1. Die Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten... 80 2. Vorabentscheidung über den Rechtsweg... 81 II. Zuständigkeit der Arbeitsgerichte in Sonderfällen... 82 B. Instanzenzug der Arbeitsgerichtsbarkeit... 82 C. Zusammensetzung der Arbeitsgerichte... 82 D. Verfahren vor den Arbeitsgerichten... 82 2. Teil: Das Individualarbeitsrecht... 85 1. Abschnitt: Begründung und Mängel des Arbeitsverhältnisses... 85 A. Das Prinzip der Vertragsfreiheit im Arbeitsvertragsrecht... 85 I. Grundsatz der Abschlussfreiheit... 85 II. Zustimmung Dritter grds. keine Wirksamkeitsvoraussetzung des Arbeitsvertrages... 87 III. Verbot der Diskriminierung im Zusammenhang mit einer Einstellung nach 7 Abs. 1 AGG aus den in 1 AGG genannten Gründen... 88 Fall 8: Ablehnung der Einstellung wegen einer Behinderung... 89 IV. Grundsatz der Formfreiheit... 95 B. Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses. Vertrags- und Eingliederungstheorie... 96 Fall 9: Kündigung vor Arbeitsantritt... 96 C. Die Besonderheiten von Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis... 98 D. Der fehlerhafte Arbeitsvertrag...100 I. Grundfall; faktisches Arbeitsverhältnis...100 Fall 10: Eine gelungene Überraschung...100 II. Das Arbeitsverhältnis bei Geschäftsunfähigkeit oder beschränkter Geschäftsfähigkeit der Arbeitsvertragsparteien...102 1. Bedeutung für die Wirksamkeit des Arbeitsvertrages...102 2. Rechtsfolgen der Unwirksamkeit bei erbrachter Arbeitsleistung...103 II

Inhalt n III. Die Anfechtung des Arbeitsvertrages... 104 Fall 11: Verfehlte Personalpolitik... 104 IV. Teilweise Nichtigkeit des Arbeitsvertrags; Anwendung des 139 BGB... 111 Fall 12: Vertraglicher Ausschluss des Mutterschutzgesetzes?... 111 Zusammenfassende Übersicht: Begründung und Mängel des Arbeitsverhältnisses... 113 2. Abschnitt: Die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis... 114 A. Die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers... 114 I. Inhalt der Arbeitspflicht... 114 II. Die Arbeitszeit. Die geschuldete Arbeit und Bezahlung von Überstunden... 114 Fall 13: Überstunden, und das am Freitag... 114 III. Anspruch des Arbeitnehmers auf Verkürzung bzw. Verlängerung der vertraglich vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit, 8, 9 TzBfG... 119 1. Anspruch auf Verkürzung und Neuverteilung der Arbeitszeit... 119 2. Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit... 121 IV. Die Durchsetzung des Anspruchs auf Arbeit. Schadensersatzpflicht des vertragsbrüchigen Arbeitnehmers... 121 Fall 14: Nichtantritt der neuen Stelle... 121 B. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Beschäftigung... 127 I. Der allgemeine Beschäftigungsanspruch... 127 II. Der Weiterbeschäftigungsanspruch... 128 1. Voraussetzungen... 128 2. Die Rechtsnatur und die Rechtsfolgen der Weiterbeschäftigung... 129 C. Die Lohnzahlungspflicht... 131 I. Anspruchsgrundlage... 131 II. Formen der Lohnzahlung:... 132 III. Fälligkeit des Lohnanspruchs... 135 IV. Lohnschutz... 135 D. Erholungsurlaub... 136 I. Gesetzlicher Mindesturlaub... 136 Fall 15: Der Urlaub des Orchestermusikers... 136 II. Voraussetzungen des Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsanspruchs... 138 Fall 16: Resturlaub bei Vertragsbeendigung... 138 III. Erwerbstätigkeitsverbot während des Urlaubs... 141 IV. Weitere Besonderheiten des Urlaubsrechts... 142 1. Inhalt und Befristung des Urlaubsanspruchs... 142 2. Folgen der Nichtgewährung trotz Urlaubsverlangens... 142 3. Vorrang des Urlaubs vor der Urlaubsabgeltung... 143 4. Selbstbeurlaubung durch den Arbeitnehmer und Erfüllung des Urlaubsanspruchs durch den Arbeitgeber... 143 5. Rechtsnatur des Urlaubsanspruchs und deren Rechtsfolgen... 143 6. Unabdingbarkeit der gesetzlichen Urlaubsansprüche... 144 III

Inhalt 7. Doppelurlaubsansprüche beim Arbeitgeberwechsel...145 8. Urlaubsgeld...145 E. Die Nebenpflichten der Arbeitsvertragsparteien, 241 Abs. 2 BGB...145 I. Die Treuepflicht des Arbeitnehmers...145 II. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers...146 n Zusammenfassende Übersicht: Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis Teil 1...150 3. Abschnitt: Zusammenhang zwischen Lohn und Arbeit. Innerbetrieblicher Schadensausgleich...151 A. Fallgruppen Lohn ohne Arbeit...151 I. Grundsätzlich zu den Ausnahmen ( Lohn ohne Arbeit )...151 Fall 17: Arbeitsausfall wegen smogbedingten Verkehrsverbots...151 II. Übersicht der Fallgruppen Lohn ohne Arbeit Prüfung des Lohnanspruchs ohne Arbeitsleistung...155 B. Vom Arbeitgeber zu vertretende Unmöglichkeit der Arbeitsleistung... 157 Fall 18: Unachtsames Reinigungspersonal...157 C. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall...158 I. Entgeltfortzahlung bei Arbeitern und Angestellten...158 Fall 19: Messerstecherei in der Lila Eule...158 II. Rückgriffsanspruch des Arbeitgebers...161 D. Annahmeverzug des Arbeitgebers...162 Fall 20: Der Herr im Hause...162 E. Die Lehre vom Betriebsrisiko und vom Wirtschaftsrisiko...165 I. Lohnzahlungspflicht beim Betriebsrisiko...165 Fall 21: Betriebsverbot bei Smog (Fortführung von Fall 17)...165 II. Lohnzahlungspflicht und Wirtschaftsrisiko...168 III. Umgehung der Grundsätze des Betriebs- und Wirtschaftsrisikos...169 F. Innerbetrieblicher Schadensausgleich...169 I. Schlechtleistung des Arbeitnehmers...169 Fall 22: Vergütung für unbrauchbare Arbeitsleistung?...169 II. Sachschaden des Arbeitgebers bei betrieblich veranlasster Tätigkeit Personenschaden des Arbeitnehmers beim Arbeitsunfall...172 Fall 23: Möbelwagen auf Ölspur...172 III. Haftung des Arbeitgebers für Vermögensschäden des Arbeitnehmers...178 1. Verschuldensabhängige Haftung...178 2. Verschuldensunabhängige Ersatzansprüche des Arbeitnehmers wegen Eigenschäden...179 3. Drittschadenshaftung...180 n Zusammenfassende Übersicht: Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis Teil 2...181 IV

Inhalt 4. Abschnitt: Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses... 182 A. Die einzelnen Beendigungstatbestände Übersicht... 182 B. Die ordentliche Kündigung... 185 I. Die ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer; Kündigungsfristen... 185 Fall 24: Erschwerte Arbeitnehmerkündigung?... 185 II. Die ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber Allgemeiner Kündigungsschutz nach dem KSchG... 189 n Prüfungsschema für die Kündigung durch den Arbeitgeber... 189 1. Der Grundsatz der Kündigungsfreiheit... 190 2. Anwendbarkeit des KSchG nach 1 Abs. 1, 23 Abs. 1 KSchG... 192 3. Personenbedingte Kündigung Kündigungsfristen... 195 Fall 25: Der leistungsunfähige Walzwerker... 195 4. Verhaltensbedingte Kündigung; Abmahnung... 202 Fall 26: Voreilige Kündigung... 202 5. Betriebsbedingte Kündigung; soziale Auswahl... 207 Fall 27: Personalabbau... 207 C. Die außerordentliche Kündigung... 216 Fall 28: Verdachtskündigung... 216 D. Die Änderungskündigung gemäß 2 KSchG... 222 Fall 29: Abteilungswechsel... 222 E. Besonderer Kündigungsschutz... 226 I. Kündigungsschutz von Mitgliedern oder Wahlbewerbern der Betriebsverfassungsorgane... 227 1. Ordentliche Kündigung... 227 2. Außerordentliche Kündigung... 227 II. Besonderer Kündigungsschutz bei Mutterschutz und Elternzeit... 228 1. Besonderer Kündigungsschutz nach MuSchG... 228 2. Besonderer Kündigungsschutz nach BEEG (bisher BErzGG)... 228 III. Besonderer Kündigungsschutz bei Wehr- und Zivildienst... 228 1. Besonderer Kündigungsschutz für Wehr- und Zivildienstleistende... 228 2. Besonderer Kündigungsschutz für freiwillig Wehrdienstleistende... 229 IV. Besonderer Kündigungsschutz Schwerbehinderter Menschen... 229 Fall 30: Nachträgliche Anerkennung der Schwerbehinderung... 229 V. Sonstige Fälle des besonderen Kündigungsschutzes... 233 F. Anhörung des Betriebsrats; Nachschieben von Kündigungsgründen... 234 I. Grundsätze der ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrates... 234 II. Nachschieben von Kündigungsgründen... 236 G. Das Verhältnis zwischen der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung; Umdeutung einer Kündigung... 237 I. Unterscheidung zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung... 237 II. Umdeutung der Kündigung gemäß 140 BGB... 238 1. Umdeutung der außerordentlichen in ordentliche Kündigung... 238 V

Inhalt n 2. Umdeutung einer Kündigungserklärung in andere Beendigungstatbestände...239 H. Kündigungsschutzklage; Bedeutung der Klagefrist des 4 S. 1 KSchG...240 I. Klage gegen eine ordentliche Kündigung...240 Fall 31: Späte Klageerhebung...240 II. Klagefrist bei einer außerordentlichen Kündigung und bei Nichtanwendbarkeit des KSchG...245 Fall 32: Kurze Vertragsdauer...245 I. Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Kündigungsschutzprozess durch Gerichtsurteil...246 Fall 33: Pauschale Beschuldigungen im Prozess...246 J. Befristete Arbeitsverhältnisse...250 I. Einleitung...250 II. Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund...251 III. Befristung mit Sachgrund nach 14 Abs. 1 TzBfG...253 IV. Sonstiges zu Befristungsvereinbarungen...255 1. Schriftform...255 2. Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses...255 3. Folgen unwirksamer Befristungsvereinbarung...255 4. Einhaltung der Klagefrist...256 K. Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Eintritt einer auflösenden Bedingung i.s.d. 158 Abs. 2 BGB, 21 TzBfG...256 L. Zeugniserteilung...259 Fall 34: Zeugnisinhalt...259 Zusammenfassende Übersicht: Beendigungsgründe eines Arbeitsverhältnisses...264 5. Abschnitt: Der Wechsel des Betriebsinhabers ( 613 a BGB)...265 A. Zunächst ein Fall zur Einführung...265 Fall 35: Betriebsveräußerung an die Amerikaner...265 B. Der Zweck des 613 a BGB...266 I. Schutz der bestehenden Arbeitsverhältnisse...266 II. Sicherung der Kontinuität des Betriebsrats...267 III. Eintritt des Erwerbers in die arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten des Veräußerers...267 C. Überblick über weitere Probleme des 613 a BGB...268 6. Abschnitt: Das Berufsausbildungsverhältnis...268 A. Rechtsgrundlagen...268 B. Begründung und Inhalt des Berufsausbildungsverhältnisses...269 C. Die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses...270 D. Berufsfortbildung und berufliche Umschulung...271 VI

Inhalt 3. Teil: Überblick über das kollektive Arbeitsrecht... 272 1. Abschnitt: Koalitions- und Tarifvertragsrecht... 272 A. Einführung... 272 B. Das Koalitionsrecht... 272 I. Begriff der Koalitionen... 272 II. Die Koalitionsfreiheit... 274 Fall 36: Information und Mitgliederwerbung... 274 C. Das Tarifvertragsrecht... 275 I. Begriff des Tarifvertrags... 275 II. Arten von Tarifverträgen... 275 III. Das Günstigkeitsprinzip... 275 Fall 37: Mehr Lohn und weniger Urlaub... 275 IV. Die Grenzen der Tarifmacht (Tarifautonomie) Einzelne wichtige Tarifvertragsklauseln... 277 1. Verhältnis von Tariflohnerhöhungen zur übertariflichen Bezahlung, Effektivklauseln... 277 Fall 38: Aufsaugung einer übertariflichen Zulage... 277 2. Zulässigkeit sonstiger Tarifklauseln... 279 2. Abschnitt: Das Arbeitskampfrecht... 280 A. Einführung... 280 B. Die Rechtsgrundlagen des Arbeitskampfrechts... 281 C. Der Streik... 282 I. Begriff und Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Streiks sowie Rechtsfolgen für die daran Beteiligten... 282 Fall 39: Unterstützung einer gesetzlichen Rente mit 60 Jahren... 282 II. Folgen des Streiks für unbeteiligte Arbeitnehmer; Fernwirkungen des Streiks... 286 Fall 40: Streik im Zulieferbetrieb... 286 D. Die Aussperrung... 288 I. Begriff der Aussperrung... 288 II. Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Abwehraussperrung... 288 III. Die Rechtsfolgen der Aussperrung... 289 3. Abschnitt: Betriebsverfassungsrecht... 290 A. Einführung... 290 B. Der Anwendungsbereich des BetrVG... 290 I. Betrieblicher Anwendungsbereich... 290 II. Persönlicher Anwendungsbereich... 291 C. Der Betriebsrat... 292 I. Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats... 292 II. Allgemeine Grundsätze für die Tätigkeit des Betriebsrats... 292 1. Betriebsrat als Repräsentant der Belegschaft... 292 2. Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber... 293 3. Kosten der Betriebsratstätigkeit... 294 III. Die persönliche Stellung der Betriebsratsmitglieder... 294 VII

Inhalt D. Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats...295 I. Allgemeine Aufgaben...295 II. Abgestufte Beteiligungsrechte...295 E. Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach 87...296 Fall 41: Überstunden am Samstag...296 F. Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten...298 I. Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers und Rechte des Betriebsrats bei Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen...298 II. Einstellung und fehlende Zustimmung des Betriebsrates...299 III. Versetzung und fehlende Zustimmung des Betriebsrates...299 G. Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten...300 I. Wirtschaftsausschuss...300 II. Betriebsänderungen...300 Stichwortverzeichnis...303 VIII

Allgemeine Lehren 1. Teil 1. Teil: Allgemeine Lehren 1. Abschnitt: Anwendungsbereich des Arbeitsrechts und Grundbegriffe: Arbeitsvertrag, Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Angestellte und Arbeiter A. Der vom Arbeitsrecht geregelte Lebenssachverhalt I. Vom Arbeitsrecht wird nicht die menschliche Arbeit schlechthin (z.b. nicht die Arbeit des selbstständigen Rechtsanwalts), sondern nur der Vorgang geregelt, durch den die meisten erwerbstätigen Personen (etwa 90%) in unserer Gesellschaft heute ihren Lebensunterhalt verdienen: Sie arbeiten als Arbeitnehmer im Dienste eines anderen, des Arbeitgebers. Arbeitgeber kann eine natürliche Person (Betriebsinhaber) sein, ist aber häufig eine juristische Person des Privatrechts (Aktiengesellschaft, GmbH), des öffentlichen Rechts (Bund, Land, Gemeinde, Universität) oder eine Personenhandelsgesellschaft (OHG, KG). Zweierlei ist für diesen Lebenssachverhalt wesentlich: 1 1. Der Arbeitgeber behält sich vor, innerhalb eines gewissen Rahmens Inhalt, Zweck, Art und Weise der Arbeit sowie die Arbeitszeit näher zu bestimmen und zu diesem Zweck Weisungen zu erteilen. Der Grund hierfür liegt u.a. darin, dass im normalen, arbeitsteilig organisierten Wirtschaftsbetrieb die Arbeit des Einzelnen nur im Zusammenhang mit anderen sinnvoll ist, und dass irgendjemand die Eingliederung des Einzelnen in den gesamten Arbeitsprozess durch Weisungen organisieren muss. 2. Der unmittelbare Arbeitserfolg kommt dem Arbeitgeber zugute. Der Arbeitnehmer arbeitet also auf fremde Rechnung, seine Tätigkeit ist fremdnützig. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung und das wirtschaftliche Risiko für Produktion und Absatz, also dafür, dass die Arbeit wirtschaftlich effektiv ist. Da somit der Arbeitnehmer den Arbeitsprozess, in den er eingegliedert ist, nicht steuern kann und damit auch keinen unmittelbaren Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg seiner Arbeit hat, wäre es auch nicht gerechtfertigt, ihn das wirtschaftliche Risiko unmittelbar tragen zu lassen. Diesen Lebenssachverhalt gibt es heute in sämtlichen Ländern mit industriellen Produktionsformen, unabhängig von ihrer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Er wird nicht erst durch die Rechtsordnung geschaffen, sondern von ihr vorgefunden. II. Das Arbeitsrecht in der Bundesrepublik Deutschland findet darüber hinaus Lebensverhältnisse vor, die durch das Rechts- und Gesellschaftssystem der Bundesrepublik geprägt sind. Insoweit ist der vom Arbeitsrecht zu regelnde Lebenssachverhalt nicht unabhängig von der Rechtsordnung, sondern teilweise rechtserzeugt. Die Übernahme der bundesdeutschen Arbeitsrechtsordnung durch die neuen Bundesländer war deshalb nur bei gleichzeitiger Anpassung der sonstigen rechtlichen und wirtschaftlichen 2 Rahmenbedingungen möglich. 1 3 1. Das Rechts- u. Wirtschaftssystem der Bundesrepublik wird durch die Prinzipien der Marktwirtschaft und des Privateigentums an Produktionsmitteln geprägt. 1 Vgl. Art. 17 des Staatsvertrags zwischen der Bundesrepublik und der DDR vom 18.5.1990 und Richardi ZfA 2010, 215; Schliemann ZTR 2010, 110 zur Entwicklung des Arbeitsrechts im Rahmen des deutsch-deutschen Einigungsprozesses. 1

1. Teil Allgemeine Lehren a) Nach dem Prinzip der Marktwirtschaft richtet sich der Wirtschaftsprozess (Art und Menge der Produktion, Preise) nach den Regeln des Marktes, insbes. nach Angebot und Nachfrage. Der Gegensatz dazu ist die Planwirtschaft (Zentralverwaltungswirtschaft), in der der Staat die entscheidenden Daten setzt, insbesondere Art und Menge der Produktion sowie die Preise hierfür entweder selbst festlegt oder durch Genehmigungsvorbehalte entscheidend beeinflusst. In der Marktwirtschaft werden auch die Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer als Kosten ( Mensch als Kostenfaktor ) angesehen. Wer zu welchen Bedingungen bei wem arbeitet, wird der privaten Entscheidung der Beteiligten (Abschluss- und Gestaltungsfreiheit) und damit marktwirtschaftlichen Regeln überlassen. Die Nachfrage nach und das Angebot an Arbeitskräften bestimmen deshalb darüber, welche Vergütungen gezahlt bzw. erzielt werden können. Dagegen hat der Staat keinen unmittelbaren Einfluss darauf, wer in einem bestimmten Unternehmen arbeitet und was er dort verdient. Will man diese Situation sachgerecht bewerten, muss man berücksichtigen, dass es für den einzelnen Arbeitnehmer lebensnotwendig ist, einen Arbeitsplatz zu finden, und dass dafür in unmittelbarer Nähe meist nur wenige Arbeitgeber in Betracht kommen. Demgegenüber kann der Arbeitgeber zwar nicht auf Arbeitnehmer generell, wohl aber auf einzelne Personen verzichten; im Regelfall hat er zumindest eine weitaus größere Auswahl. Der einzelne Arbeitnehmer ist also der wirtschaftlich und sozial Schwächere, sodass bei Begründung des Arbeitsverhältnisses regelmäßig ein Verhandlungsübergewicht des Arbeitgebers besteht. Würde er allein dem Spiel von Angebot und Nachfrage ausgesetzt, könnte er nur schwer angemessene Arbeitsbedingungen erreichen, da der Arbeitgeber nicht zuletzt aus Wettbewerbsgründen daran interessiert ist, die Personalkosten möglichst niedrig zu halten. 4 b) Das Privateigentum an Produktionsmitteln führt dazu, dass derjenige, der arbeiten will, dafür aber sachliche Hilfsmittel braucht (Räume, Maschinen, Material, Fahrzeuge), darauf angewiesen ist, dass ein anderer, der über diese Mittel verfügt, sie zur Verfügung stellt. Dadurch erhält der Eigentümer der Produktionsmittel als Arbeitgeber die Macht, die Arbeitsvergütungen der Arbeitnehmer so zu kalkulieren, dass ihm ein Teil der von den Arbeitnehmern mitbewirkten Wertschöpfung als Gewinn zufließt. Da die Produktionsmittel Kapitaleinsatz erfordern teilweise Eigenmittel, in großem Umfange aber auch von den Banken zur Verfügung gestellte Fremdmittel und der Gewinn sich teilweise wieder in Form von Kapital niederschlägt, handelt es sich hier um den wesentlichen Zug des kapitalistischen Wirtschaftssystems. Damit sind die Interessengegensätze vorgezeichnet, deren Ausgleich Gegenstand des Arbeitsrechts ist: n n n Der Unternehmer ist, um möglichst billig zu produzieren, an einem niedrigen, der Arbeitnehmer an einem möglichst hohen Lohn interessiert. Der Unternehmer will ohne Arbeit keinen Lohn zahlen; der Arbeitnehmer will eine Vergütung auch dann erhalten, wenn er einmal nicht arbeiten kann. Der Unternehmer möchte sein Personal frei verringern oder auswechseln können; der Arbeitnehmer möchte seinen Arbeitsplatz gesichert sehen. 2

Anwendungsbereich des Arbeitsrechts und Grundbegriffe 1. Abschnitt n n Der Arbeitnehmer ist daran interessiert, dass Anlagen und Gerätschaften so beschaffen sind, dass Unfälle ausgeschlossen sind; dem Interesse des Unternehmers laufen Sicherheitsauflagen zuwider, die die Produktion stark verteuern oder erschweren. Der Unternehmer möchte zu weitgehenden Weisungen berechtigt sein und insbes. die wirtschaftliche Seite des Unternehmens allein bestimmen; die Arbeitnehmer sind daran interessiert, dass die Weisungsbefugnisse begrenzt werden, und dass sie an wichtigen Entscheidungen beteiligt werden oder diese gar selbst treffen können. 2. Die Prinzipien der Marktwirtschaft und des Privateigentums an Produktionsmitteln sind aber für unsere Rechts- und Gesellschaftsordnung nicht allein entscheidend. Vielmehr sind dafür auch die verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen für Demokratie und Sozialstaat (Art. 20 Abs. 1 GG) inhaltsbestimmend. Aus ihnen ergibt sich der Auftrag zu einem Ausgleich der geschilderten Interessengegensätze. 5 a) Das Prinzip des Sozialstaates schließt sowohl eine ungehemmte Marktwirtschaft als auch eine freie Verwertung des Produktionskapitals aus, weil sich dies stark zum Nachteil der sozial Schwächeren auswirken würde. Es verlangt zwingend ein Minimum an sozialen Sicherungen. Darüber hinaus werden von der ganz überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung weiter gehende soziale Sicherungen verlangt, auch soweit sie vom Sozialstaatsprinzip nicht unbedingt gefordert werden. Daraus leitet sich der Auftrag des Arbeitsrechts zu einem weitgehenden Schutz der Arbeitnehmer ab. b) Das Demokratieprinzip gilt zwar zunächst nur im staatlichen Bereich. Es hat aber zumindest politische Ausstrahlungswirkung auch auf den Bereich der Wirtschaft und legitimiert Forderungen nach Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Bereich der Betriebe und Unternehmen. Dadurch wird die Verfügungsbefugnis der Inhaber der Produktionsmittel begrenzt (Art. 14 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 GG). III. Der vom Arbeitsrecht zu regelnde Lebenssachverhalt lässt sich also zusammenfassend so beschreiben: In der industriellen Gesellschaft sind die meisten Erwerbspersonen Arbeitnehmer, d.h. sie arbeiten im Dienste eines anderen (Arbeitgebers), sind weisungsabhängig und arbeiten für fremde Rechnung; dafür tragen sie nicht das unmittelbare wirtschaftliche Risiko ihrer Arbeit. In der Bundesrepublik Deutschland kommt hinzu, dass sich die Eingliederung von Arbeitskräften in den Arbeitsprozess und deren Bezahlung grundsätzlich nach marktwirtschaftlichen Regeln richten und dass die Eigentümer der Produktionsmittel die maßgeblichen Entscheidungen treffen, was zu den vom Arbeitsrecht zu regelnden Interessengegensätzen führt. 6 7 Sozialstaatsprinzip, Demokratieprinzip und darauf aufbauende politische Grundströmungen mit der Folge der sozialen Marktwirtschaft als der Wirtschaftsform der Bundesrepublik verlangen einen Interessenausgleich, der die Interessen der Arbeitnehmer besonders berücksichtigt. Die Aufgabe des Arbeitsrechts ist es also, die aus der Marktwirtschaft resultierenden Nachteile für den wirtschaftlich und sozial schwächeren Arbeitnehmer beim Vertragsabschluss und bei der Vertragsdurchführung auszugleichen oder abzumildern. 2 2 Zur Entwicklung des Arbeitsrechts in der sozialen Marktwirtschaft Kraft ZfA 1995, 419 ff.; Kissel NJW 1994, 217ff.; ders. NZA 1994, 586 ff.; Hanau DB 1998, 69 ff. und Picker ZfA 2005, 353 ff. 3

2. Teil Das Individualarbeitsrecht II. Diesem Anspruch steht jedoch 105 Abs. 1 SGB VII entgegen. Danach ist die zivilrechtliche Haftung des Arbeitnehmers gegenüber einem Arbeitskollegen für Personenschäden (einschl. des Schmerzensgeldes, s.o. Rdnr. 409), die auf einem durch betriebliche Tätigkeit verursachten Arbeitsunfall beruhen, grds. ausgeschlossen (Ausnahmen: Vorsatz oder ein sog. wegebezogener Unfall, s.o. Rdnr. 408). Der Unfall muss sich nicht unmittelbar bei der Ausübung, sondern im inneren Zusammenhang mit der Betriebstätigkeit ereignen, sodass der Haftungsausschluss u.u. auch bei einer Rauferei eingreifen kann. 1061 Anders als nach dem früheren 637 RVO erstreckt sich also die Haftungsfreistellung nach 105 SGB VII nicht nur auf die in demselben Betrieb tätigen Arbeitnehmer. Es genügt vielmehr, dass der Unfallverursacher im Unfallzeitpunkt wie ein Beschäftigter für den Unfallbetrieb tätig war, dem der Geschädigte angehörte. Außerdem erweitert 106 Abs. 3 SGB VII den Haftungsausschluss auf Versicherungsfälle, die sich bei einer bloß vorübergehenden Tätigkeit der in unterschiedlichen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer auf einer gemeinsamen Betriebsstätte ereignen. 1062 Der Haftungsausschluss nach 105 SGB VII beruht u.a. auf folgendem Gedanken: Würde er nicht bestehen, so hätte P gegen A einen Schadensersatzanspruch aus 823 BGB. Diese Verpflichtung des A ist eine Folge betrieblicher Tätigkeit und würde deshalb im Verhältnis zum Arbeitgeber (hier: F) unter die Grds. des innerbetrieblichen Schadensausgleichs fallen. A könnte also von F verlangen, dass diese ihn von der Verpflichtung gegenüber P freistellt. Auf diesem Umwege hätte F doch einen Teil des bei dem Arbeitsunfall entstandenen Personenschadens tragen müssen, was ihren Haftungsfreikauf durch Finanzierung der Unfallversicherung entwerten würde. 1063 III. Ergebnis: P hat somit auch gegen A keinen Anspruch. III. Haftung des Arbeitgebers für Vermögensschäden des Arbeitnehmers 1. Verschuldensabhängige Haftung 411 Hat der Arbeitgeber die Vertragspflichten bzw. die nach 823 ff. BGB geschützten Rechtsgüter des Arbeitnehmers schuldhaft verletzt, haftet er nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen ( 280, 281, 283, 286, 311 a BGB und 823 ff. BGB) auf Schadensersatz. Insoweit bestehen keine Besonderheiten. Beispiel 1: Der Arbeitgeber gerät mit der Erfüllung des Lohnanspruchs in Verzug. Den dem Arbeitnehmer durch den Verzug entstandenen Schaden muss er nach 280 Abs. 1 BGB ersetzen. Beispiel 2: Der Arbeitnehmer A stellt auf einem Firmenparkplatz, der sich auf dem Werksgelände befindet, seinen Pkw ab. Dort wird der Pkw beim Entladen eines in unmittelbarer Nähe abgestellten Lkw durch Mitarbeiter der F beschädigt. F haftet dem A auf Schadensersatz nach 280 Abs. 1 BGB n.f. wegen schuldhafter Verletzung der Fürsorgepflicht (Zurechnung über 278 BGB) und aus 831 BGB. 104 SGB VII greift nicht ein, da danach nur Haftung für Personenschäden ausgeschlossen ist. 1064 1061 BAG, Urt. v. 22.04.2004 8 AZR 159/03, AiB 2006 m. krit. Anm. Schwab; Schaub/Koch 61 Rdnr. 71. 1062 Vgl. BAG, Urt. v. 19.02.2009, FN 1054; BGH, Urt. v. 16.12.2003, FN 1054 und oben Rdnr. 408. 1063 Vgl. dazu ErfK/Rolfs 105 SGB VII Rdnr. 1; Denck Jura 1987, 225 ff. 1064 Vgl. auch BAG SAE 1992, 362 m.anm. Misera; Schaub/Koch 61 Rdnr. 5; zu Ersatzansprüchen der Arbeitnehmer bei Industrieimmissionen Neuhausen NZA 1991, 372; ausführlich zu Einzelheiten der Haftung des Arbeitgebers allgemein Waltermann JuS 2009, 193 ff.; Schwab AiB 2007, 233 ff.; ders. NZA-RR 2006, 505 ff. 178

Zusammenhang zwischen Lohn und Arbeit. Innerbetrieblicher Schadensausgleich 3. Abschnitt Beispiel 3: Der Arbeitgeber, der vereinbarungswidrig dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen, der auch für private Zwecke nutzbar sein sollte, schuldhaft nicht überlässt, hat nach 280 Abs. 1 BGB dem Arbeitnehmer den entstandenen Schaden zu ersetzen. 1065 2. Verschuldensunabhängige Ersatzansprüche des Arbeitnehmers wegen Eigenschäden 412 Inwieweit der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf sein Verschulden verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer die in Ausführung der Arbeit erlittenen Sachschäden zu ersetzen, wird noch nicht einheitlich beurteilt. Der Große Senat des BAG hat im Ameisensäure-Fall (die Hose eines Arbeiters wurde durch eine zerplatzte Flasche mit Ameisensäure beschädigt) einen Erstattungsanspruch analog 670 BGB bejaht, sofern der Schaden unverschuldet in Vollzug einer gefährlichen Arbeit entsteht und außergewöhnlich ist. Durch die Vergütung mit abgegolten sind demgegenüber arbeitsadäquate Sachschäden, mit denen der Arbeitnehmer nach der Art des Betriebs oder der Arbeit zu rechnen hat. 1066 Diese Grundsätze hat das BAG wie folgt verdeutlicht : 1067 a) Nicht zu erstatten sind Sachschäden des Arbeitnehmers, 413 aa) die er nach der Natur der Sache herkömmlicherweise hinnehmen muss (z.b. Laufmasche der Sekretärin, normale Kleider- und Schuhsohlenabnutzung, Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte), bb) für deren Hinnahme er ausdrücklich oder erkennbar bezahlt wird (z.b. Kilometergeld grundsätzlich nur für Kfz-Abnutzung und Betriebskosten 1068 ), Schmutzzulage für erhöhten Reinigungsaufwand und Kleiderverschleiß, es sei denn, dass die Schäden wider Erwarten nach Anlass und Umfang ungewöhnlich ( arbeitsinadäquat ) sind, cc) die in seinen persönlichen Lebensbereich fallen (z.b. Schaden am Kfz, das nur zur eigenen Bequemlichkeit eingesetzt wurde). Nach BAG 1069 stellt die an einen Pfleger in einer psychiatrischen Anstalt gezahlte Psychiatriezulage nur eine zusätzliche Vergütung für Arbeitsleistung unter erschwerten Bedingungen und keine Risikopauschale dar, sodass ein Pfleger analog 670 BGB Ersatz des Schadens wegen Zerstörung seiner Brille durch einen Patienten verlangen konnte. Nach BAG 1070 hat ein Berufskraftfahrer, gegen den die Staatsanwaltschaft nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zunächst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, einen Anspruch auf Erstattung der zu seiner Verteidigung notwendigen Rechtsanwaltskosten. a) Entsprechend 670 BGB zu erstatten sind demgegenüber arbeitsinadäquate Schäden (o. Rdnr. 413) und solche, die in den Betätigungsbereich des Arbeitgebers fallen (z.b. Schaden am Kfz, das der Sache nach als Dienstwagen eingesetzt wird 1071 oder ein 414 1065 Vgl. dazu BAG, Urt. v. 05.09.2002 8 AZR 702/01, NZA 2003, 973; Meier NZA 1999, 1083 ff. 1066 BAG NJW 1962, 411 f.; Schaub/Koch 82 Rdnr. 3 ff.; ErfK/Preis 619 a BGB Rdnr. 76 ff. m.w.n. 1067 BAG DB 1981, 115; vgl. auch Waltermann JuS 2009, 193, 198; Schwab AiB 2007, 233; Langenbucher ZfA 1997, 523; Frieges NZA 1995, 403; Reichold NZA 1994, 488; Mayer-Maly NZA 1991, Beil. 3, S. 5; Gick JuS 1979, 638. 1068 Vgl. dazu LAG Baden-Württemberg NZA 1992, 458; ErfK/Preis 619 a BGB Rdnr. 83 m.w.n. 1069 BAG NZA 1989, 27; vgl. auch ErfK/Preis 619 a BGB Rdnr. 84. 1070 BAG NZA 1995, 836; ErfK/Preis 619 a BGB Rdnr. 87; ausführlich dazu Friedhofen/Weber NZA 1992, 145 ff. 1071 BAG, Urt. v. 28.10.2010 8 AZR 647/09, NZA 2011, 406; vgl. auch BAG NZA 1993, 262: keine Haftung des AG für Kosten der Rückstufung in der Haftpflichtversicherung bei Zahlung einer Kilometerpauschale; ausführl. zur Haftung bei Einsatz des Privat-Pkw bei Dienstfahrten Fohrmann DAR 2007, 534 ff.; Berndt NJW 1997, 2213 und Schiefer NJW 1993, 966. 179

2. Teil Das Individualarbeitsrecht häusliches Arbeitszimmer, das auf Veranlassung des Arbeitgebers als Büro genutzt wird). 1072 Hinsichtlich des Erstattungsumfangs sind die Grds. über den innerbetrieblichen Schadensausgleich entspr. anzuwenden. 1073 Das bedeutet, dass geringes Verschulden überhaupt nicht zuzurechnen ist und nur Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit dem Arbeitnehmer den Ersatzanspruch vollständig nehmen kann. Ob bei normalem Verschulden ein voller oder nur anteiliger Anspruch besteht, ist umstritten (vgl. dazu oben Rdnr. 404). Zu beachten ist allerdings, dass bei der Geltendmachung des Erstattungsanspruchs nach 670 BGB analog nach ganz h.m. die Beweislastregelung des 619 a BGB nicht zugunsten des Arbeitnehmers eingreift, da diese nur bei Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers anwendbar ist. Dementsprechend muss ein Arbeitnehmer, der den vollen Ersatz seines Eigenschadens nach 670 BGB analog verlangt, darlegen und ggf. beweisen, dass ihm allenfalls leichte Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. 1074 In der Lit. wird z.t. vorgeschlagen, den Arbeitgeber im Wege einer Risikohaftung 1075 bzw. Gefährdungshaftung 1076 für alle aus der Betriebsgefahr resultierenden arbeitstypischen Schäden haften zu lassen. 3. Drittschadenshaftung 415 Hat der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall einen Dritten geschädigt, d.h. eine Person, die weder Arbeitgeber noch Angehöriger desselben Betriebs ist, so besteht zunächst eine Haftung nach den allgemeinen Vorschriften. Dritten gegenüber können die arbeitsrechtlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Haftungseinschränkungen nach ganz h.m. nicht geltend gemacht werden. 1077 Hat es sich dabei aber um eine betrieblich veranlasste Tätigkeit gehandelt, so sind die oben behandelten Grundsätze (Fall 23, S. 172) entspr. anwendbar. Der Arbeitnehmer hat daher in dem Umfang, in dem er im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht haftet, gegen diesen einen Freistellungs- bzw. Erstattungsanspruch analog 670 BGB. 1078 Liegt z.b. leichteste Fahrlässigkeit vor, so hat der Arbeitnehmer wegen der Haftungsbefreiung nach den Grundsätzen über den innerbetrieblichen Schadensausgleich im Innenverhältnis zum Arbeitgeber gegen diesen einen Anspruch auf Freistellung von seiner Verpflichtung gegenüber dem Dritten in voller Höhe. Hat der Arbeitnehmer bereits den Schaden ersetzt, so kann er vom Arbeitgeber seinerseits Ersatz in voller Höhe verlangen. 1079 Dass diese Ansprüche bei Vermögenslosigkeit des Arbeitgebers wertlos sind und der Arbeitnehmer deshalb bei Beschädigung arbeitgeberfremder Betriebsmittel in eine für ihn u.u. ruinöse Außenhaftung gerät, ist nach geltendem Recht nicht zu vermeiden. 1080 1072 BAG, Urt. v. 14.10.2003 9 AZR 657/02, NZA 2004, 604; ausführlich dazu auch Schwab AiB 2007, 233 ff. 1073 BAG, Urt. v. 28.10.2010, FN 1071; Frieges NZA 1995, 403, 404; MünchArbR/Reichold 85 Rdnr. 32. 1074 BAG, Urt. v. 28.10.2010, FN 1071; ErfK/Preis 619 a BGB Rdnr. 92; Papatheodorou DAR 2011, 349. 1075 Z.B. Canaris RdA 1966, 41 ff.; dagegen Gick JuS 1979, 638; vgl. dazu auch ErfK/Preis 619 a BGB Rdnr. 23 ff. 1076 Z.B. Köbler NJW 1969, 1413 ff.; dagegen Gick JuS 1979, 638. 1077 BGH NJW 1989, 3273; DB 1994, 634; Hübsch NZA-RR 1999, 393 f.; ErfK/Preis 619 a BGB Rdnr. 23 ff. 1078 Vgl. ausführlich dazu Bittner NZA 2002, 833 ff.; Langenbucher ZfA 1997, 523 ff. und Gross/Wesch NZA 2008, 849 ff. zur Bedeutung der Änderung des Versicherungsrechts ( 81 VVG) für den Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers. 1079 Hanau/Adomeit Rdnr. 713: Die Wertung des 840 II BGB wird hier also umgekehrt. 1080 BGH NJW 1989, 3273; Denck JZ 1990, 175; vgl. aber auch Otten DB 1997, 1618; Baumann BB 1990, 1833. 180

Stichworte Stichwortverzeichnis Die Zahlen verweisen auf die Randnummern. Abfindungsanspruch nach 1 a KSchG... 497 Abmahnung... 475 Abmahnungsberechtigung... 478 Anhörung des Arbeitnehmers... 481 Beanstandungsfunktion... 476 Bestimmtheitserfordernis... 477 Entfernung aus Personalakte... 483 Gegendarstellung... 483 Verlust der Abmahnungswirkung... 479 Verschulden des Arbeitnehmers... 480 Warnfunktion... 476 Abwehraussperrung... 683 Allgemeiner Feststellungsantrag... 555 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)... 58, 75, 196 Anwendungsbereich...196, 200 Behinderung... 201 Belästigung und Sexuelle Belästigung... 203 Benachteiligung... 203 Beweiserleichterungen... 202 Entschädigungsanspruch... 210 Fürsorgepflicht des Arbeitgebers... 349 Geltendmachung von Ansprüchen... 212 Herausnahmeregelung des 2 Abs. 4 AGG... 438 Kein Einstellungsanspruch... 196 Krankheitsbedingte Kündigung... 458 Kündigungsfrist des 622 Abs. 2 BGB... 434 Rechtfertigungsgründe...204, 206 Schadensersatzanspruch... 207 Soziale Auswahl... 493 Allgemeinverbindlichkeitserklärung... 109 Änderungskündigung... 510 Annahme unter Vorbehalt... 522 Schriftform... 518 Weiterbeschäftigungsanspruch... 522 Anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit... 462, 473, 485, 512 Anfechtung... 239 Betriebsratsanhörung... 242 Eigenkündigung... 434 Jetztwirkung... 240 Anfechtungsfrist...254 f. Angestellte...46 Angriffsaussperrung... 684 Annahmeverzug... 377 Auskunftspflicht... 383 Beendigung... 384 Betriebsübergang... 382 Böswilliges Unterlassen... 384 Entbehrlichkeit des Angebots... 381 Leistungsverweigerungsrecht...383 Zwischenverdienst...383 Anrechnungsklausel...660 Anwendbarkeit des KSchG...443 Altarbeitnehmer...445 Neuarbeitnehmer...445 Regelmäßige Beschäftigtenzahl...448 Schwellenwert...446 Wartezeit...444 Anwendungsvorrang des 87 Abs. 1 BetrVG...132 Arbeiter... 46 Arbeitgeber... 26 BGB-Gesellschaft... 27 Fürsorgepflicht...346 Geschäftsfähigkeit...233 ff. Vor-GmbH... 29 Arbeitgeberverband...636 Arbeitnehmer...8 Angestellte... 46 Arbeiter... 46 Dienstvertrag... 12 Geschäftsfähigkeit...233 ff. Privatrechtlicher Vertrag... 11 Rentenversicherung... 47 Treuepflicht...342 ff. Unselbstständigkeit... 15 Verbraucher...154 Weisungsgebundenheit... 17 Arbeitnehmerähnliche Person... 31 ff. Arbeitnehmerhaftung...401 Haftpflichtversicherung...406 Haftungsausschluss ( 105 SGB VII)...409 Haftungsverteilung...404 Versicherung...404 Arbeitserlaubnis...195 Arbeitsgerichtsverfahren...180 Beschlussverfahren...188 Güteverhandlung...183 Kostenerstattungsanspruch...186 Versäumnisurteil...182 Vorläufige Vollstreckbarkeit...184 Arbeitskampfrecht...663 ff. Arbeitskampfrisiko...391 Arbeitskampfrisikolehre...679 ff. Arbeitsrechtliche Gestaltungsfaktoren... 69 Europäisches Gemeinschaftsrecht... 70 ff. Grundrechte... 78 ff. Internationales Arbeitsrecht... 70 ff. Konkurrenzen... 68 Arbeitsunfall...408 ff. Arbeitsverhältnis... 8, 223 ff. 303

Stichworte Arbeitsvertrag...143 Eingliederungstheorie...217 Grundsatz der Formfreiheit...215 Schuldrechtsreform...223 Teilnichtigkeit...258 Vertragstheorie...218 Arbeitszeit...261 Bereitschaftsdienst...263 Öffentlich-rechtlicher Arbeitszeitschutz...261 Rufbereitschaft...263 Verkürzung, Verlängerung und Neuverteilung ( 8, 9 TzBfG)...275 ff. Arglistige Täuschung...245 Offenbarungspflicht...256 Aufhebungsvertrag...417 Auflösende Bedingung...601 ff. Auflösung des Arbeitsverhältnisses...570 ff. Aufrechnung... 320, 398 Unerlaubte Handlung und Existenzminimum... 320, 398 Ausgleichsquittung...152 Ausschluss- und Spannenklauseln...661 Außerordentliche Kündigung...499 Angabe des Kündigungsgrundes...501 Kündigungserklärungsfrist...507 ultima-ratio-prinzip... 85 Aussperrung...682 ff. Befristung...579 Anschlussverbot...580 Ausschluss der ordentlichen Kündigung...597 Befristung mit älteren Arbeitnehmern...583 Kalendermäßige Befristung...580 Kettenarbeitsverträge...595 Klagefrist...599 Sachgrund...585 ff. Schriftform...596 Verlängerung...582 Zweckbefristung...597 Befristung auf das Rentenalter...606 Benachteiligungsverbot des 7 Abs. 1 AGG...196 ff. Bereitschaftsdienst...263 Berufliche Umschulung...635 Berufsausbildungsverhältnis...626 Anspruch auf Begründung eines Arbeitsverhältnisses... 191, 634 Klagefrist...633 Kündigung... 632 f. Schlichtungsausschuss...633 Zuständigkeit des Arbeitsgerichts... 33 Berufsfortbildung...635 Beschäftigungsanspruch...294 ff. Beschäftigungsverbot...258 Beschlussverfahren...188 Besonderer Kündigungsschutz... 523 Heimarbeiter...38 Mitglieder oder Wahlbewerber der Betriebsverfassungsorgane... 709, 524 f. Mutterschutz, Elternzeit...526 f. Schwangerschaft... 238 Schwerbehinderte...43 f., 529 ff. Soziale Auswahl... 490 Wehr- und Zivildienst...528 f. Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten... 727 ff. Betriebliche Übung... 155 Freiwilligkeitsvorbehalt... 158 Negative betriebliche Übung... 161 Schriftformerfordernis... 160 Vertragstheorie... 156 Vertrauenshaftungstheorie... 156 Widerrufsvorbehalt... 159 Betriebliches Eingliederungsmanagement... 463 Betriebsänderung... 728 Betriebsbedingte Kündigung... 485 ff. Betriebsbegriff... 694 Betriebsrat... 701 Beschlussfassung... 702 Kosten... 706 Minderheitsgeschlecht... 701 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten... 194 Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte... 710 ff. Restmandat... 695 Übergangsmandat... 695 Wahl... 701 Betriebsratsanhörung... 538 Anfechtung... 242 Heimarbeiter...38 Nachgeschobene Kündigungsgründe... 544 Soziale Auslauffrist... 542 Subjektive Determination... 538 Widerspruch des Betriebsrats... 303, 485, 542 Wiederholungskündigung... 539 Betriebsratsmitglied... 707 ff. Betriebsrisikolehre...361, 385 ff. Betriebsteil... 695 Betriebsübergang... 488 f., 616 Annahmeverzug... 382 Funktionsnachfolge... 618 Gesellschafterwechsel... 625 Heimarbeiter...38 Insolvenz... 622 Kündigung... 619 Rechtsgeschäft... 623 Unterrichtung... 620 Widerspruch... 620 304

Stichworte Betriebsvereinbarung... 121 Erzwingbare Betriebsvereinbarung... 123 Freiwillige Betriebsvereinbarung... 124 Geltungsbereich...137 ff. Günstigkeitsprinzip... 135 Inhalt... 129 Inhaltskontrolle nach 307 ff. BGB... 145 Nachwirkung...140 ff. Regelungssperre... 130 Schriftform...126 f. Spruch der Einigungsstelle... 125 Beweiserleichterungsregelung des 22 AGG... 202 Boykott... 664 Bündnis für Arbeit...102, 651 Bundesfreiwilligendienst... 528 Demokratieprinzip... 6 Detektivkosten... 343 Dienstwagen... 411 Direktionsrecht...48, 170 ff. Dispositives Recht...88 f., 169 Drittwirkung von Grundrechten... 81 ff. Effektivgarantieklausel... 657 Effektivklausel... 658 Ehrenamtliche Richter... 179 Eigenschaftsirrtum... 255 Schwangerschaft... 255 Ein-Euro-Job...11 Einfirmenhandelsvertreter...33 Einheitsarbeitsvertrag siehe Formulararbeitsvertrag...144 ff. Einstellung... 724 Einstellungsfrage... 246 Aids-Erkrankung/HIV-Infektion... 252 Schwangerschaft... 250 Schwerbehinderung... 251 Weitere Beispiele... 252 Entgeltfortzahlung... 368 Arbeitsunfall... 369 Auslandserkrankung... 374 Beweiswert des ärztlichen Attestes... 375 Grobes Verschulden gegen sich selbst... 371 Leistungsverweigerungsrecht... 374 Lohnausfallprinzip... 373 Rückgriffsanspruchs des Arbeitgebers... 376 Überstunden... 373 Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses... 369 Vorrang der Feiertagsvergütung... 373 Wartezeit... 369 Entschädigungsanspruch nach 15 Abs. 2 AGG...210 ff. Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers ( 670 BGB analog)... 414 Europäisches Gemeinschaftsrecht... 69 ff. Faktisches Arbeitsverhältnis...229 Familienpflegezeitgesetz...365 Geschäftsunfähigkeit...236 Fixschuldcharakter der Arbeitspflicht... 355, 396 Formulararbeitsvertrag...144 Aufhebungsvertrag...417 Ausgleichsquittung...152 Einbeziehung... Freistellungsvorbehalt... 153, 295 Inhaltskontrolle nach 307 ff. BGB...147 ff. Kurzarbeitsklausel...389 Lohnminderungsabrede...397 Schriftformklausel... 153, 160 Überstundenpauschalen... 153, 273 Verfallfristen...149 Versetzungsvorbehalt...172 Vertragsfreiheit...189 Vertragsstrafeversprechen...148 Verzicht auf Kündigungsschutzklage...152 Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalt...150 Frauenquote... 75 Freie Unternehmerentscheidung...486 Freistellungsvorbehalt... 153, 295 Freiwilligkeitsvorbehalt...150 Funktionsnachfolge...618 Fürsorgepflicht des Arbeitgebers...346 ff. Gefahrgeneigte Arbeit...402 Gehalt siehe Lohn...306 ff. Gemeinschaftsbetrieb...492, 694 f. Genetische Untersuchung...250 Gesamtzusage...144 Geschäftsunfähigkeit und beschränkte Geschäftsfähigkeit...233 ff. Geschlechterdiskriminierung...71, 163 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)...196 Schwangerschaft...250 Stellenausschreibung...211 Gesetze... 86 Dispositive Wirkung...88 f. Zwingende Wirkung... 87 Gewerkschaft...638 ff. Gleichbehandlungsgrundsatz...162 ff. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)...163 Gleichstellungsabrede...118 Graphologische Gutachten...250 Grundsatz der Kündigungsfreiheit... 432, 437 Grundsatz der Tarifeinheit...117 Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit...703 Günstigkeitsprinzip...68, 86, 91, 648 ff. Güteverhandlung...183 305

Stichworte Haftung des Arbeitnehmers siehe Arbeitnehmerhaftung...401 ff. Haftungsausschluss ( 104 SGB VII)...408 ff. Heimarbeiter... 36 ff. Individualarbeitsrecht... 57 ff. Innerbetrieblicher Schadensausgleich...405 Inseratskosten...290 Interessenabwägung...460, 471, 506 Interessenausgleich...728 Interessenausgleich mit Namensliste...496 Karenzentschädigung...344 Klagefrist...554 Auflösende Bedingung...607 Befristung...599 Begründetheitsfrage...557 Berufsausbildungsverhältnis...633 Kündigungsfrist...559 Nichtanwendbarkeit des KSchG...568 Sozialwidrigkeit/andere Unwirksamkeitsgründe...559 Zurechnung von Verschulden...561 Zustimmung einer Behörde...562 Koalition...638 ff. Koalitionsfreiheit... 644 f. Kollektives Arbeitsrecht...63 f., 636 ff. Konkurrentenklage... 190, 279 Krankheitsbedingte Kündigung...455 ff. Kündigung Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)...438 Betriebsbedingte Kündigung...485 ff. durch Insolvenzverwalter...65, 498 Krankheitsbedingte Kündigung...455 ff. Massenentlassungsanzeige...495 Personenbedingte Kündigung...454 Prognoseprinzip... 453, 469 Sittenwidrigkeit...441 Treuwidrigkeit...442 Umdeutung...549 ff. Verhaltensbedingte Kündigung...467 ff. Verstoß gegen Verbotsgesetze... 80 Kündigung vor Arbeitsantritt...218 ff. Kündigungserklärung...425 Potestativbedingung...425 Schriftform...426 Stellvertretung... 428, 450 Zugang...430 Kündigungserklärungsfrist...507 Kündigungsfrist... 48, 433 f. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)...434 Probezeit...280 Kündigungsschutzklage...554 ff. Kurzarbeit...269 Leitende Angestellte... 502, 532, 700 Lohn... 306 Aufrechnung...320, 398 Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten... 310 Gleichbehandlungsgrundsatz... 310 Insolvenz... 321 Leistungslohn...311, 397 Sachbezug... 312 Sittenwidrigkeit... 309 Zeitlohn... 311 Lohn ohne Arbeit... 353 ff. Lohnausfallprinzip... 373 Lohngleichheit von Männern und Frauen... 163 Mankoabrede... 405 Marktwirtschaft... 3 Massenentlassungsanzeige... 495 Mitarbeitervertretung... 541 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten... 720 ff. Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten...656, 714 ff. Mutterschutzlohn... 363 Nachbindung... 110 Nachschieben von Kündigungsgründen... 544 Nachträgliche Klagezulassung... 561 Nachweisgesetz... 215 Nachwirkung... 113 Betriebsvereinbarung... 140 Regelungsabrede... 140 Tarifvertrag... 113 Normenhierachie...67 Ordnungsprinzip...68 Organisations- und Absperrklauseln... 662 Organmitglieder...39 ff. OT-Mitgliedschaft... 108 Pauschalierte Entschädigung nach 61 Abs. 2 S. 1 ArbGG... 293 Personalfragebogen... 254 Personalrat... 541 Personenbedingte Kündigung... 454 Pflegezeitgesetz... 364 Präklusionswirkung... 565 Probezeit... 280 Psychologische Tests und ärztliche Einstellungsuntersuchung... 250 Punktuelle Streitgegenstandstheorie... 555 Rangprinzip...68 Rechtfertigungsklausel des 8 Abs. 1 AGG...204 f. 306

Stichworte Rechtmäßiges Alternativverhalten...291 f. Rechtsweg zum Arbeitsgericht...174 ff. Regelungsabrede... 127 Regelungssperre...68 Anwendungsvorrang des 87 Abs. 1 BetrVG... 132 Betriebsvereinbarung... 130 Richterrecht... 90, 103 Rufbereitschaft... 263 Sachgrundbefristung...585 ff. Sachgruppenvergleich... 650 Schadensersatzanspruch aus 628 Abs. 2 BGB...287 ff. Schlechtleistung...394 ff. Schlichtungsausschuss... 633 Schriftform ( 623 BGB)... 426 Änderungskündigung... 518 Aufhebungsvertrag...42, 417, 553 Auflösende Bedingung... 601 Befristung... 596 Eigenkündigung...429, 501 Kündigung durch Stellvertreter... 428 Kündigungserklärung... 427 Umdeutung... 551 Schriftformklausel...153, 160 Schwerbehinderung Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)...196 ff. Behinderung i.s.d. AGG... 201 Besonderer Kündigungsschutz... 43 f., 529 ff. Einstellungsanspruch... 196 Einstellungsfrage... 251 Offenkundigkeit... 532 Zusatzurlaub... 325 Sittenwidrigkeit der Kündigung... 441 Sonderurlaub ( 616 BGB)... 360 Sonderzuwendung... 314 Formulararbeitsvertrag... 317 Kürzungsklausel... 314 Rückzahlungsklausel... 315 Stichtagsregelung... 316 Soziale Auslauffrist...499, 505 Soziale Auswahl... 490 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)... 493 Besonderer Kündigungsschutz... 489 Darlegungs- und Beweislast... 493 Gemeinschaftsbetrieb... 492 Grobe Fehlerhaftigkeit... 493 Herausnahme von Arbeitnehmern... 494 Punktetabelle... 493 Vergleichbarkeit... 490 Sozialplan...729 f. Sozialstaatsprinzip... 5 Sperrzeit...417 Spezialitätsprinzip... 68 Statusprozess... 25 Streik...667 Arbeitskampfrisiko... 679 f. Fernwirkung...681 Streikgeld...677 Subjektive Determination...538 Tarifautonomie... 636, 652 Tarifbindung...110 ff. Tarifdispositives Recht...88, 169 Tarifeinheit...117 Tariffähigkeit... 97 Tarifkonkurrenz...117 Tarifpluralität...117 Tarifüblichkeit...131 Tarifvertrag...91, 647 Allgemeinverbindlichkeit...109 Betriebsübergang...110 Einzelvertragliche Bezugnahme... 119, 146 Friedensfunktion... 93 Gleichstellungsabrede...118 Grundrechte...102 Grundsatz der Tarifeinheit...117 Inhaltskontrolle nach 307 ff. BGB... 104, 146 Mindestlohn...308 Nachbindung...110 Nachwirkung...113 Normativer Teil...101 Öffnungsklausel...649 ff. Ordnungsfunktion... 93 Persönlicher Anwendungsbereich...107 Räumlicher Geltungsbereich...115 Rückwirkung...111 Sachlicher Geltungsbereich...116 Schriftform... 96 Schuldrechtlicher Teil...100 Schutzfunktion... 93 Verteilungsfunktion... 93 Teilkündigung...515 Teilnichtigkeit...258 Teilzeitanspruch...275 ff. Tendenzbetrieb...698 Transparenzgebot..., 153, 273, 397 Treuepflichten des Arbeitnehmers...342 ff. Treuwidrigkeit der Kündigung...442 Trinkgeld...313 Truckverbot...312 Überstunden...260 Beteiligung des Betriebsrats...714 ff. Freizeitausgleich...274 Leitende Angestellte...274 Pauschalvergütung...273 307

Stichworte Teilzeitkraft...272 Verpflichtung zur Leistung von Überstunden...267 Überstundenpauschalen... 153, 273 Überstundenzuschlag...270 ff. Übertarifliche Zulage...654 ultima-ratio-prinzip...471 Umdeutung ( 140 BGB)...549 ff. Unklarheitsregel...146 Unmöglichkeit der Arbeitsleistung...354 ff., 366 ff. Urlaub...322 Ausgleichsklausel...339 Befristung des Urlaubs...333 Doppelurlaubsanspruch...340 Entstehung des Urlaubsanspruchs...327 Erfüllbarkeit...329 Freistellung...336 Mindesturlaub...322 Schadensersatzanspruch...334 Selbstbeurlaubungsrecht...336 Teilurlaubsanspruch...328 Übertragung des Urlaubs...333 Verfallfristen...339 Wartezeit...327 Widerruf...333 Zusatzurlaub für Schwerbehinderte...325 Zweckbindung des Urlaubs...332 Urlaubsabgeltung... 327, 335 Urlaubsentgelt...331 Urlaubsgeld...341 Verdachtskündigung...508 Verdienstsicherungsklausel...659 Verfallfristen...149 Vergütung siehe Lohn...306 ff. Verhaltensbedingte Kündigung...467 ff. Verschulden des Arbeitnehmers...468 Verhältnismäßigkeitsprinzip... 460, 471 Versetzung...725 Vertragsaufsage...285 Vertragsfreiheit...189 Abschlussfreiheit...189 Formulararbeitsvertrag...189 Inhaltsfreiheit... 189 Kein Einstellungsanspruch aus AGG... 196 Öffentlicher Arbeitgeber... 190 Teilzeitanspruch... 192 Vertragsstrafeversprechen... 148 Verzicht auf Kündigungsschutzklage... 152 Vorrangtheorie...132, 717 Wahlfeststellung... 35, 175 Wegebezogener Unfall... 408 Wegerisiko...361, 386 Weihnachtsgratifikation... 314 ff. Weiterbeschäftigungsanspruch... 297 ff. Änderungskündigung...301, 522 Widerspruch des Betriebsrats... 303 Weiterbeschäftigungsurteil... 305 Wettbewerbsverbot... 344 Widerrufsvorbehalt... 150 Wiedereinstellungsanspruch... 489 Wiederholungskündigung... 565 Wirtschaftsrisiko...392 f. Zeitbefristung... 580 ff. Zeugnis... 608 Beendigungsgrund... 612 Darlegungs- und Beweislast... 615 Leistungsbeurteilung... 614 Rückdatierung... 610 Wunsch- und Dankensformel... 614 Zuständigkeit des Arbeitsgerichts... 174 Arbeitnehmer... 9 ff. Arbeitnehmerähnliche Personen...31 ff. Auszubildende...33 Handelsvertreter...33 Heimarbeiter...36 ff. Organmitglieder juristischer Personen...39 ff. sic-non-fall... 175 Wahlfeststellung... 35, 175 Zwangsvollstreckung der Arbeitspflicht... 281 ff. Zweckbefristung... 597 Zwingendes Recht...87 Zwischenzeugnis... 609 308