windata professional 8 Der neue SEPA-Zahlungsverkehr mit windata professional windata GmbH & Co.KG Stefan Balk Michael Rudhart www.windata.de
SEPA Single Euro Payments Area Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum Zahlungsraum innerhalb Europas, bei welchem für Kunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalem und grenzüberschreitendem Zahlungsverkehr mehr erkennbar sein soll.
SEPA teilnehmende Länder 32 teilnehmende Staaten 27 EU-Staaten Schweiz Monaco Island Liechtenstein Norwegen Nicht dabei sind: britische Kanalinseln Färöer-Inseln Grönland Kosovo Montenegro Andorra San Marino Vatikanstadt
SEPA Rahmenbedingungen Am 30.03.2012 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die formale Bestätigung der Trilog Gespräche von EU-Kommission, EU- Rat und EU-Parlament durch das EU-Parlament die VERORDNUNG (EU) Nr. 260/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 veröffentlicht. Die Verordnung trat am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Endtermine zur Nutzung nationaler Datenformate stehen nun fest: Überweisungen 01.02.2014 Lastschriften 01.02.2014
SEPA Rahmenbedingungen Der bisherige Höchstbetrag für Zahlungsentgelte (Entgeltgleichheitsgrenze) von 50.000 für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der Teilnehmerländer entfällt mit dem Inkrafttreten der Verordnung. Die Meldepflicht (Z4) nach AWV in Verbindung mit Zahlungen ab 12.500 entfallen ab 01.02.2016. Der BIC (auch als S.W.I.F.T.-Code bezeichnet) wird derzeit neben der IBAN als zweites Identifikationsmerkmal für die Weiterleitung von grenzüberschreitenden Zahlungen benötigt. Bei grenzüberschreitenden Zahlungsaufträgen zwischen Kunde und Bank (Kunde-Bank-Verhältnis) entfällt die Angabe des BIC ab 01.02.2016 IBAN-only.
SEPA Rahmenbedingungen Eine vor dem 01.02.2014 erteilte (nationale) Einzugsermächtigung bleibt gültig und gilt als Zustimmung des Zahlungspflichtigen gegenüber dem Zahlungsempfänger zum Einzug von wiederkehrenden Lastschriften. Für die Nutzung der SEPA-Firmenlastschrift ist zwingend ein neues Mandat erforderlich. Hier gilt eine bereits bestehende Einzugsermächtigung bzw. ein bestehender Abbuchungsauftrag nicht weiter. Die Widerspruchsfrist für Lastschriften beträgt bei SEPA- Basislastschriften nun 8 Wochen und gilt ausschließlich für Verbraucher. Fehlt ein Mandat (Einzugsermächtigung) verlängert sich die Widerspruchsfrist auf 13 Monate. Die SEPA-Firmenlastschrift kann ausschließlich zwischen Unternehmen (B2B) genutzt werden. Ein Widerrufsrecht existiert bei SEPA- Firmenlastschriften nicht. Die SEPA-Firmenlastschrift kann als Ersatz für den bisherigen Abbuchungsauftrag angesehen werden.
SEPA Rahmenbedingungen Jeder Lastschrifteinreicher (Zahlungsempfänger) besitzt eine individuelle Kennung zur Identifizierung, die sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer (CI, Creditor Identifier). Diese Nummer und die vom Zahlungsempfänger jedem Mandat zuzuordnende Mandatsreferenz (z.b. Rechnungsnummer) ermöglichen dem Zahler einen einfachen Abgleich von Belastungen auf seinem Bankkonto. Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist in Deutschland 18 Stellen lang und wird von der Deutschen Bundesbank vergeben.
SEPA Folgen für die Kunden Für Unternehmenskunden ist am dem Umstellungsdatum (01.02.2014) die Verwendung nationaler Datenformate für den Zahlungsverkehr nicht mehr zulässig. Sie müssen ab dann die Bedingungen des SEPA-Verfahrens zwingend erfüllen. Verbraucher können übergangsweise bis 01.02.2016 Zahlungen mit nationalen Kontonummern ausführen. Die Konvertierung in IBAN und BIC werden bis dahin durch das Kreditinstitut (ohne Kosten) konvertiert. Ab dem 01.02.2016 gilt dann IBAN-only für alle Zahlungen
SEPA mit windata professional 8 windata professionla 8 ist bereits heute für SEPA vorbereitet: Konvertierung der bestehenden nationalen Bankverbindungen SEPA-Überweisungen (SEPA Credit Transfer) SEPA-Basis-Lastschriften (SEPA Direct Debit) SEPA-Firmen-Lastschriften (SEPA Direct Debit B2B) SEPA-Daueraufträge Mandatsverwaltung Import von SEPA-Dateien (XML)
SEPA mit windata professional 8 Automatische Konvertierung der bestehenden nationalen Bankverbindungen (Auftraggeberkonten) in SEPA-konforme Bankverbindungsdaten (IBAN und BIC)
SEPA mit windata professional 8 Automatische Konvertierung der bestehenden nationalen Bankverbindungen (Begünstigte und Zahlungspflichtige) in SEPA-konforme Bankverbindungsdaten (IBAN und BIC)
SEPA mit windata professional 8 In den Gruppenmenüs Zahlungsverkehr und Dauerauftrag finden Sie bereits heute die SEPA-Zahlungsarten
SEPA mit windata professional 8 Lastschrift-Mandate können Zahlungspflichtigen zugeordnet werden
SEPA mit windata professional 8 windata professional unterstützt Sie bei der Erstellung von SEPA-Lastschriftmandaten
SEPA mit windata professional 8 In zukünftigen Updates werden weitere SEPA-Zahlungsarten im Gruppenmenü Zahlungsverkehr aufgeführt. Zusätzlich wird es Funktionen zur Konvertierung alter Datenbestände in SEPAkonforme Zahlungen geben.
Weitere SEPA-Produkte der windata GmbH & Co.KG Neben windata professional 8 bieten wir zusätzliche Produkte zum Thema SEPA: ZV-Tools Software zur Prüfung und Konvertierung von Zahlungsverkehrsdaten (DTAUS, DTAZV, SEPA XML etc.) windata black box Entwicklerkomponente zur Implementierung von electronic banking-funktionen in Softwareprogramme anderer Hersteller SEPA-API Entwicklerkomponenten zur Konvertierung und Erzeugung SEPA-konformer Zahlungsverkehrsdateien
windata GmbH & Co.KG Weitere Informationen erhalten Sie bei windata GmbH & Co.KG Herrn Michael Rudhart Telefon +49 7522 9770-110 michael.rudhart@windata.de www.windata.de