Die Marke. Grundzüge und Möglichkeiten der Schutzerlangung im In- und Ausland

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Transkript:

Die Marke Grundzüge und Möglichkeiten der Schutzerlangung im In- und Ausland

Wozu Markenschutz? Marken sind Vermögensrechte Registrierung ist die einfachste Methode zur Absicherung des Markenrechts für ganz Österreich leicht zugängliche Information der Öffentlichkeit

Was ist eine Marke? Alle Zeichen, die sich graphisch darstellen lassen, können eine Marke sein, sofern sie geeignet sind, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden ( 1 MSchG).

Wortmarken RED BULL Markenarten Kombinationsmarken körperliche Marke Farbmarken

Wer kann in Österreich eine Marke anmelden? Prinzipiell jede physische oder juristische Person, auch mehrere Personen gemeinsam

Verfahren Einholen von Informationen schriftliche Anmeldung Formalprüfung Ähnlichkeitsprüfung Gesetzmäßigkeitsprüfung Registrierung

Ähnlichkeitsprüfung Ähnlichkeitsprotokoll kein amtsseitiger Ausschluss identer od. verwechslungsfähiger Marken Durchsetzung älterer Rechte (insbes. älterer Markenrechte) erst nach Registrierung der jüngeren Eingriffsmarke (Nichtigkeitsabteilung/Gericht)

Ähnlichkeit Wenn identes/ähnliches Zeichen: Lizenzvereinbarung vertragliche Abgrenzung des Vertriebsgebietes Abgrenzung der Waren- und Dienstleistungen

Gesetzmäßigkeitsprüfung/1 fehlende Unterscheidungskraft, zb.: - übliche Slogans/Werbesprüche billig, billiger, am billigsten Die coolsten Klamotten der Welt good4u - Zeichen mit Aussagegehalt - einfachste graphische Elemente NEWS Verkehrsgeltungsnachweis eventuell als Rettungsanker

Gesetzmäßigkeitsprüfung/2 beschreibende Angaben ausschl. Hinweis auf Art/Eigenschaften der W/Dl., ihren Erzeugungsort, Verwendungszweck, Mengen-, Größenangaben etc. zb.: Steirer Honig Fussel weg Kärntner Kartoffel Verkehrsgeltungsnachweis eventuell als Rettungsanker

Verkehrsgeltungsnachweis Registrierung ist trotz Fehlens von Unterscheidungskraft möglich, wenn das angemeldete Zeichen innerhalb der beteiligten Verkehrskreise vor der Anmeldung Bekanntheit in ganz Österreich erworben hat. Nachweis zb durch Vorlage von Werbematerialien, Kundenbestätigungen, Bestätigungen relevanter Interessensvertretungen, demoskop.gutachten etc.

Intention des Unternehmers und Bestimmungen des MSchG im Widerspruch?! Lösungsmöglichkeit: Wortbildmarke, Hinzufügen von (nicht einschlägigen) Eigennamen oder Abkürzung (Schutz nur für konkrete Ausgestaltung!) Verballhornung eines Begriffs: zb: skin skiny Frucht - Fruchtikus

Gesetzmäßigkeitsprüfung/3 Gegen die öffentliche Ordnung/gute Sitten verstoßende Zeichen täuschende Angaben Abkürzungen und Symbole internationaler Organisationen

Rechte aus der Marke Ausschließungsrecht...Verwendung identer/ähnlicher Marken oder Zeichen für idente oder ähnliche Waren/Dl.... Sonderfall: bekannte Marke Schutz auch bei nicht ähnlichen W/Dl Hugo BOSS

Durchsetzung der Marke Gericht: zivilrechtliche Ansprüche strafrechtliche Ansprüche Patentamt: Löschungsanspruch (Löschung einer Marke aus dem Register)

Prioritätsrecht Mit dem Tag der Anmeldung erwirbt der Anmelder (vorbehaltlich der Existenz älterer Rechte) das sog. Prioritätsrecht, d.h. sein Markenrecht geht allen später angemeldeten/verwendeten gleichen od. verwechslungs-fähig ähnlichen Zeichen im Rang vor bzw. kann gegen diese durchgesetzt werden. Bei Folgeanmeldungen in anderen Staaten innerh. von 6 Monaten kann der Prioritätstag mitgenommen werden.

Muss eine Marke verwendet werden? Kein Benutzungszwang im engeren Sinn; aber: 5-Jahres-Frist!

Kosten einer nationalen Marke Derzeit: 84,- pauschal für 3 Klassen, 174,- für die Registrierung; = mind. ca. 280,- (inkl. Schriftengebühren) jede weitere + 21,- Ab 1.7.2005: 100,- pauschal für 3 Klassen jede weitere +25,- 200,- Registrierungsgebühr + Schriftengebühren + Druckkostenbeitrag Erneuerungsgebühr: 500,-

Schutz im Ausland Nationale Anmeldung im jeweiligen Staat Internationale Marke (MMA/MMP) Gemeinschaftsmarke

Internationale Marke gemäß dem Madrider Markenabkommen (MMA) + Madrider Protokoll (MMP) Schutz in über 70 Vertragsstaaten Voraussetzung: nationale Basismarke bzw. -anmeldung Anmeldung beim ÖPA Weiterleitung an WIPO (World Intellectual Property Organization), sodann: Weiterleitung an benannte Vertragsstaaten zur Prüfung

Gemeinschaftsmarke (= EU-Marke) einheitliches Recht für alle 25 EU-MS Anmeldung beim Gemeinschaftsmarkenamt (=HABM), ÖPA nur Briefkasten Einheitlichkeitsgrundsatz!

MMA/MMP CTM nationale Basis notwendig ja nein Schutzverzicht auf einzelne Staaten möglich ja nein Benutzungszwang in jedem Land in der Gemeinschaft Übertragbarkeit innerhalb der Mitgliedsstaaten versch. Inhaber keine unterschiedl. Inhaber Kosten für alle EU- Mitgliedsstaaten ab ca.4000,- CHF 2075,-

Nützliche Internet-Adressen http://www.patentamt.at http://www.wipo.int. http://www.wipo.int/madrid/en/index.html http://oami.eu.int maria.mutz@patentamt.at