Abschaltung der deutschen Zahlungsverkehrsverfahren



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Transkript:

SEPA-Forum Abschaltung der deutschen Zahlungsverkehrsverfahren Sparkasse Emsland SEPA-Forum 19.06.2014

Agenda 1. SEPA-was ist das eigentlich? 2. SEPA-Überweisung 3. SEPA-Lastschrift asis-lastschrift Firmen-Lastschrift Differenzierung zu alten Verfahren Lastschriftmandat 4. Softwarelösungen Ihrer Sparkasse und die Anforderungen einer Kommune 5. Konvertierungsprogramme 6. Erforderliche Schritte 7. Informationsmöglichkeiten Seite 2

Seite 3

SEPA Single Euro Payments Area: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum Definition einheitlicher Euro- Zahlungsverkehrsraum inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro werden nach gleichen Regeln behandelt Ziele Ermöglichen des grenzenlosen ezahlens in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards bargeldlose Zahlungen sollen in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizientgetätigt werden wie die heutigen Inlandszahlungen Partner Ihre Sparkasse Emsland unterstützt Sie als Kunden bei der Umsetzung von SEPA und bietet Ihnen neue, zukunftsorientierte SEPA-Produkte an Seite 4

SEPA-Teilnehmerländer Teilnehmende Länder Land elgien ulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern Seite 5

Ziele Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in allen 32 Teilnehmerländern Vereinheitlichte Zahlungsverkehrsinstrumente -27 EU-Mitgliedstaaten -Norwegen -Liechtenstein -Island -Schweiz -Monaco Überweisungen Lastschriften (Kartenzahlungen) (Scheckzahlungen) Seite 6

SEPA wird Wirklichkeit Einheitliche asisverfahren im EU-Zahlungsverkehr Europaweit einheitliche Formate auf XML-asis Einheitlicher Rechtsrahmen für EU-Zahlverfahren 1. Schritt 2. Schritt SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer SCT) am 28.01.2008 eingeführt SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit SDD) am 01.11.2010 in der Sparkassen-Finanzgruppe eingeführt 3. Schritt Nationale Zahlverfahren in Euro werden am 01.02.2014 abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt (Übergangsphase bis zum 01.02.2016) Seite 7

IAN und IC Die neue Kontokennung IAN International ank Account Number/ Internationale ankkontonummer esteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der ankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen IC usiness Identifier Code/Internationale ankleitzahl esteht aus 8 oder 11 Stellen. Enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/ das angeschlossene Institut (z.. NOLADE21EMS) eispiel Landkreis Emsland: Länderkennzeichen Prüfziffer 2-stellig ankleitzahl 8-stelllig Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen) DE 39 26650001 0000001339! IAN und IC sind auf Ihren Kontoauszügen, im Online-anking und auf neuen SparkassenCards zu finden Seite 8

IAN im einheitlichen Europäischen Zahlungsverkehrsraum IAN: Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs, aber... elgien 16 Epp bbbk kkkk kkkk Deutschland 22 DEpp bbbb bbbb kkkk kkkk kk Malta 31 MTpp bbbb ssss sskk kkkk kkkk kkkk kkk Dabei bedeutet: AD, E,... pp b k K s Länderkennzeichen zweistellige Prüfsumme Stelle der ankleitzahl Stelle der Kontonummer Kontrollziffern Stelle der Filialnummer (ranch Code / code guichet) Quelle: wikipedia (de.wikipedia.org/wiki/international_ank_account_number) Seite 9

IC im einheitlichen Europäischen Zahlungsverkehrsraum usiness Identifier Code/Internationale ankleitzahl Es ist zwar davon auszugehen, dass die Zahlungsdienstleister die Angabe des IC nicht mehr fordern sog. IAN-only-Variante (geplant ab 01.02.2014 für nationale und ab 01.02.2016 für internationale Zahlungen), trotzdem sollte auf die Erfassung nicht verzichtet werden. Zielsetzung: möglichst rechtzeitig SEPA-fähige Daten vorhalten! Seite 10

Agenda 1. SEPA-was ist das eigentlich? 2. SEPA-Überweisung 3. SEPA-Lastschrift asis-lastschrift Firmen-Lastschrift Differenzierung zu alten Verfahren Lastschriftmandat 4. Softwarelösungen Ihrer Sparkasse und die Anforderungen einer Kommune 5. Konvertierungsprogramme 6. Erforderliche Schritte 7. Informationsmöglichkeiten Seite 11

Neues SEPA-Überweisungsformular eleglos oder per Formular in Euro überweisen Hinweistexte erleichtern ab 01.02.2014 das Ausfüllen Seite 12

Die SEPA-Überweisung eleglos oder per Formular in Euro überweisen 1 2 Zur eindeutigen Identifikation des Zahlungsempfängers muss bei der SEPA-Überweisung die IAN und ggf. der IC angegeben werden. Die SEPA-Überweisung kann ausschließlich für Euro- Zahlungen genutzt werden. 1 Tina Test DE 48266500010987654321 NO L A D E 2 1 E M S 2 50, 00 Der Kontoinhaber muss bei der 3 SEPA-Überweisung ebenfalls 3 seine IAN angeben. Max Mustermann 2 5 2 6 6 5 0 0 0 1 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 4 4 Die SEPA-Überweisung trägt den Textschlüssel 16. Seite 13

Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen lick 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. IAN und ggf. IC statt Kontonummer und ankleitzahl Auftragswährung ist immer Euro Für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages Überweisungen werden in volleroriginal-etragshöhe(ohne egrenzung) ausgeführt (Meldepflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung bleiben bestehen) Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts Garantierte Weitergabe allerverwendungszweckangaben (maximal 4 x 35 = 140 Zeichen; heute maximal 14 x 27 = 378 Zeichen) Seite 14

SEPA-Überweisung mittels Datenfernübertragung (Massenverarbeitung) I Manuell per Schreibmaschine ausfüllen? Seite 15

SEPA-Überweisung mittels Datenfernübertragung (Massenverabeitung) II SEPA-Überweisungen auch im Massenzahlungsverkehr per Datenfernübertragung (DFÜ) möglich Format ISO 20222 (xml-datei) löst DTA- bzw. DTAZV-Format ab Achtung: größeres Datenvolumen Alle Vorgaben und Vorteile wie beim manuellen Überweisungen Richtlinien für den Überweisungsverkehr und DFÜ-edingungen sind zu beachten Vollständige Umstellung auf SEPA-Überweisungen ist seit Neufassung der AG der Kreditwirtschaft vom 09.07.2012 möglich Seite 16

Textschlüssel (Purpose Code) 4.6 Purpose Code Der Purpose Code entspricht dem aus dem DTA-Verfahren bekannten Textschlüssel, um Überweisungen und Lastschriften automatisiert klassifizieren zu können. Zahler und Zahlungsempfänger sowie die an der Zahlungsabwicklung beteiligten Zahlungsdienstleister können anhand eines Purpose Code Zahlungen (z.. Gehaltszahlungen) automatisiert identifizieren und bspw. die Information zur automatisierten erechnung von Kontoführungsentgelten oder Einräumung von Dispositionskrediten nutzen. Regelmäßige Zahlungen, wie Gehälter oder vermögenswirksame Leistungen, sollten daher immer unter elegung von Purpose Code ausgeführt werden. Quelle: Wegweiser zu SEPA (Deutsche undesbank) Seite 17

Purpose Codes Purpose Code VP-Name uchungstext SWIFT GV-Code DTA-Text (Textschlüssel) ENE SEPA Gutschrift Arbeitslosengeld 156 56 ONU SEPA Gutschrift onuszahlung 153 53 CFF SEPA Gutschrift VL-Zahlung 154 54 CHAR SEPA Gutschrift Spendenzahlung 169 69 GOVT SEPA Gutschrift öffentliche Kassen 156 56 PENS SEPA Gutschrift Rente / Pension 153 53 SALA SEPA Gutschrift Lohn / Gehalt 153 53 SSE SEPA Gutschrift Sozialleistung 156 56 Quelle: http://wiki.windata.de/index.php?title=purpose-sepa-codes Seite 18

Agenda 1. SEPA-was ist das eigentlich? 2. SEPA-Überweisung 3. SEPA-Lastschrift asis-lastschrift Firmen-Lastschrift Differenzierung zu alten Verfahren Lastschriftmandat 4. Softwarelösungen Ihrer Sparkasse und die Anforderungen einer Kommune 5. Konvertierungsprogramme 6. Erforderliche Schritte 7. Informationsmöglichkeiten Seite 19

Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-asis-Lastschriftverfahren im Überblick (I) Die SEPA-Lastschriftverfahren ermöglichen inländische und grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge in Euro. Der Zahlungsempfänger benötigt vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschriftmandat. Das Lastschriftmandat ist eine Ermächtigungfür den Zahlungsempfänger, fällige eträge einzuziehenund eine Weisungan die ank des Zahlungspflichtigen Lastschriften einzulösen. Ein exaktes Fälligkeitsdatum zur Einlösung der Lastschrift muss angegeben werden. Spätestens 14 Tage vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformation (Pre-notification) des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich (z.. durch einen Vertrag, einen escheid oder eine Rechnung oder durch separate Mitteilung). Seite 20

Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-asis-Lastschriftverfahren im Überblick (II) Festgelegte Vorlagefristen müssen bei der Einreichung der Lastschrift beachtet werden (5 Geschäftstage bei Erst-/Einmalund 2 Geschäftstage bei Folgelastschriften). Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach elastung. Erfolgt eine elastung ohne gültiges SEPA- Lastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monatenach der elastungsbuchung. Der Einreicher benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Die Einreichung erfolgt ausschließlich beleglos (online). Seite 21

Agenda 1. SEPA-was ist das eigentlich? 2. SEPA-Überweisung 3. SEPA-Lastschrift asis-lastschrift Firmen-Lastschrift Differenzierung zu alten Verfahren Lastschriftmandat 4. Softwarelösungen Ihrer Sparkasse und die Anforderungen einer Kommune 5. Konvertierungsprogramme 6. Erforderliche Schritte 7. Informationsmöglichkeiten Seite 22

SEPA-Firmenlastschrift Die SEPA-Firmen-Lastschrift hat folgende esonderheiten: Der Zahlungspflichtige verzichtet auf seinen Erstattungsanspruch. Verbrauchersind als Zahlungspflichtige nicht zugelassen. Die Vorlagefrist bei der Zahlstelle beträgt einheitlich einen Tag. Der Zahlungspflichtige muss vor der ersten Einlösung das Mandat bei seinem Kreditinstitut bestätigen (Mitteilung relevanter Mandatsdaten bzw. Kopie). Vor Einlösung von SEPA-Firmen- Lastschriften prüft die Zahlstelle, ob die Mandatsdaten mit denen aus der Mandatsbestätigung übereinstimmen. Seite 23

Vergleich SEPA-asis-/ SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Nutzungsmöglichkeit Vorlage der Lastschrift bei ank des ZP estätigung der Mandatserteilung durch den ZP gegenüber Zahlstelle Erstattungsanspruch des ZP für autorisierte Zahlungen Erstattungsanspruch des ZP für nichtautorisierte Zahlungen Rückgabefrist Zahlstelle Kundenkennung SEPA-asis-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in EUR) 2 bzw. 5 Tage vor Fälligkeit (geplant 1 Tag vor Fälligkeit) Nicht erforderlich 8 Wochen 13 Monate Spätestens 5 Tage nach Fälligkeit IAN und ggf. IC (IC ab 2014 bzw. 2016 optional) SEPA-Firmen-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in EUR) 1 Tag vor Fälligkeit Erforderlich (in der mit dem Kunden vereinbarten Art und Weise) Ausgeschlossen (durch Verzicht) Nicht relevant (durch estätigung gegenüber der Zahlstelle) Spätestens 2 Tage nach Fälligkeit IAN und ggf. IC (IC ab 2014 bzw. 2016 optional) Seite 24

Agenda 1. SEPA-was ist das eigentlich? 2. SEPA-Überweisung 3. SEPA-Lastschrift asis-lastschrift Firmen-Lastschrift Differenzierung zu alten Verfahren Lastschriftmandat 4. Softwarelösungen Ihrer Sparkasse und die Anforderungen einer Kommune 5. Konvertierungsprogramme 6. Erforderliche Schritte 7. Informationsmöglichkeiten Seite 25

Vergleich: SEPA-asis-Lastschriftverfahren und deutsches Einzugsermächtigungsverfahren Nutzungsmöglichkeit Festes Fälligkeitsdatum Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen Eindeutige Identifikation des Mandats Kundenkennung Geltungsdauer des Mandats Aufbewahrung des Originalmandats SEPA-asis-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in Euro) Ja 8 Wochen ab elastung Ja (Gläubiger-ID und Mandatsreferenz) IAN und ggf. IC (IC ab 2014 bzw. 2016 optional) Unbefristet, aber Mandatsverfall nach 36 Monaten bei Nichtnutzung eim Zahlungsempfänger Einzugsermächtigungsverfahren National (in Euro) Nein (bei Sicht) 8 Wochen ab elastung* Nein Kontonummer und LZ Unbefristet, bis auf Widerruf eim Zahlungsempfänger * Ab 09.07.2012 mit Änderung der Lastschriftbedingungen Seite 26

Vergleich: SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren und deutsches Abbuchungsauftragsverfahren Nutzungsmöglichkeit Festes Fälligkeitsdatum Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen Eindeutige Identifikation des Mandats Kundenkennung estätigung Mandatserteilung gegenüber Zahlstelle und Aufbewahrung des Originalmandats SEPA-Firmen-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in Euro), nicht für Verbraucher Ja Nein Ja (Gläubiger-ID und Mandatsreferenz) IAN und ggf. IC (IC ab 2014 bzw. 2016 optional) estätigung vor Einlösung erforderlich, Originalmandat verbleibt beim Zahlungsempfänger Abbuchungsauftragsverfahren National (in Euro) Nein (bei Sicht) Nein Nein Kontonr. und LZ Abbuchungsauftrag wird unmittelbar an Zahlstelle erteilt und dort verwahrt Seite 27

Agenda 1. SEPA-was ist das eigentlich? 2. SEPA-Überweisung 3. SEPA-Lastschrift asis-lastschrift Firmen-Lastschrift Differenzierung zu alten Verfahren Lastschriftmandat 4. Softwarelösungen Ihrer Sparkasse und die Anforderungen einer Kommune 5. Konvertierungsprogramme 6. Erforderliche Schritte 7. Informationsmöglichkeiten Seite 28

Die SEPA-Lastschrift: Das Lastschriftmandat als grundlegende Neuerung Das SEPA-Lastschriftmandat ermächtigtden Zahlungsempfänger, den fälligen etrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen weistdie ankdes Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift an ist Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriftenund muss vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden enthält Information zu Rückgaberechten gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung ist im Original oder in der gesetzlich vorgeschrieben Form durch den Zahlungsempfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug aufzubewahren Seite 29

Das SEPA-Lastschriftmandat: Einheitlicher Aufbau ist vorgeschrieben Das SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben vom Zahlungsempfänger: Name und Adresse Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz (individuell vom Zahlungsempfänger für jedes SEPA-Mandat festzulegen) Kennzeichnung für wiederkehrende/ einmalige Zahlungen vom Zahlungspflichtigen: Name und Anschrift des Kontoinhabers IAN und ggf. IC Unterschrift und Unterschriftsdatum esonderheit SEPA-Firmen-Lastschriftmandat: Der Autorisierungstext enthält eine Verzichtserklärung des Zahlungspflichtigen auf den Erstattungsanspruch. Daher ist die SEPA-Firmen-Lastschrift für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht zugelassen Abbildung: SEPA-asis-Lastschriftmandat Ausführliche Erläuterungen und eispiele finden Sie in den roschüren des Deutschen Sparkassenverlages Seite 30

Das SEPA-Lastschriftmandat: Einfache Kontrolle durch neue Identifikationsmerkmale Die Gläubiger-Identifikationsnummer(kurz Gläubiger-ID) dient der Identifikation eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner ankverbindung. Sie setzt sich wie folgt zusammen: ISO-Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichskennung Nationales Identifikationsmerkmal DE 02 ZZZ 01234567890 Quelle: Deutsche undesbank Sie kann ausschließlich bei der Deutschen undesbank im Internet beantragt werden: http://glaeubiger-id.bundesbank.de Die Länge beträgt in Deutschland immer 18 Stellen Die Geschäftsbereichskennung ist vom Zahlungsempfänger frei belegbar (Vorbelegung ZZZ; kann u. U. zu Problemen bei Abweichung zur erteilten Gläubiger-ID führen) Die Mandatsreferenzdient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Lastschriftmandats. Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Lastschriftmandat vergeben Die Länge beträgt maximal 35 Zeichen Der Aufbau kann vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (z.. Vertrags-/Kundennummer) Seite 31

Arten von Lastschriftmandaten 1. Einzelmandat Mandat für eine einmalige Zahlung oder eine bestimmte Forderungsart 2. Rahmenmandat Mandat für alle bestehenden und künftigen Forderungen 3. Kombimandat Für die Übergangszeit nutzbares Mandat. Es enthält sowohl eine Einzugsermächtigung als auch ein SEPA-asis-Lastschriftmandat Seite 32

Rücklastschriftverfahren Die SEPA-Rückgabeverfahren (R-Transaktionen) werden unterteilt nach Rückgabe vor oder nach Settlement (Verrechnung) und sind differenzierter als die Prozesse in den bestehenden Verfahren. eispiele: refusal Sperrung des Kontos durch den Zahler reject Formatfehler, ungültige IAN, Konto nicht existent refund Widerspruch ohne Angabe von Gründen! SEPA-Rückgabeverfahren haben unterschiedliche Hintergründe, deren Auswirkungen über technische oder organisatorische Schritte aufgefangen werden müssen. Seite 33

ezugsebenen von Mandaten 1. Mandat am Zahlungspflichtigen angebunden Das Lastschriftmandat wird am (Stamm-)Datensatz des Zahlungspflichtigen angebunden. Vorteil: für jeden Zahlungspflichtigen nur ein Mandat Nachteil: Einschränkung oder Widerruf für eine Forderungsart hat Auswirkungen auf das gesamte Mandat 2. Mandat an der Forderung angebunden Das Lastschriftmandat wird am Datensatz/uchungssatz der Forderung angebunden. Vorteil: für jede Forderung kann flexibel auf die Wünsche des Kunden eingegangen werden Nachteil: erheblicher Aufwand in der Mandatsverwaltung Seite 34

Mandatsverwaltung Organisatorische Entscheidung, ob eine zentrale, dezentrale oder eine Mischform der Mandatsverwaltung geführt wird Aufgaben und Zuständigkeiten der Mandatsverwaltung festlegen - Einholen und Einpflegen des Mandats - Überwachung des Mandatsstatus - Versand der Pre-Notification -Dokumentation und Archivierung (Einbindung in die Adressverwaltung denkbar) Seite 35

ereits bestehende Einzugsermächtigungen können als SEPA-asis-Lastschriftmandate weitergenutzt werden Mit der Änderung der edingungen für die Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-asis-Lastschriftverfahren zum 9. Juli 2012 ist der Grundstein für die Weiternutzung von bereits erteilten deutschen Einzugsermächtigungen als SEPA-Lastschriftmandat gelegt. ei bestehenden Einzugsermächtigungen muss ein Lastschrifteinreicher nur noch folgende ergänzende Aktivitäten durchführen: Eine Inkassovereinbarungfür die Nutzung von SEPA-asis-Lastschriften mit seinem Kreditinstitut abschließen. Eine Mandatsreferenz für jedes SEPA-Lastschriftmandat vergeben und in die Kundenstammdaten einpflegen. Den Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den SEPA-Umstellungstermin informieren.! Der erste Einzug als SEPA-Lastschrift ist in der Lastschriftdatei mit frst als erster Einzug zu kennzeichnen und die Vorlagefrist für die erstmalige Einziehung ist zu beachten! Seite 36

Für bereits bestehende Abbuchungsaufträge werden neue Mandate benötigt isherige Abbuchungsaufträge können nicht für den Einzug von SEPA-Lastschriften weitergenutzt werden. Wenn der Zahlungsempfänger weiterhin Lastschriften ohne Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen einziehen will, muss der Zahlungsempfänger ein neues SEPA-Firmen-Lastschriftmandatvom Zahlungspflichtigen einholen der Zahlungspflichtige die Erteilung dieses SEPA-Firmen-Lastschriftmandats vor dem ersten Einzug bei seinem Institut bestätigen! SEPA-Firmen-Lastschriften sind für Verbraucherals Zahlungspflichtige nicht zugelassen, da sie kein Erstattungsrecht beinhalten. Mit Verbrauchern können nur SEPA-asis-Lastschriften vereinbart werden Seite 37

Agenda 1. SEPA-was ist das eigentlich? 2. SEPA-Überweisung 3. SEPA-Lastschrift asis-lastschrift Firmen-Lastschrift Differenzierung zu alten Verfahren Lastschriftmandat Exkurs: Kartenzahlungen und Scheckzahlungen 4. Softwarelösungen Ihrer Sparkasse und die Anforderungen einer Kommune 5. Konvertierungsprogramme 6. Erforderliche Schritte 7. Informationsmöglichkeiten Seite 38

Kartenzahlungen 1. 2. Zahlungsvorgang mit Zahlungskarte und PIN Diese Zahlungsvorgänge unterliegen nicht der SEPA-Verordnung (Artikel 1 Ziffer 2 uchstabe c EU-Verordnung Nr. 260/2012) Zahlungsvorgang mit Zahlungskarte und Unterschrift (ELV-Verfahren) Für dieses Zahlverfahren gilt eine Übergangsfrist bis zum 01.02.2016 Somit besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf! Die SEPA-Fähigkeit des Terminals muss gegeben sein! Seite 39

Scheckzahlungen Der Zahlungsverkehr per Scheck wird durch die SEPA-Verordnung nicht berührt. Er unterliegt somit weiterhin den jeweiligen nationalen Regelungen. Derzeit ist noch offen, ob und wann die Scheckformulare angepasst werden. Seite 40

Agenda 1. SEPA-was ist das eigentlich? 2. SEPA-Überweisung 3. SEPA-Lastschrift asis-lastschrift Firmen-Lastschrift Differenzierung zu alten Verfahren Lastschriftmandat 4. Softwarelösungen Ihrer Sparkasse und die Anforderungen einer Kommune 5. Konvertierungsprogramme 6. Erforderliche Schritte 7. Informationsmöglichkeiten Seite 41

Softwarelösungen Ihrer Sparkasse bereits SEPA-fähig und enthält folgende Funktionen: SEPA-Konvertierung alter Datenbestände (Konto/LZ auf IAN/IC) Im-/Export-Schnittstellen für SEPA-Aufträge oder -Mandatsdaten SEPA-Mandatsverwaltung StarMoney sowie SPG-Verein sind SEPA-fähig ei Rückfragen melden Sie sich gerne bei den Kollegen der Sparkasse Emsland Marcel Magerhans oder Werner Tiek unter der Telefonnr. 05931 / 151-7777 Seite 42

Anforderungen einer Kommune I Unterschiedliche Fachverfahren/-anwendungen und Sachgebiete die Forderungen und Verbindlichkeiten an die uchhaltung weiterleiten Die Zahlungsarten reichen von Überweisung und Lastschrift von der Kommune an Dritte bis zu Einzahlungen, Überweisungen und Lastschrifteneinzügen der Kommune von Dritten Die Anlieferung der Daten kann manuell, digital oder digital unterstützt erfolgen (Format abklären) Die Weiterleitung an das Kreditinstitut erfolgt über ein ankenprogramm oder direkt aus dem Fachverfahren heraus, ggf. unter eteiligung eines Rechenzentrums! Alle ankverbindungsdaten müssen auf IAN/IC umgestellt und Übergabedateien dem ISO20222-XML-Format entsprechen! Seite 43

Anforderungen einer Kommune II Seite 44

Anforderungen einer Kommune III Auch das Datenformat für die eingehenden Kontoauszugsdaten kann sich grundlegend ändern (bisher MT940 jetzt camt.053) Unterschiedliche Fachverfahren/-anwendungen und Sachgebiete erhalten Mitteilungen über Zahlungsein- oder ausgänge von der uchhaltung Die Verwendung reicht von Überwachung von Vorgängen (z.. eitreibungserleichterungsgesetz), Statistik oder Steuerung Die Anlieferung der Daten kann manuell, digital oder digital unterstützt erfolgen (Format abklären) Die Weiterleitung kann ebenfalls direkt vom Kreditinstitut, indirekt über die uchhaltung oder ein Rechenzentrum erfolgen! Das Format der zu empfangenden und weiterzuleitenden Daten ist abzustimmen! Seite 45

Anforderungen einer Kommune IV Seite 46

Agenda 1. SEPA-was ist das eigentlich? 2. SEPA-Überweisung 3. SEPA-Lastschrift asis-lastschrift Firmen-Lastschrift Differenzierung zu alten Verfahren Lastschriftmandat 4. Softwarelösungen Ihrer Sparkasse und die Anforderungen einer Kommune 5. Konvertierungsprogramme 6. Erforderliche Schritte 7. Informationsmöglichkeiten Seite 47

Konvertierungsprogramme Damit Sie schnell vorhandene Kontonummern / ankleitzahlen in IAN / IC umwandeln können, stellen wir Ihnen auf unserer Homepage www.sparkasse-emsland.de/sepa den SEPA-ACCOUNT-CONVERTER zur Verfügung. Eingabe von Kontonummer und LZ Klick auf IAN berechnen Ausgabe von IAN und IC! Über die IANHIN-/ IANRUECK-Funktion können auch mehrere Kontonummern gleichzeitig konvertiert werden Seite 48

Konvertierung oder (manuelles) Einpflegen der ankverbindungsdaten? Konvertieren (manuelles) Einpflegen Umstellung großer Datenmengen durch Einsatz von Konvertierungsprogrammen möglich Sofern die (Fach-)Anwendung entsprechende Felder vorhält, ist eine manuelle Eingabe möglich Keine Übertragungsfehler durch manuelle Fehleingaben Umstellung großer Datenmengen mittels manueller Eingabe ist zeitaufwendig ei der manuellen Erfassung können Übertragungsfehler entstehen! Konvertierungsprogramme können eine fehlerfreie Übernahme der Daten nicht vollständig garantieren!! Die Entscheidung für oder wider hängt vom Datenvolumen und der Vielfältigkeit der vorhandenen Daten ab! Seite 49

Agenda 1. SEPA-was ist das eigentlich? 2. SEPA-Überweisung 3. SEPA-Lastschrift asis-lastschrift Firmen-Lastschrift Differenzierung zu alten Verfahren Lastschriftmandat 4. Softwarelösungen Ihrer Sparkasse und die Anforderungen einer Kommune 5. Konvertierungsprogramme 6. Erforderliche Schritte 7. Informationsmöglichkeiten Seite 50

Wichtige Handlungsfelder zur SEPA-Migration Eigene IAN und IC auf Geschäftsunterlagen/Rechnungen angeben Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IAN und IC umstellen Organisation und Abläufe anpassen Alle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachten Zahlungen möglichst beleglos einreichen Eigene Kunden rechtzeitig über Änderungen informieren! Zum Umrechnen von Kontonummer/LZ in IAN und IC steht Ihnen das Konvertierungsprogramm zur Verfügung Seite 51

Zur Umstellung auf die SEPA-Lastschrift sind weitere Handlungen erforderlich Entscheidung, ob SEPA-asis- und/oder Firmen-Lastschrift genutzt werden soll Gläubiger-ID bei der Deutschen undesbank online beantragen SEPA-Inkassovereinbarung mit eigenem Kreditinstitut abschließen Mandatsverwaltung organisieren (Mandatsgestaltung, Einholung der Mandate, Archivierung, Verträge, Abläufe im Unternehmen)! Eine detaillierte Checkliste zum Thema SEPA finden Sie in der roschüre SEPA der neue Zahlungsverkehr in Deutschland und Europe (Seite 32 ff ). Seite 52

Checkliste aus den Handreichungen des Deutschen Landkreistages Seite 53

Auszug aus der Checkliste Seite 54

Umstellungsszenarien 1. Zeitnahe Umstellung vor Erreichen des Enddatums Vollständige Umstellung auf die SEPA-Zahlungsverkehrsprodukte vor Erreichen des Enddatums zur Abschaltung der nationalen Zahlungsverkehrsverfahren Vorteil: keine doppelte Datenhaltung (IAN und IC für SEPA- Zahlungen, Kontonummer und ankleitzahl für nationalen Zahlungsverkehr) erforderlich Nachteil:mögliche Umstellungsprobleme, da uchhaltungssoftware und Fachverfahren noch nicht SEPA-fähig sind; umfangreiche Informationen an Kunden und ürger erforderlich Seite 55

Umstellungsszenarien 2. Umstellung zum Enddatum für nationale Zahlungsverfahren Erst bei Erreichen des Enddatums wird auf die SEPA-Verfahren umgestellt Vorteil: keine doppelte Datenhaltung (IAN und IC für SEPA- Zahlungen, Kontonummer und ankleitzahl für nationalen Zahlungsverkehr) erforderlich: Ausnutzung der maximalen Realisierungszeit Nachteil:kein Spielraum, um auftretende Fehler zu bereinigen! Ab Erreichen des Endzeitpunkts können nur noch Zahlungen abgewickelt werden, die den SEPA-Vorgaben entsprechen! Seite 56

Umstellungsszenarien 3. Umstellung zu getrennten Terminen ereits vor Erreichen des Endtermins werden SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingeführt Vorteil: Komplexität des Umstellungsprozesses wird verringert; aufgetretene Fehler können noch rechtzeitig bereinigt werden Nachteil: doppelte Datenhaltung erforderlich! Aufgrund des umfangeichen Umstellungsaufwands ist die Salami-Taktik gegenüber einer stichtagsbezogenen Gesamtumstellung zu favorisieren! Seite 57

Agenda 1. SEPA-was ist das eigentlich? 2. SEPA-Überweisung 3. SEPA-Lastschrift asis-lastschrift Firmen-Lastschrift Differenzierung zu alten Verfahren Lastschriftmandat 4. Softwarelösungen Ihrer Sparkasse und die Anforderungen einer Kommune 5. Konvertierungsprogramme 6. Erforderliche Schritte 7. Informationsmöglichkeiten Seite 58

Informationsmöglichkeiten www.sparkasse-emsland.de/sepa Seien Sie immer auf dem aktuellsten Stand mit unserem monatlichen SEPA-Newsletter. Ihnen stehen Muster- Lastschriftmandate als Download zur Verfügung Weitere nützliche Tipps finden Sie in unserer interaktiven SEPA-Info- Tour! Alle Unterlagen dieser Veranstaltung finden Sie unter www.sparkasse-emsland.de/sepa-forum Seite 59

Weitere Informationsmöglichkeiten Deutsche undesbank: www.bundesbank.de -> SEPA Deutscher Landkreistag www.landkreistag.de -> Publikationen Deutsche Kreditwirtschaft www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de -> Zahlungsverkehr/SEPA undesministerium für Finanzen www.bundesfinanzministerium.de -> FAQ/SEPA Weitere Internetseiten verschiedener Anbieter Vorsicht: teilweise kostenpflichtige Angebote Seite 60

Kontaktdaten Herbert Mantke Kreiskasse Coesfeld 48651 Coesfeld Telefon: 02541/18-2050 Fax: 02541/18-2099 Mail: herbert.mantke@kreis-coesfeld.de Seite 61

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie Fragen?? Seite 62