Der Fall Bosphorus Airways vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

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Transkript:

Der Fall Bosphorus Airways vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Ein Wendepunkt im Verhältnis der beiden Gerichtshöfe und im europäischen Grundrechtsschutz? von Ute Schmidt 1. Auflage Leipziger Universitätsverlag 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 86583 917 6 schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Inhaltsverzeichnis 9 Inhalt Abkürzungsverzeichnis 17 Einführung 21 A. Problemaufriss 23 B. Status quo 25 I. Das Selbstverständnis der beiden Gerichtshöfe 31 als Verfassungsgerichte 31 1. Vorliegen einer europäischen Grundrechtsverfassung? 31 a. Die EMRK als europäische Grundrechtsverfassung? 37 aa. Organisationsfunktion 37 bb. Legitimationsfunktion 41 cc. Begrenzungsfunktion 42 dd. Identitäts- und Integrationsfunktion 43 ee. Zwischenergebnis 45 b. Europäische Grundrechtsverfassung im EU-Recht? 46 aa. Organisationsfunktion 47 bb. Legitimationsfunktion 58 cc. Begrenzungsfunktion 61 dd. Identitäts- und Integrationsfunktion 62 ee. Zwischenergebnis 66 2. Die europäischen Gerichtshöfe als Verfassungsgerichte? 67 a. Der EGMR als europäisches Verfassungsgericht 67 b. Der EuGH als europäisches Verfassungsgericht 74 II. Rückblick 78 1. Die Rechtsprechungsentwicklung von EuGH und EGMR 79 a. Die schrittweise Einbindung der EMRK und ihrer Auslegung durch den EGMR in die Rechtsprechungstätigkeit des EuGH und in die Rechtsordnung der Europäischen Union 79 b. Die Ausweitung der Rechtsprechung der Konventionsorgane auf die Europäische Union 91 2. Das Selbstverständnis der beiden Gerichtshöfe vor Bosphorus Airways 100 a. Das Verhältnis der beiden Gerichtshöfe aus Sicht der Literatur 100 aa. Im Inland 101 bb. Im Ausland 108

10 Inhaltsverzeichnis b. Auswertung der verschiedenen Auffassungen und eigenes Fazit zum bisherigen Verhältnis 111 aa. Versuch einer Definition des Verhältnisse zwischen EuGH und EGMR 112 (1) Eine sprachliche Annäherung 112 (2) Eine juristische Annäherung an die für das Verhältnis von EuGH und EGMR verwendeten Begrifflichkeiten 118 (a) Kooperation/ Koordination 119 (b) Konkurrenz/ Konfrontation 126 (3) Kooperation/ Koordination oder Konkurrenz/ Konfrontation zwischen EuGH und EGMR? 127 bb. Definition des Begriffes equivalent protection / protection équivalente 136 (1) Die Entscheidung M. & Co. der Europäischen Kommission für Menschenrechte 136 (a) Der M. & Co. zugrunde liegende Sachverhalt 136 (b) Die Rechtsausführungen der EKMR 137 (c) Folgen der M. & Co. -Entscheidung der EKMR 140 (2) Der EuGH als Garant einer equivalent protection / protection équivalente in der Zeit vor Bosphorus Airways? 142 cc. Vergleich der equivalent-protection -Formel der Konventionsorgane mit der Solange -Formel des Bundesverfassungsgerichts vor Bosphorus Airways 143 dd. Auswirkungen des Koordinationsverhältnisses von EuGH und EGMR für die Qualität des Grundrechtsschutzes in der EU vor Bosphorus Airways 144 (1) Rechtsklarheit/ Transparenz der Rechtsprechungspraxis 145 (2) Never change a winning team? 147 (3) Das Problem der Verfahrensdauer Ausschluss eines Instanzenzuges vom EuGH zum EGMR? 148 (4) Effektiver Grundrechtsschutz auf EU-Ebene? 149 (5) Vollstreckbarkeit der Urteile des EGMR und des EuGH 154 (6) Fazit 158

Inhaltsverzeichnis 11 C. Analyse des Verhältnisses zwischen EuGH und EGMR anhand der Urteile im Fall Bosphorus Airways 159 I. Sachverhalt 159 II. Das Urteil des EuGH 163 III. Der weitere Sachverhalt 165 IV. Das Urteil des EGMR 167 1. Zur Zulässigkeit 167 2. Zur Begründetheit 168 3. concurring opinions zum Urteil des EGMR 174 a. Das Sondervotum der Richter Rozakis, Tulkens, Traja, Botoucharova, Zagrebelsky und Garlicki 174 b. Das Sondervotum des Richters Ress 177 V. Analyse der Urteile 180 1. Analyse des EuGH-Urteils 180 a. Die Auslegung des Art. 8 EWG-VO 990/93 und ihre Anwendung auf den Fall Bosphorus Airways 181 aa. Kritische Analyse der Auslegung von Art. 8 EWG-VO 990/93 durch den EuGH 181 (1) Kritik an der Wortlaut-Interpretation des EuGH: Das Fehlen des Begriffs Eigentum ( property ) in Art. 8 EWG-Verordnung 990/93 und Abschnitt 24 der UN-Sicherheitsratsresolution 820 (1993) 183 (a) Der nicht überzeugende Rückgriff des EuGH auf die UN-Sicherheitsratsresolution 820 (1993) 184 (b) Der nicht überzeugende Rückgriff des EuGH auf die verschiedenen Sprachfassungen der EWG-VO 990/93 186 (c) Die vom EuGH nicht gewählte, am wenigsten belastende Auslegung 188 (2) Kritik an der systematischen Auslegung des EuGH: Parallele der controlling interest in Art. 8 EWG-VO 990/93 zum völkerrechtlichen Kriterium der effective control 189 (3) Kritik an der unterlassenen teleologischen Auslegung des EuGH: Kann, bzw. muss der EuGH die UN-Sicherheitsratsresolution 820 (1993) auslegen? 194

12 Inhaltsverzeichnis (4) Kritik an der Plausibilitätskontrolle des EuGH: Praktikabilität des Kriteriums der tatsächlichen Kontrolle im Gegensatz zum Eigentum 208 bb. Keine historische Begründung für die Auslegung des EuGH durch Rückgriff auf die im Rahmen der EPZ gefassten Beschlüsse 211 cc. Die Regelung zur Kostenfolge der Beschlagnahme in Art. 8 Abs. 2 EWG-VO 990/93 213 dd. Entscheidungsspielraum der EWG-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der UN-Sicherheitsratsresolutionen? 215 (1) Umsetzungspflicht nach Art. 25, 48 UN-Charta? 216 (a) Umsetzungspflicht der EWG selbst? 217 (b) Unbedingte Umsetzungspflicht oder Prüfungsrecht der EWG-Mitgliedstaaten hinsichtlich der UN-Sicherheitsratsresolution? 222 (c) Rechtmäßigkeit von Abschnitt 24 der UN-Sicherheitsratsresolution 820 (1993) anhand der UN-Charta, des völkerrechtlichen ius cogens und des internationalen public order 237 (2) Umfang der Umsetzungspflicht 239 (a) Verpflichtung zur Umsetzung durch Gemeinschaftsrechtsakt? 240 (aa) Aus völkerrechtlicher Sicht: 240 (bb) Aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht 243 (b) Verpflichtung zur unveränderten Umsetzung des Resolutionstextes, bzw. Existenz eines Prüfungs- und Korrekturrechts der EWG anhand Gemeinschaftsrechts? 253 (3) Exkurs: Die Rechtslage nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 265 (a) Direkte Bindung der EU an UN-Sicherheitsratsresolutionen? 265 (b) Umfang der Umsetzungspflicht 266 (c) Prüfungsrecht der EU? 268 b. Die rudimentäre Grundrechts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung des EuGH 270

Inhaltsverzeichnis 13 aa. Berechtigung des EuGH zur Prüfung der EWG-VO 990/93? 271 bb. Maßstab der Grundrechtsprüfung 273 cc. Verletzung des Eigentumsgrundrechts 276 (1) Eröffnung des Schutzbereiches des Eigentumsgrundrechts 276 (2) Schranken des Grundrechts 282 (a) Die Abgrenzung von Inhalts- und Schrankenbestimmungen und Eingriffen in den Schutzbereich 285 (b) Die Bejahung eines Eingriffs im vorliegenden Fall 287 (3) Rechtfertigung des Eingriffs 289 (a) Legitimer Zweck 292 (b) Legitimes Mittel 293 (c) Geeignetheit des Mittels 294 (d) Erforderlichkeit des Mittels 296 (e) Angemessenheit des Mittels 299 dd. Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz 303 (1) Eröffnung des Schutzbereiches des Rechts auf effektiven Rechtsschutz 303 (2) Eingriff in den Schutzbereich des Rechts auf effektiven Rechtsschutz 306 (a) Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes durch den UN-Sanktionsausschuss? 306 (aa) Der Sanktionsausschuss als Gericht 308 (bb) der auf der Grundlage des Rechts entscheidet? 310 (b) Eingriff in den Schutzbereich durch fehlenden Rechtsbehelf vor der Beschlagnahme? 312 (c) Eingriff in den Schutzbereich durch fehlenden effektiven Rechtsbehelf im Nachhinein? 314 c. Bindung des EuGH an Vorlagefrage kann der EuGH bei einer an ihn gestellten Auslegungsfrage mit einer Antwort zur Gültigkeit reagieren? 314 aa. Befugnis des EuGH zur Umformulierung 315 bb. Gültigkeit der EWG-VO 990/93? 317 (1) Verletzung von Grundrechten 317

14 Inhaltsverzeichnis (2) Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze 318 (a) Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes 318 (b) Verletzung des Gleichheitsgebotes 319 (c) Verletzung des Bestimmtheitsgebotes/ des Grundsatzes der Rechtssicherheit 320 (d) Verletzung der Rechtswegegarantie 323 d. Fazit zum Urteil des EuGH 325 2. Analyse des EGMR-Urteils 325 a. Zulässigkeit 326 b. Begründetheit 328 aa. Anwendungsbereich der EMRK 328 bb. Grundrechtsprüfung des EGMR 332 (1) Eröffnung des Schutzbereiches von Art. 1 EMRK 1. ZP 332 (2) Eingriff in den Schutzbereich des Eigentumsrechts 334 (a) Die Rechtsprechung des EGMR zu den drei in Art. 1 EMRK 1. ZP enthaltenen Regeln 335 (b) Die anwendbare Regel im Fall Bosphorus Airways 339 (3) Rechtfertigung des Eingriffs 344 (a) Rechtsgrundlage für den Eingriff 345 (b) Öffentliches Interesse als Zweck für den Eingriff 347 (aa) Verpflichtung Irlands zur Beschlagnahme 353 (bb) Verpflichtung Irlands zur Berufungseinlegung 353 (cc) Verpflichtung des Supreme Court zur Vorlage an den EuGH 354 (dd) Bindung des Supreme Court an die Auslegung des EuGH/ alternative Handlungsmöglichkeiten des irischen Gerichtes? 356 (i) Bindungswirkung von Vorabentscheidungen 357 (ii) Verständnis- oder Anwendungsschwierigkeiten des EuGH-Urteils für den Supreme Court 357

Inhaltsverzeichnis 15 (iii) Neue Rechtsfrage/ neue Gesichtspunkte zugunsten einer abweichenden Entscheidung des EuGH? 358 (iv) Berücksichtigung weiterer Aspekte durch den Supreme Court 359 (c) Verhältnismäßigkeit des Eingriffs 360 (aa) Die Vermutung für die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs bei der Befolgung von Gemeinschaftsrecht 361 (i) Vergleichbares Schutzniveau 370 (i.1) Bestehendes Grundrecht auf Gemeinschaftsebene 372 (i.2) Gemeinschaftsrechtlicher Rechtsschutz gegen die Verletzung des Grundrechts 376 (ii) Ermessensspielraum Irlands 385 (iii) Offensichtlich unzureichender Grundrechtsschutz? 388 (bb) Unverhältnismäßigkeit aus Einzelfallbetrachtung 400 (4) Verletzung von Art. 6 EMRK durch das Bosphorus Airways -Urteil des EuGH 401 (a) Eröffnung des Schutzbereichs des Rechts auf effektiven Rechtsschutz 401 (b) Eingriff in den Schutzbereich? 403 (5) Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK durch den allgemein vom EuGH gewährten Rechtsschutz? 406 VI. Fazit über das Verhältnis zwischen EuGH und EGMR nach dem Bosphorus Airways -Urteil des EGMR 407 1. Aus Sicht der Literatur 407 2. Eigenes Fazit 410 VII. Exkurs: Übertragbarkeit der Bosphorus Airways - Entscheidung auf Fälle mit WTO-Bezug? 416 1. Kurzer Überblick der EuGH-Rechtsprechung bei Fällen mit GATT-/ WTO-Bezug 416 2. Das Urteil Van Parys des EuGH 419 a. Sachverhalt 419 b. Rechtliche Würdigung des EuGH 420 3. Anwendbarkeit der Äquivalenzformel aus dem Bosphorus Airways -Urteil des EGMR? 421

16 Inhaltsverzeichnis a. Ermessensspielraum Belgiens? 422 b. Gleichwertiger Grundrechtsschutz 423 aa. Nach voraussichtlicher Auffassung des EGMR 423 bb. Nach eigener Auffassung 425 D. Aussichten und Lösungsmöglichkeiten 431 I. Die Rechtsprechung von EGMR und EuGH nach Bosphorus Airways Rückkehr zur koordinierenden Rechtsprechung? 431 1. Konkretisierung der Äquivalenzformel in der Rechtsprechung des EGMR? 431 2. Ergänzender Grundrechtsschutz durch den EuGH? 439 a. Ausweitung der Grundrechtsrechtsprechung des EuGH im Bereich von in Unionsrecht umgesetzten UN-Sanktionen 439 b. Ausweitung der Grundrechtsrechtsprechung des EuGH im Welthandelsrecht 442 3. Fazit: Selbstheilungskräfte der Rechtsprechung von EuGH und EGMR? 444 II. Auswirkungen des EU-Reformvertrags von Lissabon und des 14. Zusatzprotokolls zur EMRK auf das Verhältnis von EuGH und EGMR und den europäischen Grundrechtsschutz 445 1. Normative Änderungen 445 2. Auswirkungen auf den europäischen Grundrechtsschutz 448 a. Auswirkungen der veränderten Voraussetzungen der unionsrechtlichen Nichtigkeitsklage 448 b. Auswirkungen der Rechtsverbindlichkeit der Grundrechtecharta und des Beitritts zur EMRK 451 c. Auswirkungen des Protokolls Nr. 30 zum Vertrag von Lissabon Ein Ende des einheitlichen Grundrechtsschutzes in der EU? 454 d. Auswirkungen der normativen Änderungen auf die Äquivalenzformel des EGMR 456 e. Auswirkungen der normativen Änderungen auf das Verhältnis zwischen EGMR und EuGH 459 E. Zusammenfassung / Schlussthesen: 463 Literaturverzeichnis 467