Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten Europäische territoriale Zusammenarbeit deutsch-polnische Grenze INTERREG V A Stand Juni 2014 MWE BB, Referat 43 etz.1420@mwe.brandenburg.de www.interreg.brandenburg.de 0
ETZ (INTERREG V A) Europäische territoriale Zusammenarbeit (ETZ) erstmals eigene Verordnung: VO (EG) Nr. 1299/2013 vom 17. Dezember 2013 Förderung von Wachstum und Arbeit ETZ Ausrichtungen A grenzübergreifende Kooperation B transnationale Kooperation INTERREG Europe (bislang C) interregionale Kooperation Mittelausstattung der Ausrichtungen erhöht EU: 8,9 Mrd. für ETZ insgesamt A = 74,16% = 6,6 Mrd. B = 20,22% = 1,8 Mrd. INT-EU = 4,03% = 0,36 Mrd. Mittelverteilung auf D A = 652 Mio. B = 313 Mio. MWE BB, Referat 43 etz.1420@mwe.brandenburg.de www.interreg.brandenburg.de 1
Förderbedingungen: Interventionssatz bis zu 85% Projekte müssen grenzübergreifend durchgeführt werden, d.h. mindestens je ein Partner aus D und PL 3 von 4 Förderkriterien müssen mit dem Projekt erfüllt sein: - gemeinsame Projektplanung/-vorbereitung - gemeinsame Durchführung - gemeinsame Finanzierung und/oder - gemeinsames Personal Es gilt weiterhin das Leadpartnerprinzip. MWE BB, Referat 43 etz.1420@mwe.brandenburg.de www.interreg.brandenburg.de 2
ETZ Programm BB Polen (Wojewodschaft Lubuskie) 2014-2020 Ausgangspunkt der Verhandlungen ab 2012: - 1 oder 2 Kooperationsprogramme (KP) an der dt.-pl. Grenze unter Beteiligung von PL, MV, BB und SN bislang 3 Einzelprogramme Einigung der Programmpartner im Frühjahr 2013: weiterhin 3 Kooperationsprogramme BB weiterhin an 2 Kooperationsprogrammen beteiligt: - BB-PL: Landkreise MOL, LOS und SPN sowie die kreisfreien Städte FF und CB - MV-BB-PL: Landkreise UM, BAR und (NEU) MOL Mittelausstattung: BB gesamt: 84,2 Mio. (d.h. minus 22% im Vergleich zu 2007-2013) davon: OP BB-PL (Lubuskie) ca. 55,2 Mio. OP MV-BB-PL (Zachodniopomorskie) 29 Mio. Polen KP mit BB: 45,0 Mio. (d.h. minus 10% im Vergleich zu 2007-2013) MWE BB, Referat 43 etz.1420@mwe.brandenburg.de www.interreg.brandenburg.de 3
Thematische Ziele - 11 thematische Ziele Art. 9 Allgemeine Strukturfondsverordnung 1. Forschung, Entwicklung & Innovation 2. Zugang und Nutzung Informations- und Kommunikationstechnologien 3. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU 4. CO² Verringerung in der Wirtschaft 5. Klimawandel & Risikoprävention (incl. Brand- und Kat.-schutz) 6. Umweltschutz 7. Verkehr & Infrastruktur 8. Beschäftigungsförderung 9. Förderung soziale Eingliederung & Bekämpfung der Armut 10. Bildung 11. Verbesserung Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen - EU-Forderung: thematische Konzentration: Beschränkung auf 4 thematischen Zielen - 80% der Mittel sind für 4 Ziele vorzusehen 20% für eine Mischachse möglich Einigung der Programmrammpartner in allen 3 Kooperationsprogrammen auf die Ziele: 6, 7, 10 und 11 4
Prioritätsachsen und thematische Ziele BB-PL. Prioritätsachse I (TZ 11) Prioritätsachse II (TZ 10) Prioritätsachse III (TZ 6) Prioritätsachse IV (TZ 7) Integration der Bevölkerung und Zusammenarbeit der Verwaltungen 11 (ETZ) Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung durch Förderung der Zusammenarbeit in Rechtsund Verwaltungsfragen und der Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen Stärkung grenzübergreifender Fähigkeiten und Kompetenzen 10 (ETZ) Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen [durch die] Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Programme für die allgemeine und berufliche Bildung und die Berufsausbildung Gemeinsamer Erhalt und Nutzung des Kultur- und Naturerbes 6.c Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes 6.d Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität und des Bodens und Förderung von Ökosystemdienstleistungen, einschließlich über Natura 2000, und grüne Infrastruktur Anbindung an die Transeuropäischen Netze und nachhaltiger Verkehr 7.b Ausbau der regionalen Mobilität durch Anbindung sekundärer und tertiärer Knotenpunkte an die TEN-V- Infrastruktur, einschließlich multimodaler Knoten 7.c Entwicklung und Verbesserung umweltfreundlicher (einschließlich geräuscharmer) Verkehrssysteme mit geringen CO2-Emissionen, darunter Binnenwasserstraßen und Seeverkehr, Häfen, multimodale Verbindungen und Flughafeninfrastruktur, um eine nachhaltige regionale und örtliche Mobilität zu fördern 5
Beispiele zu fördernde Maßnahmen: Beispiele zu fördernde Maßnahmen: Beispiele zu fördernde Maßnahmen: Beispiele für zu fördernde Maßnahmen: Verwaltung und Zivilgesellschaft: Förderung Vernetzung von Akteuren z.b. in Kultur, sozialen Bereichen, Umwelt, etc.; Fortführung des Kleinprojektfonds Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung: Vernetzung von Wirtschaftsakteuren, Stärkung der wirtschaftlichen Verflechtungen und Förderung Unternehmensaktivitäten, Zusammenarbeit der Wissenschaftseinrichtungen, Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung; Daseinsvorsorge: Zivil- und Katastrophenschutz, Verbraucher- Schutz; demografischer Wandel; Koop. Gesundheitseinrichtungen Ausbildung: Berufsausbildung; Kooperation zw. Unternehmen und Bildungseinrichtungen über Weiterbildungsangebote; Fachkräftesicherung; Kooperation Berufsorientierung; Vernetzung der regionalen Arbeits- und Bildungsmärkte; Stärkung der Zusammenarbeit von Hochschulen Weiterbildung: Zusammenarbeit von Volkshochschulen und anderen Träger des lebenslangen Lernens Querschnittsbereiche: Verbesserung des Zugangs zu Bildungsangeboten; Ausbau und Modernisierung Bildungseinrichtungen sowie Kindertagesstätten, allgemeinbildenden deutsch-polnischen Schulen, Aufwertung der Ausstattung von Bildungseinrichtungen bspw. für E-Learning-Angebote; Sprachausbildung; Verbraucherbildung; Stärkung der Zusammenarbeit von Kinder- und Jugend-, Kultur- und Sporteinrichtungen Entwicklung von Produkten, welche das gemeinsame Naturerbe erlebbar machen, z.b. tourist. Erschließung und Vermarktung von Naturlandschaften zur Förderung Tourismus Entwicklung und Vermarktung regionaler oder thematischer, kultureller und kulturtouristischer Angebote; Bau, Ausbau und Modernisierung von touristischer Flussinfrastruktur; Renaturierung von Naturdenkmalen Planung und Durchführung von Maßnahmen zum Arten- und Biotopschutz, Renaturierung von Flussauen, Schutz, Monitoring, Management und Öffentlichkeitsarbeit für geschützte Leitarten; Maßnahmen zur Überwachung und Renaturierung von Flächen; Maßnahmen zur Inwertsetzung von Ökosystemdienstleistungen, Wasserrückhalt und Hochwasserschutz Vorbereitung und Durchführung von Investitionen in unmittelbar grenzüberschreitend wirkende Straßeninfrastruktur, inkl. straßenbegleitende Radwege Konzepte zur Vorbereitung der oben genannten Maßnahmen Planungs- und Abstimmungsprozesse für neue Grenzübergänge insbesondere Brücken Zur Minimierung von Zielkonflikten: Maßnahmen zur frühzeitigen und intensiven Bürgerbeteiligung einschließlich der Umweltverbände (über die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren hinaus) MWE BB, Referat 43 etz.1420@mwe.brandenburg.de www.interreg.brandenburg.de 6
Verwaltungsstrukturen im KP BB Polen: Vereinfachungen, bewährte Verfahren aus Förderperiode 2007-2013 beibehalten Verwaltungsbehörde/Bescheinigungsbehörde: MWE BB - Landeskoordinator (LK) PL: MIR Warschau - Prüfbehörde: Landesregierung BB - Gemeinsames Sekretariat (GS): ILB in Frankfurt/Oder - Artikel-23-Prüfer: ILB und Wojewodschaftsamt Lubuskie Regionale Kontaktstelle in Zielona Gόra Einrichtung eines Begleitausschusses - paritätische Besetzung durch Programmpartner - Hauptaufgaben sind die Auswahl der Projekte und die Begleitung der Programmumsetzung Grundsätzlich thematische Calls zur Vergabe der EU-Förderung - 1. Call voraussichtlich 2. Quartal 2015 MWE BB, Referat 43 etz.1420@mwe.brandenburg.de www.interreg.brandenburg.de 7
Stand der OP-Vorbereitung: 1. KP Brandenburg Republik Polen (Woj. Lubuskie): 3. Entwurf des KP 09. Mai 2014 Kabinettbefassung 27. Mai 2014, Landtagsbefassung 11. Juni 2014 4. Entwurf des KP in Kürze auf polnischer Seite: Beteiligung der Zentralregierung in Warschau und der Öffentlichkeit im Juli/August 2014 ex-ante Evaluierung Auslage der Umweltbewertung in D und PL für jeweils 2 Monate im Juli/August 2014 finaler Entwurf Anfang September 2014 - Einreichung des KP bei der EU-Kommission bis zum 22. September 2014 MWE BB, Referat 43 etz.1420@mwe.brandenburg.de www.interreg.brandenburg.de 8
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! etz.1420@mwe.brandenburg.de MR`in Gisela Mehlmann MWE BB, Referat 43 etz.1420@mwe.brandenburg.de www.interreg.brandenburg.de 9