Aktueller Diskussionsstand ÖPUL und GAP Insbesondere Begrünung Albert Bernsteiner LK Umweltberatung
Ö P U L die steirischen Forderungen Beibehaltung des bisherigen Prämienvolumens neben dem Biologischen Landbau muss unbedingt weitere extensive Maßnahme (derzeit UBAG und Verzicht) beibehalten werden ackerbauliche Schwerpunkte zum Schutz von Grundwasser, Biodiversität, Bodenerosion und Erhöhung der Sozialverträglichkeit (Gülleeinarbeitung) Beibehaltung der Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit (Weide-, Auslaufprämien) GAP 13+ Pflanzenbauausschuss, Arno Mayer 8. Juli 2010 / Folie 2
GAP Greening Position LK STMK Brief an SC Edith Klauser v. 19. Nov. 2012 Absenkung des Pflichtanteiles an Ökobrache von 7 % auf 2 % Einbeziehung der Obst- und Weinflächen - ökologischen Vorrangflächen werden durch den Verzicht auf Düngemittel und Pflanzenschutzmittel im Bereich des Vorgewendes erreicht Anbaudiversifizierung auf Ackerland erst ab 10 ha, mind. 2 Hauptfrüchte, max. 75 % einer Kultur Anrechnung von Kurzumtriebs- und Ackerfutterflächen als ökologische Vorrangflächen Anrechnung von Landschaftselementen, die im Zuge von Flurbereinigungen und Grundstückszusammenlegungen angelegt wurden, als ökologische Vorrangflächen Beispielsweise wurden im Bezirk Radkersburg bei den letzten 15 Flurbereinigungen insgesamt 100 ha Landschaftselemente seitens der Landwirte zur Verfügung gestellt. Die Umwandlung von Dauergrünland in Dauerkulturen (Obst, Wein, Kurzumtrieb für Energiezwecke) muss weiterhin möglich sein.
Beschluss LKÖ-Präsidium GAP 2014-2020 1. Säule Direktzahlungen (Betriebsprämie) grundsätzliches Ziel: ausgewogene Modellwahl mit dem Ziel möglichst geringer Brüche und Verwerfungen auf Ebene der Bundesländer Mittel für agrarische Bereiche im bisherigen Ausmaß von EU/Bund/Länder klare funktionelle Trennung zwischen 1. und 2. Säule Region: Präferenz für Österreich weit einheitliches Modell der Direktzahlungen Differenzierung der Flächenzahlungen: zweistufiges Modell Acker und Grünland gleich gestellt / extensive Grünlandflächen wie einmähdige Wiesen, Hutweiden und Bergmähder abgestuft
Beschluss LKÖ-Präsidium GAP 2014-2020 2. Säule Ländliche Entwicklung Grundsatzposition: Erhalt der LE-Mittel im bisherigen Umfang für die Land- und Forstwirtschaft Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe Investitionsförderung stärken LE als Ausgleichsmechanismus für die Abfederung von Mittelverschiebungen aus der 1. Säule bei weniger Geldmittel: proportionale Kürzung in allen Bereichen (ÖPUL/AZ)
Ideen für ÖPUL 2014 2020 Grobkonzepte und grundsätzliche Möglichkeiten zu Kapitel 4. Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung von Ökosystemen nachhaltige Bewirtschaftung von Acker, Grünland, Wein-, Gemüse- und Obstkulturen
NAWI Nachhaltige Bewirtschaftung von Acker, Grünland, Wein-, Gemüse- und Obstkulturen Auflagen: Landschaftselemente erhalten schlagbezogene Aufzeichnungen sachgerechte Düngung Humus mehrende Bewirtschaftung / Fruchtfolge mit spätestens einer ab dem 3. Jahr positiver Bilanz - und dann kein Rückfall Weiterbildung (4 UE pro Jahr) Angabe im MFA (und bei Acker im HA) (ev. einschließlich bestimmter Angaben betreffend Humus: Stroheinarbeitung/Wegbringen, Wirtschaftsdünger, Rübenblattgewinnung, Untersaat, Begrünungen in der Reihe bei den Dauerkulturen) ÖPUL - Mindeststandard einhalten?top-up: Herbizidverzicht?Top-up: Flächen ohne Stickstoffdüngung
NAWI Nachhaltige Bewirtschaftung von Acker, Grünland, Wein-, Gemüse- und Obstkulturen Begründung: mit dieser breiten Maßnahme kann eine große Anzahl von Landwirten und ein großer Anteil der österreichischen Kulturfläche miteinbezogen werden positive Effekte auf Klima, Wasserschutz, Ressourceneffizienz, Biodiversität werden sichergestellt mit den Top-ups werden einzelne Nutzen ausgebaut Herbizidverzicht: Biodiversität ohne Stickstoff : Klima, Wasserschutz, Ressourceneffizienz
Bio Weiterführung der Maßnahme, Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen die ÖPUL-Maßnahme Biologische Landbewirtschaftung wird zukünftig außerhalb des Umweltprogramms in Form eines eigenen Ansatzes mit eigener Dotation angeboten werden
Begrünung Auflagen: Zwischenfruchtanbau im Herbst gemäß 6 Varianten Angabe im Herbst-Antrag Top-up 1: Mulchsaatzuschlag Top-up 2: Herbizidverzicht zwischen Anbau, Begrünung und Aufgang der Folgekultur Begründung: positive Effekte auf Klima, Wasserschutz, Biodiversität, Erosionsund Grundwasserschutz, Humusaufbau
Begrünungsmaßnahmen - Diskussionen
Begrünung Neu: 3 stufiger Aufbau Maßnahmen Bodenfruchtbarkeit + Klima = Zwischenfruchtmaßnahme
Begrünung Zwischenfrucht
Begrünung Zwischenfrucht
Begrünung Zwischenfrucht Top-up Bienenweide (nur für bestimmte Begrünungs-Varianten, z. B. für A1) - vorgeschriebene Saatgutmischung Bienenweide - späteste Anlage und frühestes Mulchen/Einarbeiten definieren - Pflanzenschutz und Insektizidauflage erarbeiten Top-up Mulch- und Direktsaat - betrifft die Anlage der Folgekultur nach der Begrünung, keine Prämiendifferenzierung nach Folgekultur - optional für Varianten A1, B, C, verpflichtend in Variante D - max. 4 Wochen Zeitraum zwischen der 1. Bodenbearbeitung und dem Anbau der Folgekultur - wendende Bodenbearbeitung unzulässig Prämienberechnung - Begrünungsprämie + Top-ups pro ha angelegter Begrünung
Begrünung System Immergrün Auflagen: Immergrün mit 3 Möglichkeiten auf 90 % der Ackerfläche immer grün, d.h. max. 3 Wochen zw. Hauptfrucht und Zwischenfrucht (und retour), max. 6 Wochen zw. 2 Hauptfrüchten über Gesamtbetrieb gerechnet, 90% der Zeit ein Anbau gegeben zu jedem Zeitpunkt, 90 % der Ackerfläche grün (d.h. bebaut). Angabe im MFA (und HA) Top-up 1: MZ Top-up 2: Herbizidverzicht zwischen Anbau Begrünung und Aufgang Folgekultur Begründung: positive Effekte auf Klima, Wasserschutz, Biodiversität, Erosionsund Grundwasserschutz, Humusaufbau
Begrünung System Immergrün!!
Begrünung System Immergrün
Begrünung System Immergrün Top-up Bienenweide ( HA notwendig) - vorgeschriebene Saatgutmischung Bienenweide - späteste Anlage und frühestes Mulchen/Einarbeiten definieren - Verzicht auf Pflanzenschutz und Insektizide (auch auf Nachfolgekultur?) Prämienberechnung System Immergrün - pauschal für alle Ackerflächen am Betrieb - unterschiedliche Prämiensätze je nach Kultur (z. B. Ackerfutterflächen) - Obergrenzen für Auszahlung bestimmter Kulturen (z. B. Obergrenze für Bodengesundungsflächen max. 25%) - GLÖZ Flächen erhalten keine Prämie Anmerkungen - kein MZ-Zuschlag! - Prämienabschlag bei Bio?
Begrünung Humusmanagement Auflagen: Immergrün-Maßnahme einhalten Einarbeitung von Stroh stark Humus mehrende Fruchtfolge, spätestens ab dem 3. Jahr Bilanz stark positiv Angabe im MFA (und HA) Top-up 1: MZ Top-up 2: Herbizidverzicht zwischen Anbau Begrünung und Aufgang Folgekultur Begründung: positive Effekte auf Klima, Wasserschutz, Ressourceneffizienz, Biodiversität, Bodenfruchtbarkeit und Klimaschutz, Anpassung Klimawandel, Erosions- und Grundwasserschutz, Humusaufbau
Begrünung Humusmanagement
Begrünung Humusmanagement
Begrünung "Variante L" Parameter winterharte Begrünung, die als Hauptkultur genützt werden kann mind. 10 Monate zwischen Aussaat und Ernte Anbau bis spätestens 1.10. Herbizidverzicht zwischen Ernte d. Vorfrucht und Anbau d. Begrünung Mulchsaatzuschlag - optional
Vorbeugender Boden- und Gewässerschutz Grundlagen: Es werden für das ÖPUL 2014 keine Bundesländerprogramme sondern Maßnahmenpakete erstellt, die für die Regionen mit denselben Problemen gelten. Im vorliegenden Konzeptpapier sind drei ÖPUL-Maßnahmen für den Gewässerschutz vorgesehen: Maßnahmen für Regionen mit intensiver Viehhaltung Maßnahmen für Regionen mit intensivem Ackerbau (z.b. pannonischer Raum) Maßnahmen für Regionen mit nährstoffbelasteten Oberflächengewässern
Vorbeugender Boden- und Gewässerschutz GVE / Düngegrenze GVE-Grenze soll fallen, Betriebe mit mehr als 170kg N/ha stallfallend sollen einbezogen werden Düngung Mineraldüngerverzicht noch genauer zu diskutieren, Verbotszeiträume vorverlegen würde speziell im Herbst sinnvoll sein, um Druck auf den Bau von Lagerraum auszuüben Fruchtfolge sofern nicht über Greening geregelt bzw. sofern ÖPUL-Betriebe von Greening-Verpflichtungen ausgenommen werden können, sollte ein max. Fruchtfolgeanteil vorgesehen werden
Vorbeugender Boden- und Gewässerschutz Nährstoffbilanzierung derzeitiges System soll beibehalten werden (Planung, Aufzeichnung, Bilanzierung), bei Einsatz von Phosphor-Mineraldünger ist dieser zu dokumentieren (wie bisher) Pflanzenschutzmitteleinsatz keine eigene PSM-Maßnahme, wenn überhaupt nur als TOP-up denkbar Untersaat bei Mais wird wegen zu geringer Teilnahme in den letzten Programmperioden gestrichen
Vorbeugender Boden- und Gewässerschutz Bodenproben und Nährstoffanalysen Nmin denkbar in Kombination mit Beratung, Akzeptanz einer Nährstoffanalyse von Wirtschaftsdünger ist zu diskutieren Mulchsaat und Direktsaat sinnvolle Maßnahme für Gewässerschutz, Extra-Prämie zu diskutieren, Verpflichtung (Kombination) wird nicht angestrebt Schulung jedenfalls in Maßnahme vorsehen Fruchtfolge denkbar ist ein Mindestbegrünungssatz zur Fruchtfolgegestaltung (kein Problem in diesen Gebieten) da weniger Mais
Vorbeugender Boden- und Gewässerschutz Begrünung eventuell Mindestbegrünungssatz festschreiben, dieser soll für den Betrieb gelten (jedenfalls nicht höher als derzeit), Ausschließung von Varianten für die Gewässerschutzmaßnahmen ist noch abzuklären Stilllegung Weiterführung der Maßnahme, Ausgestaltung und Prämienhöhe soll höhere Teilnahme ermöglichen, Nutzung der Flächen ermöglichen Düngung nach höchstens mittlerer Ertragslage Durchführbarkeit schwierig
Vorbeugender Boden- und Gewässerschutz Gemüsebau Greeningverpflichtungen abwarten, Einführung von FF Weinbau Problemfall wird weiter verfolgt Gebietskulisse Polygone sollten beibehalten werden, zusätzliche Überlegungen können angestellt werden, Umsetzbarkeit wichtig (nicht zu komplexe Maßnahme), Gebietskulisse kommt von den Bundesländern (Abstimmung mit BMLFUW) Uferrandstreifen Einzugsgebietsmaßnahmen Maßnahmensetzung noch genauer zu diskutieren, nicht auf die Möglichkeit von Blühstreifen, Bienenweide etc. vergessen
GAP 2013+ Geld als zentrales Thema Zwei entscheidende Fragen: 1. Wie viel Geld steht für Landwirtschaft zur Verfügung? 2. Wie werden diese Gelder verteilt? Zukünftige Herausforderungen/KAD Dipl.-Ing. Werner Werner Brugner Brugner 14. Juni 2010 / Folie 30
Aufteilung der 213 Mio. Ausgleichszahlungen in der Steiermark 2009 21.661 Betriebe 3.107 /Betrieb 67,3 Mio. 75,3 Mio. 26.821 Betriebe 2.809 /Betrieb 23.806 Betriebe 2.234 /Betrieb 53,2 Mio. 17,3 Mio. 11.788 Betriebe 1.471 /Betrieb Zukünftige Herausforderungen/KAD Dipl.-Ing. Werner Werner Brugner Brugner 14. Juni 2010 / Folie 31 Einheitliche Betriebsprämie Rinderprämien AZ für benachteiligte Gebiete ÖPUL
ÖPUL Realitäten ÖPUL hat enorme Bedeutung für Steiermark ÖPUL = Prämie Nr. 1 im Berggebiet UBAG + Verzicht, Bio, Weideprämie sind/waren die wichtigsten Maßnahmen Aufzeichnungen (Betriebs-/Schlagebene, Weideblätter) werden oft nicht ernst genommen Zukünftige GAP 13+ Pflanzenbauausschuss, Herausforderungen/KAD Arno Dipl.-Ing. Mayer Werner Brugner 8. Juli 14. Juni 2010 2010 / Folie / Folie 3232
ÖPUL Maßnahmen für die Steiermark 2009 Reihenfolge 1 bis 7 nach absoluter Auszahlungssumme UBAG 12.377 Betriebe 1.052 /Betrieb 13,02 Bio 3.508 Betriebe 3.513 /Betrieb 12,32 Tierschutzmaßnahme 9.547 Betriebe 976 /Betrieb 9,32 Mahd von Steilflächen 10.101 Betriebe 591 /Betrieb 5,97 Naturschutz 3.303 Betriebe 1.533 /Betrieb 5,07 Verz. Ackerfutterund Grünlandflächen 9.316 Betriebe Begrünung von Ackerflächen 5.683 Betriebe 562 /Betrieb 489 /Betrieb Zukünftige Herausforderungen/KAD Dipl.-Ing. Werner Werner Brugner Brugner 14. Juni 2010 / Folie 33 3,19 4,55 0 2 4 6 8 10 12 14 Millionen
Es ist jedenfalls noch ein steiniger Weg bis zum nächsten ÖPUL und der Gesamtreform der GAP! Danke für Ihre Aufmerksamkeit!