Die Vorsitzende Bad Oldesloe, des Finanzausschusses der Stadt Bad Oldesloe. Einladung

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Transkript:

Die Vorsitzende Bad Oldesloe, 06.04.2016 des Finanzausschusses der Stadt Bad Oldesloe Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, die 31. öffentliche Sitzung der Wahlperiode 2013 2018 für das Gremium Finanzausschuss der Stadt Bad Oldesloe findet statt am 20.04.2016, um 19:00 Uhr im Sitzungszimmer 2.09 des Verwaltungsgebäudes, Markt 5. Ich lade Sie hiermit zu dieser Sitzung ein und überreiche Ihnen die Tagesordnung mit Vorlagen. Sollten Sie verhindert sein, benachrichtigen Sie bitte die/den Ausschussvorsitzenden und Ihre Stellvertretung durch Übermittlung der Sitzungsunterlagen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Nils-Olsson-Boy

Die Vorsitzende Bad Oldesloe, 14.04.2016 des Finanzausschusses der Stadt Bad Oldesloe Nachreichung Sehr geehrte Damen und Herren, für die 31. öffentliche Sitzung der Wahlperiode 2013 2018 für das Gremium Finanzausschuss der Stadt Bad Oldesloe am 20.04.2016, um 19:00 Uhr im Sitzungszimmer 2.09 des Verwaltungsgebäudes, Markt 5 übersende ich Ihnen einen Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen. Laut Auskunft von Frau Hoffmann ist der Antrag bereits am 25.03.2016 in den Briefkasten der Stadt eingeworfen worden. Trotz Recherche im Hause konnte dieser Antrag nicht aufgefunden werden. Frau Hoffmann hat den Antrag erneut mit Mail vom 09.04.2016 und mit Eingangsdatum 11.04.2016 in Papierform vorgelegt, der somit für die Sitzung des Finanzausschusses am 20.04.2016 verfristet wäre. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Tagesordnung muss somit in der Sitzung des Finanzausschusses getroffen werden. Darüber hinaus erhalten Sie eine geänderte Vorlage zum TOP 8 Vorzeitige Besetzung einer Planstelle im Team Erziehung und Betreuung an der Stadtschule. Sollten Sie verhindert sein, benachrichtigen Sie bitte die/den Ausschussvorsitzenden und Ihre Stellvertretung durch Übermittlung der Sitzungsunterlagen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Treetzen

An die Vors. des Finanzausschusses Frau Reichardt-Mewes Sehr geehrte Frau Reichardt-Mewes, 9.4.2016 1)Die Fraktion Bündnis 90 Die Grünen stellen folgenden Antrag: Der Finanzausschuss beschließt, dass sich die Stadt als Kaufinteressentin um den Ankauf des Grundstücks Hamburger Str./OhoKino bemühen soll. Begründung: Aus städteplanerischen Gründen, vor allem im Hinblick auf die rückseitige Bebauung der angrenzenden Königsstraße, wäre dieses von großer Bedeutung. Das Gebäude kann verpachtet, verkauft oder in Zusammenarbeit mit privaten Investoren anderen Nutzungen (teilweise Kino) zugeführt werden. Karin Hoffmann Stadtverordnete

- 2 - Die unten aufgeführten nicht öffentlichen Punkte werden auf Vorschlag der Verwaltung voraussichtlich nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne des 35 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen. Tagesordnung Öffentliche Tagesordnungspunkte 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung 3. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung - öffentlicher Teil 4. Einwohnerfragestunde 5. Aktuelles aus den Fachbereichen 6. Verkauf der städtischen Baugrundstücke im Bebauungsplan Nr. 47 7. Stadtschule Antrag auf Einstellung einer sozialpädagogischen Fachkraft im DaZ-Zentrum 8. Ausführung des Stellenplanes 2016 Vorzeitige Besetzung einer Planstelle im Team Erziehung und Betreuung an der Stadtschule 9. Ausführung des Stellenplanes 2016 Personeller Mehrbedarf im Fachbereich Finanzen 10. Ausführung des Stellenplanes 2016 Personeller Mehrbedarf im Fachbereich Bauamt/Bauverwaltung bzw. dem Sekretariat des Bürgermeisters 11. Stadtentwicklung Auswahl von städtischen Grundstücken für Flüchtlingsunterkünfte, respektive für späteren sozialen Wohnungsbau 12. Zwischenbericht der Stadtwerke Bad Oldesloe für das zweite Halbjahr 2015 1063/2013-2018 1034/2013-2018 1052/2013-2018 1057/2013-2018 1056/2013-2018 1038/2013-2018 0694/2013-2018 13. Beschlusskontrolle 1046/2013-2018 14. Mitteilungen/Anfragen Nicht öffentliche Tagesordnungspunkte 15. Mitteilungen/Anfragen 16. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung - nicht öffentlicher Teil 17. Beschlusskontrolle (aus nicht-öffentlicher Sitzung) 1045/2013-2018

- 3-18. Travebad: Abschluss eines Vergleiches mit dem Planungsbüro (Nicht öffentlich, da schutzwürdige Interessen der am Vergleich beteiligten Parteien bestehen) 19. Erlass einer Gewerbesteuerforderung (Nicht öffentlich, da schutzwürdige Interessen des Steuerschuldners bestehen) 1062/2013-2018 1047/2013-2018

Stadt Bad Oldesloe Der Bürgermeister Allgemeine Finanzwirtschaft Datum 06.04.2016 Aktenzeichen II.10.5 880.01; 023.124; 022.3 Up den Pahl/Baugrundstücke Beschlussvorlage öffentlich TOP Drucksachen-Nr. 1063/2013-2018 Beratungsfolge Finanzausschuss Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum 20.04.2016 27.04.2016 Verkauf der städtischen Baugrundstücke im Bebauungsplan Nr. 47 Anlage: Aufteilungsplan 1. Sachverhalt Vorweg wird darauf hingewiesen, dass mit Vorlage dieser Beschlussvorlage die für die Sitzung des Finanzausschusses am 09.03.2016 vorgelegte Beschlussvorlage des Sachbereichs Allgemeine Finanzwirtschaft vom 24.02.2016 (Drucksachen-Nr. 0973/2013-2018) gegenstandslos wird. Der Bebauungsplan Nr. 47 (im weiteren kurz B-Plan 47 genannt) umfasst das Gebiet im Bereich des Up den Pahl 2 40 (gerade Haus-Nr.) und Ratzeburger Straße 75 93 (ungerade Haus-Nr.). Die Zulässigkeit von Vorhaben ist derzeit nach 33 BauGB zu beurteilen. Zudem hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 21.09.2015 den B-Plan 47 bereits als Satzung beschlossen. In Kürze soll der Bebauungsplan ebenfalls in Kraft treten. In dem Gebiet befinden sich auch städtische Bauflächen, die nun verkauft werden sollen. Die zu verkaufenden städtischen Bauflächen sind insgesamt ca. 4.211 m² groß. In der Stadtverordnetenversammlung am 23.05.2011 wurde der Beschluss gefasst, dass das Baugebiet nicht an einen Investor übergeben, sondern die Erschließung des B-Plan 47 sowie die Vermarktung mit dem Verkauf der städtischen Baugrundstücke im Gebiet des B-Plan 47 in eigener Verantwortung durch die Stadt Bad Oldesloe durchgeführt werden soll. Die neue Erschließungsstraße im Gebiet des B-Plan 47 wird die Straßenbezeichnung Pahlhöhe erhalten. Die Straßenausbauplanung zur Erschließung des B-Plan 47 wurde der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 15.10.2015 vorgestellt. Mit den Arbeiten zur Herstellung der Erschließung soll im Frühjahr 2016 begonnen werden. Die Stadtverordnetenversammlung hat der Ausbauplanung zugestimmt. 1 von 5

- 2 - Parallel mit der Erschließung sollen die Vermarktung und der Verkauf der städtischen Baugrundstücke erfolgen. Im anliegenden Aufteilungsplan sind die zu verkaufenden Baugrundstücke dargestellt. Es sind insgesamt 9 Baugrundstücke. Der Zuschnitt der Baugrundstücke wurde so gewählt, dass - unter Berücksichtigung der Festsetzungen des B-Plan 47 und der vorhandenen Gegebenheiten - ein optimales aber auch ausgewogenes Ergebnis, was die Ausrichtung, Größe und Erschließung und damit die Vermarktbarkeit betrifft, erzielt wird. Um mit der Vermarktung und dem Verkauf der Baugrundstücke beginnen zu können, müssen der Kaufpreis und das Verfahren, wie der Zuschlag für die Grundstücke erfolgen soll, festgelegt werden. Gemäß 8 Abs. 2 Buchstabe f) der Hauptsatzung der Stadt Bad Oldesloe entscheidet der Bürgermeister bis zu einem Wert von 200.000,- über die Veräußerung von Grundstücken in Neubaugebieten, für die zuvor die Stadtverordnetenversammlung den Kaufpreis festgelegt hat. Hinsichtlich des im Aufteilungsplan mit der Nr. 9 gekennzeichneten Baugrundstücks muss zudem das weitere Vorgehen bestimmt werden. a) Kaufpreis Die im Aufteilungsplan dargestellten Baugrundstücke Nr. 1 und 2 eignen sich für eine Doppelhausbebauung. Die übrigen Baugrundstücke sind für eine Einfamilienhausbebauung ausgelegt. Hinsichtlich der Bebauungsmöglichkeiten des Baugrundstücks Nr. 9 wird auf den Punkt c) verwiesen. Der vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Stormarn für das betreffende Gebiet (Bodenrichtwertzone Stadtrand Ost ) ermittelte, aktuelle Bodenrichtwert (Stand: 31.12.2014) beträgt 150,- /m² für Einfamilienhaus- und Doppelhausgrundstücke. Als Kaufpreis bietet sich grundsätzlich der Bodenrichtwert an, da dieser den von einem unabhängigen, gesetzlich verankerten Gremium (= Gutachterausschuss) ermittelten Durchschnittswert der im Bewertungszeitraum gezahlten Kaufpreise darstellt. Der Bodenrichtwert bezieht sich auf ein unbebautes, voll öffentlich erschlossenes Grundstück mit durchschnittlichem Lagewert. Zudem ist der Bodenrichtwert bezogen auf ein 600 m² großes Einfamilienhausgrundstück beziehungsweise auf ein 300 m² großes Grundstück für eine Doppelhaushälfte. Weicht die tatsächliche Grundstücksgröße von der Bezugsgröße ab, muss der Bodenrichtwert angepasst werden. Vom Grundsatz her gilt, je größer ein Grundstück umso kleiner der Bodenrichtwert (je Quadratmeter) und umgekehrt. Die städtischen Baugrundstücke weichen alle von der Bezugsgröße des Bodenrichtwertes ab, so dass im Grunde jedes Grundstück angepasst werden müsste. Die Einzelhausgrundstücke sind tendenziell gleich groß oder kleiner als die Bezugsgröße, die Doppelhausgrundstücke sind gleich groß oder größer. Da die Baugrundstücke aber in ihrer Lage im gesamten gleich durchschnittlich sind, sollte nicht für jedes Baugrundstück ein eigener Kaufpreis, sondern für alle Baugrundstücke ein einheitlicher Kaufpreis festgelegt werden. Zur Ermittlung des einheitlichen Kaufpreises D:\Arbeit\Ausschuss\6.doc 08.04.2016-3 -

- 3 - sollte der Durchschnittswert genommen werden. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Anpassungskriterien ergibt sich ein durchschnittlicher Bodenrichtwert von etwa rd. 155,- /m². Die Verwaltung schlägt daher vor, für die zu verkaufenden städtischen Baugrundstücke im Gebiet des B-Plan 47 einen Kaufpreis von 155,- /m² festzulegen. Der für die öffentliche Erschließung zu fordernde Erschließungsbeitrag ist in dem Kaufpreis enthalten. Der Erschließungsbeitrag wird im Zuge des Verkaufs der Baugrundstücke abgelöst werden. b) Zuschlagverfahren für die Grundstücke Während der Aufstellung des B-Planes haben sich über die Jahre diverse Kaufinteressenten bei der Stadt Bad Oldesloe gemeldet. Da sich das Verfahren zur Aufstellung des B-Plans über Jahre hingezogen hat und nicht mal ein Dutzend der neuen Baugrundstücke im Stadteigentum liegen, wurde seitens der Verwaltung keine Warte- oder Reservierungsliste geführt. Die Baugrundstücke sollen nun öffentlich zum Kauf angeboten werden, so dass jeder Interessierte die Möglichkeit hat, sich zu bewerben. Aufgrund der vorgenannten Vielzahl der vorangegangenen Interessensbekundungen kann von einer großen Nachfrage und damit von vielen Bewerbungen um die Baugrundstücke ausgegangen werden. Für die Auswahl der Käufer sind folgende Verfahren denkbar: Reines Höchstgebotsverfahren Festlegung von Kriterien nach dem Einheimischenmodell (Vorrang Einheimischer) mit anschließender Losentscheidung (soweit erforderlich) Reine Losentscheidung. Beim Höchstgebotsverfahren würde zum höchstangebotenen Kaufpreis verkauft werden. Es hätten tendenziell nur gut verdienende Personen Aussichten auf den Zuschlag. Das sogenannte Einheimischenmodell, mit denen insbesondere sozial schwache und einheimische Bürger preiswertes Bauland erhalten können, ist auch heutzutage noch anerkannt. Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 08.05.2013 Einheimischenmodelle für grundsätzlich rechtmäßig erachtet, sofern diese Modelle auf angemessenen Kriterien beruhen. Es bedarf im Einzelfall stets sachgerechter und zwingender Gründe des Allgemeininteresses, um den EU-rechtlichen Vorgaben auch rechtlich Genüge zu tun. Hierzu gehört es nach dem Europäischen Gerichtshof vor allem, dass eine Kommune vorrangig den Immobilienbedarf der am wenigsten begüterten und einheimischen (örtlichen) Bevölkerung befriedigen will. Als angemessen gelten wohl die Kriterien Dauer des Aufenthalts in der Kommune, Zahl der Kinder und insbesondere die Höhe des Einkommens. Neben der Problematik der Festlegung rechtlich einwandfreier Kriterien birgt das Einheimischenmodell in diesem Zusammenhang - und dies insbesondere umso mehr, je kleiner ein Baugebiet ist und je größer die Nachfrage ist - das Risiko von Klagen von Bewerbern, die nicht berücksichtigt werden. Das Einheimischenmodell bietet sich regelmäßig nur bei größeren Baugebieten an. D:\Arbeit\Ausschuss\6.doc 08.04.2016-4 -

- 4 - Daher stellt für das hier vorliegende Baugebiet grundsätzlich die reine Losentscheidung das angemessenste Zuschlagsverfahren dar, da so jeder die gleichen Erfolgschancen auf ein Baugrundstück hat. Zudem ist es das praktikabelste Verfahren. c) Baugrundstück Nr. 9 Das als Baugrundstück Nr. 9 bezeichnete Grundstück liegt zwischen der rückwärtigen Baufläche des Grundstücks Up den Pahl 28 und der neuen Erschließungsstraße. Bei dem Baugrundstück Nr. 9 handelt es sich um eine Baufläche, die aufgrund ihrer geringen Größe und Breite alleine für sich nicht bebaubar ist. Nur zusammen mit der rückwärtigen Baufläche des Grundstücks Up den Pahl 28 ist eine Bebauung möglich. Es wird daher vorgeschlagen, das Baugrundstück Nr. 9 direkt dem Eigentümer des Grundstücks Up den Pahl 28 zum Kauf anzubieten. Wenn dieser den Kauf ablehnt, sollte im Gegenzug von der Stadt Bad Oldesloe versucht werden, die rückwärtige Baufläche des Grundstücks Up den Pahl 28 zu erwerben. 2. Finanzielle Auswirkungen Sollte der Kaufpreis, wie vorgeschlagen, in Höhe von 155,- /m² festgelegt werden, ergeben sich voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen: Betrag Zu erwartender Gesamtbetrag (bei einer Verkaufsfläche von ca. 4.211 m²) Kaufpreis brutto 155,- /m² 652.705,00 abzüglich Ablösebetrag des Erschließungsbeitrags Verkaufserlös netto: abzüglich Wert der Flächen in der Anlagenbuchhaltung = Wertveränderung des Anlagevermögens 41,544225 /m² rd. 113,46 /m² Produkt-Sachkonto 174.942,73 54100.6881012 (2331012) Gemeindestraßen Beiträge und ähnliche Entgelte Up den Pahl rd. 477.762,27 11160.6821000 (0900003) Liegenschaftsverwaltung - Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden 38,38 /m² 161.618,18 11160.5471000 Liegenschaftsverwaltung Wertveränderung bei Sachanlagen Ertrag: 75,08 /m² 316.144,09 11160.4541000 Liegenschaftsverwaltung - Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden Haushaltsansätze 2016 derzeit 213.000,- (Die Erschließungsbeitragseinnahmen für die sonstigen beitragspflichtigen Grundstücke sind in 2017 veranschlagt: 71.000,- ) 378.000,- 208.200,- 169.800,- D:\Arbeit\Ausschuss\6.doc 08.04.2016-5 -

- 5-3. Leitwerte Der Verkauf der städtischen Baugrundstücke im Bereich des B-Plan 47 steht im Zeichen von Bad Oldesloe die lebendige und mobile Stadt mit hoher Wirtschaftskraft sowie Bad Oldesloe - die familienfreundliche Stadt der Generationen mit Tradition. 4. Vorschlag zum Beschluss Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen / Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der Kaufpreis für die zu verkaufenden städtischen Baugrundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 47 wird auf 155,- /m² festgelegt. In dem Kaufpreis ist der Erschließungsbeitrag enthalten. Der Erschließungsbeitrag wird abgelöst. Die Baugrundstücke werden öffentlich zum Kauf angeboten. Bei mehreren Bewerbungen für ein Grundstück entscheidet das Los. Die Losentscheidung liegt bei der Stadt Bad Oldesloe. Das städtische Baugrundstück zwischen Up den Pahl 28 und der Erschließungsstraße wird dem Eigentümer des Grundstücks Up den Pahl 28 direkt zum Kauf angeboten. Sofern das Kaufangebot abgelehnt wird, wird im Gegenzug von der Stadt Bad Oldesloe versucht, die rückwärtige Baufläche des Grundstücks Up den Pahl 28 zu erwerben. Tassilo von Bary Bürgermeister D:\Arbeit\Ausschuss\6.doc 08.04.2016

Stadt Bad Oldesloe Der Bürgermeister Schulen, Sport und Kindertagesstätten TOP Datum 07.03.2016 Aktenzeichen III.70.0 023.144; 2; 022.3; 211.0 Beschlussvorlage öffentlich Drucksachen-Nr. 1034/2013-2018 Beratungsfolge Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss Finanzausschuss Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum 13.04.2016 20.04.2016 27.04.2016 Stadtschule Antrag auf Einstellung einer sozialpädagogischen Fachkraft im DaZ- Zentrum 1. Sachverhalt Mit Schreiben vom 03.03.2016 (Anlage) hat die Stadtschule (STS) einen Antrag auf Einstellung einer sozialpädagogischen Fachkraft für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler in dem an der STS befindlichen DaZ-Zentrum (Deutsch als Zweitsprache) gestellt. Die in dem Antrag enthaltenen Angaben zu Schülerzahlen, Herkunft, Aufgaben und Anforderungen etc. sind zutreffend. Die Stadtschule ist seit einigen Jahren eines der DaZ-Zentren im Kreis Stormarn für den Grundschulbereich. An der Theodor-Storm-Schule Bad Oldesloe (TSS) ist ein DaZ- Zentrum für den weiterführenden Schulbereich verortet. Weitere Standorte befinden sich zur Zeit in Ahrensburg, Glinde und Reinbek. Die Einrichtung eines DaZ-Zentrums in Bargteheide ist zum Schuljahr 2016/17 geplant. An den dortigen DaZ-Zentren werden bislang keine zusätzlichen Schulsozialarbeiter für die Schülerinnen und Schüler im DaZ beschäftigt. Die DaZ-Zentren arbeiten schulartübergreifend in einem dafür festgelegten Einzugsbereich. An der STS und der TSS werden sowohl die in Oldesloe lebenden Kinder als auch die Schülerinnen und Schüler aus dem Umland (Großbereich Bargteheide bis Reinfeld) unterrichtet. Das DaZ-Zentrum arbeitet mit einem Mehrstufenmodell: Basisstufe: Nach der Sprachstanderfassung und einem Elterngespräch werden Schülerinnen und Schüler ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen in einen Vollzeit- Basiskurs aufgenommen. Die Kinder werden durchschnittlich mit 25 Wochenstunden unterrichtet. Wie lange Schülerinnen und Schüler den Unterricht in der Basisstufe besuchen, entscheiden die Lehrkräfte. In der Regel verbleiben die Kinder ein halbes bis ein Jahr in der Basisstufe. 1 von 4

- 2 - Aufbaustufe: Die Schülerinnen und Schüler verlassen die DaZ-Klasse der Basisstufe ganz und besuchen in einzelnen Fächern den Regelunterricht ihrer zukünftigen Klasse in der für sie zuständigen Schule. In welchen Fächern die Kinder bereits am Unterricht teilnehmen, soll von ihren persönlichen Stärken abhängen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten weiterhin wöchentlich vier bis sechs DaZ-Stunden. Integrationsstufe: Diese Stufe bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler voll am Unterricht der Regelklasse teilnehmen. Wöchentlich werden zwei DaZ-Stunden von Lehrkräften der Regelschulen erteilt. Organisiert wird die Arbeit der DaZ-Zentren durch Kreisfachberaterinnen und Kreisfachberater. Ihre Aufgabe ist es, DaZ-Zentren aufzubauen sowie ein Netzwerk zu knüpfen, in dem die Lehrkräfte der allgemeinen Schulen, die DaZ-Lehrkräfte, die Mitarbeiterinnen der Kindertagesstätten sowie außerschulische Partner verbunden sind. Als Schulträger stellt die Stadt Bad Oldesloe Räumlichkeiten und die in den Schulen vorhandene Ausstattung für die Durchführung des Unterrichts zur Verfügung. Aufgrund der steigenden Zahl der Kinder und Jugendlichen in den DaZ-Zentren und fehlenden räumlichen Kapazitäten hat die Stadtschule seit Beginn des Schuljahres 2015/16 den DaZ-Unterricht in mittlerweile sechs Klassenräume der Schule am Kurpark verlagern müssen. Ferner ist die Stadt Bad Oldesloe als Schulträger an der Organisation und den Kosten für die Schülerbeförderung, teilweise auch im Wege der Individualbeförderung, nach den Bestimmungen der Schülerbeförderungssatzung des Kreises Stormarn beteiligt. Für die auswärtigen Schülerinnen und Schüler werden diese Kosten im Wege des Schullastenausgleichs von den Wohnortgemeinden erstattet. (vgl. dazu Drucksachen- Nr. 0571/2013-2018 für den BSKA am 07.01.2015) In personeller Hinsicht wird die Unterrichtsversorgung der DaZ-Zentren über das Schulamt des Kreises Stormarn, d.h. aus Landesmitteln, sichergestellt. Grundsätzlich, aber auch insbesondere aufgrund der überörtlichen und schulträgerübergreifenden Organisationsform der DaZ-Zentren, sieht die Verwaltung keine schulgesetzliche Zuständigkeit des bzw. der Schulträger hinsichtlich einer sozialpädagogischen Personalausstattung. Die Theodor-Storm-Schule hatte bereits am 22.07.2015 die Einstellung einer sozialpädagogischen Fachkraft für die Betreuung der dort befindlichen Schülerinnen und Schüler im DaZ beantragt. (Vgl. dazu Drucksachen-Nr. 0779/2013-2018 für den BSKA am 02.09.2015). Die Einstellung der Fachkraft wurde durch den BSKA und die STVV am 21.09.2015 beschlossen. Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Antrag der Stadtschule auf Einstellung einer sozialpädagogischen Fachkraft für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler in dem an der STS befindlichen DaZ-Zentrum zu entsprechen. D:\Arbeit\Ausschuss\7.doc 08.04.2016-3 -

- 3-2. Finanzielle Auswirkungen Die jährlichen Personalkosten für eine Stelle mit 100% Vollzeit betragen 54.800 EUR. Hinzu kommen die einmaligen Kosten für die Einrichtung eines Arbeitsplatzes mit rd. 3.000 EUR. Ferner fallen in der Regel Kosten für Supervision und Fortbildung an. Personalaufwendungen insgesamt und Personalaufwandsquote Die Personalaufwendungen (Gesamtergebnishaushalt Position 11) betragen unter Berücksichtigung der beantragten Mehrstellenanteile in 2016 13.035.300 EUR. Die Personalaufwendungen werden sich unter Zugrundelegung einer angenommenen Steigerungsrate von 2,50 % für 2017 auf 13.361.200 EUR erhöhen. Die Personalaufwandsquote (Quotient aus Personalaufwendungen (Gesamtergebnishaushalt Position 11 = 13.035.300 EUR; Stand: 16.03.2016) und ordentlichen Aufwendungen (Gesamtergebnishaushalt Position 17 = 56.110.900 EUR; Stand: 01.03.2016)) beträgt für 2016 23,23 %. Im Zusammenhang mit dem Beschluss des BSKA über die Einstellung einer sozialpädagogischen Fachkraft im DaZ-Zentrum der Theodor-Storm-Schule im BSKA am 02.09.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem Kreis/Land/Bund über mögliche Kostenerstattungen bzw. -beteiligungen zu verhandeln. Im Ergebnis sind keine unmittelbaren Kostenerstattungen bzw. -beteiligungen zu erwarten. Seit 2015 fördert das Land Schleswig-Holstein im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes erstmals die kommunale Schulsozialarbeit. Die Verteilung der Fördermittel erfolgt auf der Grundlage von Schülerzahlen. Die Verwaltung wird die Schülerzahlen der DaZ- Bereiche im Antrags- und Bewilligungsverfahren entsprechend abbilden. Ferner hat die Verwaltung die Möglichkeit, mit entsprechendem Zeitversatz die Personal- und Sachkosten für die DaZ-Bereiche gegenüber auswärtigen Wohnortgemeinden im Rahmen des Schullastenausgleichs abzurechnen. 3. Leitwerte Bad Oldesloe - die Bildungsstadt mit kultureller Identität 4. Vorschlag zum Beschluss Der Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung: Dem Antrag der Stadtschule auf Einstellung einer sozialpädagogischen Fachkraft für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler in dem DaZ-Zentrum (Deutsch als Zweitsprache) wird entsprochen. D:\Arbeit\Ausschuss\7.doc 08.04.2016-4 -

- 4 - Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung: 1. Über den Nachtragsstellenplan 2016 wird eine 1,00 VZ-Stelle für eine sozialpädagogische Fachkraft für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler in dem DaZ-Zentrum (Deutsch als Zweitsprache) an der Stadtschule eingerichtet. Die Stellenbesetzung soll bereits vor Verabschiedung und Genehmigung des Nachtragshaushaltes 2016 neben dem Stellenplan durch den Bürgermeister umgesetzt werden. 2. Die finanziellen Mehraufwendungen werden für diese Maßnahme über den Nachtragshaushalt 2016 bereitgestellt. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 1. Dem Antrag der Stadtschule auf Einstellung einer sozialpädagogischen Fachkraft für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler in dem DaZ-Zentrum (Deutsch als Zweitsprache) wird entsprochen. 2. Über den Nachtragsstellenplan 2016 wird eine 1,00 VZ-Stelle für eine sozialpädagogische Fachkraft für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler in dem DaZ-Zentrum (Deutsch als Zweitsprache) an der Stadtschule eingerichtet. Die Stellenbesetzung soll bereits vor Verabschiedung und Genehmigung des Nachtragshaushaltes 2016 neben dem Stellenplan durch den Bürgermeister umgesetzt werden. 3. Die finanziellen Mehraufwendungen werden für diese Maßnahme über den Nachtragshaushalt 2016 bereitgestellt. Im Auftrag Thomas Sobczak Fachbereichsleiter D:\Arbeit\Ausschuss\7.doc 08.04.2016

Stadtschule Salinenstr.20 23843 Bad Oldesloe Bad Oldesloe, 03.03.2016 Stadt Bad Oldesloe z. H. Herrn Sobczak über Hauspost Antrag der Stadtschule für eine sozialpädagogische Stelle im DaZ-Bereich Sehr geehrter Herr Sobczak, wie die Theodor-Storm-Schule das DaZ-Zentrum für die weiterführenden Schulen in Stormarn ist, ist die Stadtschule das DaZ-Zentrum im Grundschulbereich. Wir haben, ebenso wie die Theodor-Storm-Schule, in den vergangenen Monaten einen erheblichen Anstieg an Kindern im DaZ-Bereich erfahren. Zur Zeit besuchen bei uns 80 Kinder den Vollzeitdeutschunterricht, verteilt auf 6 Gruppen. In der Aufbauphase befinden sich z. Z. weitere 45 Kinder. Diese Kinder kommen fast ausschließlich als Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan und anderen Kriegsgebieten und sind bedingt durch dramatische Erlebnisse im Krieg und auf der Flucht traumatisiert. Dies stellt teils extrem hohe Anforderungen an die pädagogische Betreuung dieser Kinder dar. Diesen Anforderungen können die Lehrkräfte, die den Deutschunterricht durchführen, kaum bzw. gar nicht neben ihrer Lehrtätigkeit gerecht werden (siehe auch Ausführungen in dem Antrag der TSS). Zur Unterstützung der Lehrkräfte und Begleitung der Kinder und deren Familien beantragen wir die schnellstmögliche Einstellung einer Sozialpädagogin / eines Sozialpädagogen für das DaZ-Zentrum in der Stadtschule. Mit freundlichen Grüßen (Sabine Prinz) Schulleiterin Salinenstraße 20 (0 45 31)5 04-6 90 23843 Bad Oldesloe (0 45 31)5 04-6 94 E-Mail: stadtschule.bad-oldesloe@schule.landsh.de Besuchen Sie uns auch im Internet unter www.stadtschule-badoldesloe.de!

Stadt Bad Oldesloe Der Bürgermeister Personal und Organisation Datum 14.04.2016 Aktenzeichen I.20.0 051.03 Stellenplan 2016 Beschlussvorlage öffentlich TOP Drucksachen-Nr. 1075/2013-2018 Beratungsfolge Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss Finanzausschuss (geänderte Beschlussvorlage) Stadtverordnetenversammlung (geänderte Beschlussvorlage) Sitzungsdatum 13.04.2016 20.04.2016 27.04.2016 Ausführung des Stellenplanes 2016 Vorzeitige Besetzung einer Planstelle im Team Erziehung und Betreuung an der Stadtschule 1. Sachverhalt Im Stellenplan 2016 stehen für das Team Erziehung und Betreuung an der Stadtschule folgende Stellen zur Verfügung: lfd. Nr. Bezeichnung VZ-Anteil 165 Erzieher/in (Teamleitung) 1,00 166 Erzieher/in 1,00 167 Erzieher/in 1,00 168 Erzieher/in 1,00 169 Erzieher/in 1,00 170 soz.-päd. Assistent/in 1,00 171 soz.-päd. Assistent/in 1,00 172 soz.-päd. Assistent/in 1,00 173 soz.-päd. Assistent/in 1,00 Dieser Personalbedarf wurde im Rahmen der Evaluation der Stadtschule als gebundene Ganztagsschule im Jahr 2014 festgestellt (siehe Drucksachen-Nr. 0514/2013-2018). Für die Planstellen mit den laufenden Nr. 171-173 wurde durch den Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss in der Sitzung am 05.11.2014, TOP 6, eine zeitverzögerte Besetzung beschlossen: Die Besetzung der Stelle Nr. 171 sollte zum 01.08.2015, der Stelle Nr. 172 zum 01.08.2016 und der Stelle Nr. 173 zum 01.08.2017 erfolgen. Somit stehen im Personalhaushalt 2016 lediglich Mittel für die Besetzung der Stellen Nr. 165-171 sowie für die Besetzung der Stelle 172 ab August 2016 zur Verfügung. 1 von 3

- 2 - Es muss eingeräumt werden, dass sich die von der Verwaltung seinerzeit selbst vorgeschlagene zeitverzögerte Besetzung der Stellen der soz.-päd. Assistent/innen in der schulischen Arbeit als sehr problematisch darstellt. Gerade im laufenden Schuljahr 2015/16 gab und gibt es innerhalb des städtischen pädagogischen Personals an der Stadtschule sehr viele Vertretungssituationen zu bewältigen, insbesondere in der nachschulischen Betreuung, die vorrangig von den Erzieherinnen und im Vertretungsfall von den sozial-pädagogischen Assistent/innen abgedeckt wird. Die wiederkehrenden Fehlzeiten von Mitarbeiterinnen über den gesamten Schultag hinweg abzufedern, gelang den verbliebenden städtischen Mitarbeiterinnen wiederholt nur mit vereinten Kräften und unter Inkaufnahme der Überschreitung von Belastungsgrenzen. Die an der Stadtschule zum 01.08.2015 neu geschaffene Vollzeit-Stelle der Team- Leitung konnte erst zum 01.02.2016 besetzt werden. Eine externe Personalauswahl war nicht gelungen, so dass die Besetzung der Team-Leitung aus dem vorhandenen Personalbestand heraus erfolgen musste. Konkret nehmen nun zwei Erzieherinnen kommissarisch mit jeweils 50 % ihrer Arbeitszeit die unverzichtbare Team-Leitung wahr. Zum Ausgleich wurde eine weitere Erzieherin eingestellt, die sich nun zügig in ihre Aufgaben einfinden wird. Die Lösung ist zunächst bis zum 31.07.2016 befristet. Auch diese Umstände - wenn auch von allen Mitarbeiterinnen mitgetragen - belasteten die Arbeit des sozial-pädagogischen Teams der Stadtschule zusätzlich. Es ist erforderlich, die Situation an der Stadtschule schnellstmöglich zu beruhigen. Die Verwaltung schlägt daher vor, die für den 01.08.2017 vorgesehene Besetzung der vierten SPA-Stelle auf den 01.08.2016 vorzuziehen. Das Stellenbesetzungsverfahren für die planmäßig zum 01.08.2016 vorgesehene SPA- Stelle beginnt in Kürze. Eine entsprechende Beschlussfassung vorausgesetzt, könnten dann aus den vorliegenden Bewerbungen beide Stellen in einem Verfahrensdurchgang besetzt werden. Auch der akute und sich womöglich noch verschärfende Mangel an sozial-pädagogischen Fachkräften spricht ebenfalls dafür, die Stellenbesetzungen zu forcieren. Der Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 13.04.2016, TOP 13, den Beschlussvorschlag mit Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Finanzielle Auswirkungen Die vorzeitige Besetzung der bislang nicht mit Personalkosten hinterlegten Planstelle mit der laufenden Nr. 173 führt in 2016 zu einem erhöhten Personalaufwand in Höhe von 20.100. Die haushaltsmäßige Ordnung erfolgt über den Nachtragshaushalt 2016. Personalaufwendungen insgesamt und Personalaufwandsquote Die Personalaufwendungen (Gesamtergebnishaushalt Position 11) betragen unter Berücksichtigung dieser und der ebenfalls beantragten Mehrstellenanteile (Schulsozialarbeit DaZ und Sekretariat Bürgermeister) in 2016 13.068.600. D:\Arbeit\Ausschuss\Ausfuehr.doc 15.04.2016-3 -

- 3 - Die Personalaufwendungen werden sich unter Zugrundelegung einer angenommenen Steigerungsrate von 2,50 % für 2017 auf 13.395.400 erhöhen. Die Personalaufwandsquote (Quotient aus Personalaufwendungen (Gesamtergebnishaushalt Position 11 = 13.068.600 ; Stand: 24.03.2016) und ordentlichen Aufwendungen (Gesamtergebnishaushalt Position 17 = 56.110.900 ; Stand: 01.03.2016)) beträgt für 2016 23,29 %. 3. Leitwerte Bad Oldesloe Die Bildungsstadt mit kultureller Identität. Bad Oldesloe Die familienfreundliche Stadt der Generationen und Tradition. Als interner Service wird Unterstützung der außenwirksamen Produkte zur Umsetzung der Leitwerte geleistet. 4. Vorschlag zum Beschluss Der Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der vorzeitigen Besetzung der vierten Vollzeitstelle für eine/n soz.-päd. Assistent/in zum 01.08.2016 wird zugestimmt. Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Bürgermeister wird gebeten, die haushaltsrechtliche Ordnung für die vorzeitige Besetzung der Planstelle mit der laufenden Nr. 173 über den Nachtragshaushalt 2016 herzustellen. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 1. Der vorzeitigen Besetzung der vierten Vollzeitstelle für eine/n soz.-päd. Assistent/in zum 01.08.2016 wird zugestimmt. 2. Der Bürgermeister wird gebeten, die haushaltsrechtliche Ordnung für die vorzeitige Besetzung der Planstelle mit der laufenden Nr. 173 über den Nachtragshaushalt 2016 herzustellen. Im Auftrage Malte Schaarmann D:\Arbeit\Ausschuss\Ausfuehr.doc 15.04.2016

Stadt Bad Oldesloe Der Bürgermeister Personal und Organisation Datum 24.03.2016 Aktenzeichen I.20.0 051.03 Stellenplan 2016 Beschlussvorlage öffentlich TOP Drucksachen-Nr. 1052/2013-2018 Beratungsfolge Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss Finanzausschuss Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum 13.04.2016 20.04.2016 27.04.2016 Ausführung des Stellenplanes 2016 Vorzeitige Besetzung einer Planstelle im Team Erziehung und Betreuung an der Stadtschule 1. Sachverhalt Im Stellenplan 2016 stehen für das Team Erziehung und Betreuung an der Stadtschule folgende Stellen zur Verfügung: lfd. Nr. Bezeichnung VZ-Anteil 165 Erzieher/in (Teamleitung) 1,00 166 Erzieher/in 1,00 167 Erzieher/in 1,00 168 Erzieher/in 1,00 169 Erzieher/in 1,00 170 soz.-päd. Assistent/in 1,00 171 soz.-päd. Assistent/in 1,00 172 soz.-päd. Assistent/in 1,00 173 soz.-päd. Assistent/in 1,00 Dieser Personalbedarf wurde im Rahmen der Evaluation der Stadtschule als gebundene Ganztagsschule im Jahr 2014 festgestellt (siehe Drucksachen-Nr. 0514/2013-2018). Für die Planstellen mit den laufenden Nr. 171-173 wurde durch den Bildungs-, Sozialund Kulturausschuss in der Sitzung am 05.11.2014, TOP 6, eine zeitverzögerte Besetzung beschlossen: Die Besetzung der Stelle Nr. 171 sollte zum 01.08.2015, der Stelle Nr. 172 zum 01.08.2016 und der Stelle Nr. 173 zum 01.08.2017 erfolgen. Somit stehen im Personalhaushalt 2016 lediglich Mittel für die Besetzung der Stellen Nr. 165-171 sowie für die Besetzung der Stelle 172 ab August 2016 zur Verfügung. 1 von 3

- 2 - Es muss eingeräumt werden, dass sich die von der Verwaltung seinerzeit selbst vorgeschlagene zeitverzögerte Besetzung der Stellen der soz.-päd. Assistent/innen in der schulischen Arbeit als sehr problematisch darstellt. Gerade im laufenden Schuljahr 2015/16 gab und gibt es innerhalb des städtischen pädagogischen Personals an der Stadtschule sehr viele Vertretungssituationen zu bewältigen, insbesondere in der nachschulischen Betreuung, die vorrangig von den Erzieherinnen und im Vertretungsfall von den sozial-pädagogischen Assistent/innen abgedeckt wird. Die wiederkehrenden Fehlzeiten von Mitarbeiterinnen über den gesamten Schultag hinweg abzufedern, gelang den verbliebenden städtischen Mitarbeiterinnen wiederholt nur mit vereinten Kräften und unter Inkaufnahme der Überschreitung von Belastungsgrenzen. Die an der Stadtschule zum 01.08.2015 neu geschaffene Vollzeit-Stelle der Team- Leitung konnte erst zum 01.02.2016 besetzt werden. Eine externe Personalauswahl war nicht gelungen, so dass die Besetzung der Team-Leitung aus dem vorhandenen Personalbestand heraus erfolgen musste. Konkret nehmen nun zwei Erzieherinnen kommissarisch mit jeweils 50 % ihrer Arbeitszeit die unverzichtbare Team-Leitung wahr. Zum Ausgleich wurde eine weitere Erzieherin eingestellt, die sich nun zügig in ihre Aufgaben einfinden wird. Die Lösung ist zunächst bis zum 31.07.2016 befristet. Auch diese Umstände - wenn auch von allen Mitarbeiterinnen mitgetragen - belasteten die Arbeit des sozial-pädagogischen Teams der Stadtschule zusätzlich. Es ist erforderlich, die Situation an der Stadtschule schnellstmöglich zu beruhigen. Die Verwaltung schlägt daher vor, die für den 01.08.2017 vorgesehene Besetzung der vierten SPA-Stelle auf den 01.08.2016 vorzuziehen. Das Stellenbesetzungsverfahren für die planmäßig zum 01.08.2016 vorgesehene SPA- Stelle beginnt in Kürze. Eine entsprechende Beschlussfassung vorausgesetzt, könnten dann aus den vorliegenden Bewerbungen beide Stellen in einem Verfahrensdurchgang besetzt werden. Auch der akute und sich womöglich noch verschärfende Mangel an sozial-pädagogischen Fachkräften spricht ebenfalls dafür, die Stellenbesetzungen zu forcieren. 2. Finanzielle Auswirkungen Die vorzeitige Besetzung der bislang nicht mit Personalkosten hinterlegten Planstelle mit der laufenden Nr. 173 führt in 2016 zu einem erhöhten Personalaufwand in Höhe von 20.100. Die haushaltsmäßige Ordnung erfolgt über den Nachtragshaushalt 2016. Personalaufwendungen insgesamt und Personalaufwandsquote Die Personalaufwendungen (Gesamtergebnishaushalt Position 11) betragen unter Berücksichtigung dieser und der ebenfalls beantragten Mehrstellenanteile (Schulsozialarbeit DaZ und Sekretariat Bürgermeister) in 2016 13.068.600. Die Personalaufwendungen werden sich unter Zugrundelegung einer angenommenen Steigerungsrate von 2,50 % für 2017 auf 13.395.400 erhöhen. Die Personalaufwandsquote (Quotient aus Personalaufwendungen (Gesamtergebnishaushalt Position 11 = 13.068.600 ; Stand: 24.03.2016) und ordentlichen Aufwendun- D:\Arbeit\Ausschuss\8.doc 08.04.2016-3 -

- 3 - gen (Gesamtergebnishaushalt Position 17 = 56.110.900 ; Stand: 01.03.2016)) beträgt für 2016 23,29 %. 3. Leitwerte Bad Oldesloe Die Bildungsstadt mit kultureller Identität. Bad Oldesloe Die familienfreundliche Stadt der Generationen und Tradition. Als interner Service wird Unterstützung der außenwirksamen Produkte zur Umsetzung der Leitwerte geleistet. 4. Vorschlag zum Beschluss Der Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der vorzeitigen Besetzung der vierten Vollzeitstelle für eine/n soz.-päd. Assistent/in zum 01.08.2016 wird zugestimmt. Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Bürgermeister wird gebeten, die haushaltsrechtliche Ordnung für die vorzeitige Besetzung der Planstelle mit der laufenden Nr. 173 über den Nachtragshaushalt 2016 herzustellen. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 1. Der vorzeitigen Besetzung der vierten Vollzeitstelle für eine/n soz.-päd. Assistent/in zum 01.08.2016 wird zugestimmt. 2. Der Bürgermeister wird gebeten, die haushaltsrechtliche Ordnung für die vorzeitige Besetzung der Planstelle mit der laufenden Nr. 173 über den Nachtragshaushalt 2016 herzustellen. Im Auftrage Thomas Sobczak Fachbereichsleiter D:\Arbeit\Ausschuss\8.doc 08.04.2016

Stadt Bad Oldesloe Der Bürgermeister Personal und Organisation Datum 30.03.2016 Aktenzeichen I.20.0 051.03 Stellenplan 2016 Beschlussvorlage öffentlich TOP Drucksachen-Nr. 1057/2013-2018 Beratungsfolge Finanzausschuss Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum 20.04.2016 27.04.2016 Ausführung des Stellenplanes 2016 Personeller Mehrbedarf im Fachbereich Finanzen 1. Sachverhalt Die Einführung der Doppik bei der Stadt Bad Oldesloe im Jahr 2009 hat sich zwar auf die gesamte Verwaltungsarbeit ausgewirkt, insbesondere betroffen ist jedoch der Fachbereich Finanzen. Die Auswirkungen in organisatorischer und personeller Hinsicht sollten im Rahmen einer umfassenden Organisationsuntersuchung festgestellt werden. Diese soll allerdings erst durchgeführt werden, wenn die Jahresabschlüsse fristgerecht vorgelegt werden. Die Durchführung und Auswertung der Organisationuntersuchung wird dann auch einige Zeit in Anspruch nehmen, so dass kurzfristig nicht mit Ergebnissen gerechnet werden kann. I. Stadtkasse In den letzten Jahren haben sich allerdings insbesondere im Bereich der Stadtkasse die Rahmenbedingungen so gravierend geändert, dass eine personelle Verstärkung bereits zum jetzigen Zeitpunkt dringend erforderlich wird. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass in der Stadtkasse eine quasi 100 %-ige Vertretung sicherzustellen ist. Dies wurde in den letzten Jahren aber nicht über Stellenanteile abgebildet. Durch Vertretung entstandene Überstunden können schon seit längerer Zeit nicht mehr abgebaut werden. Anstieg der Anzahl der Buchungen a) Spielgerätesteuer Seit 2004 ist die Anzahl der Spielhallen von drei auf neun, die Anzahl der Spielgeräte von ca. 70 auf ca. 121 Geräte gestiegen. Die Spielgerätesteuer ist monatlich fällig. 1 von 7

- 2-2004 2015 Anzahl der Buchungen 840 1.452 Für die Spielgeräte wird seit 2006 eine Vorauszahlung verlangt, die im Folgejahr für jedes einzelne Spielgerät abzurechnen ist. Ab 2015 wurde die Veranlagung auf Selbstveranlagung umgestellt. b) Gewerbesteuer Die Anzahl der Veranlagungsfälle (Jahresanfangsbescheide) ist in den vergangenen Jahren angestiegen und damit auch die Anzahl der Buchungen in der Stadtkasse, wobei davon ausgegangen wird, dass die Gewerbesteuer auch tatsächlich immer vierteljährlich geleistet wird. Jahr Anzahl der Fälle Anzahl der Buchungen (Jahresanfangsbescheide) (4 Fälligkeiten pro Jahr) 2005 337 1.348 2015 438 1.752 Zudem hat sich die Anzahl der im laufenden Jahr zu bearbeitenden Gewerbesteuer(änderungs)fälle, d. h. ohne Erstveranlagung zum Jahresbeginn, in den letzten zehn Jahren deutlich um mehr als 20 % erhöht. Durch die Gewerbesteueränderungsfälle sind in der Stadtkasse Fälligkeitsumbuchungen vorzunehmen und ggf. Beträge zu erstatten. Der Mehraufwand ergibt sich somit aus der gestiegenen Anzahl der Fälle. c) Grundsteuer Die Anzahl der Grundbesitzabgabenfälle ist in den letzten Jahren u. a. durch die Baugebiete West und den Steinfelder Redder ebenfalls deutlich gestiegen und somit erfolgte auch ein Anstieg der Buchungen. d) Hundesteuer Jahr Anzahl der Fälle Anzahl der Buchungen (Jahresanfangsbescheide) (4 Fälligkeiten pro Jahr) 2005 6.893 27.572 2015 8.028 32.112 Die Anzahl der Hundesteuerfälle hat sich in den letzten Jahren ebenfalls deutlich erhöht. Jahr Anzahl der Fälle Anzahl der Buchungen (4 Fälligkeiten pro Jahr) 2005 911 3.644 2015 1.051 4.204 Es ist zu berücksichtigen, dass sich der Arbeitsaufwand deutlich mehr als die rechnerischen 15 % erhöht hat. Durch die Rechtsprechung ist der Zeitaufwand bei den Vollstreckungsverfahren exorbitant gestiegen. D:\Arbeit\Ausschuss\9.doc 08.04.2016-3 -

- 3 - Zusammenfassung Alleine auf den Personenkonten (Steuerarten Spielgerätesteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer) werden jährlich mindestens 6.100 Buchungen (für Jahresanfangsbescheide) mehr vorgenommen als noch in 2005. Deutlich wird der Anstieg der Buchungen ebenso aus dem Zeitbuch des Tagesabschlusses. Hieraus geht hervor, dass seit 2007 17.885 Buchungen mehr zu verzeichnen sind. Anzahl der Buchungen entsprechend Zeitbuch 2007 2015 108.500 126.385 Zwar wurden 2005 und 2006 noch weitaus höhere Buchungszahlen als 2015 verzeichnet, aber es wird davon ausgegangen, dass dieses mit einer im Jahr 2007 verbundenen Systemumstellung einhergeht. Weiterer Mehraufwand ist in den letzten Jahren durch die regelmäßig vorzunehmenden und immer umfangreicher werdenden Abstimmungsarbeiten entstanden. Mehraufwand im Rahmen des Jahresabschlusses Im Jahr 2009 hat die Stadt Bad Oldesloe auf die Doppik umgestellt. Aufgrund der umfangreichen Gesamtsystematik der Doppik ergibt sich für die Stadtkasse für die Erstellung der Jahresabschlüsse ein erheblicher Mehraufwand. Die einzelnen Bilanzpositionen wie Forderungen, Verbindlichkeiten, durchlaufende Gelder sowie die Finanzrechnung und die Liquidität sind für die Aufstellung des Jahresabschlusses im Einzelnen zu prüfen und entsprechend zu begründen. Zudem ist eine umfassende Bewertung der Forderungen vorzunehmen. Bei einem kameralistischen Abschluss wurde lediglich eine Jahresrechnung mit kassenmäßigem Abschluss gemäß 38f. GemHVO vorgenommen. Pro Erstellung eines doppischen Jahresabschlusses müssen ca. drei Monate angesetzt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Jahresabschlüsse 2013 ff. ausstehend. Mehrarbeit aufgrund der Flüchtlingssituation Die monatliche Scheckausgabe an die Flüchtlinge verursacht einen hohen zeitlichen Mehrbedarf. Insbesondere die Verbuchung der Schecks gestaltet sich sehr zeitaufwändig. Pro Scheck muss von einem Zeitaufwand von ca. zehn Minuten ausgegangen werden. Zz. werden allein zum Monatsanfang ca. 140 Schecks ausgegeben. Zusätzlich zu dem vorgenannten Zeitaufwand ist das gesamte Stadtkassenpersonal am Tag der Scheckausgabe ausschließlich für die Ausgabe der Schecks tätig. Umfangreiche Buchungen und Rückfragen im Bereich der Nutzungsgebühren der Flüchtlinge. Mehraufwand im Rahmen der Vollstreckung Es sind umfangreiche Recherchen durchzuführen, da mit der Reform der Sachaufklärung im Jahr 2013 neue Möglichkeiten der Informationsbeschaffung eröffnet worden sind (z.b. sofortige Abnahme der Vermögensauskunft, Abfrage der D:\Arbeit\Ausschuss\9.doc 08.04.2016-4 -

- 4 - Kontodaten beim Bundesamt für Steuern, Recherchen über moderne Informationstechnologien usw.). Der Außendienst hat sich hierdurch mit einem erheblichen Zeitanteil in den Innendienst verlagert. Mit dem Anstieg der Steuerfälle in den o. g. Steuerarten steigt auch die Anzahl der zu bearbeitenden Vollstreckungsfälle. Die Anzahl der Vollstreckungsfälle der GEZ haben sich deutlich erhöht. Seit 2012 ist gemäß 280 a LVwG eine Gewährung von Ratenzahlung bis zu einer Laufzeit von zwölf Monaten möglich. Danach ist eine erneute Überprüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse notwendig. Prüfung von verschiedenen Verjährungsfristen bei der Beitreibung von Forderungen Zeitaufwendige Prüfung von Vollstreckungsfällen im Ausland. Die Überwachung von Forderungen/Vorgängen ist deutlich intensiver als bislang wahrzunehmen. Die Anzahl der eröffneten Insolvenzen ist in Deutschland in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Während in 2004 noch 95.035 Insolvenzverfahren deutschlandweit eröffnet wurden, waren es in den Folgejahren jährlich weit über 120.000. Zz. hat die Stadt Bad Oldesloe bei 90 laufenden Insolvenzverfahren Forderungen angemeldet. Hinzu kommen regelmäßige Abfragen im Rahmen der Schuldenbereinigung, welches einem Insolvenzverfahren vorgeschaltet ist. Eine zeitliche Berücksichtigung fand bisher nicht satt. Die Einleitung von Zwangsversteigerungen bei rückständigen Grundsteuerforderungen muss deutlich intensiviert werden. Aktuell werden drei Zwangsversteigerungsverfahren durch die Stadt betrieben. Zudem ist bei allen anderen Forderungen die Eintragung von Zwangssicherungshypotheken zu prüfen. Lösungsvorschlag für die Stadtkasse Die Stadtkasse ist seit vielen Jahren unverändert mit insgesamt 3,60 VZ-Stellen ausgestattet. Bereits vor der Umstellung auf die Doppik lag die personelle Ausstattung der Stadtkasse bei 3,60 VZ-Stellen. Vor dem Hintergrund der aufgezeigten geänderten Anforderungen an die Stadtkasse soll diese jetzt personell durch zusätzlich 2,00 VZ- Stellen verstärkt werden. Die erste 1,00 VZ-Stelle wird durch Verlagerung der Planstelle mit der laufenden Nr. 39 aus dem Sachbereich Allgemeine Finanzwirtschaft in die Stadtkasse zur Verfügung gestellt. Die Stelle ist zz. befristet nur in Teilzeit besetzt, die Stelleninhaberin hat jedoch ein Rückkehrrecht zur Vollbeschäftigung. Die bislang auf dieser Stelle wahrgenommenen Aufgaben sollen innerhalb des Sachbereiches Allgemeine Finanzwirtschaft verteilt werden. Auf die nachstehenden Ausführungen zum Sachbereich Allgemeine Finanzwirtschaft wird verwiesen. Die zweite 1,00 VZ-Stelle muss zusätzlich über den Nachtragsstellenplan 2016 zur Verfügung gestellt werden. Da mit einer personellen Verstärkung der Stadtkasse aus Fürsorgegründen gegenüber den Mitarbeiter/innen jedoch nicht mehr bis zur Beschlussfassung und Genehmigung des Nachtrages 2016 gewartet werden kann, wird um vorzeitige Zustimmung gebeten. Hinzukommt, dass es zum Sommer 2016 erneut einen personellen Wechsel in der Leitung der Stadtkasse geben wird. Dies wird wiederum eine längere Einarbeitungszeit nach sich ziehen. Zudem steht die Genehmigung des Haushaltes 2017 durch das Mi- D:\Arbeit\Ausschuss\9.doc 08.04.2016-5 -

- 5 - nisterium für Inneres und Bundesangelegenheiten (Kommunalaufsicht) unter dem Vorbehalt der Vorlage der Jahresabschlüsse 2013 und 2014. Dies kann nur gelingen, wenn die Stadtkasse personell unterstützt wird. II. Allgemeine Finanzwirtschaft Die Einführung der Doppik hat sich neben der Stadtkasse auch insbesondere auf den Sachbereich Allgemeine Finanzwirtschaft ausgewirkt, hier wiederum insbesondere auf die Aufgabenbereiche Anlagenbuchhaltung, Kostenrechnung, Vermögensrechnung und Finanzcontrolling. Zum Nachtragsstellenplan 2013 wurde der Sachbereich um eine 1,00 VZ-Stelle für eine/n Betriebswirt/in für die Aufgaben der Kostenrechnung befristet für drei Jahre verstärkt (siehe dazu auch Drucksachen-Nr. 1868/2008-2013 für den Finanzausschuss am 15.05.2013 und die Stadtverordnetenversammlung am 21.05.2013). Diese Maßnahme wurde notwendig, da die Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 und die Erstellung der Abschlussbilanzen ab 31.12.2009 sich als deutlich aufwendiger und zeitintensiver als erwartet herausstellten. Anlagenbuchhaltung Der zeitliche Aufwand für die Vermögenserfassung und bewertung (Anlagenbuchhaltung) ist auch weiterhin deutlich höher als ursprünglich erwartet, so dass auch künftig ein größerer Stellenanteil dafür bereitgestellt werden muss. Durch die Verlagerung der Planstelle mit der laufenden Nr. 39 fehlt zudem eine personelle Unterstützung in diesem Aufgabenbereich. Kostenrechnung Die Straßenreinigungsgebühr soll zukünftig jährlich abgerechnet werden. Dazu sind im Jahr 2016 eine Nachkalkulation 2015 sowie eine Vorkalkulation 2017 notwendig. Bisher erfolgten nach drei Jahren die entsprechenden Kalkulationen. Es ist schwierig, diese zeitversetzen Abrechnungen den Gebührenpflichtigen zu vermitteln. Die Abrechnung nach drei Jahren ist rechtlich zulässig, es besteht jedoch in der Rechtsliteratur immer mehr die Tendenz einen deutlich verkürzten Abrechnungszeitraum zu verwenden. Aus der Erfahrung aus den erfolgten Kalkulationen für die Jahre 2012 bis 2014 ist ein Zeitansatz von ca. vier Wochen inklusive des Kalkulationsberichtes mit der entsprechenden Sitzungsvorlage anzunehmen. Erstmalig für die Jahre 2012 bis 2013 musste im Jahr 2015 sowohl eine Vor- und als eine Nachkalkulation der Schulkostenbeiträge erfolgen. Zz. stehen die Nachkalkulationen der Jahre 2014/2015 sowie die Vorkalkulation des Jahres 2016 an. Diese Kalkulationen sind zukünftig jährlich durchzuführen. Aus der Erfahrung aus der erfolgten Kalkulation für die Jahre 2012 bis 2013 ist ein Zeitansatz von ca. drei Monaten inklusive Recherche sowie Abgrenzungen der erbrachten Leistungen anzunehmen. Die Kalkulation der Schulkostenbeiträge war eine neue Aufgabe, die zusätzlich übernommen werden musste. Die Wirtschaftlichkeitsberichte für die Festhalle für die Jahre 2012 bis 2015, für die Stormarnhalle für die Jahre 2012 bis 2015, für die Stadtbibliothek für die Jahre 2012 bis 2015, für das Bürgerhaus für die Jahre 2012 bis 2015 sowie für die Volkshochschule für die Jahre 2014 bis 2015 in Form von Nachkalkulationen stehen noch aus. D:\Arbeit\Ausschuss\9.doc 08.04.2016-6 -