VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN

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Transkript:

Stand: Entwurf August 2016 VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN FLEESTEDT 26 Einkaufszentrum Fleestedter Ring mit Örtlichen Bauvorschriften Übersichtsplan Bearbeitung:

GEMEINDE SEEVETAL Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fleestedt 26 Einkaufszentrum Fleestedter Ring Seite 1 PRÄAMBEL Auf Grund des 1 Abs. 3 und des 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des 84 der Niedersächsischen Bauordnung und des 58 des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) hat der Rat der Gemeinde Seevetal diesen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan, bestehend aus der PLANZEICH- NUNG (Teil A) sowie den TEXTLICHEN FESTSETZUNGEN (Teil B), als Satzung beschlossen. RECHTSGRUNDLAGEN Für diesen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBI. I S. 1548, 1551 f.) maßgebend. TEILWEISE AUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES FLEESTEDT 14 Neue Ortsmitte Mit Rechtskraft dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes treten die Festsetzungen des Bebauungsplanes FLEESTEDT 14 Neue Ortsmitte für die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes FLEESTEDT 26 Einkaufszentrum Fleestedter Ring erfassten Flächen außer Kraft. HINWEIS ZUM DENKMALSCHUTZ Im Plangebiet ist das Auftreten von archäologischen Funden oder Befunden möglich. Demgemäß wird darauf hingewiesen, dass kulturhistorische Funde gemäß 14 Nds. Denkmalschutzgesetz unverzüglich und ohne sie zu verändern der zuständigen Denkmalschutzbehörde, dem Helms-Museum, gemeldet werden müssen.

GEMEINDE SEEVETAL Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fleestedt 26 Einkaufszentrum Fleestedter Ring Seite 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN (Teil B) I. ZUR BAULICHEN NUTZUNG 1. Vorhabenbezogenheit gemäß 12 Abs. 3 a BauGB Bis zum Eintritt des Umstandes der Verpflichtung des Vorhabenträgers zur Durchführung des Vorhabens im Durchführungsvertrag sind die im Bebauungsplan festgesetzten baulichen Nutzungen im Sondergebiet Einzelhandel gemäß 9 (2) BauGB insgesamt unzulässig. 2. Art der baulichen Nutzung 2.1. Im Sondergebiet Einzelhandel ist die Unterbringung eines großflächigen Lebensmittelmarktes zulässig. Vom Sondergebiet ausgehende Belästigungen oder Störungen dürfen den von Mischgebieten gemäß 6 Abs. 1 BauNVO maximal ausgehenden Störgrad nicht überschreiten. Insbesondere ist eine ausreichende Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr einzuhalten. 2.2. Gemäß 1 Abs. 5 BauNVO sind in den Mischgebieten von den sonst gemäß 6 Abs. 2 BauNVO allgemein zulässigen Arten von Nutzungen Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten im Sinne des 4a Abs. 3 Nr. 2 in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind nicht zulässig. 2.3. Gemäß 1 Abs. 5 BauNVO sind in den Mischgebieten mit höchstens 2 Vollgeschossen die sonst gemäß 6 Abs. 2 BauNVO allgemein zulässigen sonstigen Gewerbebetriebe nicht zulässig. 2.4. Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO sind in den Mischgebieten die sonst gemäß 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten im Sinne des 4a Abs. 3 Nr. 2 außerhalb der Teile des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind nicht zulässig. 2.5. Gemäß 1 Abs. 7 BauNVO sind in den Mischgebieten die sonst gemäß 6 Abs. 2 BauNVO allgemein zulässigen Wohnungen auf den Gebäudeseiten, die an Flächen mit Gehrechten zugunsten der Allgemeinheit grenzen, nur oberhalb des Erdgeschosses zulässig.

GEMEINDE SEEVETAL ^Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fleestedt 26 Einkaufszentrum Fleestedter Ring Seite 5 3. Maß der baulichen Nutzung 3.1. Gemäß 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO wird bestimmt, dass die in 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO vorgesehene Regelüberschreitung (50 vom Hundert) der zulässigen Grundfläche durch 1. Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, 2. Nebenanlagen im Sinne des 14, 3. baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, im Sondergebiet Einzelhandel sowie in den Mischgebieten zusätzlich bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 überschritten werden darf. Die Bestimmungen von 19 Abs. 4 Satz 4 BauNVO gelten darüber hinaus. 3.2. Gemäß 21a Abs. 2 BauNVO wird für das Sondergebiet Einzelhandel festgesetzt, dass die außerhalb des unmittelbaren Baugrundstücks für den Einzelhandelsmarkt ausschließlich für Gemeinschaftsanlagen im Sinne des 9 Abs. 1 Nr. 22 BauGB (hier: Stellplätze) festgesetzten Flächenanteile der Grundstücksfläche im Sinne des 19 Abs. 3 BauNVO zuzurechnen sind. 4. Ausnahmen zu den überbaubaren Grundstücksflächen II. Gemäß 23 Abs. 3 Satz 3 BauNVO ist in den Mischgebieten eine Überschreitung der Baugrenzen nach 23 Abs. 1 BauNVO durch Erker und Vordächer als vortretende Gebäudeteile einschließlich deren Stützkonstruktionen um bis zu 2,00 m zulässig. Eine Festsetzung von vom Bauordnungsrecht abweichenden Maßen der Tiefe der Abstandsflächen gemäß 9 Abs. 1 Ziffer 2a BauGB ist mit dieser Ausnahme nicht verbunden. ZUM IMMISSIONSSCHUTZ 1. Lärmschutzeinrichtungen Zum Schutz vor Verkehrslärm der Bahnlinie Hamburg Bremen sind in Aufenthaltsräumen, soweit deren Belichtungs- und Belüftungsöffnungen der Bahnlinie direkt zugewandt sind, Fenster und Lüftungseinrichtungen mit einem Mindestschalldämmmaß von 30 db(a) einzubauen. 2. Nutzungsbeschränkungen Zwischen südöstlicher Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes und nächstgelegener Baugrenze sind PKW- und LKW-Zufahrten jeglicher Art nicht zulässig.

GEMEINDE SEEVETAL Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fleestedt 26 Einkaufszentrum Fleestedter Ring Seite 6 III. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN 1. Werbeanlagen 1.1. Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. 1.2. Werbeanlagen am Gebäude sind nur auf den Außenwandflächen zulässig. Freistehende Werbeanlagen sind nur bis zu einer Gesamthöhe von 6 m zulässig. 1.3. Bei selbstleuchtenden, hinterleuchteten oder angeleuchteten Werbeanlagen ist wechselndes, blinkendes oder laufendes Licht jeder Art unzulässig. 2. Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig nach 80 (3) NBauO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Baumaßnahmen ausführt oder veranlasst, die gegen den Abschnitt 1 dieser örtlichen Bauvorschrift verstoßen. Die Ordnungswidrigkeiten können gemäß 80 (5) NBauO mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden. VERFAHRENSVERMERKE Planunterlage Kartengrundlage: Liegenschaftskarte Maßstab 1:1000 Gemarkung Fleestedt, Flur 2 (L4-509/2013) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, Herausgeber: 2013 Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Lüneburg - Katasteramt Winsen (Luhe) - Angaben und Präsentationen des amtlichen Vermessungswesens sind durch das Niedersächsische Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NvermG) sowie durch das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) gesetzlich geschützt. Die Verwendung für nichteigene oder für wirtschaftliche Zwecke und die öffentliche Wiedergabe von Angaben des amtlichen Vermessungswesens und von Standardpräsentationen ist nur mit Erlaubnis der zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörde zulässig. Keiner Erlaubnis bedarf 1. die Verwendung von Angaben des amtlichen Vermessungswesens und von Standardpräsentationen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises durch kommunale Körperschaften, 2. die öffentliche Wiedergabe von Angaben des amtlichen Vermessungswesens und von Standardpräsentationen durch kommunale Körperschaften, soweit diese im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung eigene Informationen für Dritte bereitstellen (Auszug aus 5 Absatz 3 NvermG) Die Planunterlage entspricht dem Inhalt des Liegenschaftskatasters und weist die städtebaulich bedeutsamen baulichen Anlagen sowie Straßen, Wege und Plätze vollständig nach (Stand vom 05.09.2013). Sie ist hinsichtlich der Darstellung der Grenzen und der baulichen Anlagen geometrisch einwandfrei. Die Übertragbarkeit der neu zu bildenden Grenzen in die Örtlichkeit ist einwandfrei möglich. Winsen (Luhe), den LGLN Regionaldirektion Lüneburg - Katasteramt Winsen (Luhe)

GEMEINDE SEEVETAL Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fleestedt 26 Einkaufszentrum Fleestedter Ring Seite 7 Planverfasser Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde ausgearbeitet von DIPL.-ING. RALF PETERSEN STADTPLANER BERATENDER INGENIEUR Mitglied der Ingenieurkammer Niedersachsen Mitglied der Architektenkammer Niedersachsen BÜRO FÜR STÄDTEBAULICHE PLANUNGEN Seevetal-Wittenberg, den Planverfasser Öffentliche Auslegung Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde hat in seiner Sitzung am dem Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der zugehörigen Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB / 4 Abs. 3 Satz 1 i.v.m. 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am ortsüblich bekanntgemacht. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der zugehörigen Begründung haben vom bis gemäß 3 Abs. 2 BBauG öffentlich ausgelegen. Satzungsbeschluss Der Rat der Gemeinde hat den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach Prüfung der Anregungen gemäß 3 Abs. 2 BauGB in seiner Sitzung am als Satzung ( 10 BauGB) sowie die Begründung beschlossen. Inkrafttreten Der Beschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist gemäß 10 (3) BauGB am im Amtsblatt für den Landkreis Harburg Nr. bekanntgemacht worden. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan ist damit am rechtsverbindlich geworden. Verletzung von Vorschriften Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind die beachtliche Verletzung von obigen Verfahrens- und Formvorschriften, eine beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nicht schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden.