Gemeinde Frömmstedt N I E D E R S C H R I F T

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Transkript:

N I E D E R S C H R I F T Sitzung am: Mittwoch, 21.03.2007 Sitzungsort: Gaststätte/Frömmstedt/Schenksplatz Sitzungsbeginn: 19:45 Sitzungsende: 20:45 Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen Tagesordnungspunkten zusammen. Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieser Niederschrift sind. Genehmigt und wie folgt unterschrieben: Vorsitzender: Hans- Peter Sölter Schriftführer: Urkundspersonen: Erstellt am 14. Mai 2007

T E I L N E H M E R V E R Z E I C H N I S Sitzung am: 21.03.2007 Sitzungsort: Gaststätte/Frömmstedt/Schenksplatz Sitzungsteilnehmer Funktion Bemerkungen Fraktion Anwesend von - bis Sabine Garthoff Frank Heinemann Daniela Hörschligau Dieter Jaschke Toralf Plamper Peter Sorber Hans-Peter Sölter Jörg Vonhof Winfried Bergmann Verwaltungsmitglieder Maik Eßer Wolfgang Hanewacker SPD/parteilos 19:30-20:45 SPD/parteilos 19:30-20:45 SPD/parteilos 19:30-20:45 SPD/parteilos 19:30-20:45 Beigeordneter SPD/parteilos 19:30-20:45 SPD/parteilos 19:30-20:45 Bürgermeister SPD/parteilos 19:30-20:45 SPD/parteilos 19:30-20:45 SPD 19:30-20:45 19:30-20:45 19:30-20:45 Gäste: Frau Köhler Herr Steinacker Herr Milosch Herr Schüler Wasserwerke Südharz GmbH Wasserwerke Südharz GmbH WIBERA Wirtschaftsberatung WIBERA Wirtschaftsberatung Entschuldigt fehlten Bemerkungen Unentschuldigt fehlten Bemerkungen Zuhörer: 67

V E R Z E I C H N I S D E R T A G E S O R D N U N G S P U N K T E Sitzung am: 21.03.2007 Sitzungsort: Gaststätte/Frömmstedt/Schenksplatz Öffentlicher Teil 1. Bestätigung der Tagesordnung (Vorlagen-Nr. 07-202/0167) 2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.01.2007 (Vorlagen-Nr. 07-202/0168) 3. Informationen des Werkleiters des Abwassereigenbetriebes (Vorlagen-Nr. 07-202/0169) 4. Beschlussfassung über die Bestätigung des Jahresabschlusses 2005 mit der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 des Abwassereigenbetriebes der (Vorlagen-Nr. 07-202/0170) 5. Beschluss zur Verwendung des festgestellten Jahresergebnisses 2005 des Abwassereigenbetriebes der (Vorlagen-Nr. 07-202/0171) 6. Entlastung der Werkleitung des Abwassereigenbetriebes der für das Wirtschaftsjahr 2005 (Vorlagen-Nr. 07-202/0172) 7. Entlastung des Bürgermeisters der für den Abwassereigenbetrieb der für das Wirtschaftsjahr 2005 (Vorlagen-Nr. 07-202/0173) 8. Beschluss zur Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Wirtschaftsjahr 2006 des Abwassereigenbetriebes der (Vorlagen-Nr. 07-202/0174) 9. Beschluss des Wirtschaftsplanes 2007 des Abwassereigenbetriebes der Gemeinde Frömmstedt (Vorlagen-Nr. 07-202/0175) 10. Aufhebung des Beschlusses 112-25-07-202 zur Haushaltssatzung 2007 und 113-25-07-vom 17.01.2007 der (Vorlagen-Nr. 07-202/0176) 11. Erneute Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2007 der mit dem Wirtschaftplan des Abwassereigenbetriebes (Vorlagen-Nr. 07-202/0177) 12. Beschlussfassung zum Finanzplan der Haushaltsjahre 2006 bis 2010 der Gemeinde Frömmstedt (Vorlagen-Nr. 07-202/0161) 13. Aktuelle Anfragen und Mitteilungen (Vorlagen-Nr. 07-202/0178)

Tagesordnungspunkt 1. Bestätigung der Tagesordnung (Vorlagen-Nr. 07-202/0167) Im 35 Abs. 4 und 5 der Neufassung der Thüringer Kommunalordnung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 vom 06.02.2003, Seite 41) ist die Behandlung der Tagesordnung vorgeschrieben. Der hat vor Beginn der einberufenen Sitzung über die in der Einladung zugegangenen Tagesordnung abzustimmen. Der Frömmstedt beschließt die Annahme der vorliegenden Tagesordnung. Beschlussnummer: 115-26-07-202 I 192

Tagesordnungspunkt 2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.01.2007 (Vorlagen-Nr. 07-202/0168) Nach 42 Abs. 2 der Neufassung der Thüringer Kommunalordnung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 vom 06.02.2003, Seite 41) sind die unterzeichneten Sitzungsniederschriften vom genehmigen zu lassen. Der Frömmstedt beschließt die Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.01.2007. Ja-Stimmen: 7 Stimmenenthaltungen: 2 Beschlussnummer: 116-26-07-202 I 193

Tagesordnungspunkt 3. Informationen des Werkleiters des Abwassereigenbetriebes (Vorlagen-Nr. 07-202/0169) Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgten keine weiteren Informationen, da nachfolgende Tagesordnungspunkte den wesentlichen wirtschaftlichen Verlauf des Eigenbetriebes in den letzten 2 Jahren wiederspiegelten. Tagesordnungspunkt 4. Beschlussfassung über die Bestätigung des Jahresabschlusses 2005 mit der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 des Abwassereigenbetriebes der (Vorlagen-Nr. 07-202/0170) Der Jahresabschluss des AWB der ist nach der Satzung des Eigenbetriebes und der Thüringer Eigenbetriebssatzung durch die Werkleitung dem zur Feststellung vorzulegen. Nach erfolgter Erläuterung bestätigt der den Jahresabschluss und die Eröffnungsbilanz des AWB der zum 01.01.2005.(siehe Anlage 1 bis 3 zum TOP 4) Mit Beschlussfassung ist der Jahresabschluss 2005 festgestellt. Ausspracheergebnis: Herr Milosch und Herr Schüler von der WIBERA Wirtschaftberatungsgesellschaft AG erläuterten das Ergebnis ihrer Arbeit, sie gingen dabei auf die festgestellte wirtschaftliche Lage des Abwassereigenbetriebes Frömmstedt AEF in den Jahren 2005 / 06 ein. Nach ihrer Einschätzung waren im Wirtschaftsjahr 2005 keine bestandsgefährdenden oder andere wesentliche Risiken zu erkennen, auch mittelfristig sind diese nicht zu erkennen, so die Wirtschaftsprüfer. Der beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2005 und der Eröffnungsbilanz des Abwassereigenbetriebes der.

194 Beschlussnummer: 117-26-07-202 II, i.v.m. Wasserwerken Südharz GmbH Tagesordnungspunkt 5. Beschluss zur Verwendung des festgestellten Jahresergebnisses 2005 des Abwassereigenbetriebes der (Vorlagen-Nr. 07-202/0171) Auf Grund des 36(1) des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaft (KGG) vom 11. Juni 1992 (GVBI.S.232), geändert am 10. November 1995 (GVBI.346) i.v.m. 53 ff. der Thüringer Gemeinde - und Landkreisverordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO ) vom 16. August 1993 (GVBI.S.501) und der 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEVB) vom 15. Juli 1993 (GVBI.S.432) geändert am 28.07.2006. Der beschließt das Jahresergebnis aus dem Wirtschaftsjahr 2005 auf neue Rechnung vorzutragen

195 Ja-Stimmen: 7 Stimmenenthaltungen: 2 Beschlussnummer: 118-26-07-202 II; i.v.m. Wasserwerken Südharz GmbH Tagesordnungspunkt 6. Entlastung der Werkleitung des Abwassereigenbetriebes der für das Wirtschaftsjahr 2005 (Vorlagen-Nr. 07-202/0172) Der Jahresabschluss des AWB der ist von der WIBERA Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Erfurt geprüft wurden. Das Prüfungsergebnis wurde vom in einem gesonderten Beschluss festgestellt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben keinen Anlass für Beanstandungen. Der beschließt, der Werkleitung des Abwassereigenbetriebes der Gemeinde Frömmstedt die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2005 zu erteilen. 196

Beschlussnummer: 119-26-07-202 II; Wasserwerke Südharz GmbH Tagesordnungspunkt 7. Entlastung des Bürgermeisters der für den Abwassereigenbetrieb der für das Wirtschaftsjahr 2005 (Vorlagen-Nr. 07-202/0173) Der Jahresabschluss des AWB der ist von der WIBERA Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Erfurt geprüft wurden.das Prüfungsergebnis wurde vom dem in einem gesonderten Beschluss festgestellt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben keinen Anlass für Beanstandungen. Der beschließt, dem Bürgermeister der für den Abwassereigenbetriebes der die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2005 zu erteilen. 197

Beschlussnummer: 120-26-07-202 II; Wasserwerke Südharz GmbH Tagesordnungspunkt 8. Beschluss zur Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Wirtschaftsjahr 2006 des Abwassereigenbetriebes der (Vorlagen-Nr. 07-202/0174) Auf Grund des 13 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaft (KGG) vom 11. Juni 1992, geändert am 10. November 1995 (GVBl. 346) ist der AWB der nach den gesetzlich Vorschriften verpflichtet eine nach 82 bis 85 ThürKO und der ThürEVO den Jahresabschluss zu erstellen und durch ein geeignetes Unternehmen prüfen zulassen. Der beschließt, den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschluss 2006 des Abwassereigenbetriebes der an die WIBERA Erfurt als Jahresabschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2006 zu bestätigen. Der Werkleiter wird ermächtigt den Auftrag auszulösen.

198 Beschlussnummer: 121-26-07-202 II; Wasserwerke Südharz GmbH Tagesordnungspunkt 9. Beschluss des Wirtschaftsplanes 2007 des Abwassereigenbetriebes der Gemeinde Frömmstedt (Vorlagen-Nr. 07-202/0175) Auf Grund des 36(1) des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaft (KGG) vom 11. Juni 1992 (GVBI.S.232), geändert am 10. November 1995 (GVBI.346) i.v.m. 53 ff. der Thüringer Gemeinde - und Landkreisverordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO ) vom 16. August 1993 (GVBI.S.501) und der 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEVB) vom 15. Juli 1993 (GVBI.S.432) erlässt der Abwassereigenbetrieb der folgende Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan für das Jahr 2007. Der vorliegende Entwurf des Wirtschaftsplanes wurde dem erläutert. Der beschließt den Wirtschaftsplan des Abwassereigenbetriebes Frömmstedt für das Wirtschafsjahr 2007 mit dem Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Investitionsplan.

199 Beschlussnummer: 122-26-07-202 II; Wasserwerke Südharz GmbH Tagesordnungspunkt 10. Aufhebung des Beschlusses 112-25-07-202 zur Haushaltssatzung 2007 und 113-25-07-202 zum Finanzplan vom 17.01.2007 der (Vorlagen-Nr. 07-202/0176) Die Aufhebung des Beschlusses wurde in der ssitzung erläutert, hauptsächlich sind die Beschlüsse wegen des fehlenden Wirtschaftsplanes des Abwassereigenbetriebes Frömmstedt aufzuheben. Der Frömmstedt beschließt die Aufhebung des Beschlusses 112-25-07-202 vom 17.01.2007 zum Erlass der Haushaltssatzung 2007 und 113-25-07-202 zum Finanzplan.

200 Beschlussnummer: 123-26-07-202 II Tagesordnungspunkt 11. Erneute Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2007 der mit dem Wirtschaftplan des Abwassereigenbetriebes (Vorlagen-Nr. 07-202/0177) Nach 57 Abs. 1 der Neufassung der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 vom 06.02.2003, S. 41) hat die in öffentlicher Sitzung die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zu beraten und zu beschließen. Gemäß 56 Abs. 2 ThürKO ist der Stellenplan Teil des Haushaltsplanes. Er ist nach den Bestimmungen des 6 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHVO) zu erstellen. Entsprechend 55 Abs. 3 ThürKO sollte die Haushaltssatzung zu Beginn des Haushaltsjahres in Kraft treten und für dieses Jahr gültig werden. Nach 55 Abs. 1 ThürKO hat die jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Nach dem vorliegenden Entwurf schließt der Verwaltungshaushalt ausgeglichen mit einem Betrag in der Einnahme und Ausgabe in Höhe von 400.618,00 EUR und der Vermögenshaushalt mit einer Einnahme und Ausgabe in Höhe von 274.460,00 EUR. Vor Ausgleich des Verwaltungshaushaltes konnte dem Vermögenshaushalt ein Betrag in Höhe von 22.358,00 EUR zugeführt werden. 201 Eine Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2007 ist nicht vorgesehen. Der Wirtschaftsplan des Abwassereigenbetriebes Frömmstedt für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit festgesetzt; er schließt 1.Im Erfolgsplan die Erträge mit 64.605 die Aufwendungen mit 64.132 Gewinn mit 473 2.Im Vermögensplan die Einnahmen mit 12.773 die Ausgaben mit 12.773 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen wird auf 0 festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird auf 0 festgesetzt. Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Bezahlung von in Anspruch genommenen Leistungen wird auf 10.000,00 festgesetzt Der Werkleiter des Abwassereigenbetriebes wird ermächtigt, notwendige Veränderungen zu den Festlegungen dieser Satzung, sowohl im Erfolgsplan als auch im Vermögensplan bis zu einer Summe von 3.000,00 eigenständig zu entscheiden. Der Wirtschaftsplan tritt mit dem Erlass der Haushaltssatzung zum 01.Januar 2007 in Kraft. Der Frömmstedt beschließt den Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 mit ihren Anlagen gem. 57 Abs. 1 in Verbindung mit 55 und 56 Thüringer Kommunalordnung vom 28.01.2003 sowie der 1 bis 6 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung.

Beschlussnummer: 124-26-07-202 202 II Tagesordnungspunkt 12. Beschlussfassung zum Finanzplan der Haushaltsjahre 2006 bis 2010 der Gemeinde Frömmstedt (Vorlagen-Nr. 07-202/0161) Nach 62 Abs. 4 und Abs. 5 der Neufassung der Thüringer Kommunalordnung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 vom 06.02.2003, S. 41) hat die in öffentlicher Sitzung, spätestens mit dem Entwurf der Haushaltssatzung den Finanzplan zu beraten und zu beschließen. Der Frömmstedt beschließt den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2006 bis 2010 in der Fassung vom 21.03.2007. Beschlussvorschlag angenommen: [ X] Ja [ ] Nein Beschlussnummer: 125-26-07-202 II

203

Tagesordnungspunkt 13. Aktuelle Anfragen und Mitteilungen (Vorlagen-Nr. 07-202/0178) Bürgermeister Sölter informierte den über folgendes: 1. Der Termin mit dem Straßenbauamt bzgl. der Sanierung der LIO 41, am 07.03.2007 ist seitens des Straßenbauamtes abgesagt wurden. 2. Der Bauantrag zur Sanierung des Sportlerheims ist gestellt. 3. Zur Errichtung einer Toilettenanlage im 1. OG des Dorfgemeinschaftshauses, hat Architekt Walter im Rahmen seiner Beratertätigkeit einen ersten Vorschlag unterbreitet, Bürgermeister Sölter erhielt auf die Frage ob eine weitergehende Untersuchung vorgenommen werden soll, die Zustimmung für die Erstellung einer Vorplanung. Es erfolgt die Auszählung der Bürgerbefragung zum Rauchverbot auf dem Gemeindesaal, 28 Bürger haben einen Stimmzettel abgegeben, davon waren 14 gegen ein Rauchverbot und 14 dafür. Auf Grund der nachfolgenden Einwohnerversammlung Thema Trinkwasserversorgung gab es keine weiteren Anfragen. 204