Prävention, betriebliches Eingliederungsmanagement
Prävention Die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt entsprechende Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit ihrer Versicherten. Gesundheitlichen Einschränkungen soll frühzeitig entgegengewirkt werden, damit es nicht zu Ausfällen aufgrund von Arbeitsunfähigkeit oder gar Erwerbsminderung kommt. Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland hat dafür das Modellprojekt»Frühintervention zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit«(FEE) entwickelt, das jetzt Teil des Rahmenkonzeptes»Prävention und Gesundheitsförderung«der Deutschen Rentenversicherung ist.
I. Ziele der Prävention Die Präventionsleistung soll auf die gesundheitliche Verfassung sowie die individuelle Lebensführung der Teilnehmer einwirken und zur besseren Bewältigung der Anforderungen des Arbeits- und Berufslebens führen. Konkret sind folgende Ziele anzustreben: die Förderung von Motivation und Aktivität bezüglich eines eigenverantwortlichen und gesundheitsbewussten Verhaltens, der Erwerb von Strategien zum Umgang mit körperlicher und psychischer Anspannung, die Förderung der Stress- und Konfliktbewältigungsfähigkeit am Arbeitsplatz, die Förderung von Bewegung und Körperwahrnehmung sowie die Förderung der Kompetenz zur Bewältigung von Schmerzen und Befindlichkeitsstörungen.
Dabei geht es um die Erhöhung der Kompetenz und Motivation für gesundheitsförderliches Verhalten, die Vermittlung von Informationen und Fähigkeiten zu den Themen Ernährung, Bewegung und Stressbewältigung, die Vorbeugung der Entwicklung einer Abhängigkeit von psychotropen Substanzen (insbesondere Alkohol, Medikamente) sowie die Reduktion von Tabakkonsum.
II. Persönliche Voraussetzungen Als erste gesundheitliche Beeinträchtigungen gelten z. B. beginnende Funktionsstörungen der Bewegungsorgane sowie psychische Beeinträchtigungen.
II. Persönliche Voraussetzungen Als Hinweise für das Vorhandensein erster gesundheitlicher Beeinträchtigungen kommen unter anderem in Frage: häufige Arbeitsunfähigkeitszeiten, auffällige Medikation, längerfristige oder wiederkehrende Schmerzproblematik sowie Probleme mit Gewicht/Ernährung/Stoffwechsel
II. Persönliche Voraussetzungen Gesundheitlich bedeutsame Einflussfaktoren aus dem Arbeitsumfeld können sein: Arbeitsinhalte (Art und Umfang der Tätigkeit, z. B. starke körperliche Belastung, psychische Belastungen für Personen und Sachwerte), Arbeitsumgebung (z. B. Lärm), Arbeitsorganisation (z. B. Arbeitsverdichtung, Wechselschichtarbeit), psychosoziale Komponenten (z. B. Führungsstil, Betriebsklima) sowie Arbeitsmittel (z. B. Bildschirmtätigkeit)
II. Persönliche Voraussetzungen Weitere relevante Einflussfaktoren können sich auch aus der Verknüpfung personenbezogener mit äußeren Faktoren ergeben, zum Beispiel regelmäßiger Umgang mit emotional belastenden Situationen im Berufsleben, Angst vor Arbeitsplatzverlust oder schwierige persönliche Lebensumstände (z. B. Pflege von Angehörigen oder private Überschuldung). Die genannten Kriterien sind nur beispielhaft, vielmehr kommt es darauf an, ob eine Ausgangslage vorliegt, die eine frühzeitige Intervention rechtfertigt, um einer Gefährdung der Erwerbsfähigkeit entgegenzuwirken.
III. Inhalt und Ablauf der Präventionsleistung Präventionsleistungen sind grundsätzlich modularisiert und umfassen drei inhaltlich aufeinander aufbauende Phasen: Die Initialphase (a), die Trainingsphase (b) und die Eigenaktivitätsphase (c). Die Initialphase und die Trainingsphase werden von stationären oder ambulanten Rehabilitationseinrichtungen erbracht und von der Deutschen Rentenversicherung bezahlt. Die Module werden durch Vertreter verschiedener Fachrichtungen erbracht.
III. Inhalt und Ablauf der Präventionsleistung a. Initialphase Die stationäre bzw. ganztägig ambulante Initialphase wird in Gruppen von bis zu 15 Personen durchgeführt. Zunächst wird über Ablauf, Ziele und Inhalte der Leistung informiert. Die Diagnostik soll berufsbezogene Problemlagen und gesundheitliche Risikofaktoren erfassen. Es werden individuelle Ziele identifiziert und in einem Präventionsplan festgehalten. Der Präventionsplan umfasst auch die nachgelagerte Trainingsphase und die Eigenaktivitätsphase.
III. Inhalt und Ablauf der Präventionsleistung b. Trainingsphase (berufsbegleitend) In den Rehabilitationseinrichtungen wird Folgendes angeboten: Vermittlung von Strategien zum erfolgreichen Selbstmanagement (dauerhafte Umsetzung positiver Vorsätze in den Lebensalltag), Sport und Bewegung (Lauftraining, Ergometertraining, Walking, Rückengymnastik), Gesundheitsbildung (Vorträge zu den Themen Stressbewältigung, Ernährung usw.), praktische Anleitung zum Entspannungstraining (z. B. progressive Muskelentspannung nach Jacobson) sowie ggf. psychologische Beratung im Einzelfall.
III. Inhalt und Ablauf der Präventionsleistung c. Eigenaktivitätsphase Die vermittelten Ansätze zu Verhaltens- und Lebensstiländerungen sollen eigenverantwortlich im Lebensalltag umgesetzt werden. Die Kompetenzen zu einer gesunden Lebensführung werden von den Teilnehmern selbständig trainiert und nachhaltig gefördert. Am Ende der Eigenaktivitätsphase erfolgt in der Rehabilitationseinrichtung ein Angebot zur Auffrischung des zuvor Erlernten sowie zur Unterstützung bei der Bewältigung von Umsetzungshindernissen. Das Angebot zur Auffrischung wird von den Anbietern der Initialphase oder den Anbietern der Trainingsphase durchgeführt.
IV. Zugang und Vernetzung des Angebotes mit anderen Versorgungsstrukturen Die Information über Präventionsleistungen kann von Betriebs- und Werksärzten bzw. über den Betrieb oder das Unternehmen erfolgen; beispielsweise im Rahmen von Angeboten der Arbeitgeberberatung. Wesentlich ist eine strukturelle Vernetzung mit Haus- und Betriebsärzten sowie mit Selbsthilfegruppen vor Ort.
Prävention bedeutet: weniger Arbeitsunfähigkeitszeiten, weniger Erwerbsminderungsrenten und damit Altersarmut, geringere Beiträge für die Krankenversicherung und die Rentenversicherung, niedrigere Lohnstückkosten Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit. Mehr Geld für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Steuern für den Staat und Entlastung der Solidargemeinschaft.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Ziel: Wiedereingliederung in das Erwerbsleben Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes Qualifizierungen Gründungszuschuss Werkstatt für behinderte Menschen
Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes beinhalten auch Leistungen an Arbeitgeber Eingliederungszuschüsse Kostenerstattung für eine befristete Probebeschäftigung Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb
Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis Arbeitsunfähigkeit überwinden erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen Arbeitsplätze erhalten
Mehr als zehn Jahre erfolgreiche fundierte Arbeit Case Management zur Erhaltung von Beschäftigungsverhältnissen behinderter Menschen (CMB) Modellprojekt der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.v. 2000-2004 Entwicklung und Integration eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (EIBE) Projekt des Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2005-2008 Intensivierung der Kooperation und Vernetzung von Unternehmen mit Leistungsträgern und Leistungserbringern durch Betriebliches Eingliederungsmanagement Projekt des Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Europäischen Union 2006 Gesundheit und Arbeit (GundA) Betriebliches Eingliederungsmanagement für kleine und mittlere Unternehmen eine Herausforderung Projekt des Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2008-2010
Ausgangslage in sächsischen Unternehmen Einige Unternehmen, davon wenige Kleine und Mittelständige Unternehmen (KMU), halten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) vor. Wiedereingliederung behinderter Menschen auch in KMU ist möglich Es existieren fördernde Faktoren (z. B. die betrieblichen Möglichkeiten der Anpassung der Tätigkeitsanforderungen, das Interesse des Arbeitgebers an der Weiterbeschäftigung; der positive Krankheitsverlauf). Unternehmen haben erheblichen Informations- und Unterstützungsbedarf zum BEM und darüber hinaus (z. B. zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM), zur Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF)).
Ausgangslage in sächsischen Unternehmen Ansätze zum BEM sind in den meisten Unternehmen vorhanden. BEM erfordert die Koordinierung und Zusammenarbeit unterschiedlicher Institutionen. Arbeitgeber benötigen professionelle unternehmensspezifische, externe Unterstützung (zentrale Ansprechpartner, aufsuchende Beratung).
Was brauchen sächsische Arbeitgeber? Die externe Unterstützung muss folgenden Kriterien entsprechen: kompetent, aus einer Hand (möglichst auch personell), schnell und unbürokratisch, ergebnisorientiert, institutionsübergreifend und kontinuitätssichernd, branchen- und unternehmensspezifisch, für die Unternehmen finanziell tragbar.
Ansprechpartner bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland: für Prävention: Monika Bechmann Telefon:(0361) 4825110 monika.bechmann@drv-md.de für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Gerd Hederich Telefon:(0341) 5508205 gerd.hederich@drv-md.de Ansprechpartnerin beim Berufsförderungswerk Leipzig: für Betriebliches Eingliederungsmanagement Brit Loris Telefon:(0341) 9175193 brit.loris@bfw-leipzig.de