Vorwort des Herausgebers... 7

Ähnliche Dokumente
Testament. für Unternehmer und Freiberufler. Beck-Rechtsberater. Vorsorge und letztwillige Verfügung. Bernhard F. Klinger und Wolfgang Roth

Inhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5

Erben und Vererben. Vortrag am Die Heilsarmee in Deutschland

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

Vorwort 4. Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod?

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB

1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist.

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses

Immobilien richtig vererben. Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße Frankfurt am Main

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses

Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der

1. Frankfurter Sachwerte-Kongress am 8. März Vorteile der Sachwertanlagen beim Erben & Schenken

Erbrecht Das kluge Testament. Sieben Thesen zum klugen Testament

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Inhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009

Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie

Insbesondere wenn kein Testament vorhanden ist, gibt es häufig nicht nur einen Alleinerben, sondern es erben mehrere.

Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater

Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick

Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament

Erbe. Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich der Erblasser oft nicht bewusst ist:

Erste Hilfe im Erbrecht - Ein Ratgeber für Frauen

Erben und Vererben mit Kindern

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht

Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament

Erbrecht in Frage und Antwort

Deutsche Bank. Studie Erben und Vererben 2015

RECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23.

EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT. Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln

Alarm für Thomas Britzger

Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater

T A X W R K beraten gestalten vertreten

Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Fragebogen für Erblasser

Gesetzliche Erbfolge - wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch: Benachteiligen lebzeitige Schenkungen den Pflichtteilsberechtigten?

Erben und Vererben. Hans-Michael Schiller. Referent:

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Von Notar Nico Matheis, Mallersdorf-Pfaffenberg am in der Sparkasse Mallersdorf

Pflichtteilsergänzung

Erbrecht. Aktiv gestaltenoder. Nach mir die Sintflut? Ra. & Notar Bernd Ennemann Soest 1

bei Ihrer Sparkasse Werra-Meißner.

Die gesetzliche Erbfolge

RICHTIG VERERBEN DURCH TESTAMENT UND ERBVERTRAG

Rechtsanwalt und Notar Friedrich Schmidt, Giessen: Erbrecht und Beratung durch den Notar

Herzlich Willkommen zu Erben im Wandel

Kapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 Grundlagen des Erbrechts A. Überblick... 13

Erben und Vererben. Das letzte Hemd hat keine Taschen. Rechtsanwälte Schott-Lemmer und Lemmer. Jörg Lemmer, Rechtsanwalt

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Erben und Vererben. 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge?

Literaturverzeichnis

Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden

Vorsorgen, einfach machen Vollmachten, Testamente, Überträge - den Nachlass richtig regeln - Teil II: Vererben Rechtsanwalt und Notar Eckehard Firl

Großeltern. Ursulas. Eltern. Ursulas. Erblasserin Ursula

Kluge Gestaltungen für Ehegatten gegenseitige Absicherung, gerechte Verteilung an die Kinder und Steuerersparnis: Die Quadratur des Kreises?

Testamentsgestaltung nach Trennung und Scheidung

Die Notare Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel

Der Titel "EU-Erbrechtsverordnung" ist dabei in zweifacher Hinsicht irreführend:

Merkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt

Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Empfehlungen für die Gestaltung von Übertragungen und Testamenten

Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen.

Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

1 von :50

Unternehmensnachfolge - Strategien zur Pflichtteilsreduzierung

Kapitel 1 Erste Schritte für Erben und Hinterbliebene

Thema: erbrechtliche und sonstige Gestaltung in Patchwork-Familien

Vererben und Verschenken an ein behindertes Kind

1 DAS ERBRECHTLICHE MANDAT

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

5. Kapitel Der Erbfall I. Maßnahmen nach dem Todesfall

Erbrecht. Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen. Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD. o. Professor an der Universität Freiburg i. Br.

Seite Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XVII

Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes.

Beispielsfälle zur Erbschaftssteuer

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... Inhaltsübersicht... Abkürzungsverzeichnis...

Ihr Generationenmanagement. Unser Leistungsversprechen

Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II

Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen.

Informationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken

Testament, Schenken oder Vererben, Schenkung- und Erbschaftsteuer

Zivilrechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensnachfolge

Das liebe Geld Vom Sparen und Erben

Grundzüge der Nachlassplanung

LEGAL FLASH I GERMAN DESK

Vorwort Kapitel 1 Getrenntleben und die rechtlichen Folgen

S t e u e r b e r a t e r. Herzlich Willkommen. zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs

I. Allgemeines bis Gütertrennung, 1426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 1363 ff. BGB. ab

Vererbung eines Ferienhauses in Frankreich

Behindertentestament Erbvertrag

Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod?

Transkript:

Inhaltsverzeichnis Inhalt Vorwort des Herausgebers... 7 A. Die Immobilie Verantwortung für die nächste Generation... 8 I. Streit über die Immobilie bei der Miterbengemeinschaft... 8 II. Pflichtteilsrelevanz der Nachlassimmobilie... 9 B. Das Schicksal der Immobilie ohne Testament... 11 I. Gesetzliches Erbrecht der Verwandten... 11 1. Erben der ersten Ordnung... 11 2. Erben der zweiten Ordnung... 12 3. Erben der dritten und vierten Ordnung... 13 II. Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten... 14 1. Zugewinngemeinschaft... 14 2. Gütertrennung... 15 3. Gütergemeinschaft... 16 4. Ehegattenerbrecht nach der Scheidung... 16 5. Kein Erbrecht bei Paaren ohne Trauschein... 17 C. Die Immobilie in der Miterbengemeinschaft... 18 I. Recht auf jederzeitige Auseinandersetzung... 18 II. Grundsatz: Teilung in Natur... 19 III. Verwaltung der Immobilie bis zur Teilung... 20 IV. Einvernehmliche Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft... 23 1. Abschichtung... 23 2. Auseinandersetzungsvertrag... 24 3. Schiedsgerichtsverfahren... 24 4. Mediation... 25 V. Teilungsversteigerung... 26 1. Allgemeine Kosten der Teilungsversteigerung... 26 2. Sachverständigengutachten... 26 3. Versteigerung als wirtschaftlich schlechtester Weg... 27 4. Blockadetaktik des steigerungswilligen Miterben... 27 D. Vorsorge des Immobilieneigentümers durch Testament... 28 I. Formvorschriften... 28 II. Aufbewahrung eines Testaments... 28 III

Inhaltsverzeichnis III. Gemeinschaftliches Testament... 29 IV. Berliner Testament: Vor- und Nachteile... 31 V. Zuweisung der Immobilie durch Vorausvermächtnis... 35 VI. Zuweisung der Immobilie durch Teilungsanordnung... 36 VII. Testamentarische Vorsorge mittels Auseinandersetzungsverbot... 37 VIII. Immobilienvermächtnis... 39 1. Arten des Vermächtnisses... 39 2. Grundstücksvermächtnis... 40 3. Zuwendung einer Eigentumswohnung durch Vermächtnis... 41 4. Nießbrauchsvermächtnis... 41 5. Hausratsvermächtnis... 42 6. Erfüllung des Vermächtnisses... 43 IX. Vorsorge mittels Testamentsvollstreckung... 43 1. Zweck der Testamentsvollstreckung... 44 2. Arten der Testamentsvollstreckung... 45 3. Person des Testamentsvollstreckers... 47 4. Kosten der Testamentsvollstreckung... 48 E. Maßnahmen nach dem Erbfall... 49 I. Ablieferung des Testaments... 49 II. Testamentseröffnung... 50 III. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft... 50 IV. Erbschein... 53 1. Vorzulegende Unterlagen... 54 2. Kosten des Erbscheins... 55 3. Erbschein und Grundbuchamt... 56 F. Die Immobilie im Pflichtteilsrecht... 57 I. Pflichtteilsanspruch... 57 1. Kreis der Pflichtteilsberechtigten... 57 2. Verlust der Pflichtteilsberechtigung... 57 a) Verzichtsvertrag... 57 b) Pflichtteilsunwürdigkeit... 58 c) Pflichtteilsbeschränkung... 58 d) Ausschlagung der Erbschaft... 59 3. Pflichtteilsquote... 59 4. Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten... 61 5. Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten... 62 a) Wertermittlung bei Immobilien... 63 b) Kosten der Wertermittlung... 64 IV

Inhaltsverzeichnis 6. Verjährung des Pflichtteilsanspruches... 64 II. Pflichtteil bei Schenkung einer Immobilie... 64 1. Pflichtteilsergänzungsanspruch... 64 2. Die Zehn-Jahres-Frist des 2325 BGB... 66 3. Immobilienübergabe und vorbehaltene Nutzungsrechte... 67 4. Bewertung von Immobilien im Pflichtteilsergänzungsrecht... 70 5. Eigengeschenke an den Pflichtteilsberechtigten... 70 6. Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs... 72 III. Schutz der Immobilie im Pflichtteilsrecht... 72 1. Pflichtteilsverzichtsvertrag... 72 2. Vorweggenommene Erbfolge... 73 a) Ausgleichungsbestimmung... 74 b) Anrechnungsbestimmung... 75 G. Die Immobilie im Ausland... 77 I. Auslandsberührung im Erbfall... 77 II. Staatsangehörigkeits- und Wohnsitzprinzip... 77 III. Nachlassspaltung... 78 H. Steuerspartipps für Immobilieneigentümer... 80 I. Reform des Erbschaftsteuerrechts... 80 II. Schenken und Steuern sparen Vorteile der vorweggenommenen Erbfolge nutzen!... 81 III. Schenkung über Umweg doppelter Freibetrag... 83 IV. Steuerersparnis durch Immobilienschenkungen... 84 V. Übertragung eines Familienwohnheims ist steuerfrei... 84 VI. Zugewinn ist steuerfrei... 85 VII. Steuerersparnis durch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft... 86 VIII. Steuervorteil durch die Güterstandsschaukel... 86 IX. Berliner Testament als Steuerfalle?... 87 X. Steuernachteile bei Auslandsimmobilien... 89 Anhang: Berater im Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.v. (www.ndeex.de)... 90 Stichwortverzeichnis... 92 V

Vorwort Vorwort des Herausgebers Jährlich stehen Vermögenswerte von ca. 50 Mrd. Euro zur Übertragung auf die nächste oder übernächste Generation an. Der Großteil des Privatvermögens ist in Immobilien angelegt, sei es zur Eigennutzung, Vermietung oder als Alterssicherung. Vermögen kann entweder noch zu Lebzeiten oder von Todes wegen übertragen werden. Dabei bilden häufig steuerliche Aspekte eine wichtige Entscheidungsgrundlage. Auch die familiäre und finanzielle Situation des Immobilieneigentümers hat Einfluss auf dessen Nachlassplanung. Nur wenn diese sorgfältig und vorausschauend vorgenommen wird, können Streit unter Angehörigen, der Verlust von Steuervorteilen und die Zerschlagung von Familienvermögen vermieden werden. Deshalb denken vorausschauende Immobilieneigentümer frühzeitig daran, den künftigen Nachlass oder Teile hiervon bereits zu mittels Lebzeiten oder mittels Testament auf die nächste Generation zu übertragen. Dabei haben nach einer EMNID-Umfrage aber nur ca. 29 % aller Deutschen eine letztwillige Verfügung errichtet. Davon sind wiederum ca. 80 % formunwirksam oder streitanfällig. Dieser Ratgeber erklärt, wie der Immobilieneigentümer durch ein klug gestaltetes Testament Vorsorge treffen kann und Gestaltungsfehler vermeidet. Juristische Vorkenntnisse sind für das Verständnis dieses Buches nicht erforderlich. Die Autoren sind erfahrene Fachanwälte für Erbrecht, Testamentsvollstrecker, Gründungsmitglieder des Netzwerks Deutscher Erbrechtsexperten e. V. (www.ndeex.de) und haben langjährige Erfahrungen bei der Gestaltung von Testamenten für Immobilieneigentümer. Vorsorge mittels Testament Bernhard F. Klinger Herausgeber dieses Ratgebers, Fachanwalt für Erbrecht in München (www.raklinger.de) und Vorstand des Netzwerks Deutscher Erbrechtsexperten (www.ndeex.de) 7

Die Immobilie Verantwortung für die nächste Generation A. Die Immobilie Verantwortung für die nächste Generation Die Immobilie als Grundstock des Vermögens Neben Bargeld, Umlaufvermögen, Hausrat, PKW oder beweglichen Gegenständen bilden die im Laufe eines Lebens erwirtschafteten Immobilien häufig den Grundstock des Vermögens. Gleichzeitig dienen sie als Alterssicherung durch Vermietung/Verpachtung, Kapitalanlage oder Selbstnutzung. Probleme können sich auch auf Seiten der Erben ergeben, die der Erblasser bei vorausschauender Planung vermeiden kann. Wird nämlich mangels sorgfältiger Planung eine überschuldete Person Erbe, unterliegt das ererbte Vermögen dem Zugriff der Gläubiger des Erben. Damit kann im Ergebnis das Familienvermögen zwangsversteigert werden. Daher ist es für den Immobilienbesitzer gleich welcher Art diese Immobilien sind eminent wichtig, Immobilien auf die nächste Generation rechtssicher und bestandskräftig spätestens durch eine letztwillige Verfügung zu übertragen. Der vorliegende Band soll hierzu die wichtigsten Entscheidungshilfen und Expertentipps an die Hand geben. I. Streit über die Immobilie bei der Miterbengemeinschaft Teilung des Nachlasses unter Miterben Wenn der Erblasser von mehreren Personen beerbt wird, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Erbengemeinschaft aufgrund gesetzlichen Erbrechts oder durch letztwillige Verfügung entstanden ist. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft sind nicht nur wie häufig familiär, sondern auch rechtlich miteinander verbunden. Wenn der Erblasser für die Aufteilung des Nachlasses unter den Miterben keine besonderen Anordnungen getroffen hat, ist der Nachlass aufzuteilen. Jedem Miterben steht dieses Recht zu, unabhängig davon, mit welcher Erbquote er an der Erbengemeinschaft beteiligt ist. Bis zur Aufhebung der Erbengemeinschaft sind bestimmte Prinzipien zu berücksichtigen: Der Nachlass wird gemeinschaftliches Vermögen aller Erben. Jeder der Miterben kann seinen Miterbenanteil am Gesamthandvermögen übertragen, allerdings nicht einzelne Nachlassgegenstände. 8

Die Immobilie Verantwortung für die nächste Generation Alle Miterben müssen zur ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung mitwirken. Wenn der Erblasser nichts anderes bestimmt hat, sind Vorempfänge unter den gesetzlichen Erben bei der Auseinandersetzung auszugleichen. Ein Nachlassschuldner muss an die Erbengemeinschaft leisten, wobei jeder Miterbe die Leistung für alle Miterben selbst fordern kann. Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen, sofern kein Auseinandersetzungsverbot oder eine sonstige gesetzliche Ausnahme eingreift. Da die wenigsten Bürger eine wirksame letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) errichtet haben, gehen Nachlassimmobilien im Todesfall aufgrund gesetzlicher Erbfolge regelmäßig auf eine Miterbengemeinschaft über. Kaum ein Zusammenschluss mehrerer Personen ist derart streitanfällig wie eine Miterbengemeinschaft. Die Interessengegensätze bei der Nutzung und Aufteilung des Nachlasses unter den einzelnen Miterben oder dem Lebenspartner führen häufig dazu, dass werthaltige Nachlassimmobilien verkauft oder versteigert werden müssen. Dem künftigen Erblasser stehen jedoch Gestaltungsmittel zur Verfügung, um dieses Streitpotenzial vorbeugend aufzulösen und den Nachlass verantwortungsbewusst mittels letztwilliger Verfügung zu transferieren. Die hierfür möglichen Gestaltungsvarianten werden im vorliegenden Buch aufgezeigt. Das Gesetz gewährt nahen Angehörigen (Abkömmlingen, Ehefrau, u. U. den Eltern) eine unentziehbare Beteiligung am Nachlass des Erblassers. Diese kann nicht durch Testament ausgeschlossen werden und ist durch Geldzahlung zu erfüllen. Sie bemisst sich nach dem Wert des Nachlasses, unter Umständen unter Berücksichtigung von Schenkungen vor dem Tod. Der Pflichtteilsberechtigte hat Anspruch auf Auszahlung der Hälfte des Wertes, den er als gesetzlicher Erbe erhalten würde. In einer weitreichenden Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2006 dem Pflichtteilsrecht quasi Verfassungsrang einge- Erbengemeinschaften sind streitanfällig II. Pflichtteilsrelevanz der Nachlassimmobilie 9

Die Immobilie Verantwortung für die nächste Generation Zwangsverkauf wegen Pflichtteilshaftung räumt. Bereits bei der Niederlegung des letzten Willens sind pflichtteilsrechtliche Auswirkungen zu berücksichtigen. Der Pflichtteilsanspruch zielt von Gesetzes wegen auf eine Auszahlung in Geld. Da Immobilien den Grundstock des Vermögens bilden, fehlt es häufig an Liquidität, um den Zahlungsanspruch erfüllen zu können. Nicht selten müssen deshalb Immobilien im Erbfall verkauft oder versteigert werden, um Pflichtteilsansprüche zu befriedigen. Dies kann insbesondere für den überlebenden Elternteil, der im Hausanwesen wohnt, zur Tragödie werden, da er im Pflichtteilsstreit mit den Kindern sein Dach über dem Kopf verlieren kann. Das vorliegende Werk zeigt Strategien auf, um Pflichtteilsminimierungen vorzunehmen und Nachlassimmobilien so weit als möglich dem pflichtteilsrechtlichen Zugriff zu entziehen. 10