Vergaberecht im Spannungsfeld zwischen Bürokratie und Wirtschaftlichkeit

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Transkript:

Vergaberecht im Spannungsfeld zwischen Bürokratie und Wirtschaftlichkeit 13. Januar 2011 Kersten Wagner-Cardenal

Spannungsfeld zwischen Bürokratie und Wirtschaftlichkeit Bürokratie: Strenge Formalisierung Risiken Ausschreibungskompetenz erforderlich Wirtschaftlichkeit: Verfahren ermöglicht Transparenz Transparenz sichert Wettbewerb Wettbewerb führt zu wirtschaftlicherem Ergebnis 1587044-02 White & Case 2

Themen im Überblick Strategieüberlegungen und Zielvorstellungen Festlegung des Beschaffungsgegenstands Losaufteilung Zulassung von Nebenangeboten Eignungs- und Zuschlagskriterien Einbindung von Nachunternehmern Bietergemeinschaften Fazit 1587044-02 White & Case 3

Strategieüberlegungen und Zielvorstellungen

Strategieüberlegungen und Zielvorstellungen Welcher Markt soll angesprochen werden? Welche Marktteilnehmer? z.b. Mittelstand, regionale Marktteilnehmer etc. Zeitlicher Rahmen? Welches Verfahren? Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren 1587044-02 White & Case 5

Strategieüberlegungen und Zielvorstellungen Grundentscheidung: Preiswettbewerb vs. Qualitätswettbewerb Steuerung durch Eignungskriterien (Art und Umfang der vorzulegenden Referenzen) Steuerung durch Leistungsanforderungen Steuerung durch Zuschlagskriterien (Preis, Qualität, Ästhetik, Umwelteigenschaften, etc.) und deren Gewichtung 1587044-02 White & Case 6

Festlegung des Beschaffungsgegenstandes

Festlegung des Beschaffungsgegenstands Klarheit über Beschaffungsgegenstand gewinnen Problem: Markterforschung unzulässig Definition des Beschaffungsgegenstands Obliegt allein der Vergabestelle; weiter Beurteilungsspielraum keine Prüfung auf sachliche Vertretbarkeit ; es genügt, dass auftragsund sachbezogene Gründe vorliegen, OLG Düsseldorf 17.02.2010. Zielvorgaben können hier mit einfließen z.b.: Verwendung bestimmter Materialien z.b.: Erfüllung bestimmter Umweltvorgaben Grenzen Keine Vorgabe bestimmter Produkte ohne sachliche Gründe (s.o.) Dokumentierung der Entscheidung im Vergabevermerk 1587044-02 White & Case 8

Losaufteilung

Losaufteilung Grundsatz: 97 Abs. 3 GWB Vergabe in Teillosen (Aufteilung nach Menge) und Fachlosen (Trennung nach Art oder Fachgebiet) Arg.: Chancengleichheit zugunsten des Mittelstandes Ausnahmen: Wirtschaftliche o. technische Gründe erfordern Verzicht auf Losteilung z.b.: Vergabe im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) z.b.: Leistung eines Teilloses könnte nur von einem Bieter erbracht werden (Monopol) Zu beachten: Gestaltung der Lose ermöglicht Steuerung des Vergabeergebnisses Dokumentierung der Entscheidung zur konkreten Losaufteilung bzw. zum Verzicht auf eine Losaufteilung im Vergabevermerk erforderlich 1587044-02 White & Case 10

Zulassung von Nebenangeboten

Zulassung von Nebenangeboten Angebot alternativer Leistungsausführung Mindestanforderungen in Verdingungsunterlagen erforderlich Vorteil: alternativ aber gleichwertig u.u. günstiger Nachteil: mehr Bürokratie (Festlegung abstrakter Mindestanforderungen) mehr Prüfungsaufwand 1587044-02 White & Case 12

Eignungs- und Zuschlagskriterien

Eignungs- und Zuschlagskriterien Eignungskriterien ( 97 Abs. 4 GWB) Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit Anforderung von Referenzen und Erklärungen: Formblätter vorteilhaft Zuschlagskriterien ( 97 Abs. 5 GWB) Wirtschaftlichstes Angebot, Preis, sonstiges (Lieferfrist, Qualität, Ästhetik, Umweltschutz, technischer Wert, etc.) Alternative: Vorgabe von Standards in der Leistungsbeschreibung 1587044-02 White & Case 14

Einbindung von Nachunternehmern

Einbindung von Nachunternehmern Einbindung von Nachunternehmern bei der Leistungserbringung ist durch die Vergabestelle zuzulassen Bietergemeinschaften als Nachunternehmer (s.u.) Nachunternehmerbenennung und Verpflichtungserklärungen Nachträglicher Austausch von Nachunternehmern 1587044-02 White & Case 16

Zulassung von Bietergemeinschaften

Zulassung von Bietergemeinschaften Formale Anforderungen Rechtsformanforderungen Mehrfachbeteiligungen Doppelstellung als Einzelbieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft grundsätzlich unzulässig (vgl. OLG Düsseldorf, B. v. 13.04.2006, Az.: Verg 10/06) Doppelstellung als Bieter und Nachunternehmer oder Nachunternehmer zweier Bieter ist zulässig, wenn nicht von einer Kenntnis der kompletten Angebote auszugehen ist (OLG Düsseldorf, B. v. 13.04.2006, Az.: VII Verg 10/06) Problematisch ist eine Doppelstellung im Konzern (Angebote von Konzernschwestern oder von Mutter- und Tochtergesellschaft) 1587044-02 White & Case 18

Zulassung von Bietergemeinschaften Doppelstellung im Konzern: Gesellschaftsrechtliche Verbindung allein schadet nicht Entscheidend ist, ob eine räumliche, personelle und infrastrukturelle Trennung existiert und nachvollziehbar dargelegt werden kann, dass die Angebote inhaltlich nicht übereinstimmen (siehe dazu auch OLG Düsseldorf, B. v. 27.07.2006, Az.: Verg 23/06; VK Finanzbehörde Hamburg, B. v. 17.08.2005, Az.: VgK FB 5/05 und 6/05 ) Kritisch: Beide Angebote sind von ein und derselben Person unterzeichnet; dann ist von einer Kenntnis beider Angebote auszugehen. 1587044-02 White & Case 19

Fazit

Fazit Das Vergaberecht sieht eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten vor Gute Kenntnis dieser Möglichkeiten und optimale Austarierung des Vergabeverfahrens gewährleisten ein wirtschaftliches Ergebnis Das Vergabeverfahren enthält noch einige bürokratische Hürden; in der Praxis können diese aber gut gemeistert werden Unternehmen lernen geregelte, transparente Verfahren zunehmend schätzen: dies verspricht nicht zuletzt eine wirtschaftlich vorteilhafte Vergabeentscheidung 1587044-02 White & Case 21

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!