Zusammenfassende Erklärung entsprechend 14l UVPG über die Einbeziehung von Umwelterwägungen in die Programmerstellung

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Transkript:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 01073 Dresden Dresden, 7. Mai 2015 Operationelles Programm des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014 bis 2020 (EFRE-OP 2014-2020) Zusammenfassende Erklärung entsprechend 14l UVPG über die Einbeziehung von Umwelterwägungen in die Programmerstellung Grundlagen und Ziel der Strategischen Umweltprüfung Gemäß Artikel 55 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 wurde eine Ex-ante- Evaluierung des EFRE-OP 2014-2020 mit dem Ziel durchgeführt, die Qualität der Gestaltung des Operationellen Programms zu verbessern. Im Rahmen dieser Ex-ante-Evaluierung erfolgte eine Strategische Umweltprüfung (SUP) nach den Maßgaben der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-RL) und entsprechend dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist auch Teil der Umsetzung der SUP-Richtlinie in nationales Recht. Ziel der Strategischen Umweltprüfung war es, im Hinblick auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung ein hohes Umweltschutzniveau bei der Erstellung des EFRE-OP 2014-2020 sicherzustellen und dazu beizutragen, dass Umweltbelange bei der Ausarbeitung und Annahme des Operationellen Programms einbezogen werden. Durch eine Koppelung der Strategischen Umweltprüfung mit dem Programmerstellungsprozess und der Ex-ante- Evaluierung sollte eine weitgehende Berücksichtigung von Umwelterwägungen im Programm erreicht sowie die Entwicklung von geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung und/oder Reduktion potenzieller erheblicher Umweltauswirkungen ermöglicht werden. Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung wurde vom Ex-ante-Evaluator ein Umweltbericht erstellt. Der Umweltbericht entspricht hinsichtlich Form und Inhalt den Anforderungen des 14g UVPG. Kurzdarstellung des EFRE-OP 2014-2020 Gegenstand der Strategischen Umweltprüfung war das EFRE-OP 2014-2020, wie es im Entwurf des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 01.11.2013 ausgewiesen war. Das Programm hat Seite 1 von 5 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente.

ein Budget von rund 2,1 Mrd. EUR EFRE-Mitteln und ist in fünf Prioritätsachsen mit den inhaltlichen Förderbereichen strukturiert: Prioritätsachse A / Thematisches Ziel 1: Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation (39,7 % der Mittel), Prioritätsachse B / Thematisches Ziel 3: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU (16,7 % der Mittel), Prioritätsachse C / Thematisches Ziel 4: Förderung der Verringerung der CO 2 - Emissionen (21,5 % der Mittel), Prioritätsachse D / Thematisches Ziel 5: Risikoprävention (10,0 % der Mittel), Prioritätsachse E / Mischachse aus den Thematischen Zielen 4, 6 und 9: Nachhaltige Stadtentwicklung (8,1 % der Mittel). Für die Technische Hilfe sind 4,0 % der Mittel vorgesehen. Während die Prioritätsachsen A, B, C und D auf einzelne Thematische Ziele fokussiert sind, handelt es sich bei der Prioritätsachse E um eine Mischachse, die ausgewählte Investitionsprioritäten aus den Thematischen Zielen Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO 2 -Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft, Umweltschutz und Förderung der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen sowie Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut bündelt. Diese Prioritätsachse zielt auf die Umsetzung von Vorhaben im Bereich der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung ab. Bewertung der Umweltauswirkungen In der Strategischen Umweltprüfung erfolgte die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des EFRE-OP 2014-2020 auf die Umweltschutzgüter - Biologische Vielfalt, Flora und Fauna; - Boden; - Wasser; - Klima; - Luft; - Landschaft; - Menschliche Gesundheit / Bevölkerung; - Kultur- und Sachgüter. Mit der Prüfung der voraussichtlichen und erheblichen Umweltauswirkungen des EFRE-OP 2014-2020 wurde abgeschätzt, ob die Umweltsituation - vor allem im Vergleich zum Ausbleiben des untersuchten Programms (die sogenannte Nullvariante) - verbessert, verschlechtert oder nicht beeinflusst wird. Der zeitliche Rahmen der Prüfung bezog sich auf die Förderperiode 2014 bis 2020 und zusätzlich auf den Zeitraum, innerhalb dessen geförderte Projekte und deren Ergebnisse genutzt werden. Als grobe Schätzung dafür wurde das Jahr 2050 angenommen. Diese Zahl ist ein Richtwert, der sich aus den unterschiedlichen Nutzungsdauern der Projekte (Infrastruktur, Anlagen, Beratungen usw.) zusammensetzt. Verfahrensschritte der SUP Zu dem Untersuchungsrahmen der Strategischen Umweltprüfung wurde im Juni 2013 vom Evaluator der Scoping-Bericht vorgelegt. Die Erläuterung des Scoping-Berichts und die Information der betroffenen Behörden (Sächsisches Staatsministerium für Um- Seite 2 von 5

welt und Landwirtschaft; Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz) erfolgte am 4. Juli 2013. Basierend auf dem Entwurf des EFRE-OP 2014-2020 vom 28. Mai 2013 wurde der erste Entwurf des Umweltberichts am 15. Juli 2013 vom Evaluator vorgelegt. Zu diesem Entwurf haben die Verwaltungsbehörde EFRE sowie das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft informell Stellung genommen. Auf der Grundlage des Entwurfs des EFRE-OP 2014-2020 vom 17. Oktober 2013 wurde der erste komplette Entwurf des Umweltberichts erstellt. Diese Version wurde mit der Verwaltungsbehörde EFRE und anderen Behörden im Rahmen der EFRE- Redaktionsgruppensitzungen in dem Zeitraum von September bis Dezember 2013 diskutiert und weiterentwickelt. Basierend auf dem Entwurf des EFRE-OP 2014-2020 vom 1. November 2013 wurde der Umweltbericht als Grundlage der Öffentlichkeitsbeteiligung aktualisiert. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Strategischen Umweltprüfung gemäß 14i UVPG wurde im Februar und März 2014 durchgeführt. Dazu wurde im Sächsischen Amtsblatt vom 30. Januar 2014 eine Bekanntmachung veröffentlicht. Der Entwurf des EFRE-OP 2014-2020 vom 1. November 2013, der Umweltbericht und der aktuelle Stand der Programmindikatorik wurden in der Verwaltungsbehörde EFRE sowie in den Dienststellen Dresden, Leipzig und Chemnitz der Landesdirektion Sachsen zur Einsichtnahme ausgelegt. Gleichzeitig wurden die Unterlagen auf den Internetseiten des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr eingestellt. Die Wirtschafts- und Sozialpartner sind über den Umweltbericht und das öffentliche Konsultationsverfahren separat per E-Mail informiert worden. Stellungnahmen wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht abgegeben. Die Beteiligung der betroffenen Behörden nach 14h UVPG (Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft; Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz; Sächsisches Staatsministerium des Innern) wurde im März und April 2014 durchgeführt. Hierzu wurden den Behörden der Umweltbericht sowie die Entwürfe des EFRE-OP 2014-2020 vom 1. November 2013 und 7. März 2014 übersandt. Die Stellungnahme des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft umfasste inhaltliche und redaktionelle Anmerkungen zu dem Umweltbericht sowie Hinweise zu der aktuell bestehenden Datenlage. Die Anmerkungen wurden vom Evaluator geprüft und sind - soweit sie als zutreffend erachtet wurden - in die abschließende Fassung des Umweltberichts vom 10. April 2014 eingeflossen. Die Stellungnahme des Sächsischen Staatsministeriums des Innern beinhaltete einen Hinweis zu den Vorgaben des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes, die ebenfalls in der abschließenden Fassung des Umweltberichts berücksichtigt wurden. Von Seiten des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz erfolgte keine Stellungnahme. Die zuständigen Umweltbehörden Polens und der Tschechischen Republik sind im März 2014 über den Stand der Programmierung des EFRE-OP 2014-2020 sowie über die Durchführung der Strategischen Umweltprüfung und den Umweltbericht informiert Seite 3 von 5

worden. Auf Nachfrage der polnischen Umweltbehörde wurde dieser von der Verwaltungsbehörde EFRE mitgeteilt, dass eine grenzüberschreitende Konsultation gemäß Artikel 7 SUP-RL aufgrund der fehlenden Festlegungen des EFRE-OP 2014-2020 zu möglichen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen nicht beabsichtigt ist. Eine weitere Rückmeldung erfolgte von Seiten der polnischen Umweltbehörde nicht. Der tschechischen Umweltbehörde wurde ebenfalls bestätigt, dass eine grenzüberschreitende Konsultation mit der Übersendung der Unterlagen nicht intendiert ist. Umweltauswirkungen des EFRE-OP 2014-2020 sowie der Alternativen und Gegenmaßnahmen Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung wurden vom Evaluator verschiedene Alternativen der Programmgestaltung gewürdigt und mit den Behörden diskutiert. Der Alternativenprüfung kam eine besondere Bedeutung zu, da sie maßgeblich dazu beiträgt, negative Umweltauswirkungen zu minimieren und positive zu optimieren. Folgende Alternativszenarien wurden erwogen und überprüft: Trendszenario (Nullvariante), d. h. Entwicklung der Umweltsituation ohne ein EFRE-OP 2014-2020; Alternativszenario 1, d. h. der Entwurf des EFRE-OP 2014-2020 vom 1. November 2013, der Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung war; Alternativszenario 2, d. h. der Entwurf des EFRE-OP 2014-2020 vom 1. November 2013, ohne das Vorhaben Staatsstraßenbau und mit Verlagerung der dafür angedachten Finanzmittel auf das Vorhaben Hochwasserrisikomanagement ; Alternativszenario 3, wie Alternativszenario 2, jedoch mit einer Aufstockung der gesamten EFRE-Mittel von 1,3 auf 2,1 Mrd. EUR vor allem für die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation und mit der Erweiterung des Programmportfolios um das Vorhaben Breitbandausbau. Im Zuge der Programmierung wurde das Operationelle Programm mit Stand vom 1. November 2013 (Alternativszenario 1) weiterentwickelt. Das EFRE-OP 2014-2020 entspricht nunmehr dem Alternativszenario 3. Damit ist das aus Umweltsicht bevorzugte Szenario eingetreten. Die Maßnahmen der Prioritätsachse A haben unmittelbar unerhebliche und größtenteils kurzfristige negative Auswirkungen, die sich kaum lokalisieren lassen. Die mittelbaren Auswirkungen sind schwer zu definieren, jedoch kann davon ausgegangen werden, dass sie ein positives Potenzial aufweisen, da das Programm im Kontext der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen Ökoinnovationen und ressourceneffiziente Projekte bei der Förderung besonders berücksichtigen möchte. Umweltauswirkungen der Vorhaben der Prioritätsachse B sind ebenso schwierig zu konkretisieren und lokalisieren. Negative kumulative Effekte können durch Wachstum und sogenannte Rebound-Effekte entstehen, das heißt, obwohl einzelne KMUs ressourceneffizienter produzieren, werden durch erhöhte Produktionsmengen insgesamt erhöhte Emissionen verursacht. Aufgrund der anwendungsorientierten Ausrichtung der Prioritätsachse A bestehen gute Voraussetzungen für eine thematische Verzahnung und Verwertung bspw. ressourcenschonender FuEuI-Ergebnisse, mit der sich diese kumulativen negativen Effekte verringern können. Die Prioritätsachse C zielt auf die Verringerung der CO 2 -Emissionen in verschiedenen Bereichen ab. Die Mittelallokation übersteigt deutlich die Mindestanforderungen der EFRE-Verordnung, somit wird seitens des Programms ein eindeutiger Beitrag für den Seite 4 von 5

Klimaschutz geleistet. Die Prioritätsachse hat insgesamt positive Effekte. Diese können durch gezielte Standortwahl oder Standortberatung im Kontext der Prioritätsachse E sowie durch thematische Verzahnung und Verwertung mit den Ergebnissen der Prioritätsachse A zusätzlich verstärkt werden. Die Prioritätsachse D hat drei Maßnahmenbündel: Maßnahmen zur Erhöhung des Schutzniveaus vor Hochwasserereignissen und Folgen des Altbergbaus sowie zur Inwertsetzung von belasteten Flächen. Diese Maßnahmen haben prinzipiell positive Auswirkungen, obwohl lokal auch negative Effekte entstehen (z. B. durch Beeinträchtigung von bestehenden Habitaten) bzw. sich positive und negative Einflüsse gegenseitig aufheben können. Positive synergetische Effekte sind durch die räumliche Abstimmung von Projekten, wie z. B. Renaturierung von brachliegenden Flächen und Nutzung als Retentionsflächen, möglich. Bei der Prioritätsachse E sind positive Auswirkungen auf der Mikroebene zu erwarten. Synergien zwischen innerstädtischer Standortnutzung, Verbesserung der Umgebung, Bereitstellung von Naherholungsflächen usw. sind möglich und können auch positive kumulative Effekte hervorrufen. Der Hauptunterschied zwischen dem Alternativszenario 1 und den Alternativszenarien 2 und 3 besteht in der Eliminierung aller ausdrücklich negativen Auswirkungen, die vom Straßenbau hervorgerufen worden wären. Der Unterschied zwischen den Alternativszenarien 2 und 3 besteht in der höheren Dotierung der Prioritätsachse A unter dem Alternativszenario 3. Die Prioritätsachse A weist im Allgemeinen begrenzte negative Auswirkungen auf und hat sonst ein großes Potenzial für indirekte langfristige positive Auswirkungen durch Nutzung der Ergebnisse. Das Operationelle Programm 2014-2020 wurde gemeinsam mit dem Umweltbericht vom 10. April 2014 bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht. Die Genehmigung des EFRE-OP 2014-2020 erfolgte am 17. November 2014. Seite 5 von 5