Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: St. Georg Süd

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Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Hamburg -Mitte Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Bauprüfung Postfach 10 22 20-20015 Hamburg Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Bauprüfung M/BP Klosterwall 6 (City-Hof, Block C) 20095 Hamburg Telefon 040-4 28 54-34 48 Telefax 040-42 79-01 54 1 E-Mail Baupruefabteilung@hamburgmitte.hamburg.de Ansprechpartner: Zimmer Telefon 040-4 28 54 - Telefax E-Mail GZ.: M/BP/00634/2015 Hamburg, den 9. Juli 2015 Verfahren Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang 23.02.2015 Grundstück Belegenheit Baublock 115-013 Flurstück 00306 in der Gemarkung: St. Georg Süd Abbruch eines Mehrfamilienhauses mit 10 Wohneinheiten und Kellergeschoss GENEHMIGUNG Nach 72 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung wird unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung erteilt, das oben beschriebene Vorhaben auszuführen. Dieser Bescheid gilt nach 58 Absatz 2 HBauO auch für und gegen die Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger. Sprechzeiten: Mo, Di, Do 09.00-15.00 Uhr Fr 09.00-12.00 Uhr Öffentliche Verkehrsmittel: U1 Steinstraße Die technische Sachbearbeitung (Bauprüfung) erreichen Sie nur nach Terminvereinbarung

Die bauordnungsrechtliche Genehmigung erlischt nach 73 Absatz 1 HBauO, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Sie kann auf schriftlichen Antrag nach 73 Absatz 3 HBauO jeweils um bis zu einem Jahr verlängert werden. Dieser Bescheid schließt ein: 1. Genehmigung nach 9 / 11 des Denkmalschutzgesetzes in der geltenden Fassung für die Veränderungen an unbeweglichen Denkmälern, Gebäudegruppen und Gesamtanlagen. Begründung Bei dem Gebäude Woltmanstraße 20 handelt es sich gemäß 4 DSchG (Denkmalschutzgesetz vom 05. April 2013 (HmbGVBl S. 142)), um ein geschütztes Denkmal (Baudenkmal, Ensemble). Gemäß 8, 9, 10, 11 DSchG sind Veränderungen genehmigungspflichtig. Nebenbestimmung Grundsätzlich ist ein Denkmal im Bestand zu erhalten; d.h. dass die Grundstruktur erhalten bleibt, dass die noch vorhandenen originalen Materialien zu erhalten sind und Schäden werk-, material- und formgerecht repariert werden müssen. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und behördeninterner Abstimmung unter der Abwägung der Belange des Denkmalschutzes mit den öffentlichen Belangen sowie den Belangen des Verfügungsberechtigten kann die denkmalrechtliche Zustimmung mit den nachfolgend ausgeführten Nebenbestimmungen erteilt werden. Bedingung - Für den Maßnahmenbeginn ist in Absprache mit dem Denkmalschutzamt eine fachgerechte Dokumentation des Gebäudes anzufertigen; hierzu ist als Anlage 1 der Anforderungskatalog beigefügt. Diese ist rechtzeitig beim Denkmalschutzamt einzureichen und für den Maßnahmenbeginn durch dieses abnehmen zu lassen. Vorbereitende und sichernde Arbeiten sind hiervon ausgenommen; diese sind mit dem Denkmalschutzamt abzustimmen. Auflagen - Beim Rückbau des Gebäudes sind aufgrund der kritischen Bodenbeschaffenheit des Areals besondere Maßnahmen zur Sicherung der umliegenden denkmalgeschützten Gebäude vorzunehmen. - Die Ausführungsplanung nebst detaillierter Maßnahmenbeschreibung zu den geplanten Sicherungsmaßnahmen und Rückbautechniken sind vor Ausschreibung mit dem Denkmalschutzamt abzustimmen. - Vor-, Zwischen-, und Endzustände sowie Arbeiten, die zur Veränderung des umliegenden, denkmalgeschützten Gebäudebestandes führen, sind in Wort und Bild zu dokumentieren und dem Denkmalschutzamt vorzulegen. - Sollten bei den Bauarbeiten historische Befunde auftreten, die bisher noch nicht bekannt waren, sind die Arbeiten sofort einzustellen; es ist umgehend das Denkmalschutzamt zu benachrichtigen. M/BP/00634/2015 Seite 2 von 6

2. Genehmigung nach 9 des Gesetzes zur Erhaltung und Pflege von Wohnraum (HmbWoSchG) in der geltenden Fassung für die Zweckentfremdung von Wohnraum. Planungsrechtliche Grundlagen Bebauungsplan Klostertor 4 mit den Festsetzungen: M 4 g Baugesetzbuch Ausführungsgrundlagen Bestandteil des Bescheides - die Vorlagen Nummer 0 / 3 Lageplan 0 / 4 Lageplan 0 / 5 Grundriss / Kellergeschoss 0 / 6 Grundriss / Kellergeschoss 0 / 7 Grundriss / Erdgeschoss 0 / 8 Grundriss / Erdgeschoss 0 / 9 Grundriss / 1. Obergeschoss 0 / 10 Grundriss / 1. Obergeschoss 0 / 11 Grundriss / 2. Obergeschoss 0 / 12 Grundriss / 2. Obergeschoss 0 / 13 Grundriss / 3. Obergeschoss 0 / 14 Grundriss / 3. Obergeschoss 0 / 15 Grundriss / 4. Obergeschoss 0 / 16 Grundriss / 4. Obergeschoss 0 / 17 Schnitt 0 / 18 Ansicht Strasse 0 / 19 Ansicht Innenhof 0 / 20 Wohnflächenaufstellung 0 / 21 Berechnung / BRI 0 / 28 Flurkartenauszug 0 / 29 Lageplan mit Baumbestand Sie sind im Rahmen des gesetzlich geregelten Prüfungsumfanges verbindlich. Die Grüneintragungen in den Vorlagen sind zu beachten. Eine Stellungnahme Erkundung schadstoffhaltiger Baustoffe vom Büro: Gebäudediagnostik Wesselmann v. 4.05.2015 lag dem Bauamt zur Prüfung vor. Genehmigungseinschränkungen (aufschiebende Bedingung) 3. Mit den entsprechenden Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn über folgende Prüfgegenstände ein Ergänzungsbescheid erteilt worden ist: 3.1. Standsicherheit Diese Einschränkungen verlängern nicht die Geltungsdauer der Genehmigung nach 73 Absatz 1 HBauO. M/BP/00634/2015 Seite 3 von 6

Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen ( 70 VwGO). Der Bescheid umfasst auch die Unterschrift Gebühr Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid. Weitere Anlagen Formblatt - Mitteilung über die Innutzungnahme Anlage - Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG M/BP/00634/2015 Seite 4 von 6

Anlage zum Bescheid M/BP/00634/2015 Seite 5 von 6

Anlage STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG Dieser Bescheid wird im Transparenzportal Hamburg veröffentlicht ( 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt. Für das Transparenzportal wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt: Art der Baumaßnahme: Beseitigung (Abbruch) Art der beantragten Anlage: Gebäude, Gebäudeklasse 5 M/BP/00634/2015 Seite 6 von 6