Grundstück Flurnummer 2198 Gemarkung Lengfeld - Frühlingstraße

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Transkript:

Immobilienmanagement Grundstück Flurnummer 2198 Gemarkung Lengfeld - Frühlingstraße Information zur Vergabe eines Grundstücks für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus oder Doppelhaus Ablauf der Bewerbungsfrist: 08.03.2017 12:00 Uhr 1 von 6

Die vorliegende Vergabeinformation betrifft einen Bauplatz zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus oder mit einem Doppelhaus (2 Doppelhaushälften) im Stadtteil Lengfeld. Vor dem Hintergrund einer guten Nachfrage wird das Grundstück im Losverfahren angeboten. 1. Allgemeine Informationen: 1.1. Ausgangslage Durch die anhaltend niedrigen Zinsen und die daraus folgenden günstigen Konditionen für Baufinanzierungen ist die Nachfrage nach Baugrundstücken auch in Würzburg sehr hoch. Neben der Entwicklung von neuen Baugebieten werden seitens der Stadt Würzburg Flächen im Stadtgebiet ermittelt, die im Rahmen einer Nachverdichtung oder im Rahmen einer Umplanung einer Bebauung zugeführt werden können. Das Grundstück Flurnummer 2198 in der Frühlingstraße fungierte bislang als Spielplatz. Er wird als Spielplatz nicht mehr genutzt, befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand und ist nicht barrierefrei. Daher wurde das Grundstück überplant und steht nun als Wohnbaugrundstück zur Verfügung. 1.2. Baugrundstück Das Grundstück ist insgesamt 798 m² groß und befindet sich in einer Hanglage. Erschlossen wird das Grundstück über die Frühlingsstraße. Eine Bebauung ist gem. den Festsetzungen des Bebauungsplans möglich. 1.3. Bebauungsplan Der zugehörige Bebauungsplan 1. Änderung des Bebauungsplanes Am Stadtweg Lengfeld 02.1 regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung. Der Plan wurde im Würzburger Stadtrat am 28.07.2016 als Satzung beschlossen und durch Bekanntmachung am 31.08.2016 zur Rechtskraft geführt. Der Bebauungsplan beinhaltet im Wesentlichen folgende Festsetzungen: - Art der Nutzung als Allgemeines Wohngebiet (WA); - die Grundflächenzahl beträgt 0,35; - die Geschossflächenzahl 0,7; - es sind 1 bzw. 2 Vollgeschosse zulässig, wobei bergseitig eingeschossig und talseitig 2 geschossig gebaut werden darf; - das Dach ist als Satteldach mit einer Neigung von 15-30 zulässig; - das Grundstück kann mit einem Einfamilienhaus oder mit einem Doppelhaus bebaut werden; - verschiedene Bäume auf dem Grundstück sind entsprechend dem Bebauungsplan zu 2 von 6

erhalten; 1.4. Rahmenbedingungen Musterkaufvertrag Das Kaufvertragsmuster ist mit allen Regelungsinhalten als Anlage beigefügt und stellt die verbindliche Grundlage für den Kaufvertragsabschluss dar. Folgende Eckpunkte werden auszugsweise genannt: Kaufpreisfälligkeit innerhalb von 6 Wochen nach Kaufvertragsabschluss Käufer/Käuferin trägt die Erwerbsnebenkosten Bauverpflichtung (spätester Baubeginn 2 Jahre nach Vertragsabschluss/Abschluss der Baumaßnahme 4 Jahre nach Kaufvertragsabschluss) Altlasten-und Abfallregelung, Verkäufer/Verkäuferin erstattet Kosten für entsorgungspflichtige Altlasten oder aufgefundenen Abfall mit dem Zuordnungswert Z 2 oder höher bis zur Höhe des Kaufpreises Grundstücksübergabe nach Kaufpreiszahlung Rückkaufrecht (Auflassungsvormerkung) für die Stadt für den Fall des Weiterverkaufs des Grundstücks oder der Bestellung eines Erbbaurechts vor Erfüllung der Bebauungspflicht auch für Teilflächen 2. Bewerbung 2.1. Verfahren Die Grundstücksvergabe erfolgt im Losverfahren. Die nachfolgend genannten Bedingungen müssen vom Bewerber/der Bewerberin erfüllt werden bzw. sind Voraussetzung zur Teilnahme: - Es dürfen sich nur natürliche Personen am Verfahren beteiligen; - Bewerber/Bewerberinnen müssen volljährig sein (Stichtag 01.03.17); - Das Grundstück wird zur Selbstnutzung erworben; - Für die Bewerbung ist ein Finanzierungsangebot oder ein Eigenkapitalnachweis über die Höhe der Erwerbskosten zu erbringen; 3 von 6

- Im Falle der Zuschlagserteilung wird der Kaufvertrag mit der/den in der Bewerbung genannten Personen abgeschlossen; - Das Grundstück wird nur insgesamt verkauft; ein Teilflächenverkauf für eine Doppelhaushälfte erfolgt nicht; 2.2. Bewerberfeld: Bewerben können sich Ehepaare/eingetragene Lebenspartner, unverheiratete Paare/Gemeinschaften, Einzelpersonen, auch wenn sie verheiratet sind. Der Bewerber/die Bewerberin muss am Stichtag 08.03.2017 volljährig sein. Der Kaufvertrag wird mit der/den Person(en) abgeschlossen, die als Bewerber/Bewerberin aufgetreten sind. Diese(r) muss den notariellen Kaufvertrag persönlich unterschreiben. Eine Übertragung eines Loses an Dritte ist nicht zulässig. 2.3. Kaufpreis Der Kaufpreis beträgt 360 /m². Das Grundstück kostet somit 287.280,00. Das Grundstück wird voll erschlossen nach BauGB und Kommunalabgabengesetz (KAG) veräußert. Neben dem Kaufpreis fallen folgende Kosten an und werden nicht vom Kaufpreis umfasst: - Baukostenzuschüsse des Versorgungsträgers - Kosten der Herstellung der Grundstücksanschlüsse - Evtl. künftige Straßenausbaubeiträge, vor allem für die Verbesserung und Erneuerung der Straße - Evtl. künftige Beiträge für die Verbesserung und Erneuerung der gemeindlichen Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung - Erwerbsnebenkosten (Notar, Grundbuchamt, Grunderwerbssteuer usw.) - Kosten für die Vermessung sofern das Grundstück mit 2 Doppelhaushälften bebaut wird und eine Grundstücksteilung vorgenommen wird. 2.4. Kaufpreisabschlag Zur Förderung von Familien mit Kindern gewährt die Stadt Würzburg Abschläge vom Kaufpreis des Grundstücks. Für jedes Kind wird beim Kaufvertragsabschluss ein Preisnachlass von Höhe von 10 /m² auf den o.g. Quadratmeterpreis gewährt. Voraussetzung ist, dass das Kind/die Kinder bei Abschluss des Kaufvertrages das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat/haben, im Haushalt des Käufers/der Käuferin gemeldet ist und der Käufer/die Käuferin das Kindergeld bezieht. Werden innerhalb von 3 Jahren nach Kaufvertragsabschluss weitere Kinder geboren, wird der Preisnachlass nachträglich erstattet. 4 von 6

2.5. Unverbindliches Finanzierungsangebot/Eigenkapitalbestätigung Für die Teilnahme am Losverfahren müssen die Bewerber/Bewerberinnen dem Antragsformular ein unverbindliches Finanzierungsangebot eines Kreditinstituts und/oder eine Eigenkapitalbestätigung über die Höhe des Grundstückskaufpreises beifügen, das üblicherweise kostenfrei ausgestellt wird. Das unverbindliche Finanzierungsangebot darf nur von einer von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) in Deutschland zugelassenen Bank ausgestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bestätigung der Bank eine gewisse Bearbeitungszeit benötigt. Die Bewerber/Bewerberinnen werden gebeten, sich rechtzeitig mit ihrer Bank in Verbindung zu setzen, damit die Bewerbungsfrist gewahrt werden kann. 2.6. Anlagen: - Antragsformular für Teilnahme am Losverfahren; - Formulierungsvorschlag Bankschreiben; - Musterkaufvertrag; - Lageplan des Grundstücks - Rechtskräftiger Bebauungsplan Am Stadtweg Lengfeld 02.1-1 Änderung; 2.7. Angebotsabgabe: Um an dem Losverfahren teilnehmen zu können, müssen die Bewerber/Bewerberinnen folgende Unterlagen beifügen: 1) Antragsformular mit Unterschrift(en) 2) Unverbindliches Finanzierungsangebot/Eigenkapitalbestätigung durch Bank Die Unterlagen müssen bis spätestens 08.03.2017 12:00 bei der Stadt Würzburg Fachbereich Immobilienmanagement Turmgasse 7-11 97070 Würzburg abgegeben oder mit der Post zugestellt sein. ACHTUNG: Angebote per E-Mail oder Fax sind nicht zulässig. 5 von 6

Impressum Stadt Würzburg Fachbereich Immobilienmanagement Turmgasse 7-11 97070 Würzburg Tel.: (0931) 37 25 71 Fax: (0931) 37 35 89 6 von 6