Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Umsatzsteuer und die richtige Rechnung. Steuerforum am 11.

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Transkript:

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Umsatzsteuer und die richtige Rechnung Steuerforum am 11. Mai 2017 1

2

} Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Die Steuer wird prozentual berechnet. } Besteuert werden dabei Lieferungen und sonstige Leistungen gegen Entgelt, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens im Inland ausführt. Entgelt ist alles, was der Empfänger oder ein Dritter aufwenden muss, um die Leistung zu erhalten, jedoch ohne die evtl. im Gesamtpreis enthaltene Umsatzsteuer. 3

} grundsätzlich 19 %, sie werden immer zusätzlich zum vereinbarten Entgelt für eine Leistung berechnet } aber auch der ermäßigte Steuersatz von 7 % möglich, für z. B. Lebensmittel, zahntechnische Leistungen, Kultur, gemeinnützige Leistungen, Bücher, Blumen, Beherbergungsleistungen, etc. } oder Umsatzsteuerbefreiung, z. B. für Ausfuhrlieferungen, Heilberufe, Schul- und Bildungszwecke, ehrenamtliche Tätigkeiten, etc. 4

} Die Ihnen für Ihr Unternehmen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kann als Vorsteuer abgezogen werden. } Die gilt unter folgenden Voraussetzungen: Es liegt eine ordnungsgemäße Rechnung vor und die Leistung wurde erbracht oder die Zahlung ist erfolgt. 5

} Im Volksmund Mehrwertsteuer, da nur der Mehrwert an das Finanzamt abzuführen ist } Beispiel: Rechnung geschrieben über 1.000 + 190 = 1.190 EUR Rechnung erhalten für Ware 500 + 95 = 595 EUR Þ Abzuführen an das Finanzamt nur: (190 95 = ) 95 EUR 6

} Die eben ermittelte abzuführende Umsatzsteuer ist dem Finanzamt mit einer Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch zu übermitteln. } Der Voranmeldungs-Zeitraum ermittelt sich aufgrund der Summe der abgeführten Umsatzsteuer für das Vorjahr: Ab 7.500,00 EUR monatlich 1.000,00 EUR bis 7.500,00 EUR vierteljährlich Unter 1.000,00 EUR jährlich Bei Existenzgründern im Jahr der Eröffnung und im Folgejahr monatlich 7

Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich nach vereinbarten Entgelten, d. h. bei Rechnungsstellung bzw. Erbringung der Leistung. Auf Antrag kann aber die Berechnung der Umsatzsteuer auch nach vereinnahmten Entgelten erfolgen, d. h. bei Bezahlung der Rechnung. Voraussetzungen: Der Gesamtumsatz des Vorjahres hat nicht mehr als 500.000 EUR betragen oder Umsätze eines Freiberuflers i. S. des Einkommensteuergesetzes. 8

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist bis zum 10. des Folgemonats nach Beendigung der jeweiligen Voranmeldungszeitraumes zu übermitteln und die Umsatzsteuer zu zahlen. Es ist möglich, diesen Zeitraum um einen Monat zu verlängern mit einem Antrag auf Dauerfristverlängerung und Zahlung einer Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung (bei monatlicher Abgabe). Die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung beträgt 1/11 der Umsatzsteuer-Zahlungen für das Vorjahr (ggf. Schätzung im Erstjahr). 9

} Keine Umsatzsteuer wird erhoben, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr der Umsatz 17.500 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 EUR nicht übersteigen wird. } Option zur Regelbesteuerung möglich, allerdings fünf Jahre Bindungswirkung für den Unternehmer 10

} Wird vom Bundeszentralamt für Steuern erteilt. } Notwendig für innergemeinschaftliche Lieferungen oder innergemeinschaftliche Erwerbe, also innerhalb der EU. } Ebenso für Sonstige Leistungen zwischen Unternehmern (b2b). 11

} Eine Rechnung ist ein Dokument, mit dem ein Unternehmer über eine Lieferung oder sonstige Leistung gegenüber dem Leistungsempfänger abrechnet. } Ausstellungspflicht innerhalb von 6 Monaten nach Leistungserbringung: - Bei Werklieferung oder sonst. Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück. - Bei jeglicher Lieferung oder Leistung an einen Unternehmer. } Gutschrift = Rechnung zu Gunsten des Leistenden, ausgestellt vom Leistungsempfänger, nach vorheriger Absprache zu unterscheiden von } Gutschrift = Umkehr der Rechnung, z. B. aufgrund Warenrückgabe (korrekt = Storno) 12

} Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers } Die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und der Umfang der sonstigen Leistung } Ausstellungsdatum } Das Entgelt für die Lieferung oder der sonstigen Leistung (netto) } Der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag, der gesondert auszuweisen ist, oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung } Die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder USt-Identifikationsnummer } Fortlaufende Rechnungsnummer } Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung } Steuersatz 13

} Definition: Rechnungsbetrag inklusive Umsatzsteuer maximal 150,00 Euro } Pflichtangaben/Mindestanforderungen - Name und Anschrift des leistenden Unternehmers - Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und der Umfang der sonstigen Leistung - Das Entgelt für die Lieferung oder der sonstigen Leistung und der Steuerbetrag in einer Summe (Bruttobetrag) - Ausstellungsdatum - Steuersatz (7 %, 19 %) - Ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung 14

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Steuerberaterkammer Berlin Wichmannstraße 6 10787 Berlin Tel. 030 889261-0 Fax 030 889261-10 info@stbk-berlin.de www.stbk-berlin.de Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e. V. Littenstraße 10 10179 Berlin Tel. 030 27595980 Fax 030 27595988 info@stbverband-berlin-bb.de 11.05.2017 15