Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplans Sachlicher Teilplan Windenergie in Bad Berleburg (Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Bereich der Stadt Bad Berleburg) - Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Berleburg hat in ihrer Sitzung am 27.06.2016 auf Empfehlung des Ausschusses für Planen, Bauen, Wohnen und Umwelt der Stadt Bad Berleburg am 21.06.2016 beschlossen den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans Sachlicher Teilplan Windenergie in Bad Berleburg (Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Bereich der Stadt Bad Berleburg) mit Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans - Sachlicher Teilplan Windenergie der Stadt Bad Berleburg umfasst im Wesentlichen die Ausweisung von drei Konzentrationszonen für Windenergie: Neben einer Erweiterung der Fläche Osterholz ist zudem vorgesehen, Flächen in den Bereichen Kilbe-Nord sowie Ohrenbach als Konzentrationszonen auszuweisen. Lage und Geltungsbereich dieser Konzentrationszonen mit der Ausschlusswirkung des 35 Abs. 3 S. 3 BauGB sind in dem beigefügten Übersichtsplan des Stadtgebiets mit entsprechender Legende dargestellt. Planungsziel: Ziel der Planung ist es, den regenerativen Energien im Stadtgebiet von Bad Berleburg substanziell Raum zu verschaffen. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geordnete Errichtung von Windenergieanlagen sollen durch diese Änderung des Flächennutzungsplans Sachlicher Teilplan Windenergie gewährleistet werden. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans - Sachlicher Teilplan Windenergie in Bad Berleburg (Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Bereich der Stadt Bad Berleburg) mit Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 07.07.2016 bis 07.08.2016 im Rathaus der Stadt Bad Berleburg, Fachbereich Planen, Bauen und Wohnen, Zimmer 9, Poststraße 42, während der Dienststunden, und zwar montags mittwochs: donnerstags: freitags: von 08.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, von 08.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, von 08.30 Uhr - 12.30 Uhr öffentlich aus.
- 2 - Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind aktuell verfügbar: Art der Umweltinformation/Schutzgut Quelle Mensch inkl. Gesundheit Geräusche, Schattenwurf, optisch bedrängende Wirkung Gesundheitsvorsorge Informationen zu Schutzabständen Informationen zum Infraschall Landschaftsplanungsbüro Dipl. Ing. Uwe Meyer, Erndtebrück, LANUV (2011): Berücksichtigung des Immissionsschutzes bei der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen Faktenpapier des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW v. 16.12.2015 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Vögel und Fledermäuse Vögel Informationen zu den Auswirkungen der Maßnahme auf die Lebensräume planungsrelevanter Vogelarten und Fledermäuse Konzentrationszone Kilbe-Nord: Untersuchung zum Vogelzug und zum Rastgebiet Birkefehler Höhe Vorkommen planungsrelevanter und windenergiesensibler Arten im Stadtgebiet Artenschutzprüfung vom Landschaftsbüro Dipl. Ing. Uwe Meyer, Erndtebrück, Juni 2016 Informationen Dritter aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren Schreiben des NABU Kreisverbands vom 19.11.2015 Schreiben des NABU Kreisverbands vom 21.03.2016 Schreiben der Unteren Landschaftsbehörde vom 02.03.2016
Wildkatze Pflanzen, Biotope Boden Vorkommen im Stadtgebiet - 3 - Auswirkungen auf die unmittelbar angrenzenden geschützten Teile von Natur und Landschaft gem. Kapitel 4 BNatSchG, Auswirkungen auf Wald, Berücksichtigung der Eingriffsregelung LANUV 2012: Entschneidungskonzept - Suchräume für Querungshilfen im Mittelgebirge Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde vom 09.12.2015 Stellungnahme des NABU Kreisverbands vom 19.11.2015 Schreiben des Regionalforstamt Siegen- Wittgenstein vom 07.12.2015 Bodenfunktion Literatur und Kartenhinweise zur Erfassung und Bewertung von Böden Bodenschutz allgemein Literatur und Kartenhinweise zur Erfassung und Bewertung von Böden Schreiben des Geologischen Dienst NRW vom 03.11.2015 Wasser Schutzgebiete nach WHG Fließgewässer Überprüfung bestehender Schutzgebietsausweisungen Informationen zu den Auswirkungen auf vorhandene Gewässer Schreiben der Unteren Wasserbehörde vom 12.04.2016 mit Hinweis auf www.elwasweb.nrw.de Schreiben des Wasserbeschaffungsverbands Steinert-Helle (WSH) vom 04.11.2015 Schreiben des Wasserverbands Siegen-Wittgenstein (WVS) vom 10.11.2015 Landschaftsplanungsbüro Dipl. Ing. Uwe Meyer, Erndtebrück,
- 4 - Landschaft/Landschaftsbild Landschaftsbild / Landschaftsschutzgebiet Informationen über die Beeinträchtigung in Folge der Errichtung der Windenergieanlagen Landschaftsplanungsbüro Dipl. Ing. Uwe Meyer, Erndtebrück, Schreiben der Unteren Landschaftsbehörde vom 09.12.2015 Kultur und sonstige Güter Baudenkmäler, Bodendenkmäler, Kulturerbe Informationen über die Auswirkungen der Planung auf bedeutsame Kulturgüter Stellungnahme des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, Archäologie für Westfalen vom 19.11.2015 Stellungnahme des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, Landschaftsund Baukultur vom 26.11.2015 Klima Erneuerbare Energien Windenergie Flächendeckende Untersuchung zur Darstellung von Vorrangzonen für Windenergieanlagen im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Berleburg (alt) Voruntersuchung: Kriterien für die Restriktionsanalyse bzw. Eignungskriterien zur Bewertung potenzieller Vorrangzonen Untersuchung Umweltplanung Bullermann Schneble, Darmstadt 1997 Mai 2013 Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans (Feststellungsbeschluss) nach 3 Abs. 2 sowie 4a Abs. 6
- 5 - BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Bad Berleburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist. Ein Normenkontrollantrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit diesem Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bad Berleburg, den 28.06.2016 Der Bürgermeister gez. Bernd Fuhrmann