10 gute Fragen. 10 gute Antworten. Was nach der Ausbildung wichtig ist... www.igmetall.de
übertarifliche Zahlungen Sondervereinbarungen Verweis auf geltende Betriebsvereinbarungen 1 Mein Arbeitsvertrag. Auf was muss ich aufpassen? Einen Arbeitsvertrag unterschreibt man nicht allzu oft im Leben. Um dabei nicht über den Tisch gezogen zu werden, sollte man aufpassen, dass folgende Punkte geregelt werden: Namen und Anschrift der Vertragsparteien Beginn des Arbeitsverhältnisses Tätigkeitsbeschreibung und Arbeitsort Verweis auf den Tarifvertrag Dauer der Probezei (bzw. Verzicht auf eine Probezeit) tarifliche Gehaltsgruppe Kündigungsfristen Je nach konkreter Vereinbarung und Sachverhalt können noch folgende Angaben hinzukommen: Jeder Mensch kann Verträge abschließen. Das garantiert in Deutschland die Vertragsfreiheit. Aber: Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sichern bei Vertragsabschlüssen Mindeststandards: Sie verhindern, dass Arbeitgeber bei schlechter Arbeitsmarktlage beliebig schlechte Arbeitsbedingungen durchsetzen können. Vertragsklauseln, die z. B. hinter gesetzlichen und/oder tariflichen Mindeststandards zurückbleiben, sind nichtig - auch wenn beide Seiten sie unterschrieben haben. Es gilt: Die jeweils höhere Ebene setzt die Mindeststandards. Die Reihenfolge heißt: individueller Vertrag - Betriebsvereinbarung - Tarifvertrag - Gesetze und Verordnungen - Grundgesetz. Wenn ein Sachverhalt auf verschiedenen Ebenen geregelt ist, gilt in der Regel das Günstigkeitsprinzip: Maßgeblich ist dabei die für die Beschäftigten günstigere Regelung. Betriebsvereinbarungen dürfen aber nicht Inhalte regeln, die in Tarifverträgen geregelt sind, oder üblicherweise geregelt werden. Hierbei kannst du dich auch direkt an den Betriebsrat wenden
Die für Euch gültigen Lohn- und Gehaltsgruppen könnt Ihr von eurem zuständigen Betriebratgremium beziehungsweise eurer örtlichen IG Metall erfahren. 2 Wie läuft das mit Lohn und Gehalt? Beschäftigte werden, wenn im Unternehmen ein Tarifvertrag gilt, in verschiedene Lohn- und Gehaltsgruppen zugeteilt. Diese Gruppen, denen jeweils ein bestimmtes Entgelt zugeordnet ist, regeln die Bezahlung. Was hier zählt, ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit und nicht die Qualifikation, die Beschäftigte vorzuweisen haben. Konkret: Eine Atomphysikerin, die am Fließband arbeiten, wird eben als Bandarbeiterin eingruppiert. Und entsprechend bezahlt. Dein Betriebsrat überwacht die richtige Anwendung der Tarifverträge und bestimmt bei der Eingruppierung und der Auszahlung der Entgelte mit. Hierbei kannst du dich auch direkt an den Betriebsrat wenden
Vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil der Bemessungszeitraum bei 12 Monaten liegt. 3 Übernahme. Was heißt das für mich? Ein Ausbildungsvertrag ist befristet und nur bis zum Abschluss der Ausbildung gültig. Erst in den letzten Jahren hat es die IG Metall geschafft, in einigen Tarifverträgen eine Übernahme nach der Ausbildung für 12 Monate durchzusetzen. Sie gilt in den tarifgebundenen Betrieben der Metall-und Elektroindustrie und der Holz- und Kunststoffindustrie. In allen anderen Branchen im Organisationsbereich der IG Metall wollen wir ebenfalls eine Übernahmeregelung durchsetzen. Voraussetzung ist natürlich die bestandene Abschlussprüfung. Die Übernahme garantiert: Aber aufpassen: Einen verbindlichen Rechtsanspruch auf eine Übernahme in den Betrieb haben nur Mitglieder der IG Metall. Nur in besonderen Ausnahmefällen (schlechte wirtschaftliche Lage des Betriebs, über Bedarf ausgebildet) kann mit Zustimmung des Betriebsrats von der Übernahmeverpflichtung abgewichen werden. Hierbei kannst du dich auch direkt an den Betriebsrat wenden Sicheres Einkommen für mindestens ein Jahr. Bessere Chancen für die Zukunft durch die erworbene Berufserfahrung.
Urlaub Gesetz 24 Werktage (20 Arbeitstage) Tarifverträge der IG Metall Bis zu 30Arbeitstage 4 Was habe ich von einem Tarifvertrag? Zusätzliches Urlaubsgeld Betriebliche Sonderzahlung (z.b.: Weinachtsgeld) Keine Regelung Keine Regelung tariflich garantiert tariflich garantiert Arbeitszeit Bis zu 48/60 Stunden/Woche in der Regel 35-37 Studen/Woche Tarifverträge setzen Mindeststandards in Fragen von Arbeitsentgelt, Urlaub, Arbeitszeit, Übernahme nach der Ausbildung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und vielem mehr. Sie verbessern dadurch erheblich die gesetzlichen Mindestbedingungen und tragen entscheidend dazu bei, dass Gesetze entwickelt und verbessert werden. Ohne Tarifverträge, für die die Gewerkschaften gestritten haben, würden wir noch unter genau so schlechten Arbeitsbedingungen wie vor 150 Jahren leiden. Einen rechtlichen Anspruch auf die Leistungen aus den Tarifverträgen haben aber nur Mitglieder der IG Metall! Übernahme nach der Ausbildung Lohn und Gehalt Ausbildungsvergütung Vermögenswirksame Leistungen Keine Regelung Keine Regelung Keine Regelung Keine Regelung tariflich für 12Monate in der Metall- und Elektro sowie Holzund Kunstoffverarbetenden Industrie steigende Tariflöhne und Gehählter Steigende Ausbildungsvergütungen Ab einer Bertiebsangehörigkeit von 6 Monaten
5 Welche Leistungen bietet mir die IG Metall? Besonders wichtig: der Rechtsschutz der IG Metall. Juristisch geschulte Kolleg/-innen beraten Dich, wenn Du Probleme auf der Arbeit oder mit dem Arbeitsamt hast. Mit der Mitgliedschaft in der IG Metall hast Du einen vollen Rechtsschutz in Arbeits- und Sozialrechtsfragen. Neben einer starken Interessensvertretung und der Aushandlung von Tarifverträgen bietet die IG Metall ihren Mitgliedern noch viele weitere Vorteile. Dazu gehören Unterstützung bei Streik und Aussperrung, die Freizeit-Unfallversicherung, Beratung und Informationen zu verschiedensten Themen rund ums Arbeitsleben und der Weiterbildung sowie kostenloser Teilnahme an den Seminaren der IG Metall. Wo Dir die IG Metall Verwaltungsstelle nicht weiterhelfen kann, haben wir Kooperationen mit vielen kompetenten Partnern, wie der Volksfürsorge, dem Automobil Club Europa und anderen.
www.jugend.igmetall.de Das Netzwerk der IG Metalljugend mit Informationen über alles, was junge Menschen interessiert. 6 Wie funktioniert das mit der Weiterbildung? Die IG Metall kümmert sich nicht nur um die Ausbildung, die Entwicklung neuer Berufsbilder und die Qualität der Ausbildung. Wir entwickeln auch Weiterbildungsberufe mit und informieren über Weiterbildungsmöglichkeiten. Mehr dazu im Internet: www.igmetall-wap.de www.kib-net.de KIBNET unterstützt bundesweit die Ausbildung und Weiterbildung in der IT-Branche durch Information, Kommunikationsangebote und Beratung. http://www.igmetall.de/weiterbildung/job_navigat or.html Der Job-Navigator ist ein Informations- und Beratungsangebot der IG Metall zur persönlichen, beruflichen Entwicklung. Er hilft, den richtigen Weg im Arbeitsleben zu finden und sich für die Zukunft fit zu machen. Hierbei kannst du dich auch direkt an den Betriebsrat wenden WAP steht für Weiterbilden - Ausbilden - Prüfen und bietet die Chance, über den sonstigen Rahmen betrieblicher und örtlicher Arbeitskreise oder Schulungen hinaus, in einem bundesweiten Netz wechselseitig Ideen und Materialien auszutauschen.
7 Ich will studieren. Was macht da die IG Metall? Auch als StudentIn kannst Du weiterhin Mitglied in der IG Metall zu bleiben. Der Beitrag reduziert sich dann auf 2,05 Euro, die Leistungen bleiben die gleichen! Du hast also weiterhin Anspruch auf Rechtsberatung, kannst mit auf Seminare der IG Metall fahren, bist freizeitunfallversichert etc. diejenigen, die sich ihr Studium ganz oder teilweise durch einen Nebenjob finanzieren müssen, aber nicht wissen, auf was sie dabei achten sollen, welche Regelungen gelten, wie das mit den Mini-Jobs geregelt ist und so weiter. Hierbei kannst du dich auch direkt an den Betriebsrat wenden Darüber hinaus trägst Du durch Deine Mitgliedschaft auch dazu bei, dass wir weiterhin eine starke Interessensgemeinschaft bleiben und die Lebens- und Arbeitsbedingungen verbessern können, was ja für uns alle von Vorteil ist. Die IG Metall und der DGB bieten auch spezielle Informationen für StudentInnen an. So richtet sich die Broschüre students @ work ( im Internet: www.studentsatwork.org) zum Beispiel an
8 Ich muss zum Bund/Zivildienst. Wie läuft das ab? Wehrdienst können kein Grund für eine Kündigung sein. Als Wehr- oder Zivildienstleistender profitierst du weiter von den Leistungen der IG Metall. Von der Beratung bei Fragen zur Musterung, Verweigerung oder Rückstellung. Und von der Unterstützung bei tariflichen und arbeitsrechtlichen Fragen bei der Wiederaufnahme der Beschäftigung. Die Kreiswehrersatzämter sind angewiesen, Beschäftigte, für die die IG Metall eine befristete Übernahme von 12 Monaten durchgesetzt hat, vom Zivil- oder Wehrdienst zurückzustellen. Die Einberufung erfolgt erst nach dem Ende dieser 12 Monate. Also: Rechtzeitig das Kreiswehrersatzamt über die Übernahmeregelung informieren. Für die Zeit deines Wehr-, bzw. Zivildienst ruht dein Arbeitsverhältnis. Es wird nicht aufgehoben (Arbeitsplatzschutzgesetz). Wichtig: den Einberufungsbescheid sofort dem Arbeitgeber vorlegen! Während dieser Zeit darf dir der Arbeitgeber nicht kündigen, du hast Kündigungsschutz. Zivil- oder Alle materiellen Leistungen z.b. Rechtsvertretung, Versicherungsleistungen oder Seminarangebote bleiben selbstverständlich erhalten. Und das Beste: Für deine Zeit als Wehr- oder Zivildienstleistender bist du vom Mitgliedsbeitrag befreit.
hinaus eigene Erwerbslosen Arbeitskreise, die ganz konkret versuchen, sich selbst aus dieser Situation weiter zu helfen. 9 Was passiert, wenn ich arbeitslos werde? Gerade wenn man arbeitslos wird, ist es wichtig, eine starke Organisation im Rücken zu haben. Die IG Metall berät Dich in allen Fragen, die mit der Arbeitslosigkeit zusammen hängen und gibt Dir konkrete Hilfestellung: Wie beantrage ich Arbeitslosengeld, wo kann ich mich bewerben usw.. Der reduzierte Beitrag für Arbeitslose beträgt 1,53 Euro pro Monat. Natürlich gelten auch in diesem Fall alle Leistungen der IG Metall weiter. Der Rechtsschutz erstreckt sich im Übrigen auch auf alle sozialrechtlichen Fragen, also zum Beispiel wenn es Schwierigkeiten mit dem Arbeitsamt gibt. In vielen IG Metall- Verwaltungsstellen gibt es darüber
10 Kann ich mit der IG Metall für meine Zukunft vorsorgen? Metall Rente Seit Oktober 2001 gibt es die MetallRente. Dahinter steckt das überbetriebliche Altersversorgungswerk von IG Metall und dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall. Alle Beschäftigten der Metall - und Elektroindustrie, der Textilindustrie, der Bekleidungsbranche sowie der Holz- und Kunststoffindustrie haben einen tarifvertraglichen Anspruch zum Aufbau einer ergänzenden Altersvorsorge. Das Angebot der MetallRente ist weitaus attraktiver und günstiger als das von Banken und Versicherungen. Weitere Infos gibt es unter www.metallrente.de oder bei Deiner IG Metall Verwaltungsstelle.
P.S.: Noch mehr Fragen?! Hierbei und bei noch vielem mehr können wir dir immer helfen: Arbeitslosigkeit Arbeitszeit Akkord Bildungsurlaub Befristung BaföG Dienstreisen Entlohnung/Entgelt Erwerbsunfähigkeit Era Elternzeit Gesundheitsschutz Gleitzeit Gleichstellung Gehalt Gewerkschaften Heimarbeit IT Internet am Arbeitsplatz IGM Kündigung Leistungszulagen Lohn Mehrarbeit Mobbing Mutterschutz Nebenjob Probezeit Qualifizierung Rechtsschutz Rente Rufbereitschaft Schichtarbeit Studium Sonderzahlung Streik / Streikunterstützung Seminare Tarifverträge Teilzeit Urlaub Überstunden Übernahme Vermögenswirksame Leistungen Vertrauensarbeitszeit Weiterbildung Wehrdienst Zivildienst Zielvereinbarungen Zeitarbeit Sprecht uns einfach an! Euer Betriebsrat und eure IG Metall vor Ort sind immer für euch da!