Mitteilung zur Kenntnisnahme

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Transkript:

17. Wahlperiode Drucksache 17/2095 28.01.2015 Mitteilung zur Kenntnisnahme Umsetzung der Maßnahmen für Schulen im Bonus-Programm Drucksache 17/1400 (II.B.50)

Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/2095

Der Senat von Berlin BildJugWiss I A 1 - Tel.: 90227 (9227) - 5946 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Mitteilung - zur Kenntnisnahme - über Umsetzung der Maßnahmen für Schulen im Bonus-Programm - Drucksache 17/1400 (II.B.50) Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 12.12.2013 Folgendes beschlossen: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich, erstmalig zum 31.Dezember 2014 über die Umsetzung der Maßnahmen für die Brennpunktschulen zu berichten Hierzu wird berichtet: Als Bonusschulen (Schulen in sozialen Brennpunkten) gelten Schulen, die in Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf liegen und/bzw. einen hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern haben, deren Eltern von der Lernmittelzuzahlung wegen des Bezugs staatlicher Transferleistungen befreit sind. Aufgrund dieser schlechteren Ausgangsbedingungen sind diese Schulen benachteiligt und benötigen für ihre Schülerinnen und Schüler besondere und vielfältige schulbezogene Unterstützungsmaßnahmen. Ziel des Bonus-Programms ist es, die Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler an Schulen in belasteten Sozialräumen zu verbessern, das heißt alle Kinder und Jugendlichen zu höchstmöglichen schulischen Erfolgen und Schulabschlüssen am Ende der 10. Klasse zu führen sowie den Anteil derjenigen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, deutlich zu senken und somit die Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft deutlich zu verringern. Die zusätzlichen Mittel des Bonus-Programms werden verwendet, um Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen im Bereich der Bildung und der emotional-sozialen Entwicklung auszugleichen und die Umsetzung von Maßnahmen zu ermöglichen, für die der Schule bisher keine gezielt einzusetzenden Mittel zur Verfügung standen.

2 Eine Besonderheit des Programms ist die Eigenständigkeit der Schulen bei der Entscheidung über den Einsatz der Mittel und der wachsende leistungsabhängige Anteil der zur Verfügung stehenden Mittel. Seit dem Programmstart am 1.Februar 2014 wird das neue Bonus-Programm an den Schulen umgesetzt. Die 219 am Programm beteiligten Schulen haben bis Dezember 2270 Verträge mit Kooperationspartnern bzw. Honorarkräften geschlossen, 184 Schulen haben Sachmittel zur Umsetzung ihrer Vorhaben in eigenverantwortlicher Verwaltung abgerufen. Die bisherige bzw. voraussichtliche Inanspruchnahme der Mittel des Bonus-Programms stellt sich 2014 wie folgt dar (Angaben in T ): Kapitel 1012 Bezeichnung Ansatz 2014 Vorl. Ist per 31.12.2014 Titel 42734 Titel 52534 Titel 68434 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Förderung von Schulen im Rahmen des Bonus- Programmes Unterstützung von Schulen im Rahmen des Bonus- Programmes Zuschüsse für Träger zur Förderung von Schulen im Rahmen des Bonus-Programmes 1,0 2.139,2 1,0 4.785,8 14.998 5.460,2 Gesamt 15.000,0 12.385,2 Gesperrt bei Titel 68434: 2.437.653,12 (Ausgleich für Mehrausgaben anderer Sachverhalte gem. Anträge der SenBildJugWiss) Es war zu erwarten, dass die Schulen im ersten Jahr des Programms Zeit brauchen würden, um sinnvolle Zielstellungen zu entwickeln und die vertraglichen Voraussetzungen in Eigenverantwortung zu schaffen. Schulen, die bereits Kooperationspartner hatten oder klare Zielvorstellungen, konnten Vorhaben schnell umsetzen. Andere benötigten umfangreiche Unterstützung und mehr Zeit. Geeignete Kooperationspartner mussten gesucht, Leistungen genau beschrieben und Verträge erstmalig geschlossen werden. Einige Schulen haben zunächst ausführlich mit ihren Gremien über die Mittelvergabe diskutiert und begannen Vorhaben erst mit Schuljahresbeginn 2014/15. Im nächsten Haushaltsjahr werden viele Verträge weiterlaufen, so dass die Mittel von den Schulen im Haushaltsjahr 2015 zügiger festgelegt und ausgegeben werden können. Eine umfangreiche Information aller Institutionen, die an Schnittstellen des Programms arbeiten wie der Landesjugendhilfeausschuss und bezirkliche Gremien, Landeslehrerausschuss und Hauptpersonalrat, Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte, Jugendamtsleiterinnen und Jugendamtsleiter, Quartiersmanagerinnen und Quartiersmanager und die Verbände der freien Träger der Jugendhilfe wurde zum Programmstart von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenJugBildWiss) abgesichert. Beratungen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zum Sozialraumbezug hinsichtlich des Sozialraum-Bonus und zur Ermöglichung kooperativer Finanzierungen haben stattgefunden und werden regelmäßig fortgesetzt. Vor Ort gibt es bereits Beispiele für kooperative Finanzierungen von konkreten Maßnahmen.

3 1. Aufnahme in das Programm Das entscheidende Kriterium für die Aufnahme einer Schule in das Bonus-Programm ist ein sozioökonomischer Faktor. Liegt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, deren Eltern von der Zuzahlung zu den Lernmitteln befreit sind, über 50%, nimmt die Schule ohne gesonderte Antragstellung am Programm teil. Die Zuweisung erfolgt pauschal und unabhängig von der Zahl der Schülerinnen und Schüler. Für Schulen mit weniger als 100 Schülerinnen und Schülern gibt es im Konsens gefundene Sonderregelungen mit abgesenkten Zuweisungen. Ziel bei der Auswahl der Schulen ist es, Schulen mit einer hohen sozialen Belastung in das Bonus-Programm aufzunehmen. Das kann sowohl durch die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft bestimmt sein als auch durch die hohe Problemdichte im Umfeld der Schule. Deshalb wird zusätzlich zur Sozialstruktur der Schülerinnen und Schüler der Sozialraum der Schule berücksichtigt. Insgesamt nehmen 219 Schulen teil. Davon profitieren 165 Grundschulen und Förderzentren, 49 Integrierte Sekundarschulen, 5 Gymnasien aktuell aus Mitteln des Programms. (vgl. Anlage Schulliste) 2. Zusammensetzung des Budgets der Schulen Die Mittel des Programms setzen sich zusammen aus einer Basiszuweisung, dem Leistungsbonus sowie der Kooperationszulage und einer Zulage Aktionsraum Plus/Soziale Stadt. Schulen mit mehr als 75% des Anteils von Schülerinnen und Schüler, deren Eltern von der Zuzahlung zu den Lernmitteln befreit sind, erhalten als Basiszuweisung 75.000, ggf. die Kooperationszulage von 10.000 und den Leistungsbonus von 15.000, insgesamt also 100.000. Schulen mit mehr als 50% des Anteils von Schülerinnen und Schüler, deren Eltern von der Zuzahlung zu den Lernmitteln befreit sind, erhalten eine Basiszuweisung von 25.000, wenn sie darüber hinaus im Aktionsraum/Soziale Stadt liegen zusätzlich 12.500. Einschließlich Kooperationszulage und Leistungsbonus erhalten diese Schulen also 50.000 bzw. 62.500. Die Kooperationszulage in Höhe von 10.000 Euro wird nur dann ausgezahlt, wenn Schulen Kooperationen mit anderen Schulen/Kitas z.b. in regionalen Bildungsverbünden eingehen. Der Leistungsbonus beträgt in den ersten beiden Jahren 2014/15 15.000. In den Folgejahren steigt der Anteil des Leistungsbonus, der erfolgsabhängig festgelegt wird, an und die Basiszuweisung sinkt ab. 3. Zielvereinbarungen Der Zielvereinbarungsprozess im Rahmen des Bonus-Programms orientiert sich am standardisierten Qualitätszyklus der Schulentwicklung, wie er auch im Handlungsrahmen Schulqualität abgebildet ist. Im Schulprogramm haben die Schulen relevante Entwicklungsvorhaben verankert, diese durch Maßnahmen untersetzt und evaluiert. Die Zielvereinbarung im Bonus-Programm ordnet sich in diesen Kontext ein und ist kein isolierter Prozess. Neu am Bonus-Programm ist, dass ein Leistungsbonus vergeben wird, der an die Zielerreichung gekoppelt ist. Daher wurde für das Bonus-Programm ein eigenes Verfahren entwickelt, das sicherstellt, dass der Prozess der Zielformulierung und -bewertung in allen Bezirken einheitlich abläuft.

4 Alle Schulen entwickeln jährlich Zielstellungen, die ihren konkreten schulischen Entwicklungsstand und ihre Ausgangsbedingungen berücksichtigen. In Zielvereinbarungsgesprächen vereinbaren die Schulen mit der Schulaufsicht Schwerpunkte, die aus der konkreten Schulsituation erwachsen, und legen Kriterien fest, woran der Entwicklungsfortschritt gemessen wird. Für die Umsetzung der daraus abgeleiteten Maßnahmen setzen sie die zusätzlichen Mittel des Programms ein. Jede Schule schließt im ersten Programmjahr 2014 bis zum Ende des Jahres eine Zielvereinbarung ab. Ausdrücklich festgelegt und informiert war, dass die Umsetzung der Vorhaben im Startjahr vor Abschluss der Zielvereinbarung in Eigenverantwortung der Schule begonnen werden konnte. Ein Zusammenhang zwischen dem Abschluss der Zielvereinbarung und dem Mittelabruf bestand nicht. Die Auswertung der erreichten Ziele und die Festlegung der Höhe des erreichten Leistungsbonus erfolgen erstmals im Herbst 2015 und werden zum Haushaltsjahr 2016 wirksam. Zur Einführung fanden mit den Schulen und der zuständigen Schulaufsicht Workshops statt, in denen die Schulen Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und zur Erarbeitung und Diskussion der Entwürfe ihrer Zielvereinbarungen hatten. Zur Vereinfachung des Verfahrens sind Zielvereinbarung, Auswertung und Erfolgskontrolle in einem Formular zusammengefasst. Formulare und Handreichung sind abrufbar unter: http://www.berlin.de/sen/bildung/schulqualitaet/bonus-programm/ 4. Umsetzung des Bonus-Programms an den Schulen Schwerpunkte der Umsetzung sind: Schulsozialarbeit (Beispiele: Schulstationen, soziales Lernen, Mediation/Streitschlichterinnen und Streitschlichter, Vermeidung/ Reduzierung von Schuldistanz) in Verbindung mit verstärkter Elternarbeit (Elternlotsen, Elterncafe, Sprachmittlerinnen und Sprachmittler für Elterngespräche und Elternabende) Lernumfeldgestaltung in Verbindung mit geplanten Projekten wie Schulbibliotheken, Medienbibliotheken, Lernwerkstätten, Räumen für forschendes Lernen im Ganztagsbereich immer in Verbindung mit Projekten zur Lese- oder Sprachförderung, natur-wissenschaftlicher Bildung oder Medienerziehung. (Beispiele: Lesetheater, Bilderbuchkino, Projekt Schmökerkiste). Diese Projekte werden über Kooperationen mit Trägern oder Honorarkräften auch personell untersetzt. Gestaltung von Trainingsräumen für Konfliktbearbeitung; Konfliktlösungstraining für Schülerinnen und Schüler Zusätzliche musische und kulturelle Angebote oft in Verbindung mit Sprachbildung und Sprachförderung oder sozialem Lernen (Beispiele: Zirkusprojekte, Theaterworkshops, Schulorchester, Geschichtsprojekte) mit sächlicher Ausstattung und zusätzlichen Honorarkräften Lerncoaches, Lerntherapeuten als zusätzliche Unterstützung für Schülerinnen und Schüler im Lernprozess einschließlich Fortbildung für Lehrkräfte und Abschließen von Vereinbarungen mit den Eltern zur Lernförderung der Kinder Fachkräfte für Coaching und Schulentwicklung zur konzeptionellen Entwicklung oder/und zur Steuerung der Prozesse der Schulentwicklung in Bezug auf die geplanten Projekte, zur Teamentwicklung oder zu Unterrichtsentwicklungsprozessen 5. Verfahren der Umsetzung

5 Schulen können die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel in Kooperationen mit Trägern der Jugendhilfe oder anderen Partnern für gemeinsame Projekte nutzen und für ihre geplanten Vorhaben zusätzlich Sachmittel ausgeben. Bereits vorhandene Kooperationen mit den bewährten Kooperationspartnern der Schulen im Ganztagsbetrieb o- der bei der Schulsozialarbeit können genutzt und weiter entwickelt werden. Zur Umsetzung der Vorhaben im Bonus-Programm sind folgende Vertragsvorlagen entwickelt oder aus bereits bekannten Verfahren übernommen worden: - Vertrag für das Bonus-Programm - Honorar- und Werkvertrag. Diese Verträge werden als Download zur Verfügung gestellt und eigenständig von den Schulleiterinnen und Schulleitern abgeschlossen. http://www.berlin.de/sen/bildung/schulqualitaet/bonus-programm/ Für die am Bonus-Programm teilnehmenden Schulen kann darüber hinaus zusätzlich Jugendsozialarbeit über das Landesprogramm Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen organisiert werden. Die Stiftung Sozialpädagogisches Institut Walter May (SPI) übernimmt die Abwicklung der Vertragsgestaltung. Die Schule wählt mit Beratung durch das Jugendamt den freien Träger aus und verabredet die gewünschten Leistungen und den Leistungsumfang. Das SPI begleitet nicht nur den Einstieg ins Programm, sondern auch die gemeinsamen Fortbildungen von Lehrkräften und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen zur Stärkung der Kooperation. Neben der organisatorischen Unterstützung sichert das die Qualität. 40 Schulen haben diesen Weg gewählt. In jedem Berliner Bezirk unterstützen Fachkräfte die Koordinierungsaufgaben im Bereich der Kooperation von Schule und Jugendhilfe. Durch diese Koordinatorinnen und Koordinatoren erhalten die Schulen Beratung und Unterstützung für die Findung geeigneter Träger. 6. Eigenverantwortliche Verwaltung der Mittel Kern des Programms ist der eigenverantwortliche Umgang der Schulen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln und ein kreativer und gezielter Einsatz der Ressourcen durch die Schulen im Rahmen der Zielstellungen. Über die Mittelverwendung entscheidet die Schulleitung. Angesichts der Bedeutung der Mittelverwendung für die angestrebte Schulentwicklung wird empfohlen, die Schulgremien in den Prozess der Festlegung von Zielen und Maßnahmen/Projekten einzubinden. Insgesamt entwickeln die Schulen zunehmend ihre Projekte in einem partizipativen, intensiven Diskussionsprozess, in dem Projekte bewertet und eine gemeinsame Entscheidung getroffen wird. Eine Arbeitsgruppe der Verwaltungskräfte, die den Ganztag, die Personalkostenbudgetierung, das Bildungs- und Teilhabepaket und das Bonus-Programm betreuen, arbeitet an der Vereinfachung und Angleichung der Verfahren zur Unterstützung der Schulen. Als Planungssicherheit für die Schulen werden wie bei der Personalkostenbudgetierung (PKB), also den Vertretungsmitteln der Schulen, oder wie beim Ganztagsbudget die Mittel auf dem bekannten virtuellen Onlinekonto zu Beginn jeden Haushaltsjahres sichtbar gemacht. In Ergänzung der bereits vorhandenen PKB- und Ganztags-

6 Onlinekonten wurde ein weiterer Button für das neue Bonus-Programm eingerichtet. Hier können die Schulen den Mittelabfluss und den aktuellen Kontostand kontrollieren. Zur Unterstützung der Schulleitungen erfolgt die Zahlbarmachung der abgerechneten Leistungen an die Vertragspartner über die Verwaltungskräfte in den Außenstellen der regionalen Schulaufsicht. Das Bonus-Programm eröffnet den Schulen die Möglichkeit Projekte im Sinne der Zielstellung der Schule auch mit zusätzlichen sächlichen Ausstattungen zu realisieren. Dazu können Schulen ein Sachmittelkonto (Girokonto) einrichten, das die Schule eigenverantwortlich nach den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung und den vergaberechtlichen Regelungen verwaltet. 165 Schulen haben Sachmittelkonten eingerichtet und Sachmittel abgerufen. 7. Unterstützung der Schulen bei der Umsetzung Umfangreiche Beratung und Begleitung erhalten die Schulleiterinnen und Schulleiter durch die regionale Schulaufsicht. Der durchgängig erreichbare Helpdesk in der SenBildJugWiss wird durch die Schulleiterinnen und Schulleiter zu Fragen der Vertragsschließung, der Abrechnung und für sonstige Rückfragen zum Programm rege genutzt. Sechs Workshops im Januar fanden zu den Zielstellungen, Vertragsgestaltungen und Verfahren im Bonus-Programm statt. Auf Wunsch der Schulen wurden ab Januar regelmäßig Workshops zur Landeshaushaltsordnung und zum Vergaberecht angeboten diese Workshops laufen noch bis Dezember und werden danach bedarfsgerecht weitergeführt. Bisher nahmen 156 Schulleiterinnen und Schulleiter teil. Hier besteht ein großer Informations- und Schulungsbedarf, da die Schulen teilweise keine ausreichenden Erfahrungen im Vertragsund Ausschreibungsrecht haben. Im September 2014 wurden für alle Programmschulen Workshops in Verbindung mit einem überregionalen Erfahrungsaustausch zum Thema Zielvereinbarungen durchgeführt. Weitere Workshops oder Erfahrungsaustausche werden bedarfsgerecht in den Bezirken angeboten. Hinweise zum Programm, Umsetzungsbeispiele und alle Formulare finden sich in der Handreichung zum Bonus-Programm unter: http://www.berlin.de/sen/bildung/schulqualitaet/bonus-programm/

7 8. Evaluation des Bonus-Programms Das Verfahren zur Umsetzung des Programms und seine Wirksamkeit werden durch das Deutsche Institut für pädagogische Forschung extern evaluiert. Die Evaluation zielt sowohl auf eine prozessbegleitende als auch auf eine ergebnisbezogene Untersuchung des BONUS-Programms ab. Dazu werden Daten auf Ebene der im BONUS-Programm enthaltenen Schulen neu erhoben. Dabei handelt es sich um Angaben der Schulleitungen aller am Bonus-Programm teilnehmenden Schulen sowie um Lehrerangaben aus ausgewählten Schulen zur Bewertung und Umsetzung des BONUS-Programms sowie zu den mit dem Programm gemachten Erfahrungen und dessen Auswirkungen. Darüber hinaus wird auf bereits vorhandene, im Rahmen der BERLIN-Studie zur Untersuchung der Berliner Schulstrukturreform erhobene, Schülerdaten aus der Grundschule und der Sekundarstufe zurückgegriffen. Hierbei handelt es sich um Angaben zum Leistungsstand, zum familiären Hintergrund, zu schul- und berufsbezogenen Aspirationen sowie zu psychosozialen Merkmalen, die für eine vertiefende Beschreibung der leistungsbezogenen, sozialen und motivationalen Zusammensetzung der Schülerschaft von Berliner Schulen herangezogen werden. Die wissenschaftliche Untersuchung ist auf vier Jahre angelegt. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: Zur Umsetzung des Bonus-Programms sind im Haushaltsplan 2014/15 jeweils 15 Mio. etatisiert. Über die weitere finanzielle Ausgestaltung des Programms ab 2016 wird im Rahmen des nächsten Haushaltsplanaufstellungsverfahrens zu entscheiden sein. Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Berlin, den 27. Januar 2015 Der Senat von Berlin Michael Müller Regierender Bürgermeister Sandra Scheeres Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft

BSN Name Kategorie max. Summe in Mitte 01G07 GutsMuths-Grundschule B 62.500 01G11 Kurt-Tucholsky-Grundschule A 100.000 01G18 Carl-Bolle-Grundschule B 62.500 01G24 Gottfried-Röhl-Grundschule A 100.000 01G25 Rudolf-Wissell-Grundschule A 100.000 01G27 Gesundbrunnen-Grundschule A 100.000 01G28 Brüder-Grimm-Grundschule A 100.000 01G29 Wilhelm-Hauff-Grundschule A 100.000 01G31 Wedding-Grundschule A 100.000 01G32 Carl-Kraemer-Grundschule A 100.000 01G35 Humboldthain-Grundschule A 100.000 01G36 Andersen-Grundschule A 100.000 01G37 Heinrich-Seidel-Grundschule B 62.500 01G38 Gustav-Falke-Grundschule B 62.500 01G39 Vineta-Grundschule B 62.500 01G40 Möwensee-Grundschule B 62.500 01G41 Erika-Mann-Grundschule A 100.000 01G42 Anna-Lindh-Schule (Grundschule) B 62.500 01G43/ 01S06 Albert-Gutzmann-Schule (Grundschule/Förderzentrum) A 100.000 01G44 Allegro-Grundschule A 100.000 01G45 Leo-Lionni-Grundschule A 100.000 01G47 Miriam-Makeba-Grundschule B 62.500 1

01K01 Willy-Brandt-Schule A 100.000 01K02 Ernst-Schering-Schule A 100.000 01K03 Ernst-Reuter-Schule B 62.500 01K06 Herbert-Hoover-Schule (Integrierte Sekundarschule) A 100.000 01K07 Hemingway-Schule C 50.000 01K08 01K09 01K10 Schule am Schillerpark (Integrierte Sekundarschule) B 62.500 Hedwig-Dohm-Schule (Integrierte Sekundarschule) A 100.000 Theodor-Heuss-Schule (Gemeinschaftsschule) A 100.000 01S01 Schule am Zille-Park A 100.000 01S07 Charlotte-Pfeffer-Schule C* 37.500 01Y09 Diesterweg-Schule (Gymnasium) B 62.500 Friedrichshain-Kreuzberg 02G12 Kurt-Schumacher-Grundschule A 100.000 02G14 Galilei-Grundschule A 100.000 02G15 E.-O.-Plauen-Grundschule A 100.000 02G16 Lenau-Grundschule B 62.500 02G18 Nürtingen-Grundschule B 62.500 02G19 Fanny-Hensel-Grundschule A 100.000 02G20 Bürgermeister-Herz-Grundschule B 62.500 02G21 Reinhardswald-Grundschule B 62.500 02G22 Jens-Nydahl-Grundschule A 100.000 02G23 Fichtelgebirge-Grundschule B 62.500 02G24 Otto-Wels-Grundschule A 100.000 02G26 Lemgo-Grundschule A 100.000 2

02G27 Hunsrück-Grundschule B 62.500 02G29 Heinrich-Zille-Grundschule B 62.500 02G33 Aziz-Nesin-Grundschule B 62.500 02G35/02 S05 02G36 Rosa-Parks-Grundschule/Paul-Dohrmann- Schule(Förderzentrum) B 62.500 36.Grundschule (ehem. 02G05 & 02S04) C 50.000 02K01 Ellen-Key-Schule C 50.000 02K02 Carl-von-Ossietzky-Schule (Gemeinschaftsschule) A 100.000 02K03 Hector-Peterson-Schule A 100.000 02K04 02K05 Lina-Morgenstern-Schule (Gemeinschaftsschule) C 50.000 Schule am Königstor (Integrierte Sekundarschule) C 50.000 02K08 8. Integrierte Sekundarschule A 100.000 02K09 9. Integrierte Sekundarschule A 100.000 02K10 10. Integrierte Sekundarschule C 50.000 02S01 Schule am Friedrichshain C 50.000 02S02 Gustav-Meyer-Schule A 100.000 02S06 Liebmann-Schule A 100.000 02Y07 Robert-Koch-Oberschule B 62.500 02Y08 Hermann-Hesse-Oberschule B 62.500 Pankow 03K06 Reinhold-Burger-Schule C 50.000 03S03 Helene-Haeusler-Schule C 50.000 03S07 Schule an der Heide C 50.000 03S08 Panke-Schule C 50.000 Charlottenburg-Wilmersdorf 3

04G09 Erwin-von-Witzleben-Grundschule C 50.000 04G11 Helmuth-James-von-Moltke-Grundschule C 50.000 04G20 Katharina-Heinroth-Grundschule C 50.000 04K06 Schule am Schloss (Integrierte Sekundarschule) C 50.000 04S05 Ernst-Adolf-Eschke-Schule für Gehörlose C* 37.500 04S02 Arno-Fuchs-Schule C 50.000 Spandau 05G01 Ernst-Ludwig-Heim-Grundschule B 62.500 05G05 Christoph-Földerich-Grundschule B 62.500 05G06 Siegerland-Grundschule B 62.500 05G07 Lynar-Grundschule B 62.500 05G08 Konkordia-Grundschule B 62.500 05G09/ 05S01 Schule am Grüngürtel B 62.500 05G10 Grundschule am Birkenhain B 62.500 05G13 Bernd-Ryke-Grundschule C 50.000 05G18 Grundschule im Beerwinkel B 62.500 05G22 Christian-Morgenstern-Grundschule A 100.000 05G26 Grundschule am Amalienhof B 62.500 05K02 05K07 05K09 Carlo-Schmid-Oberschule (Integrierte Sekundarschule) B 62.500 Schule an der Jungfernheide (Integrierte Sekundarschule) C 50.000 Schule am Staakener Kleeblatt (Integrierte Sekundarschule) C 50.000 05S03 Schule am Gartenfeld C 50.000 Steglitz-Zehlendorf 06G30 Mercator-Grundschule C 50.000 4

06S03 Peter-Frankenfeld-Schule C* 37.500 06S05 J.-A.-Zeune-Schule für Blinde und Berufsfachschule Dr. Silex C* 37.500 Tempelhof-Schöneberg 07G01 Spreewald-Grundschule A 100.000 07G07 Lindenhof-Grundschule C 50.000 07G10 Teltow-Grundschule C 50.000 07G13 Neumark-Grundschule A 100.000 07G24 Tempelherren-Grundschule C 50.000 07G25 Ludwig-Heck-Grundschule C 50.000 07G27 Rudolf-Hildebrand-Grundschule C 50.000 07G34 Marienfelder-Schule (Grundschule) C 50.000 07G35 Nahariya-Grundschule C 50.000 07K07 Johanna-Eck-Schule (ISS) C 50.000 07K09 Gustav-Langenscheidt-Schule C 50.000 07K10 Friedrich-Bergius-Schule C 50.000 07K11 Hugo-Gaudig-Schule C 50.000 07K12 1. Gemeinschaftsschule Schöneberg C 50.000 07S01 Prignitz-Schule A 100.000 07S03 Steinwald-Schule A* 62.500 07S04 Marianne-Cohn-Schule C* 37.500 Neukölln 08G01 Rixdorfer Schule (Grundschule) A 100.000 08G02 Theodor-Storm-Schule (Grundschule) A 100.000 08G03/08 S06 Hans-Fallada-Schule (Grundschule) A 100.000 5

08G05 Elbe-Schule (Grundschule) A 100.000 08G06 Karl-Weise-Schule (Grundschule) A 100.000 08G07 Hermann-Boddin-Schule (Grundschule) A 100.000 08G08 Karlsgarten-Schule (Grundschule) A 100.000 08G09 Regenbogen-Schule (Grundschule) B 62.500 08G10 Walt-Disney-Schule (Gemeinschaftsschule) C 50.000 08G12 Peter-Petersen-Schule (Grundschule) B 62.500 08G13 Bruno-Taut-Schule (Grundschule) C 50.000 08G14 Konrad-Agahd-Schule (Grundschule) B 62.500 08G15 Hermann-Sander-Schule (Grundschule) A 100.000 08G16 Hugo-Heimann-Schule (Grundschule) C 50.000 08G17 Richard-Schule (Grundschule) A 100.000 08G18 Eduard-Mörike-Schule (Grundschule) A 100.000 08G19/08 S03 Herman-Nohl-Schule (Grundschule und Förderzentrum) A 100.000 08G20 Sonnen-Schule (Grundschule) A 100.000 08G21 Silberstein-Schule (Grundschule) A 100.000 08G23 Zürich-Schule (Grundschule) A 100.000 08G24 Schule am Teltowkanal (Grundschule) C 50.000 08G31 Janusz-Korczak-Schule (Grundschule) C 50.000 08G32 Martin-Lichtenstein-Schule (Grundschule) C 50.000 08G33 Schule am Fliederbusch (Grundschule) C 50.000 08G35 Schule in der Köllnischen Heide (Grundschule) A 100.000 08G36 Löwenzahn-Schule (Grundschule) A 100.000 08K01 Walter-Gropius-Schule (Gemeinschaftsschule) C 50.000 6

08K02 Hermann-von-Helmholtz-Schule C 50.000 08K03 Otto-Hahn-Schule C 50.000 08K04 Heinrich-Mann-Schule C 50.000 08K07 Liebig-Schule (Gemeinschaftsschule) C 50.000 08K08 1. Gemeinschaftsschule A 100.000 08K09 Röntgen-Schule A 100.000 08K10 Zuckmayer-Schule A 100.000 08K11 Alfred-Nobel-Schule C 50.000 08K12 Kepler-Schule A 100.000 08S01 Adolf-Reichwein-Schule A 100.000 08S04 Schule am Zwickauer Damm C 50.000 08S05 Schule am Hasenhegerweg C* 37.500 08S07 Schule am Bienwaldring C 50.000 08S08 Schilling-Schule C 50.000 08S09 Schule an der Windmühle C* 37.500 08Y02 Albert-Schweitzer-Schule (Gymnasium) B 62.500 08Y04 Ernst Abbe-Schule B 62.500 09G18 Treptow-Köpenick Schule in der Köllnischen Vorstadt (Grundschule) C 50.000 09S03 Albatros-Schule C 50.000 09S04 Ahorn-Schule C 50.000 09S06 6. Schule (Neugründung zum 01.08.2013) C 50.000 Marzahn-Hellersdorf 10G01 Paavo-Nurmi-Grundschule B 62.500 7

10G03 Selma-Lagerlöf-Grundschule B 62.500 10G04 Falken-Grundschule B 62.500 10G05 Ebereschen-Grundschule B 62.500 10G06 Bruno-Bettelheim-Grundschule B 62.500 10G07 Karl-Friedrich-Friesen-Grundschule B 62.500 10G08 Wilhelm-Busch-Grundschule B 62.500 10G10 Peter-Pan-Grundschule B 62.500 10G14 Grundschule unter dem Regenbogen B 62.500 10G17 Beatrix-Potter-Grundschule B 62.500 10G18 Pusteblume-Grundschule A 100.000 10G25 Grundschule am Schleipfuhl B 62.500 10G34 10G35 Schule am grünen Stadtrand (vorher: 10S10) B 62.500 Marcana-Schule (vorher: 10S11) B 62.500 10K02 Ernst-Haeckel-Schule B 62.500 10K03 Kerschensteiner-Schule B 62.500 10K04 Thüringen-Schule (Gemeinschaftsschule) B 62.500 10K05 Jean-Piaget-Schule B 62.500 10K08 Johann-Julius-Hecker-Schule B 62.500 10S04 Schule am Pappelhof A 100.000 10S07 Schule am Rosenhain A 100.000 10S08 Schule am Mummelsoll A 100.000 Lichtenberg 11G02 Grundschule am Roederplatz C 50.000 11G06 Adam-Ries-Grundschule C 50.000 8

11G07 Hermann-Gmeiner-Grundschule C 50.000 11G09 Bürgermeister-Ziethen-Grundschule C 50.000 11G10 Schule im Ostseekarree (Grundschule) C 50.000 11G11 Bernhard-Grzimek-Grundschule C 50.000 11G15 Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule (Grundschule und Förderzentrum) C 50.000 11G22 Martin-Niemöller-Grundschule C 50.000 11G25 Grundschule am Wäldchen C 50.000 11K06 Schule am Rathaus C 50.000 11K07 11K11 Vincent-van-Gogh-Schule (Integrierte Sekundarschule) C 50.000 Paul-Schmidt-Schule (Integrierte Sekundarschule) C 50.000 11S02 Schule am Fennpfuhl A 100.000 11S06 Selma-Lagerlöf-Schule C 50.000 11S07 Carl-von-Linné-Schule C 50.000 11S08 Schule am Breiten Luch A 100.000 11S12 Nils-Holgersson-Schule C 50.000 Reinickendorf 12G02 Grundschule am Schäfersee C 50.000 12G03 Reginhard-Grundschule C 50.000 12G05 Kolumbus-Grundschule C 50.000 12G06 Hausotter-Grundschule C 50.000 12G07 Mark-Twain-Grundschule C 50.000 12G09 Grundschule an der Peckwisch C 50.000 12G27 Chamisso-Grundschule A 100.000 12G28 Grundschule in den Rollbergen C 50.000 9

12G29 Hermann-Schulz-Grundschule C 50.000 12G30 Reineke-Fuchs-Grundschule C 50.000 12G32 Charlie-Chaplin-Grundschule C 50.000 12G33 Lauterbach-Grundschule A 100.000 12K01 Julius-Leber-Schule C 50.000 12K04 Paul-Löbe-Schule C 50.000 12K05 12K07 12K12 Gustav-Freytag-Schule (Integrierte Sekundarschule) C 50.000 Jean-Krämer-Schule (Integrierte Sekundarschule) Wittenau C 50.000 Campus Hannah-Höch (vorher: 12G31 & 12K08) C 50.000 12S01 Stötzner-Schule C* 37.500 12S02 Richard-Keller-Schule C* 37.500 12S03 Lauterbach-Schule A 100.000 12S04 Schule am Park A 100.000 12S05 Wiesengrund A* 62.500 12S06 Toulouse-Lautrec-Schule C 50.000 gesamt 14.900.000 Hinweise: Kategorie A: max.100.000,- p.a.)** Kategorie B: max. 62.500.- p.a.)** Kategorie C: max 50.000,- p.a.)** )** mit Kooperationszulage *) Schulen mit weniger als 100 Schülerinnen und Schüler erhalten eine um 50% abgesenkte Basiszuweisung (das ist die fixe Zuweisung unabhängig von Kooperations- und Leistungszulage). D.h. für Kategorie A*: 62.500,- und für Kategorie C*: 37.500,-. 10

max. Bezirk Summe in Mitte 2.775.000 Friedrichshain-Kreuzberg 2.287.500 Pankow 200.000 Charlottenburg-Wilmersdorf 287.500 Spandau 925.000 Steglitz-Zehlendorf 125.000 Tempelhof-Schöneberg 1.000.000 Neukölln 3.287.500 Treptow-Köpenick 200.000 Marzahn-Hellersdorf 1.525.000 Lichtenberg 950.000 Reinickendorf 1.337.500 Gesamt 14.900.000 max. Kategorie Summe in A 6.800.000 B 3.437.500 C 4.200.000 A* 125.000 C* 337.500 Gesamt 14.900.000 11