Steuerfit ins Jahr 2015 Steuerupdate 2014



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Transkript:

Steuerfit ins Jahr 2015 Graz, 27. November 2014 Dr. Ulrike Kopp-Pichler Mag. Michael Binder, MBA www.binder-partner.com www.grossek.at PRECISE. PROVEN. PERFORMANCE. Heutige Agenda Einbeziehung von Gewinnausschüttungen in die SV-Beitragsgrundlagen Gründungsprivilegierte GmbH Gewinnfreibetrag optimal bis Jahresende 2014 nutzen Schenkungsmeldung Anzeigeverpflichtung Wichtiges und Neues in der Personalverrechnung Verschärfung bei der Selbstanzeige ab 01.10.2014 Finanzpolizei Erfahrungsberichte Betriebsprüfung und GPLA Handwerkerbonus Aufbewahrungspflichten Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2 Binder & Grossek 1

Einbeziehung von Gewinnausschüttungen in die SV-Beitragsgrundlage SVA der gewerblichen Wirtschaft fordert Gesellschafter-Geschäftsführer auf, Höhe der Gewinnausschüttungen bekannt zu geben Wird der Aufforderung nicht nachgekommen, werden Beiträge auf Basis der Höchstbeitragsgrundlage vorgeschrieben Hat keine Gewinnausschüttung stattgefunden, wird Bestätigung vom Steuerberater bzw Finanzamt angefordert Keine Berücksichtigung für die Pensionsberechnung GSVG-pflichtig sind jene Gesellschafter-Geschäftsführer, die wesentlich (über 25 %) beteiligt oder unentgeltlich tätig sind (für Gesellschafter- Geschäftsführer von kammerangehörigen GmbHs greift hier die Mindestbeitragsgrundlage) Für Versicherte (bzw Mehrfachversicherte), die mit Beitragsgrundlage schon die Höchstbeitragsgrundlage ausschöpfen, kann die zusätzliche Einbeziehung der Gewinnausschüttung aber zu keiner Beitragsnachbelastung führen 3 Gründungsprivilegierte GmbH GmbH Light NR-Beschluss am 12.06.2013, in Kraft mit 01.07.2013 GmbH light Mindeststammkapital 10.000 Änderung durch Abgabenänderungsgesetz 2014, ab März 2014 Ersatz der GmbH light durch die gründungsprivilegierte GmbH : Anhebung des Mindeststammkapitals auf 35.000 Erleichterungen bei der Gründung reduzierte Leistungspflicht: Gründungsprivilegiertes Stammkapital 10.000, davon mindestens die Hälfte bar einbezahlt, somit mindestens 5.000 Zusatz Gründungsprivilegiert im Firmenbuch Verankerung der Inanspruchnahme des Gründungsprivilegs im Gesellschaftsvertrag Nach 10 Jahren muss die fehlende Einlage auf 17.500 eingezahlt werden Mindestkörperschaftsteuer für alle Neugründungen ab 01.07.2013 : Jahr 1-5 500 pa, Jahr 6-10 1.000 pa, ab Jahr 11 1.750 pa 4 Binder & Grossek 2

Gewinnfreibetrag 1v3 Natürliche Personen mit betrieblichen Einkunftsarten (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, Selbständige Arbeit); auch GmbH-Geschäftsführer Gewinnermittlung nach Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung; bei Pauschalierung (bspw GmbH-GF) nur der Grundfreibetrag 13 % vom Gewinn, maximal 45.350 steuerfrei Gewinne bis zu 175.000: 13 % die nächsten 175.000: 7 % die nächsten 230.000: 4,5 %; über 580.000 Gewinn kein GFB Grundfreibetrag für Gewinne bis 30.000 (maximal 3.900), ohne Investitionen Darüber hinaus investitionsbedingter Gewinnfreibetrag, Investition in begünstigtes Anlagevermögen Begünstigtes Anlagevermögen: Neue, abnutzbare, körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer von mind 4 Jahren, die einem inländischen Betrieb/Betriebsstätte zuzurechnen sind; auch Wertpapiere (solche zur Deckung für Pensionsrückstellungen) Neuerung zu Wertpapieren: Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30.06.2014 enden, fallen nur noch Wohnbauanleihen unter die begünstigten Wertpapiere 5 Gewinnfreibetrag 2v3 Nicht begünstigte Wirtschaftsgüter PKW und Kombi, ausgenommen Fahrschulfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80 % der gewerblichen Personenbeförderung dienen (Taxis) Luftfahrzeuge Sofort abgesetzte geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs-/ Herstellungskosten bis max 400) Gebrauchte Wirtschaftsgüter Wirtschaftsgüter, die von einem Unternehmen erworben werden, das unter beherrschendem Einfluss des Steuerpflichtigen steht, sowie Wirtschaftsgüter, für die ein Forschungsfreibetrag oder eine Forschungsprämie in Anspruch genommen wurde Wirtschaftsgüter, die der Deckung eines investitionsbedingten GFB dienen, sind in einem Verzeichnis auszuweisen Vorzeitiges Ausscheiden führt zur Nachversteuerung! 6 Binder & Grossek 3

Gewinnfreibetrag 3v3 Nachversteuerung bei vorzeitigem Ausscheiden Bei abnutzbaren Anlagegütern ist Ersatzbeschaffung nicht möglich! Nachversteuerung unterbleibt nur bei Ausscheiden durch höhere Gewalt oder einen behördlichen Eingriff Bei Wertpapieren bzw bei ab 2014 angeschafften Wohnbauanleihen unterbleibt Nachversteuerung, wenn im Jahr des Ausscheidens eine Ersatzbeschaffung durch abnutzbare Anlagegüter innerhalb desselben Kalenderjahres erfolgt. Es kommt zur Zusammenrechnung der Besitzzeiten, dh die bisherige Behaltefrist läuft beim ersatzbeschafften Wirtschaftsgut weiter Wirtschaftlicher Effekt/Vorteil! Im Investitionsjahr werden sofort 100 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgeschrieben, ohne dass dadurch für körperliche Wirtschaftsgüter die AfA berührt wird AfA steht unabhängig davon zusätzlich zu! Auch bei begünstigten Wohnbauanleihen werden die Anschaffungskosten 2fach berücksichtigt: im Anschaffungsjahr in Form des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages und im Jahr der Veräußerung (Entnahme) durch den Abgang des Buchwertes 7 Schenkungsmeldung Anzeigeverpflichtung von Schenkungen (bspw Bargeld, Forderungen, bewegliches körperliches Vermögen, Anteile an AG/GmbH; NICHT: Grundstücke) innerhalb von 3 Monaten nach dem Erwerb Bei Nichtmeldung Geldstrafe bis 10 % des übertragenen Vermögens (gemeiner Wert ist maßgeblich) Strafbefreiende Selbstanzeige nur innerhalb von 1 Jahr ab Ende der 3-Monatsfrist möglich Befreiungen Schenkungen zwischen Angehörigen bis 50.000 pa Schenkungen zwischen anderen Personen bis 15.000 innerhalb von 5 Jahren Übliche Gelegenheitsgeschenke (bis 1.000), Hausrat (ohne Wertgrenze) Unterbleibt entgegen einer Meldeverpflichtung die Anzeige, gilt (bspw im Rahmen einer Betriebsprüfung beim Auftreten ungeklärter Vermögenszuwächse) eine Beweislastumkehr: Der Abgabenpflichtige muss in den Nachweis erbringen, dass tatsächlich eine Schenkung erfolgt ist 8 Binder & Grossek 4

Wichtiges und Neues in der Personalverrechnung 9 Lohn- und Sozialdumping Verschärfte Bestimmungen ab 01.01.2015 Lohnkontrollen umfassen künftig nicht nur den Grundlohn, sondern alle Lohnbestandteile (Überstundenzuschläge, Sonderzahlungen, sonstige Zuschläge) Lohnunterlagen sind zur Einsicht bei Kontrollen bereit zu halten Fehlen löst Strafe aus! Strafrahmen 1.000-10.000 Nachsicht von Anzeige/Strafe Bei leichter Fahrlässigkeit Bei geringfügiger Unterschreitung (10 %?) und Nachzahlung der Differenz 10 Binder & Grossek 5

Internationale Personalverrechnung Arbeitskräfteüberlassung durch ausländischen Überlasser an inländischen Beschäftiger: Inländischer Beschäftiger ist wirtschaftlicher Arbeitgeber Nach Österreich überlassene Arbeitnehmer werden vom ersten Tag an in Österreich besteuert Einbehalt von 20 % Quellensteuer vom Gestellungshonorar; kann nur vermieden werden, wenn Überlasser einen Freistellungsbescheid vorlegt Mehrfachdienstverhältnisse im EU/EWR-Raum Europäisches Sozialversicherungsabkommen: nur ein Staat ist zuständig Das kann dazu führen, dass für österreichische Dienstverhältnisse SV-Pflicht im Ausland entsteht 11 Selbstanzeige, Finanzpolizei 12 Binder & Grossek 6

Verschärfung Selbstanzeige ab 01.10.2014 dringender Handlungsbedarf für den Weg in die Steuerehrlichkeit Für ab dem 01.10.2014 anlässlich einer finanzbehördlichen Nachschau, Beschau, Abfertigung oder Prüfung nach deren Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe erstatteten Selbstanzeigen ist die völlige strafbefreiende Wirkung abgeschafft Wurde das Finanzvergehen vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen, so kann künftig Straffreiheit nur mehr erlangt werden, wenn der Abgabepflichtige eine Abgabenerhöhung (gestaffelter Strafzuschlag) gemeinsam mit der verkürzten Steuer bezahlt 5 % bis zu 33.000 Abgabenmehrbetrag 15 % bis zu 100.000 Abgabenmehrbetrag 20 % bis zu 250.000 Abgabenmehrbetrag 30 % mehr als 250.000 Abgabenmehrbetrag Bei leichter Fahrlässigkeit entfällt Strafzuschlag Der in 2011 eingeführte Zuschlag von 25 % bei wiederholter Selbstanzeige wird abgeschafft; bei einer wiederholten Selbstanzeige desselben Abgabeanspruchs keine Straffreiheit mehr möglich! Erkannte Fehler müssen daher künftig sofort mittels Selbstanzeige korrigiert werden, um nicht durch eine Prüfung den Zuschlag auszulösen! 13 Rechte und Pflichten der Finanzpolizei Betretungsrecht (wichtigste Befugnis!) KEINE Wohnräume, Unterkünfte, KEIN Durchsuchungsrecht, ABER Einhaltung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen, Hygienevorschriften usw Identitätsfeststellung Fahrzeuganhaltung und Auskunftsverlangen (zb NOVA) Ausweisleistung Hinweis auf die Kontrollhandlung (zb BAO, AuslBG, GSpG) Unaufgeforderte (!) Rechtsbelehrung Dokumentation (Protokoll, Niederschrift) Ausfertigung nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen Tipp: Jedenfalls ein Protokoll verlangen! 14 Binder & Grossek 7

Tipps für Kontrollen durch die Finanzpolizei Kontaktperson bestimmen Präventive Information und Schulung der Mitarbeiter (Identitätsfeststellung Ausweis/Reisepass/e-Card, Auskunfts- und Mitwirkungspflicht) siehe auch Checkliste auf unserer Homepage Aktive Mitwirkung und Kommunikation Fragerecht zum Fortgang des Ermittlungsverfahrens Keine Befragung unter Drohung und Druck, Nichtbeantwortung von Suggestivfragen (Protokollierung) Recht auf Beiziehung eines Steuerberaters und/oder Rechtsanwalts Beweissicherung (Protokoll, audio-visuelle Dokumentation) Recht auf Akteneinsicht Betretungsrecht der Finanzpolizei = bloßes Inaugenschein-Nehmen der Räume ABER NICHT gezieltes Durchsuchen von Personen und Räumen und AUCH NICHT von Privaträumen des Betroffenen bzw Unterkünfte der Mitarbeiter 15 Aktuelle Prüfungsschwerpunkte Kontrolle gemäß der Barbewegungsverordnung (Kassenrichtlinie 2012) Verfahrensdokumentation E131 der Kassenhersteller Normverbrauchsabgabe NOVA (PKW-Anhaltung) Illegale Ausländerbeschäftigung Identitätsfeststellung (insbesondere im Baugewerbe und Unternehmen mit hohem Personalbedarf, zb Gastronomie, Eventagenturen) Kontrolle unbefugter Gewerbeausübung Kontrollen nach dem Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz (LSDB-G) Kontrollen nach dem Glücksspielgesetz 16 Binder & Grossek 8

Erfahrungsberichte Betriebsprüfung und GPLA 17 Allgemeines zu Betriebsprüfungen Vorbescheidkontrolle Nachbescheidkontrolle Beispiele: Fremdleistungen Nachweise, Belege, Empfängernennung Anlagenverzeichnis Nachweise Gewinnfreibetrag Aufgliederung von Aufwandskonten Plausibilitätschecks (zb Zinsenerträge und Kapitalertragsteuer) Verlustjahre Vermietung und Verpachtung - Liebhaberei Vorhalte, Ergänzungsersuchen, Kontrollmitteilungen Auslösung für eine Außenprüfung?! 18 Binder & Grossek 9

Häufige Prüfungsschwerpunkte Außenprüfung (vormals Betriebsprüfung) Verträge zwischen nahen Angehörigen (zb Miet- und Darlehensverträge, Verrechnungspreise) Berechnung und Bewertung von Wertberichtigungen und Rückstellungen Nichtabzugsfähige Aufwendungen (Werbung, Bewirtung etc) Verdeckte Ausschüttungen (zb unverzinstes Darlehen an GmbH- Gesellschafter) Bewertung Vorräte und halbfertige Leistungen Nutzungsdauern Anlagevermögen (deutsche AfA-Tabelle) 19 Prüfungsschwerpunkte Klein- und Mittelbetriebe Kassabuch (lückenlos, unveränderbar, MS-Excel)!!! Barbewegungs-Verordnung, Kassenrichtlinie, E131-Bestätigung Fahrtenbuch (lückenlos, unveränderbar, weitere Nachweise) Reiseaufwendungen (Tagesgelder, KM-Geld) Privatanteile (zb Telefon, KFZ, PC etc) Werbeaufwendungen (zb Einladungen, Geschenke) Provisionen (Empfängernennung) Gesellschafterverrechnungskonten Uraufzeichnungen (zb Inventur) Berechnungsgrundlagen (zb aktivierte Eigenleistungen) Geldflussrechnung Verprobung des offiziellen Einkommens mit privaten Ausgaben und Kreditrückzahlungen 20 Binder & Grossek 10

Prüfungsschwerpunkte Umsatzsteuer Rechnungsausstellung, Rechnungsmerkmale (zb fortlaufende Nummerierung!!!) Voraussetzungen für Vorsteuerabzug Umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen (Ausfuhrnachweise) Umsatzsteuerschuld aufgrund der Rechnungslegung Berichtigung des Vorsteuerabzuges (Unechte) Umsatzsteuerbefreiungen von Kleinunternehmern Selbstanzeige bei Umsatzsteuernachforderungen 21 GPLA-Prüfungsschwerpunkte GPLA (Gemeinsame Prüfung Lohnabhängiger Abgaben) Liegen die erforderlichen Arbeitszeitaufzeichnungen für alle Dienstnehmer vor? Entsprechen bezahlte Reisekosten den jeweiligen Vorschriften? Stehen beantragte Pendlerpauschalen zu? Erfolgt die Entlohnung im Rahmen der kollektivvertraglichen Regelungen? zb Durchrechnungszeitraum Überstunden Berechnung Garantielöhne in Gastronomie Ausfallsprinzip: Richtige Berechnung Urlaubs-, Feiertags-, Krankenentgelt Abgeltung der Urlaubsansprüche fallweise Beschäftigter 22 Binder & Grossek 11

GPLA-Prüfungsschwerpunkte Werden Sachbezüge in richtiger Höhe angesetzt? KFZ, Wohnraum, KFZ-Abstell-/Garagenplatz Bezüge und Lohnnebenkosten bei GmbH-Geschäftsführern Durchleuchtung der gesamten Buchhaltung hinsichtlich weiterer Zahlungen bzw. Vorteile gegenüber Dienstnehmern Querprüfung aller verfügbaren Unterlagen (Zeitaufzeichnungen, Reiseaufzeichnungen, Fahrtenbuch/Tankbelege/Service-Rechnungen, Urlaube, Krankenstände) ob diese in sich schlüssig sind Umqualifizierung Werkvertrag in Dienstverhältnis 23 Handwerkerbonus www.handwerkerbonus.gv.at Nicht rückzahlbarer Kostenzuschuss für Arbeitsleistungen von Handwerkern 20 % der förderbaren Nettokosten bis max. 3.000 Maßnahmen in Zusammenhang mit Renovierung, Erhaltung, Modernisierung von Wohnraum im Inland zb Malerarbeiten, Austausch von Bodenbelägen, Erneuerung von Installationen, Erneuerung/Dämmung von Dächern, Fassaden Einfamilienhaus, Reihenhaus, Wohnung Nutzung für eigene Wohnzwecke Antrag ist bei Bausparkassen einzureichen Fördertopf 2014 bereits ausgeschöpft 24 Binder & Grossek 12

Aufbewahrungspflichten Bücher, Inventare, Aufzeichnungen und dazu gehörige Belege, Jahresabschlüsse: 7 Jahre ab Schluss des jeweiligen Kalenderjahres Aufzeichnungen und Unterlagen, die Grundstücke betreffen: 22 Jahre bei erstmaliger Verwendung im Unternehmen nach 31.03.2012 12 Jahre bei betrieblicher Verwendung/Nutzung vor 01.04.2012 Datenträger: Vollständige, inhaltsgleiche, geordnete und urschriftgetreue Wiedergabe ist bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht zu gewährleisten 25 Checkliste Steuertipps zum Jahresende 26 Binder & Grossek 13

Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2014 / 1 Steuertipps für Unternehmer 1. Investitionen vor dem Jahresende 2. Disposition über Erträge/Einnahmen bzw Aufwendungen/Ausgaben 3. Steueroptimale Verlustverwertung bei Kapitalgesellschaften durch Gruppenbesteuerung 4. Gewinnfreibetrag 5. Was ist bei der Steuerplanung für 2014 zu beachten 6. Spenden aus dem Betriebsvermögen 7. Forschungsprämie 8. Bildungsfreibetrag (BFB) oder Bildungsprämie 9. Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellung 10. Umsatzgrenze für Kleinunternehmer 11. Ende der Aufbewahrungspflicht für Bücher und Aufzeichnungen aus 2007 12. GSVG-Befreiung für Kleinstunternehmer bis 31.12.2014 beantragen 13. Zuschuss zur Entgeltfortzahlung an Dienstnehmer für KMUs 14. Antrag auf Energieabgabenvergütung für 2009 stellen 27 Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2014 / 2 Steuertipps für Arbeitgeber und Mitarbeiter 1. Optimale Ausnutzung des Jahressechstels mit 6 % bis 35,75 % Lohnsteuer 2. Prämien für Diensterfindungen und Verbesserungsvorschläge mit 6 % Lohnsteuer 3. Zukunftssicherung für Dienstnehmer bis 300 steuerfrei 4. Mitarbeiterbeteiligung bis 1.460 steuerfrei 5. Weihnachtsgeschenke bis maximal 186 steuerfrei 6. Betriebsveranstaltungen (zb Weihnachtsfeiern) bis 365 pro Arbeitnehmer steuerfrei 7. Kinderbetreuungskosten: 1.000 Zuschuss des Arbeitgebers steuerfrei 8. Steuerfreier Werksverkehr Jobticket 28 Binder & Grossek 14

Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2014 / 3 Steuertipps für Arbeitnehmer 1. Rückerstattung von Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2011 bei Mehrfachversicherung bis Ende 2014 2. Werbungskosten noch vor dem 31.12.2014 bezahlen 3. Aufrollung der Lohnsteuerberechnung 2014 beim Arbeitgeber anregen 4. Arbeitnehmerveranlagung 2009 sowie Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer des Jahres 2009 beantragen 5. Pendlerrechnung, Pendlereuro 29 Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2014 / 4 Steuertipps für alle Steuerpflichtigen 1. Sonderausgaben bis maximal 2.920 (Topf-Sonderausgaben) noch bis Ende 2014 bezahlen 2. Sonderausgaben ohne Höchstbetrag 3. Renten, Steuerberatungskosten und Kirchenbeitrag 4. Spenden als Sonderausgaben 5. Spenden von Privatstiftungen 6. Außergewöhnliche Belastungen noch 2014 bezahlen 7. Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar 8. Spekulationsverluste realisieren 9. Prämie 2014 für Zukunftsvorsorge und Bausparen nutzen 30 Binder & Grossek 15

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 31 Binder & Grossek 16