Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 STADT OSTFILDERN KREIS ESSLINGEN BEBAUUNGSPLAN "OB DER HALDE EHEMALIGE SPORTFLÄCHE" GEMARKUNG SCHARNHAUSEN T E X T T E I L A. Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Gesetze vom 3. Mai 2005 (BGBl. I S. 1224), vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098), vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2878), vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586), vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), vom 24 Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018), vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 619), vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548), vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954), vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), geändert durch Einigungsvertrag vom 31.08.1990 i. V. mit Gesetz vom 23.09.1990 (BGBl. II S. 885, 1124), durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466), vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) die Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBI. I S. 58), geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, ber. S. 416), geändert durch Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65), durch Gesetze vom 16. Juli 2013 (GBl. S. 209), vom 03. Dezember 2013 (GBl. S. 389), vom 11. November 2014 (GBl. S. 501) sowie die jeweiligen ergänzenden Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. B. In Ergänzung der Planzeichnung wird folgendes festgesetzt: 01. Art der baulichen Nutzung ( 9 (1) 1. BauGB und 1-15 BauNVO) WA - Allgemeines Wohngebiet ( 4 BauNVO) Ostfildern, den 12.08.2015 Fachbereich 3 - Ja/Ra 1
Anlage 4 zur Vorlage 2015, Nr. 144 Stadt Ostfildern Kreis Esslingen BEBAUUNGSPLAN OB DER HALDE EHEMALIGE SPORTFLÄCHE Gemarkung Scharnhausen BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN Gemäß 9 Abs. 8 BauGB
01. Erfordernis der Planung Auf den im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Ob der Halde ehemalige Sportfläche befindlichen Grundstücken (Teilflächen der Flurstücke 2940, 2961, 2969/1 und 2969/2) ist die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asylbewerber, befristet bis zum 31.05.2017, vorgesehen. Der vorhandene, einfache Bebauungsplan Sportplatzgelände vom 18.11.1968 setzt als Art der baulichen Nutzung Grünfläche (Sportplatz) fest. Die betreffenden Grundstücke wurden als Tennisanlage genutzt. Diese Nutzung ist aufgegeben worden und eine Anschlussnutzung für sportliche Zwecke ist nicht beabsichtigt. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegenden Flächen wurden (soweit sie nicht bereits im Eigentum der Stadt Ostfildern standen) inzwischen seitens der Stadt Ostfildern gekauft und es ist geplant, an dieser Stelle zukünftig ein Wohngebiet zu entwickeln. Die Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asylbewerber ist lediglich als befristete Zwischennutzung vorgesehen. Sie ist in einem Allgemeinen Wohngebiet zulässig. Daher wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Ob der Halde ehemalige Sportfläche - im Vorgriff auf die zukünftig geplante Entwicklung als Wohnbaufläche - ein Allgemeines Wohngebiet (Nutzungskategorie WA) festgesetzt. 02. Einfügung in die überörtliche und gemeindliche Planung Die räumliche Abgrenzung des Plangebiets liegt innerhalb der Darstellung des Flächennutzungsplans für Ostfildern (in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.04.2009) als zukünftige Wohnbaufläche, die einen Bereich umfasst, der über den nun mit dem Bebauungsplan überplanten Bereich hinausgeht. Der Bebauungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 03. Bestehende Rechtsverhältnisse Für den Bereich nördlich der Jahnstraße existiert - rechtskräftig seit dem 18.11.1968 - der Bebauungsplan Sportplatzgelände. Aufgrund der hier geplanten zeitlich befristeten Nutzung des Areals für eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asylbewerber ist dieser Bereich planerisch umzuwidmen. 04. Lage und Größe des Gebiets, vorhandene Topografie Das Plangebiet mit einer Flächengröße von ca. 0,24 ha liegt am nordwestlichen Rand des Stadtteils Scharnhausen, auf topografischem Höhenniveau zwischen 358,0 und 361,0 m über NN. Die Ausdehnung beträgt in Ost-West-Richtung ca. 70 m und in Nord-Süd-Richtung knapp 40 m. Im Plangebiet sind Reste baulicher Anlagen (Tennisplätze und ein geschotterter ehemaliger Parkplatz) vorhanden, das umgebende Gelände ist teilweise stark überformt. 05. Geplante Bebauung Mit der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asylbewerber (Herstellung in Containerbauweise) werden ausschließlich bereits versiegelte Flächen, die ehemaligen Tennisplätze, überbaut. In angrenzende Strukturen wird nicht eingegriffen. 2
06. Art der baulichen Nutzung Für das Plangebiet wird im Hinblick auf die zukünftige Nutzung als Wohnbaufläche - ein Allgemeines Wohngebiet (Nutzungskategorie WA) festgesetzt. Die Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asylbewerber ist im Allgemeinen Wohngebiet zulässig. 07. Erschließung und Versorgung Die Anbindung des Plangebiets an das übergeordnete Straßennetz erfolgt wie bisher über die südlich angrenzende Jahnstraße. Im Untergrund der Straße sind sämtliche Versorgungsleitungen in ausreichender Dimensionierung vorhanden. Ostfildern, den 12.08.2015, Fachbereich 3 - Planung Ja/Ra 3