Inhaltsverzeichnis 1. Teil: Einfuhrung und Problemdarstellung 15 2. Teil: Anfechtung des Testaments durch den Erblasser oder seinen gesetzlichen Vertreter in analoger Anwendung der Vorschriften über die Anfechtung des Erbvertrags? 19 A. Vorliegen einer Gesetzeslücke 19 I. Unvollständigkeit des Gesetzes 19 1. Anfechtung oder Widerruf durch den (testierunfähigen) Erblasser? 20 a) Der Kreis der Anfechtungsberechtigten im Recht des Testaments 20 b) Analoge Anwendung des 2080 BGB? 22 c) Ausübung des Widerrufs durch den testierunfähigen Erblasser 25 d) Zusammenfassung 25 2. Verdrängung des Anfechtungsrechts durch das Widerrufsrecht? 25 a) Ablehnung einer Regelungslücke durch die herrschende Meinung 26 b) Systematische Einwände gegen das Verdrängungsargument 26 c) Stellungnahme 27 d) Anfechtungsrecht als subsidiäre Rechtsbefugnis? 28 e) Verdrängung des Anfechtungsrechts nur, wenn der Widerruf tatsächlich ausgeübt werden kann? 29 3. Fehlen einer rechtlichen Bindung 32 4. Ergebnis 33 II. Planwidrigkeit der Unvollständigkeit des Gesetzes 33 III. Zusammenfassung 35 B. Zur Vergleichbarkeit der Interessenlage und Analogiefahigkeit der Vorschriften über die Anfechtung des Erbvertrags 35 I. Vergleichbarkeit der Interessenlage 35 1. Begründung der Analogie durch einen»erst-recht«- Schluss? 36 a) Selbstanfechtung durch den Erblasser im Recht des Erbvertrags und des gemeinschaftlichen Testaments 37 aa) Anfechtung des Erbvertrags durch den Erblasser 37 bb) Anfechtung des gemeinschaftlichen Testaments durch den Erblasser 38 (1) Vorliegen einer Regelungslücke 39 (2) Planwidrigkeit der Regelungslücke 39 (3) Vergleichbarkeit der Interessenlage 40
(4) Analoge Anwendung des 2282 Abs. 2 BGB bereits vor Eintritt der Bindungswirkung? 42 (5) Behandlung eines Irrtums des Erblassers über die Bindungswirkung 43 (6) Ergebnis 45 cc) Zusammenfassung und Konsequenzen für die analoge Anwendung der Vorschriften über die Anfechtung des Erbvertrags auf das Einzeltestament 45 2. Sinn und Zweck des Selbstanfechtungsrechts des Erblassers 46 a) Vergleichbarkeit der Interessenlage im Hinblick auf das Selbstanfechtungsrecht des Erblassers 47 b) Vergleichbarkeit der Interessenlage im Hinblick auf die Ausübung des Selbstanfechtungsrechts durch den gesetzlichen Vertreter 48 aa) Ausübung des Anfechtungsrechts durch den gesetzlichen Vertreter, um den testierunfahigen Erblasser von der Bindungswirkung zu befreien 49 (1) Wiedererlangung der Testierfreiheit als Schutzzweck des 2282 Abs. 2 BGB 50 (2) Schutz des Erblassers vor dem Eintritt ungewollter Rechtsfolgen 52 (3) Das Anfechtungsrecht des Erblassers als effektiveres Mittel zum Schutz der Willensfreiheit des Erblassers 53 (4) Die Tatsache der»bindung an sich«als Beeinträchtigung der Rechte des Erblassers 54 (5) Ergebnis und Konsequenzen 56 bb) Ausübung des Anfechtungsrechts durch den gesetzlichen Vertreter im Interesse der Rechtssicherheit 57 3. Zusammenfassung 60 II. Zur Analogiefähigkeit der Vorschriften über die Anfechtung des Erbvertrags 61 1. Qualifikation dieser Regelungen als Ausnahmevorschriften 61 2. Rechtsfolge 62 C. Zusammenfassung 62 3. Teil: Die Bestimmungen über die Eigenanfechtung beim Erbvertrag als mögliches Regelungssystem für die Anfechtung des Testaments durch den Erblasser 64 1. Kapitel: Die Regelungen über die Ausübung des Selbstanfechtungsrechts durch den Erblasser und seinen gesetzlichen Vertreter 64 10
A. Anfechtungsgründe 64 I. Anfechtung wegen Irrtums 65 II. Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten 65 III. Ergebnis 67 B. Form der Anfechtungserklärung 67 I. Form der Anfechtungserklärung im Recht des Erbvertrags 67 II. Form der Anfechtungserklärung im Recht des Testaments 68 1. Anfechtung entsprechend der Form des Abschlusses des Rechtsgeschäfts? 68 2. Kritische Würdigung des Ansatzes von Harke 68 3. Eigener Lösungsvorschlag 69 a) Im Fall der Anfechtung durch den Erblasser 69 b) Im Fall der Anfechtung durch den gesetzlichen Vertreter des Erblassers 70 4. Ergebnis 71 C. Empfänger der Anfechtungserklärung 71 I. Person des Anfechtungsgegners im Recht des Erbvertrags 72 II. Person des Anfechtungsgegners im Recht des gemeinschaftlichen Testaments 72 III. Empfanger der Anfechtungserklärung im Fall der Anfechtung des Einzeltestaments durch den Erblasser 73 1. Bestimmung des Anfechtungsgegners nach 143 Abs. 2 BGB 73 2. Bestimmung des Anfechtungsgegners nach 143 Abs. 4 BGB 73 3. Nachlassgericht als Erklärungsempfänger 78 a) Analoge Anwendung der Vorschriften über die Anfechtungsberechtigung im Recht des Testaments? 78 b) Das Nachlassgericht als Erklärungsempfanger gemäß 2281 Abs. 2 BGB analog 80 4. Ergebnis 81 D. Anfechtungsfrist 81 I. Fristgebundene Anfechtung des Erbvertrags 81 1. Rechtscharakter 81 2. Beginn der Frist 82 a) Im Fall der Anfechtbarkeit wegen Drohung 82 b) Im Fall der Anfechtbarkeit wegen Irrtums 82 3. Lauf der Frist 82 II. Analoge Anwendung des 2283 BGB auf das Einzeltestament? 83 1. Planwidrige Regelungslücke 83 2. Vergleichbarkeit der Interessenlage 84 3. Ergebnis 86 E. Schadensersatzpflicht des anfechtenden Erblassers 87 I. Schadensersatzpflicht bei Anfechtung des Erbvertrags 87 II. Schadensersatzpflicht bei Anfechtung des Testaments 87 11
III. Ergebnis 88 F. Rechtsschutz des Erben 89 I. Möglichkeit der Feststellungsklage im Recht des Erbvertrags 89 II. Feststellungsklage im Recht des Testaments 90 III. Ergebnis 91 2. Kapitel: Zum Grundsatz der Höchstpersönlichkeit sowie zur Bestätigung anfechtbarer Verfügungen von Todes wegen 92 A. Grundsatz der Höchstpersönlichkeit 92 I. Grandsatz der höchstpersönlichen Anfechtung im Recht des Erbvertrags 92 1. Das Regel-Ausnahme-Verhältnis des 2282 BGB 92 2. Aufhebung des Grundsatzes der Höchstpersönlichkeit? 93 3. Widerlegung der Ansicht von Harke 93 II. Höchstpersönliche Ausübung des Selbstanfechtungsrechts beim Testament 95 III. Ergebnis 96 B. Bestätigung anfechtbarer Verfügungen von Todes wegen 96 I. Bestätigung des Erbvertrags 96 1. Voraussetzungen der Bestätigung 96 2. Fähigkeit zur Bestätigung 97 a) Grundsatz der Höchstpersönlichkeit 97 b) Erfordernis der Geschäftsfähigkeit 97 c) Berechtigung zur Bestätigung 98 II. Bestätigung des gemeinschaftlichen Testaments 99 III. Zusammenfassung 99 IV. Bestätigung des Testaments 99 1. Bestätigung durch den Erblasser oder seinen gesetzlichen Vertreter 99 a) Kein Ausschluss des Anfechtungsrechts durch bloße Untätigkeit des Erblassers 100 b) Formlose Bestätigung oder Zwang zur Neuvornahme der Verfügung? 100 c) Stellungnahme 102 aa) Wortlaut des 144 BGB als Argument gegen ein Bestätigungsrecht des Erblassers? 102 bb) Weitere Argumente 104 d) Ergebnis 105 2. Bestätigung des Testaments durch die nach 2080 BGB Anfechtungsberechtigten? 105 3. Ergebnis 106 12
4. Teil: Zusammenfassende Übersicht 108 Literaturverzeichnis 109 13