Referat für Arbeit und Wirtschaft FB V

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Transkript:

Telefon: 233 2 75 14 Telefax: 233 2 11 36 Alexander Doll Referat für Arbeit und Wirtschaft FB V Anbindung Bus 162; S-Bahn Untermenzing Empfehlung Nr. 02-08 / E 0873 der Bürgerversammlung des 23. Stadtbezirkes Allach-Untermenzing Fahrplan Bus S-Bahn Empfehlung Nr. 02-08 / E 0871 der Bürgerversammlung des 23. Stadtbezirkes Allach-Untermenzing Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 11635 Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am 08.04.2008 (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zur beiliegenden Beschlussvorlage Anlass Empfehlung Nr. 02-08 / E 0873 der Bürgerversammlung des 23. Stadtbezirkes Allach-Untermenzing ; Empfehlung Nr. 02-08 / E 0871 der Bürgerversammlung des 23. Stadtbezirkes Allach-Untermenzing Inhalt In der Vorlage werden der Sachstand bezüglich der Abstimmung der Bus- und S-Bahnfahrpläne im Bereich des S-Bahnhaltepunktes Untermenzing sowie eventuell bestehendes Optimierungspotenzial dargestellt. Entscheidungsvorschlag Von den Ausführungen der Stadtwerke München GmbH/MVG und der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH bezüglich der Anpassung der Bus- und S-Bahnfahrpläne im Bereich der S- Bahnstation Untermenzing wird Kenntnis genommen. Gesucht werden kann auch nach Buslinie 164, S2, Fahrplanwechsel, 09.12.2007, MVG, MVV

Telefon: 233 2 75 14 Telefax: 233 2 11 36 Alexander Doll Referat für Arbeit und Wirtschaft FB V Anbindung Bus 162; S-Bahn Untermenzing Empfehlung Nr. 02-08 / E 0873 der Bürgerversammlung des 23. Stadtbezirkes Allach-Untermenzing Fahrplan Bus S-Bahn Empfehlung Nr. 02-08 / E 0871 der Bürgerversammlung des 23. Stadtbezirkes Allach-Untermenzing Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 11635 2 Anlagen Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am 08.04.2008 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des 23. Stadtbezirks hat am 16.10.2007 die anliegende Empfehlung Nr. 873 (Anlage 1) beschlossen. Darin wird eine bessere Anbindung der Buslinie 162 an die S2, S-Bahnstation Untermenzing, gefordert. In der von der Bürgerversammlung des 23. Stadtbezirks ebenfalls am 16.10.2007 beschlossenen Empfehlung Nr. 871 (Anlage 2) wird eine in diesem Bereich verbesserte Abstimmung zwischen Bus- und S-Bahnfahrplänen gefordert. Da die angeführten Anliegen den Fahrplan verschiedener Buslinien der Münchner Verkehrsgesellschaft mbh (MVG) sowie der S-Bahn München betreffen und die Angelegenheit daher eine übergeordnete, stadtteilübergreifende Bedeutung aufweist, ist eine Behandlung im Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft erforderlich. Zu der Empfehlung Nr. 873 hat die MVG wie folgt Stellung genommen: Grundsätzlich können in einem komplexen ÖPNV-System die Abfahrtszeiten von Buslinien nicht beliebig verschoben werden, um Einzelanschlüsse zu gewährleisten. Im Vorfeld ist stets eine Prüfung erforderlich, ob die geplante Maßnahme nicht für die Mehrzahl der Fahrgäste Nachteile mit sich bringt, weil eventuell bestehende planmäßige Anschlussbeziehungen dann nicht mehr gewährleistet werden können. Ausschlaggebend ist hierbei stets die

Orientierung an den Bedürfnissen der Mehrheit der Kunden und damit auch der Anzahl der Fahrgäste, die den jeweiligen Anschluss nutzt. Seite 2 Im vorliegenden Fall war es zum Fahrplanwechsel am 09.12.2007 jedoch möglich, die Abfahrtszeiten der Buslinie 162 so zu verschieben, dass der Anschluss von und zur S-Bahn in Untermenzing nun verbessert werden konnte. Die Umsteigezeit vom Bus 162 aus Richtung Moosach kommend zur S2 in Richtung Innenstadt beträgt nun vier Minuten, in der Gegenrichtung 12 Minuten. Bei planmäßigem Betrieb kommt es nun nicht mehr vor, dass der Anschluss um wenige Sekunden verpasst wird. Bezüglich der Empfehlung Nr. 871 nimmt die MVG wie folgt Stellung: Die beiden wichtigsten Anschlussbeziehungen der StadtBus-Linie 164 sind am Westfriedhof (vom Bus 164 zur U1 stadteinwärts und umgekehrt) sowie tagsüber am S-Bahnhof Allach (vom Bus 164 aus Richtung Augustenfelder Straße zur S2 stadteinwärts und umgekehrt), da dort die meisten Fahrgäste umsteigen. Selbst bei optimalen Umsteigezeiten in Untermenzing würden dort nicht so viele Fahrgäste umsteigen wie dies am Westfriedhof und in Allach der Fall ist. Eine spätere Abfahrt am Westfriedhof ist daher nicht möglich, da sich der Anschluss von der U1 dann weiter verlängern würde. Im Spätverkehr beträgt die Umsteigezeit hier bereits jetzt acht Minuten. Die MVG wird jedoch prüfen, inwieweit für die Linie 164 im Spätverkehr am S-Bahnhof Untermenzing eine planmäßige Wartezeit eingerichtet werden kann, damit der Anschluss von der S-Bahn stadtauswärts gewährleistet werden kann. Eine Verlängerung der Linie 164 im Spätverkehr über die Auenbruggerstraße hinaus ist leider nicht möglich, da hierzu ein zusätzlicher Bus benötigt werden würde. Die Fahrgastzahlen auf diesem Abschnitt sind jedoch so gering, dass der zusätzliche Buseinsatz wirtschaftlich nicht gerechtfertigt werden kann. Die Anbindung des Wohngebietes im Bereich Pasinger Heuweg mit dem TaxiBus ist aus wirtschaftlicher Sicht ausreichend. Die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH hat bezüglich beider Empfehlungen der Bürgerversammlung des 23. Stadtbezirks mitgeteilt, dass aufgrund infrastruktureller und betrieblicher Randbedingungen Änderungen in den Abfahrtszeiten bei der S-Bahn nicht möglich sind. In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses vorgeschrieben (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Das Gremium wurde fristgerecht um eine Stellungnahme gebeten. Der Bezirksausschuss hat der Beschlussvorlage zugestimmt.

Seite 3 Der Korreferent des Referates für Arbeit und Wirtschaft, Herr Stadtrat Helmut Schmid, und der Verwaltungsbeirat für das Beteiligungsmanagement, Herr Stadtrat Pfundstein, haben jeweils einen Abdruck der Sitzungsvorlage erhalten. II. Antrag des Referenten 1. Die Ausführungen der Stadtwerke München GmbH/MVG und der Münchner Verkehrsund Tarifverbund GmbH werden zur Kenntnis genommen. Der Empfehlung Nr. 873 der Bürgerversammlung des 23. Stadtbezirks Allach-Untermenzing kann daher entsprochen werden. Der Empfehlung Nr. 871 der Bürgerversammlung des 23. Stadtbezirks Allach-Untermenzing kann gemäß den Ausführungen der MVG nicht entsprochen werden. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. 3. Die Empfehlung Nr. 02-08 / E 0873 der Bürgerversammlung des 23. Stadtbezirkes Allach-Untermenzing ist gemäß Art. 18 Abs. 4 GO erledigt. Die Empfehlung Nr. 02-08 / E 0871 der Bürgerversammlung des 23. Stadtbezirkes Allach-Untermenzing ist gemäß Art. 18 Abs. 4 GO erledigt. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister/-in ea. Stadtrat/-rätin Dr. Wieczorek Berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III.

über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt an die BA-Geschäftsstelle West (3-fach) an das Referat für Arbeit und Wirtschaft FB I z. K. Seite 4 V. Wv. RAW/FB V <M:\FB_V\swm\3 Gremien\1 Stadt\1 Stadtrat\5 Buergerversammlungen\Ba23\871+873Beschluss.doc > 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. Per Hauspost An die Stadtwerke München GmbH VB BGF 1 (3-fach) Per Hauspost An die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH Thierschstr. 2 80538 München jeweils m.d.b. um Kenntnisnahme. Am... I.A....