Blühstreifen
Möglichkeiten für Blühstreifen Ökologische Vorrangfläche ZF Brache etc. AUM BS1.1 BS 1.2 Privat Gesetzliche Vorgaben - - - - - - - - - o Erfolg Artenvielfalt + ++ +++ +++ ++ Erfolg Kulturlandschaft + ++ + + ++ Praktikabilität ++ + - - - +++ Doppelnutzen +++ ++ ++ ++ - -
Möglichkeiten für Blühstreifen Ökologische Vorrangfläche ZF Brache etc. AUM BS1.1 BS 1.2 Privat Gesetzliche Vorgaben - - - - - - - - - o Erfolg Artenvielfalt + ++ +++ +++ ++ Erfolg Kulturlandschaft + ++ + + ++ Praktikabilität ++ + - - - +++ Doppelnutzen +++ ++ ++ ++ - -
Möglichkeiten für Blühstreifen
Greening Möglichkeiten die Auflagen zur övf zu erfüllen, Kategorie Faktor Beschreibung 1. Brachliegende Flächen auf Ackerland 1 Ackerflächen, auf denen keine landwirtschaftliche Erzeugung stattfindet 2. Feldränder 1,5 Feldränder mit einer Breite von 1-20 m auf Ackerland,auf denen keine Erzeugung stattfindet. Schmale Schläge entlang der Kultur innerhalb eines Feldblocks 3. Pufferstreifen 1,5 Pufferstreifen im Rahmen GLÖZ entlang von Wasserläufen jeweils ohne Erzeugung, Mindestbreite 1 Meter bis max. 10 Meter, auf der Ackerfläche gelegen, parallel zum Wasserlauf 4. beihilfefähige Hektarstreifen an Waldrändern ohne Erzeugung 1,5 beihilfefähige Hektarstreifen unmittelbar angrenzend an Waldrändern auf dem Ackerland ohne landwirtschaftliche Erzeugung von mindestens 1 Meter bis max. 10 Meter Breite; (abweichend kann Mitgliedstaat Beweidung oder Schnittnutzung zulassen, sofern Streifen unterscheidbar vom übrigen AL) 5. Zwischenfruchtanbau oder Gründecke 0,3 Flächen mit Zwischenfrüchten entsprechend einer vom Mitgliedstaat vorgegeben Liste; Einsaat als Kulturpflanzenmischung nach Ernte der Hauptkultur spätestens bis zum 1.10., ohne mineralische Düngung, ohne chemisch-synthetische PSM, ohne Klärschlammeinsatz; im Falle der Gründecke Untersaat von Gras in einer Hauptkultur
Greening Zu 1. Brachliegende Flächen auf Ackerland 1. Bracheflächen ohne Größenbegrenzung - Anrechnungsfaktor 1,0 Aussaat: Aktive Aussaat oder Selbstbegrünung keine Vorgaben hinsichtlich der Arten bzw. Artenmischungen Keine Marktfrüchte weder in Reinsaat noch als Gemenge Auflagen: Mähen oder Zerkleinern des Aufwuchses ist in dem Zeitraum vom 01.04. bis 30.06. verboten. Ausnahme: AUM Einmal jährlich ist die Fläche zu pflegen, entweder durch Mahd mit Abfuhr des Mähgutes oder Zerkleinern und ganzflächige Verteilung des Aufwuchses Kein Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln (auch nicht organische Düngemittel!) Keine Nutzung des Aufwuchses -Ausnahmen bei Pufferstreifen und Waldrandstreifen, hier ist die Beweidung und Schnittnutzung möglich Früheste Beseitigung: nach dem 31.12. des Antragsjahres ab dem 01.08. sofern eine Kultur angebaut werden soll, die im Folgejahr zur Ernte führt
Greening Zu 2. Feldränder max. 20 m Breite Aktive Aussaat oder Selbstbegrünung an jeglichen Schlagrändern, auch an Gewässern oder Waldrändern möglich keine Erzeugung Muss innerhalb des Feldblocks liegen 1,5x!!!Achtung!!! Bei Überschreitung der maximalen Breite von 20 m automatische Abstufung zur Brache
Greening Zu 3. Pufferstreifen max. 20 m Breite incl. Ufervegetation ab Böschungsoberkante nur an Gewässern Aktive Aussaat oder Selbstbegrünung Nutzung: Beweidung oder Schnittnutzung möglich Auch Fläche außerhalb des Feldblocks möglich, aber Verfügungsgewalt muss bestehen 1,5x
Greening Zu 3. Pufferstreifen
Greening Zu 4. Waldrandstreifen max. 10 m Breite nur an Waldrändern Aktive Aussaat oder Selbstbegrünung Nutzung: Beweidung oder Schnittnutzung möglich 1,5x
Greening Zu 4. Waldrandstreifen Ertragsermittlung aus 4 Standorten und 2 Jahren (`12/`13) im Emsland Unbeeinflusst Vollertrag 100 % Konkurrenz 65 % des Vollertrags Konkurrenz 29 % des Vollertrags 17.-24. Reihe 9.-16. Reihe 1.-8. Reihe 18 m 12 m 6 m 0 m
Greening Zu 4. Waldrandstreifen Schatten Surwold (01.10.2012) Surwold(SM) FM (dt/ha) % TS TM (dt/ha) % 1. - 8. Reihe 90 17 15 8 9. - 16. Reihe 320 24 75 40 17. - 24. Reihe 580 32 186 100
Greening Zu 4. Waldrandstreifen Schatten Haselünne (11.10.2012) Haselünne(SM) FM (dt/ha) % TS TM (dt/ha) % 1. - 8. Reihe 280 28 76 42 9. - 16. Reihe 390 34 129 72 17. - 24. Reihe 500 36 179 100
Greening Zu 5. Zwischenfrüchte Keine min. N-Dünger Keine Art in der Mischung darf einen höheren Anteil als 60% an den Samen der Mischung haben, wobei der Anteil von Gräsern an den Samen der Mischung ebenfalls in Summe nicht über 60% liegen darf!!! Keinen Klärschlamm Vorfrucht i.d.r Getreide Aussaat Düngung 16.07. 01.10. bis 01.10. Mindestens 2 Arten!!! Nutzung ab 01.01. Umbruch ab 15.02. Keinen chem. PS * Bitte vorher über weitere Detailregelungen informieren
Greening Greening geeignet!
Möglichkeiten für Blühstreifen Ökologische Vorrangfläche ZF Brache etc. AUM BS1.1 BS 1.2 Privat Gesetzliche Vorgaben - - - - - - - - - o Erfolg Artenvielfalt + ++ +++ +++ ++ Erfolg Kulturlandschaft + ++ + + ++ Praktikabilität ++ + - - - +++ Doppelnutzen +++ ++ ++ ++ - -
AUM-Maßnahmen BS 1- Einjährige Blühstreifen auf Ackerland Grundförderung BS 1.1 (700 EUR + 100) Die Saatgutmischung für BS 1 muss folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie muss aus mindestens fünf der folgenden Pflanzenarten bestehen Sie muss geeignet sein, um über den gesamten Zeitraum von Juni bis Oktober ein Blüten- und Nahrungsangebot zu sichern Die Verwendung weiterer Pflanzenarten ist nur mit Zustimmung der UNB zulässig. Strukturreiche Blühstreifen BS 1.2 (875 EUR + 100) Die Saatgutmischung für mehrjährige Blühstreifen muss folgende Voraussetzungen erfüllen: Wildpflanzen ausschließlich aus zertifizierten Regionalsaatgut Hersteller müssen Zertifikat über die Herkunft des Saatgutes ausstellen Das Saatgut muss sich aus 70% Wildpflanzen und 30% Kulturpflanzen zusammensetzen Das Saatgut ist in einer Saatstärke von mindestens 7 kg/ha auszubringen
AUM-Maßnahmen Einjährige Blühstreifen auf Ackerland BS 1.1 Grundförderung
AUM-Maßnahmen Einjährige Blühstreifen auf Ackerland BS 1.1 Grundförderung Aussaat bis 15.4 Kein PS und Düngung Auf 30 % Winterruhe bis 15.2, auf 70 % früheste Beseitigung ab 15.10
AUM-Maßnahmen Strukturreiche Blühstreifen BS 1.2 30 % Kulturpflanzen
AUM-Maßnahmen Strukturreiche Blühstreifen BS 1.2 70 % Wildpflanzen
AUM-Maßnahmen Strukturreiche Blühstreifen BS 1.2 Aussaat bis 15.4 Bodenbearbeitung und anschließende Aussaat dürfen nur auf 50% bis max. 70% jeder Fläche durchgeführt werden. Auf dem übrigen Teil der Fläche erfolgt im Frühjahr keine Bodenbearbeitung, Selbstbegrünung ist zuzulassen Kein PS und Düngung Auf 30 % Winterruhe bis 15.2, auf 70 % früheste Beseitigung ab 15.10
AUM-Maßnahmen Anlage von strukturreichen Blühstreifen BS 1.2 1. 2. 3. Ansaat eine Hälfte bis 15. 4 Eine Hälfte neu, eine Hälfte lassen Eine Hälfte neu, eine Hälfte lassen Andere Häfte Selbstbegrünung Letztes Jahr Umbrechen frühestens 15.10 50 % 70 % Letztes Jahr Winterruhe bis 15.2 30 %
AUM-Maßnahmen Anlage von strukturreichen Blühstreifen BS 1.2 Tipps zur Anlage von strukturreichen Blühstreifen: Die Aussaatmenge der Mischungen sollte nicht zu hoch gewählt werden (ca. 7kg/ha) Stark wüchsige Pflanzenarten (z.b. Gelbsenf) sollten in den Mischungen nur in geringen Teilen vorhanden sein. Ab dem zweiten Jahr den Blühstreifen quer teilen, dies bietet Vorteile bei der Bearbeitung und es verbleiben größere Bracheflächen als Rückzugsort vorhanden. In den Saatgutmischungen sollten auch mehrjährige Arten wie Markstammkohl, Luzerne Mauretanische Malve und Steinklee vorhanden sein Steinklee ist mehrjährig und bietet aufgrund seiner Entwicklung eine gute Möglichkeit die Vergrasung des Blühstreifens zu unterdrücken.
AUM-Maßnahmen Doppelförderung Beispiel 1: ÖFV Randstreifen soll durch AUM Einjährige Blühstreifen erfüllt werden. Wert ÖFV: 250 EUR/ha Faktor Blühstreifen: 1,5 Prämie BS 1.1 Einjährige Blühstreifen : 700 EUR/ha Prämienabzug: 250 EUR/ha x 1,5 = 380 EUR/ha Abzug von AUM Prämie (aufgerundet, rechn. 375) Prämie bei Anrechnung als ÖVF: 700-380 = 320 EUR/ha Hoffstall/BST Emsland
Möglichkeiten für Blühstreifen Ökologische Vorrangfläche ZF Brache etc. AUM BS1.1 BS 1.2 Privat Gesetzliche Vorgaben - - - - - - - - - o Erfolg Artenvielfalt + ++ +++ +++ ++ Erfolg Kulturlandschaft + ++ + + ++ Praktikabilität ++ + - - - +++ Doppelnutzen +++ ++ ++ ++ - -
Produktionstechnik Kosten der Aussaat Saatgut 133 Direktkosten EUR/ha 133 variable Maschinenkosten 94 Zinsanspruch 1 Summe variable Kosten EUR/ha 228 Arbeitszeitbedarf Akh/ha 2,64 Lohnansatz 17 45 Feste Maschinenkosten EUR/ha 33 Gebäudekosten EUR/ha 3 Summe Vollkosten EUR/ha 310 Kalkulatorisches Ergebnis EUR/ha -310
Produktionstechnik Beseitigung von Zwischenfrüchten Bei nicht winterharten Zwischenfrüchten reicht in der Regel leichter Frost, die Flächen können dann im Folgejahr mit z.b. einer Scheibenegge flach bearbeitet werden Bei winterharten, mehrjährigen Kulturen reicht eine reine mechanische Bearbeitung oft nicht aus Bei einer stark etablierten Mischung müssen in diesen Fällen ggf. Herbizide genutzt werden
Produktionstechnik Beseitigung von Zwischenfrüchten Kontrolle Kyleo 5 l Taifun Forte 3,3 l Quelle: Klingenhagen, LWK NRW
Ende
AUM-Maßnahmen Anlage von strukturreichen Blühstreifen BS 1.2 Zur Anlage von strukturreichen Blühstreifen Jahr 1: Im Jahr der Anlage wird zunächst ca. die Hälfte bis 2/3 der Fläche mit einer Saatgutmischung bestellt Die restliche Teilfläche wird zunächst der Selbstbegrünung überlassen Im Winter müssen mindestens 30% des Blühstreifens unbearbeitet bleiben Es wird jedoch empfohlen, den gesamten Blühstreifen unberührt zu belassen, um Wild Deckung zu bieten sowie Insekten Überwinterungsmöglichkeiten zu bieten.
AUM-Maßnahmen Anlage von strukturreichen Blühstreifen BS 1.2 Zur Anlage von strukturreichen Blühstreifen Jahr 2: Im zweiten Jahr bleibt die Hälfte des Blühstreifens für ein weiteres Jahr unberührt stehen. Die andere Hälfte wird z.b. abgeschlegelt, anschließend findet eine Bodenbearbeitung und Neuansaat statt. Die Einsaat muss bis zum 15. April erfolgen Diese zweigeteilte Bewirtschaftung bringt den Vorteil, dass die unbearbeitete Hälfte weiterhin Deckung bietet und über einen langen Zeitraum blühende Pflanzen zu finden sind
AUM-Maßnahmen Anlage von strukturreichen Blühstreifen BS 1.2 Zur Anlage von strukturreichen Blühstreifen Jahr 3: Im dritten Jahr wird dann wieder die andere Hälfte des Blühstreifens neu bestellt. In den weiteren Jahren werden dann immer die bestellte und unberührte Hälfte miteinander getauscht.
Produktionstechnik: Beispiele für Saatgutmischungen topsoil kornpro EU Die Einsteigermischung Bestandteile: 40 % Gelbsenf 40 % Ölrettich 20 % Buchweizen Kosten: Ca. 1,80 /kg Aussaatstärke: 20-25 kg/ha Saatgutkosten: 36 45 /ha
Produktionstechnik: Beispiele für Saatgutmischungen topsoil multitalent EU Die Basis im Zwischenfruchtanbau Bestandteile: 40 % Buchweizen 35 % Rauhafer 15 % Phacelia 10 % Ramtillkraut Kosten: Ca. 2,20 /kg Aussaatstärke: 35-40 kg/ha Saatgutkosten: 77 88 /ha
Produktionstechnik: Beispiele für Saatgutmischungen LJ Multi EU Großes Bild 20 % Buchweizen 12 % Alexandrinerklee 10 % Serradella 10 % Bockshornklee 10 % Sonnenblumen 10 % Phacelia 6 % Malve 4 % Lein 3 % Senf 3 % Borretsch 3 % Futterraps 3 % Ölrettich 3 % Ringelblumen 2 % Markstammkohl 1 % Winterrübsen Kosten: Ca. 4,85 /kg Aussaatstärke: 10 kg/ha Saatgutkosten: 48,50 /ha
Produktionstechnik: Beispiele für Saatgutmischungen AGRAVIS Imkermischung EU. 30 % Alexandrinerklee 20 % Sonnenblumen 15 % Phacelia 15 % Perserklee 15 % Buchweizen escul. 5 % Ölrettich Kosten: Ca. 3,40 /kg Aussaatstärke: 10 kg/ha Saatgutkosten: 34 /ha