präsentiert Informationen zum Thema Alterseinkünfte & Betriebliche Altervorsorge 02.01.2012
Die gesetzliche Sozialversicherung durch Reichskanzler Otto Fürst von Bismarck
Die Anfänge der gesetzlichen Sozialversicherung 1883 die Krankenversicherung 1884 die Unfallversicherung 1889 die Alters- und Invalidenrente In den folgenden Jahren baute man das Sozialsystem kontinuierlich aus 1912 die Sozialversicherung für Angestellte 1927 die Arbeitslosenversicherung 1994 die Pflegeversicherung
Der Anfang vom Ende Was unter Reichskanzler Bismarck geschaffen wurde und weltweit als führend galt, steht heute vor dem finanziellen Kollaps. Das umlagefinanzierte gesetzliche Rentensystem ist nicht länger finanzierbar. Eine zukunftsweisende Reform der Altersvorsorge ist unumgänglich. Die Rentenreform 2001 sollte ein Schritt in die Richtung werden. Doch alles was getan wurde, z. Bsp. die viel genannte Riesterrente brachte für das marode Rentenversicherungssystem keinerlei Entwarnung.
Vielmehr kam 2004 eine neuerliche Reform mit dem Alterseinkünftegesetz. Wichtiger Schwerpunkt des Alterseinkünftegesetzes ist der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Altersbezügen mit einer weit reichenden Schonung der Altfälle und der rentennahen Jahrgänge. Für Beitragszahler und Rentner bedeutet dies: Die Bezüge von Rentnern werden nach und nach Neurentnerjahrgang für Neurentnerjahrgang steuerpflichtig. Dafür werden die während der Erwerbsphase in die Altersvorsorge eingezahlten Beiträge für jeden Erwerbstätigen über die Jahre allmählich von der Einkommensteuer freigestellt.
Grundidee des Alterseinkünftegesetzes Vom 3-Säulen-Modell zum 3-Schichten-Modell 1. Schicht: Basisversorgung Gesetzliche Rentenversicherung berufsständische Versorgung landwirtschaftliche Alterskasse (neue) Private Basis-Rente 2. Schicht: Zusatzversorgung Betriebliche Altersversorgung Riester -Rente 3. Schicht: Kapitalanlageprodukte Private Rentenversicherung Kapitallebensversicherung
Betriebliche Altersvorsorge in der Öffentlichkeit Betriebliche Altersvorsorge Populärer als Günter Jauch Jürgen Klinsmann George W. Bush
Versorgungsniveau im Alter wird weiter sinken Gründe hierfür sind z.b. Riester-Treppe : von 2008 bis 2010 wird die jährliche Rentenanpassung um 0,6 Prozentpunkte gekürzt! Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel: Dämpfung der Rentenanpassung, wenn sich das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern zu Lasten der Beitragszahler verändert, soll im Durchschnitt 0,7 Prozentpunkte betragen! AltEinkG: Immer mehr Rentner werden Steuern auf die gesetzliche Rente zahlen müssen (sukzessive Einführung der vollen nachgelagerten Besteuerung)
Lebensstandardsicherung allein durch die gesetzliche Rente war einmal! Prof. Dr. Dr. h.c. Bert Rürup: Auch für einen langjährig Versicherten soll in der Zukunft nur eine Mischung aus gesetzlicher Rente und staatlich massiv geförderter ergänzender privater und betrieblicher Vorsorge ein Versorgungsniveau gewährleisten, welches an das Einkommensniveau der Erwerbsphase anknüpft. Quelle: Handelsblatt Newsletter 2005 - Betriebliche Altersversorgung, S. 3 Ergänzende Vorsorge ist heute wichtiger denn je
Warum betriebliche Altersversorgung? Altersvorsorge ist Sparen und Sparen ist Konsumverzicht: Das muss sich die Bürger leisten können und wollen! Finanzielle Mittel für die Vorsorge sind begrenzt! Das Einkommen Ihrer Kunden ist mit Steuern und Abgaben stark belastet. Gesucht wird die effizienteste Art der Vorsorge! Vorsorgen aus dem Bruttoeinkommen mit der bav!
Ausblick... Altersvorsorge der Deutschen nichts 35% bis 25 19 % ca. 60% 50 7 % bis 100 mehr als 100 18 % 21 % % 5 10 15 20 25 30 35 40 Quelle: Deutsches Institut für Altersversorgung
Die Fakten der bav Nach wie vor großes Potenzial in Unternehmen bis 50 MA! Dabei zum Teil nur sehr geringe Durchdringung in der Belegschaft! Quellen: Infratest Sozialforschung; Teamanalyse
Der Markt für die bav Der größte Markt ist im Segment der kleinen Unternehmen Beratungsleistung ist gefragt! Quellen: BfA; Betriebsgrößenstatistik, 6/2001; ifo
Durchführungswege Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse Rückdeckungsversicherungen
Die steuerliche Behandlung Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds Beiträge / Ansparphase bis 4 % der BBG steuer- und sozialabgabenfrei + 1.800 p. a. steuerfrei, aber sozialabgabenpflichtig Leistungsphase Leistung Voll steuerpflichtig Direktzusage Unterstützungskasse unbeschränkt steuerfrei, sozialabgabenfrei bis 4% BBG Leistung Voll steuerpflichtig
Steuerliche Entlastung in der Leistungsphase durch Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds Direktzusage Unterstützungskasse Altersentlastungsbetrag ab Alter 64 nach 24a EStG *) (in 2012: 28,8% der Einkünfte, max. 1.368 EUR) Werbungskostenpauschbetrag ( 9a Nr. 3 EStG = 102 EUR) Versorgungsfreibetrag + Zuschlag nach 19 Abs. 2 EStG *) (in 2012: 28,8% der Versorgungsbezüge, max. 2.808 EUR) Werbungskostenpauschbetrag ( 9a Nr. 1b EStG = 102 EUR) Fünftelungsregelung bei Kapitalzahlungen ( 34 Abs. 1 EStG)
Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung ist gesetzlich verankert 1a BetrAVG (Betriebsrentengesetz) (1) Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden....
Funktionsweise der Direktversicherung
Auswirkungen des (AltEinkG) auf die Direktversicherung Es dürfen 4% der Rentenbeitragsbemessungsgrenze (in 2012: 5.600 ) steuerfrei in eine Direktversicherung investiert werden. Der Freibetrag kann nur einmal ausgeschöpft werden und nicht etwa jeweils für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds! Für neu erteilte Versorgungszusagen erhöht sich die maximale steuerfreie Einzahlungssumme von 2.688 pauschal um weitere 1.800, auf die jedoch Sozialabgaben zu entrichten sind. Dies gilt, sofern keine Förderung nach 40b EStG mehr in Anspruch genommen wird.
Die Merkmale der Direktversicherung Förderkriterien nach 3 Nr. 63 EStG werden erfüllt Kontenführung! u.a. Umsetzung der Portabilität zukünftig nur noch als Rentenversicherung (mit Kapitalwahlrecht!): konventionelle Rente mit konventioneller Überschussbeteiligung konventionelle Rente mit fondsgebundener Überschussbeteiligung fondsgebundene Rente Leistungen im Erlebensfall: lebenslange Rentenzahlung Kapitalabfindung bis 30 %ige steuerpflichtige Teilkapitalauszahlung mit Restverrentung
Die Merkmale der Direktversicherung Leistung im Todesfall generell zu beachten: der enge Hinterbliebenen-Begriff = volle Leistung zukünftig nur noch an Ehegatten Kindergeldberechtigte Kinder Eheähnliche Lebensgemeinschaften sonstige Personen erhalten max. ein Sterbegeld von 8.000 Leistung im Todesfall während der Aufschubzeit: keine Beitragsrückgewähr nur noch Verrentung, ABER: diese Rentenleistung kann auch in Form einer Kapitalzahlung abgefunden werden. Leistung im Todesfall während der Rentenbezugszeit: vereinbarte Rentengarantiezeit
Die Merkmale der Direktversicherung Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) Erwerbsminderungs-Zusatzversicherung (EMZ) Einschließbar bei konventionellem Rententarif 50 % Leistung bei halber Erwerbsminderung 100 % bei voller Erwerbsminderung Hinterbliebenen-Zusatzversicherung (HibliZ) Einschließbar bei konventionellem Rententarif lebenslange Rente bei Tod des Versicherten während der Aufschubzeit und Rentenbezugszeit versicherbar, dann aber keine Rentengarantiezeit, kein Kapitalwahlrecht kann bei Bedarf auf die Aufschubzeit beschränkt werden
Die Vorteile für Arbeitgeber 1.Betriebsausgabenabzug Beiträge an die Direktversicherung sind grundsätzlich in vollem Umfang als Betriebsausgaben abzugsfähig. Dadurch mindert das Unternehmen den Gewinn. Dies kann zu einer Steuerentlastung (Einkommen-, Körperschaft- und/oder Gewerbesteuer) führen. 2.Keine bilanzielle Auswirkung Grundsätzlich ist der Wert der Direktversicherung nicht dem Betriebsvermögen zuzuordnen, wodurch keine Bilanzberührung stattfindet. Anders liegt der Fall, wenn die DV vom AG abgetreten / beliehen ist. 3.Auslagerung der Versorgungsrisiken Der AG kann die Versorgungszusage nach den Leistungen der Direktversicherung ausrichten.
Die Vorteile für Arbeitgeber 4.Kein Haftungsrisiko Sowohl bei arbeitgeber- wie auch arbeitnehmerfinanzierten Versorgungszusagen können die Ansprüche des Arbeitnehmers bei entsprechender Zusage auf den Wert der Versicherung beschränkt werden. 5.Keine Insolvenzsicherung notwendig Bei der Direktversicherung müssen grundsätzlich keine Beiträge an den Pensionssicherungsverein gezahlt werden. 6.Einfache und kostengünstige Verwaltung Für den AG fallen keine nennenswerte Aufwände an. Der AG muss lediglich die Beiträge in der Gehaltsabrechnung berücksichtigen und diese an die Versicherung überweisen.
Die Vorteile für Arbeitgeber 7.Mitarbeiterbindung und -gewinnung Mit der Direktversicherung steigert das Unternehmen seine Attraktivität. Das verbesserte Firmen-Image erleichtert es, Angestellte zu binden und neue Mitarbeiter zu gewinnen. 8.Soziale Absicherung der Beschäftigten Mit der Direktversicherung verbessert das Unternehmen die soziale Absicherung seiner Beschäftigten. Die Direktversicherung ermöglicht auch jüngeren Angestellten, die Steuervorteile einer betrieblichen Altersversorgung zu nutzen, da sie nicht an Altersgrenzen gebunden ist.
Die Vorteile für Arbeitgeber 9.Ausscheiden des Mitarbeiters Bei einem vorzeitigen Ausscheiden des Arbeitnehmers kann die Direktversicherung auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Bei diesem Anspruch auf Fortführung (Portabilität) kann der AN wählen, ob die Anlage beim neuen AG in Form einer Direktversicherung, Pensionskasse oder eines Pensionsfonds fortgeführt werden soll. 10.Steuervorteile nutzen und Sozialabgaben sparen Die AG-Beiträge zur Direktversicherung sind bis zur Höhe von 5.600 plus 1.800 in dem Jahr, in dem sie geleistet werden, steuerlich voll abzugsfähig. Zusätzlich sind die Beiträge zur Direktversicherung bis 5.600 sozialabgabenfrei.
Neuer Wind bei vermögenswirksamen Leistungen: Steuervorteile bav nutzen Bisherige Anlage: Die vermögenswirksamen Leistungen (VL) werden in eine herkömmliche Anlage (z.b. einem Bausparvertrag) eingezahlt. Der Zuschuss des Arbeitgebers erhöht das Bruttogehalt Die Erhöhung verursacht höhere Steuern und Sozialabgaben Dementsprechend sinkt das Nettoeinkommen Nachteil Arbeitgeber: Auf den VL-Teil muss der Arbeitgeber Sozialabgaben zahlen bei 40 EUR ca. 8,40 EUR. Nachteil Arbeitnehmer: Auf den VL-Betrag muss der Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben zahlen.
Ertrags-Trumpf: Vermögenswirksame Leistungen (VL) in bav umwandeln Als Beitrag für eine betriebliche Altersvorsorge bleibt das gesamte VL-Geld nach 3 Nr. 63 EStG lohnsteuer- und sozialabgabenfrei. Zu beachten ist, dass die Anlage nicht nach Vermögensbildungsgesetz sondern nach BetrAVG erfolgt und damit die allgemeinen Regeln der BAV Anwendung finden. So wird eine attraktive Zusatzrente aufgebaut, ohne dass der Arbeitnehmer auf einen Cent aus seinem Nettolohn verzichten muss. Damit wird aus VL eine echte
Turbo-Rente statt VL: So hat der Arbeitnehmer mehr davon Bruttogehalt Arbeitgeberanteil VL - Beitrag zur Direktversicherung Herkömmliche VL-Anlage (Steuerklasse I/0) 2.500,00 40,00 0,00 Nach Umwandlung in DV (Steuerklasse I/0) 2.500,00 40,00 89,64 = verbleibendes Bruttogehalt - Lohnsteuer inkl. Soli und Ki.St. - Sozialversicherung - herkömmliche VL-Anlage 2.540,00 477,46 535,94 40,00 2.450,36 446,73 517,03 0,00 = Nettogehalt 1.486,60 1.486,60 Arbeitnehmervorteil: 49,64 mehr investiert und trotzdem gleiches Nettogehalt!
Mit der Turbo-Rente mehr aus seinen vermögenswirksamen Leistungen machen! Bruttogehalt Arbeitgeberanteil VL -Beitrag zur Direktversicherung -inkl. Umwandlung VL = verbleibendes Bruttogehalt - Lohnsteuer inkl. Soli und Ki.St. - Sozialversicherung - herkömmliche VL-Anlage Herkömmliche VL-Anlage (Steuerklasse I/0) 2.500,00 40,00 0,00 2.540,00 477,36 533,40 40,00 Nach Umwandlung in DV (Steuerklasse I/0) 2.500,00 40,00 150,08 2.389,92 426,30 501,86 0,00 = Nettogehalt 1.489,24 1.461,76 150 für eine Altersversorgung bei einem Aufwand von 27,48!
Spar-Trumpf für Lohnnebenkosten Auch Unternehmen zahlen für vermögenswirksame Leistungen von bis zu 40 pro Monat zusätzlich Sozialabgaben. Deutlich attraktiver ist es, die Zahlungen (durch die Entgeltumwandlung des Anspruchs) in Beiträge zur steuer- und sozialabgabenfreien Direktversicherung anzulegen. Bei 40 beträgt die Ersparnis für den Arbeitgeber schon 8,40. Legt der Arbeitnehmer selbst auch noch einen Betrag in seine Direktversicherung an, spart der Arbeitgeber auch die Lohnnebenkosten. So bauen Arbeitgeber und -nehmer mit der PowerRente ohne zusätzlichen Kosten- und Verwaltungsaufwand eine attraktive Zusatzversorgung auf.
Vergleich: Turbo-Rente statt VL Bruttogehalt Arbeitgeberanteil VL - Beitrag zur Direktversicherung Herkömmliche VL-Anlage (Steuerklasse I/ 0) 2.500,00 40,00 0,00 Nach Umwandlung in DV (Steuerklasse I/ 0) 2.500,00 40,00 89,64 = sozialversicherungspfl. Gehalt 2.540,00 2.450,36 darauf Lohnnebenkosten 535,94 517,03 Arbeitgeber Gesamtaufwand Ersparnis 3.075,94 3.057,03 18,91 Arbeitgebervorteil: 18,91 weniger Lohnnebenkosten bei der Direktversicherung
Funktionsweise der Pensionskasse Arbeitgeber = Versicherungsnehmer Versorgungszusage Arbeitsvertrag Arbeitnehmer = Versicherte Person Beiträge Versorgungsleistungen Pensionskasse Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen Versicherungsvertrag
Vorteile der Pensionskasse im Überblick Vorteile Arbeitgeber Senkung der Lohnnebenkosten Bilanzneutralität Geringer Verwaltungsaufwand Betriebsausgabenabzug Kein Nachfinanzierungsrisiko Keine Insolvenzsicherung Effektives Instrument für das Personalmarketing Vorteile Arbeitnehmer Aufbau einer leistungsstarken Rente Geringer finanzieller Aufwand Aktuelle Befreiung von Steuern und Sozialabgaben Versteuerung in der günstigeren Rentenzeit Umfassende Leistungen wählbar Renditechancen durch Fondsauswahl Ansprüche vom ersten Tag an Lukratives Preis-/Leistungsverhältnis Kein Risiko bei Insolvenz des Arbeitgebers Keine Probleme bei Arbeitgeberwechsel Über die private Altersvorsorge Riester- Förderung möglich (ggf. mit Kollektivvorteilen)
Unterstützungskasse Die intelligente Form der betrieblichen Altersversorgung
Die Möglichkeiten U-Kasse ggf. keine Verwaltungsgebühr! garantierte Leistungsdynamik im Kollektivgeschäft möglich Kapitallebensversicherung auch weiterhin möglich U-Kasse ohne Segmentierung möglich (Versorgung einzelner GGF möglich) Einige renommierte Kunden von U-Kassen sind bspw. Canon Deutschland o. Lufthansa City Center. Sonderkonditionen über Gruppenverträge möglich
So funktioniert das Prinzip der U-Kasse
Die Fördermöglichkeiten Die Versorgungszusage ermöglicht die Inanspruchnahme folgender Förderungen: Steuerfreiheit 38 II, 11 I EStG (unbeschränkte Steuerfreiheit) Sozialabgabenersparnis bei AG-Finanzierung in der Höhe und zeitlich unbegrenzt bei Entgeltumwandlung begrenzt auf 4% der BBG (2012 = 5.600 Euro) und zeitlich unbefristet
Technische Grenzwerte Unterstützungskasse Mindestlaufzeit: 5 Jahre zum Rentenbeginn Mindestendalter: 60 Jahre und Ausschluss vorzeitiger Kündigung Höchstendalter: grundsätzlich 65 Jahre, im Einzelfall auch höher Mindestrente: 1Euro Höchstbeiträge: in unbeschränkter Höhe (Steuerfreiheit) Bitte beachten: AN-finanziert: AG-finanziert: Beiträge sind bis 4 % der BBG und sozialabgabenfrei (5.600 Euro in 2012) Beiträge sind unbegrenzt sozialabgabenfrei